Somit benötigt man, sobald man den Vogel draußen frei fliegt, eine jagdrechtliche Genehmigung und einen Falknerjagdschein. Fliegen = Jagen, so sieht es das Jagdrecht.
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Fazit: Egal wie, um eine jagdrechtliche Genehmigung wirst Du rein rechtlich gesehen kaum herumkommen, wenn der Vogel außerhalb der
Voliere geflogen werden soll. Und um den Falknerschein auch nicht.
Da muß ich mich nun erstmal selbst korrigieren. Finales kann ich nicht sagen, aber ich geb mal meine Gedankengänge wider:
Da die Jagd ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist und sich dieser Vorbehalt bezüglich Falknerei ausschließlich auf Greifvögel und Falken bezieht, ist die (Beiz-)Jagd mit Eulen in Deutschland nicht zulässig.
Nun könnte man sagen: O.k., dann ist auch das Fliegen einer Eule nicht zulässig. Da das Fliegen einer Eule vor diesem Hintergrund aber keine Jagd sein kann, greifen jagdrechtliche Vorschriften zunächst mal nicht. Das würde bedeuten, dass man weder Ahnung von der Jagd und der Falknerei noch einen Begehungsschein haben müsste, um eine Eule zu fliegen. Es würde also die entsprechende Sachkunde genügen.
Andererseits sind von der Art und Weise her natürlich im Grunde genommen falknerische Kenntnisse erforderlich. Nach der teleologischen Gesetzesauslegung bräuchte man dann doch den Falknerjagdschein oder zumindest den Nachweis über eine bestandene Falknerprüfung.
Andererseits ist das falknerische Halten einer Eule nirgendwo vorgesehen.
Halten wir fest: Beizjagd mit einer Eule (allen voran der Uhu) dürfte nicht statthaft sein. Wie das bloße Fliegen einer Eule zu bewerten ist (und hier müsste man wohl tatsächlich zwischen dem reinen Fliegen und der Beizjagd trennen), erschließt sich mir nicht.
Wer ohne Begehungsschein draußen mit dem Uhu rumrennt und diesen beispielsweise auf Hasen fliegt, wird sich allerdings trotzdem der Jagdwilderei schuldig machen, da der Tatbestand des „dem Wilde Nachstellens“ gegeben ist. Dieser Vorwurf wird beim Rauhfußkauz schwerlich geltend zu machen sein.
Vielleicht gibt es Gerichtsurteile zum Uhu. Bei den übrigen Eulen (insbesondere den kleinen) gibt es mangels praktischer Relevanz möglicherweise keine allgemeingültigen Regeln.
Gibt es Juristen mit jagd-, naturschutz- und tierschutzrechtlichem Fachwissen hier im Forum, die uns weiter helfen können?
VG
Pere