verletzter UHU eingefangen

Diskutiere verletzter UHU eingefangen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, ich habe vorhin hier bei mir auf dem Grundstück einen UHU eingesammelt. Das Tier sitzt seit gestern auf dem Boden rum und lässt sich...
1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, ..."
Au dann müßte so mancher Jagdgenosse mal vor den Kadi gezogen werden ;)


LG
 
Schön dass wir jetzt wieder hier angelangt sind
@toxamus: im BNatSchG
steht nicht 'eine ordungswidrigkeit begeht derjenige' sondern da steht 'es ist verboten'
ergo Straftat
@sven da der uhu eine streng geschützte art ist wird er vom BNatSchG abgedeckt und der zutreffende Abschnitt wäre wohl eher §42 (2) 1.
"es ist ferner verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote), "
die vom Jäger oder auch Falkner nachgestellen, gefangen, verletzen oder getöteten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnohmenen, beschädigten oder zerstöreten Tiere fallen unter das BJagdG
also wer rechtlich nicht so firm ist sollte sich erst informieren bevor er Scheisse schwetzt

@ottl schön dass es dem Uhu noch gut geht hoffe er übersteht was auch immer ihn in deinen Garten gebracht hat da er mit 12j ja erst in der Blüte seines Lebens steht hoffe ich das du und der Falkner ihn wieder gut auf die Schwingen bringt.
also viel erfolg
 
Also Leute...
Angenommen ihr (ich meine wirklich nur ganz vereinzelte) hättet, daaaamals als Ihr noch so ungebildete, unwissende, nichtskönnende Deppen wie ich es bin, einen Uhu auf eurem Grundstück gesehen, der da so im Schnee rumliegt. Natüüürlich hättet ihr dann mal fix die gefrohrenen Küken aus dem Gemüsefach geholt und aufgetaut, die Nummer von den Greifvögeltierärzten die ihr ja eh im Handy hattet, die hättet ihr angerufen und nicht zu vergessen, da Ihr eine Hotline kennt auf der man ein Amt auch am Sonntag Mittag erreichen kann (welches Amt zuständig ist wusstet Ihr ja damals schon in der Wiege) hättet ihr angerufen und die freundlichen Amtsmänner wären dann mal fix zu euch rumgekommen. Klaaar:zwinker:

Ganz genau - geschwächten Mäusebussard im Winter aus dem Teich
gefischt. Rausgenommen, ins Warme gepackt und Telefon gegriffen -
4 Tierärzte in der Umgebung angerufen bis einer die Nummer von einem
Falkner wußte, der auch noch Tiere aufnehmen konnte - angerufen,
verabredet und hingebracht. Hat alles in allem etwa eine bis andert
halb Stunden gedauert!
Und ich fand den Gedanken an einen eigenen Bussard auch ganz toll
- aber eben genauso schwachsinnig wie sie bei einem solchen Wildtier
in dem Fall eben ist!
 
Zumindest ist wildangeln eine Straftat... da sollte das mit dem Uhu ja mindestens genauso sein.

Nein, eben (leider) nicht.
Deshalb auch mein Beispiel weiter oben mit dem Habicht.
Ein Habicht unterliegt dem Jagdrecht, deshalb begeht jemand, der sich unrechtmässig einen solchen zueignet Jagdwilderei (wahrscheinlich analog Fischwilderei), somit eine Straftat.
Ein Uhu unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern "nur" dem Naturschutz, deshalb Ordnungswidrigkeit.
 
Aber ist es nicht ein Unterschied

os es eine "Wild Lebende Art"

oder ob es eine "Streng Geschützte Wild Lebende Art" ist ?

Gruß Arthur
 
Zitat:
Zitat von Naturedream
wenn er nicht mehr auswilderungsfähig sein sollte, ist das auch okay ihn zu halten

Nein, das ist es nicht! Den würde wohl kaum eine Behörde legalisieren. Und das ist auch gut so, sonst hätte Hinz und Kunz einen Uhu im Garten sitzen.

ach ja? Es ist nicht okay wenn ein nicht auswilderungsfähiger uhu in FACHKUNDIGER menschenhand weiterleben darf?
was ist dann für dich okay, pere?
mitm spaten draufschlagen?
...nee, oder?
 
Aber ist es nicht ein Unterschied os es eine "Wild Lebende Art" oder ob es eine "Streng Geschützte Wild Lebende Art" ist ?

Gruß Arthur

Leider ist alles noch viel komplizierter. Es gibt den allgemeinen Schutz, den besonderen Schutz und den strengen Schutz. Nachzulesen in Anhang A oder B der VO-EG Nr. 338/97 und BArtschVO.

Ein guter Link dazu wäre http://www.bna-ev.de/, dort unter "Gesetze", oder bestell Dir das Artenschutzbuch unter "Service".

Für den Fall aus dem Eingangsposting ist das aber nicht unbedingt von Bedeutung, nach meiner Meinung kommt es hier auf den "Vorsatz" an ("Ich weiss genau dass ein Uhu streng geschützt ist und nehm ihn trotzdem mit um ihn zu behalten").
Ich bin kein Jurist und will mich dazu (im Gegensatz zu anderen hier) nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wenn mir aber jemand ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall nennen kann, würd mich das schon sehr überraschen. Bin gespannt.
 
ach ja? Es ist nicht okay wenn ein nicht auswilderungsfähiger uhu in FACHKUNDIGER menschenhand weiterleben darf?
was ist dann für dich okay, pere?
mitm spaten draufschlagen?
...nee, oder?
Wo hat denn der liebe Pere das denn geschrieben oder angedeutet? Das mit dem Spaten oder sinngemäßes?!?

Er hat lediglich angedeute dass nicht jedermann einen solchen Vogel einfach behalten darf oder behalten dürfen sollte. Nichts mehr und nichts weniger.

Wenn ich beim Überfliegen des Threads nichts verwechselt haben sollte ist der Finder und TE eben kein Fachkundiger. Und darum geht es Pere, so wie ich ihn kenne. (Wobei es generell um ein solches Auffinden und einfach behalten geht)
 
Also, der Uhu ist jetzt beim Falkner- Es ist ein Junger Uhu, Ich habe gerade die Daten vom Ring übermittelt und warte auf Angaben hierzu. Also er ist stark geschwächt, denn man konnte ihn einfach so aus der Box in die nächste tragen. Ich bekomme heute noch bescheid was mit Ihm ist- eventuell kann an Ihn dann bekommen.
Noch ne Anmerkung: Wenn sich hier jemand anmeldet und um Rat fragt, dann kommt nicht gleich mit "das darfst du nicht" und "das kannst du eh nicht" oder "willst du das wirklich machen?"
Is doch Mist so´n Oberlehrerton.
Was manche Antworter die Kanarienvögel züchten können, kann bestimmt auch jemand anderes der zwei Arme und ein Gehirn dazwischen hat.

So, ich ahlte euch auf dem Laufenden


Naja, ein verletzter Uhu frisst, wenn er ein Wildtier ist, nicht Putenschnitzel so auf Anhieb!
So ein Tier gehört nun einmal zu einem Falkner oder in andere fachkundige Hände, da er sonst verendet!
Natürlich verstehe ich Deinen Enthusiasmus bezüglich des Wunsches, einen Uhu zu halten, aber dafür bau Dir lieber erst einmal eine anständige Voliere, besorg Dir eine Ausnahmeerlaubnis und kauf ein Nachzuchttier, dass an Totfutter gewöhnt ist!
Und ganz wichtig...mach Dich vorher schlau, was so ein Tier für Ansprüche hat und was es täglich frisst!

Ein mittlerweile verstorbener Bekannter hatte einmal einen verletzten Uhu in seiner Auffangstation...der hat ihm buchstäblich die Haare vom Kopf gefressen, weil das Tier so viel täglich vertilgt hat, ganz zu schweigen von den Problemen bei der Nahrungsbeschaffung...
Da der Uhu adult war und lebende Beute gewohnt war, fraß er leider keine frisch überfahrenen Igel (mein Bekannter ist eine Zeit lang jeden morgen auf die Suche nach solchen gegangen und hat frische, noch warme Tiere eingesammelt...keine Chance, der Uhu wollte sie nicht!), also musste er mit lebenden Laborratten ankommen, und auch die mussten naturfarben sein, sonst nahm der Uhu sie nicht!
Da mein bekannter eine recht große Papageienzucht und noch die Auffangstation besaß (mit 1-2 Mäusebussarden, 3 Turmfalken und 2 Waldohreulen in der Station), konnte er die Ratten nicht selbst züchten und musste sie kaufen, und Du kannst Dir ja vorstellen, wieviel Ratten so ein großes Tier am Tag frisst ;)


Wie Du siehst...nicht alles so einfach wie es scheint ;)


LG, Micha :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Daß die zuständige Behörde den Vogel legalisiert und Du ihn behalten kannst halte ich für völlig ausgeschlossen.

VG
Pere ;)

Dies kann ich nur bestätigen, unsere ULB (Untere Landschafts- und Naturschutzbehörde) schläfert Wildvögel, die nicht mehr auswilderungs- oder überlebensfähig sind ein, die bleiben weder in Privathand noch in irgendwelchen Vogelparks o.ä.!
...Und alle anderen müssen so schnell wie möglich wieder ausgewildert werden.
Bleibt die Auswilderungsmeldung aus, kommen sie vorbei und beschlagnahmen das Tier unter Mithilfe der Polizei, die sind diesbezüglich scharf :(


LG, Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
is ja auch sinnvoll dass die da scharf durchgreifen weil sonst muss ich ja nur irgendwas vorheulen vonwegen verletztem tier und darf mir dann nen Uhu, Wolf oder Fischotter aus der natur entnehmen.
@toxamus:
ich weiss jetzt was du meinst für mich als jäger is es ne straftat wenn ich nen uhu einpack weil ich muss ja das BNatSchG kennen wenn aber ein ahnungsloser tierschützer es macht dann is es nur ne Ordnungswidrigkeit
 
is ja auch sinnvoll dass die da scharf durchgreifen weil sonst muss ich ja nur irgendwas vorheulen vonwegen verletztem tier und darf mir dann nen Uhu, Wolf oder Fischotter aus der natur entnehmen.

Naja, dass sie nicht mehr auswilderungsfähige Tiere einschläfern lassen, find ich schon ein bissl hart, die Tiere könnte man eher in einen großen Vogelpark o.ä. geben, weil ja gerade die Bussarde, Milane und auch die Weihen u.a. Aas fressen.

Naja, WIldtiere sind Wildtiere und "Haustiere" halt diese ;)


LG, Micha :)
 
Jetzt kriegt euch ein!

Is das hier´n Rechtsbeistand-Forum oder um was geht das? Macht doch mal nen eigenen Thread auf wenn ihr den schei... Gesetzkram ausdiskutieren wollt. Ey, da verliert man doch die Lust am Forum. Strafbar oder nicht- ich hab richtig gehandelt!!!!!!!!!!!!!!

Ich wollte nen schnellen Rat für ne schnelle Entscheidung und nicht den ganzen Mist den Ihr da so schreibt.

Den nächsten UHU den ich jämmerlich krepieren sehe, den lasse ich liegen-will mich ja nicht straffällig machen- auch nicht eventuell, weils einer so auslegt

Man muss ja damit rechnen, dass die Krieger unter euch einen noch anzeigen!

"verärgertguckt"
 
Is das hier´n Rechtsbeistand-Forum oder um was geht das? Macht doch mal nen eigenen Thread auf wenn ihr den schei... Gesetzkram ausdiskutieren wollt. Ey, da verliert man doch die Lust am Forum. Strafbar oder nicht- ich hab richtig gehandelt!!!!!!!!!!!!!!

Das hier im Thread eine Rechtsdiskussion entfacht ist hast du dir selbst zuzuschreiben.
Denn du schriebst in deiner ersten Nachricht:

Und nun zu der für euch sicher schockierenden Nachricht- ich will den Vogel behalten! Seit meiner Kindheit träume ich von einem Greifvogel. Ich hatte schon einen verletzten Bussard und Sperber- beide habe ich in die Tierauffangstation gebracht, vielleicht auch weil ich nicht die Zeit zu der Zeit hatte. Aber wann bekommt man einen UHU?!
Grundstückstechnisch (mitten im Wald) habe ich hier ALLE Voraussetzungen eine artgerechte Voliere zu erstellen. Da ich nun bis vor 3 Stunden noch nichts von meinem neuen Familienmitglied wusste, bitte ich euch mir mal ein paar Seiten für die Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen (in Thüringen) zu nennen.

Hättest du diesen Teil deiner Nachricht weggelassen wäre es sicher niemals zu dieser Diskussion gekommen.
Und geholfen hast du dem Vogel ja nun auch indem du ihn an einen Falkner gegeben hast.

Was die Vogelfreunde entsetzt ist die Tatsache das du schriebst einen Wildvogel behalten zu wollen und dann auch noch nach Gesetzen und Richtlinien gefragt hast!!


Ich selbst würde niemals auch nur daran denken einen Vogel besitzen, aufnehmen oder pflegen zu wollen.
Dafür sind andere Zuständig und ich liebe die Wildvögel dort wo sie hingehören eben in der freien Natur.
Eine Sichtung eines Uhus in Gefangenschaft wäre für mich unbedeutend zu einer Sichtung in der freien Natur.

Und ich bin nun wirklich keiner der mit Fachwissen prahlt oder dies könnte.
Lediglich ist dies nur der Sichtpunkt als aussenstehender zu dieser Diskussion.

MfG

Alex
 
ich weiss jetzt was du meinst für mich als jäger is es ne straftat wenn ich nen uhu einpack weil ich muss ja das BNatSchG kennen wenn aber ein ahnungsloser tierschützer es macht dann is es nur ne Ordnungswidrigkeit
Nein, das ist definitiv falsch: Ob Jäger oder Nichtjäger, das spielt keine Rolle. Ein Tatbestand ist im Regelfall stets unabhängig von der Person, die die Tat begeht. Entscheidend ist immer nur, WAS gemacht wird. Der Jäger muß das BNatSchG nicht besser kennen als ein Normalbürger. Andererseits hat auch ein Normalbürger das Jagdrecht zu kennen. Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nachwievor.

VG
Pere ;)
 
a) Nein, das ist definitiv falsch: Ob Jäger oder Nichtjäger, das spielt keine Rolle. Ein Tatbestand ist im Regelfall stets unabhängig von der Person, die die Tat begeht. Entscheidend ist immer nur, WAS gemacht wird.

b)Der Jäger muß das BNatSchG nicht besser kennen als ein Normalbürger.

c)Andererseits hat auch ein Normalbürger das Jagdrecht zu kennen.

d) Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nachwievor.

VG
Pere ;)
a) Richtig!

b) Sollte er aber. Auch als Nicht-Jäger denke ich gehört zu haben dass dieses Wissen auch einen Teil des zu lernenden Stoffes ausmacht, um die Jägerprüfung mit Erfolgsaussichten angehen zu können. Lasse mich von Jägern die den Schein frisch gemacht haben aber gerne eines Besseren belehren.

c) Wieso das denn, Pere?

d) Richtig. Wobei man anmerken sollte dass Unwissenheit in gewisser Weise strafmindernd sich auswirken kann.
 
Is das hier´n Rechtsbeistand-Forum oder um was geht das? Macht doch mal nen eigenen Thread auf wenn ihr den schei... Gesetzkram ausdiskutieren wollt. Ey, da verliert man doch die Lust am Forum. Strafbar oder nicht- ich hab richtig gehandelt!!!!!!!!!!!!!!

Den nächsten UHU den ich jämmerlich krepieren sehe, den lasse ich liegen-will mich ja nicht straffällig machen- auch nicht eventuell, weils einer so auslegt

Man muss ja damit rechnen, dass die Krieger unter euch einen noch anzeigen!

"verärgertguckt"
Nun komm wieder runter...:)

Ein Diskussionsforum lebt doch von unterschiedlichen Meinungen und Sichtweisen.

Du hast in erster Linie richtig gehandelt indem du den Vogel nicht seinem (ungewissen) Schicksal überlassen hast und ihn erst mal aufgenommen hast.

Die zuerst geäußerten Absichten mit dem Behalten haben halt eine gewisse Vorverurteilung nach sich gezogen, bezüglich deiner Person.

Auch wenn ich deine erste Intention nachempfinden kann, ich habe als Nicht-Falkner vor Jahren auch Findlinge (Waldkauz beipspielsweise) gefunden, bzw. bekommen, aufgezogen und ausgewildert. Und die Vögel soweit "jagdfest" gemacht dass sie überlebensfähig waren (das weiß ich mit Sicherheit, weil die Vögel teilweise einige Zeit zurückgekehrt sind und sogar auf die Faust geflogen sind). Das nötige Futter bekam ich von befreundeten Züchtern.
Die Story vom Waldkauz habe ich hier im Forum mal in einem Thread ausführlich geschildert.

Das war nicht ganz gesetzeskonform, hat den Vögeln aber nicht geschadet. Andererseits kenne ich auch Züchter die beispielseise Baum- oder Rotfußfalken züchten und auch keinen Falknerschein haben.

Wobei gänzlich Unkundige das nicht versuchen sollten, einen gefundenen Wildvogel behalten und aufzuziehen. Und das nicht in erster Linie wg. der Gesetzeslage sondern bzgl. des Wohls des Vogels.

PS: Vielleicht schießen sich die Forenkollegen sich jetzt deshalb auf mich ein, und du kannst ein wenig "verschnaufen".;)
 
Thema: verletzter UHU eingefangen

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