Ger erschossen

Diskutiere Ger erschossen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo! Wollte mal kurz melden, was sich bei unserem Bekannten vor ein paar Tagen zugetragen hat: Er lies in seinem Revier sein Ger-Weib...
Bezeichnenderweise meine ich:Warum schiesst der Jäger auf einen jagenden Greif und nicht auf seinen jagenden Hund! Logischerweise vielleicht nicht nachvollziehbar was ich hier ausdrücken will,aber bei ein bischen Überlegung werden die Zeichen doch sicherlich erkannt?Semantik hin oder her?
Sein Hund tut das, was er soll: Jagen (für ihn, den Jäger). Der Vogel tut das, was er in den Augen des Jägers nicht soll: Jagen (nicht für den Jäger).

Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Jagdhund und Vogel nicht so ganz.

VG
Pere ;)
 
Der Ger tat das auch für seinen Falkner!
Was ich meine Pere:Wie oft gerät ein Jagdhund ausser Kontrolle und hetzt einfach darauf los! Schiesst er deshalb ?Hin oder her!
Ein Jäger hat in keinem Fall auf einen Greif zu schiessen,ob dieser nun jagt oder einfach nur am Himmel seine Kreise zieht!
 
Hy!

Wenn es nicht der Revierpächter und Jäger selber war, oder jemand der das Begehungsrecht hat bzw. Mitpächter ist, warum sollte sich derjenige der den Vogel vom Himmel geholt hat die Mühe machen den Vogel zu suchen und dann unterm Moss zu verstecken damit ihn niemand findet?

1. Jemand der einen Greif schießt, weiß, daß das verboten ist. Schon gar, wenn es eine nicht heimische und damit nicht jagdbare Art wie der Gerfalke ist.

2. Warum suchen? Wer schießt, sieht auch, wo es runterfällt, und wahrscheinlich hat er den Vogel gar nicht mal im Flug geschossen, sondern vom Baum herunter, da der Vogel ja menschenvertraut war und sicher sitzenblieb...

3. Ergibt sich aus 1. ...
Wenn ich weiß, daß ich eine Straftat begangen habe, verbuddele ich den Vogel logischerweise.
Zum Glück war der Schießer zu blöd, den Sender zu zerstören, und zum Unglück, wer weiß, wieviel Greife mit dem Moos- Trick sonst noch in dem Revier verschwinden...
Unterm Moos sieht die kein Mensch mehr, und den Rest erledigen schnell die Füchse und Wildschweine...

Kann man nicht pro Forma die ganze Gesellschaft verklagen, die das Revier nutzt? Einer wird es ja gewesen sein, den die Kumpels dann vielleicht verpfeifen, weil sie selber nicht löhnen wollen...

Grüße, Andreas
 
Der Ger tat das auch für seinen Falkner!
Was ich meine Pere:Wie oft gerät ein Jagdhund ausser Kontrolle und hetzt einfach darauf los! Schiesst er deshalb ?Hin oder her!
Ein Jäger hat in keinem Fall auf einen Greif zu schiessen,ob dieser nun jagt oder einfach nur am Himmel seine Kreise zieht!
Ein "hetzender" Jagdhund ist nicht "außer Kontrolle", sondern tut genau das, was er auch soll. Ein "hetzender" Jagdhund läßt sich nicht abrufen, das ist ganz normal. Wenn er überjagt, dann ist das nicht gut, aber der Hund darf nicht geschossen werden.

Überjagt der Ger, ist es derselbe Sachverhalt - straffrei, keine Wilderei. Es sei denn, der Ger wurde direkt an der Jagdgrenze geflogen und es war damit zu rechnen, daß er diese überschreitet, dann wird es schwieriger. Offensichtlich wurde er aber nicht im fremden Revier geschossen, wenn ich das richtig sehe.

Kann man nicht pro Forma die ganze Gesellschaft verklagen, die das Revier nutzt? Einer wird es ja gewesen sein, den die Kumpels dann vielleicht verpfeifen, weil sie selber nicht löhnen wollen...
Das geht im deutschen Rechtssystem zum Glück nicht, nein. Stell Dir vor, in Deiner Nachbarschaft passiert irgendwas und die Staatsanwaltschaft verklagt pauschal mal alle Anwohner. Das wirste nie mehr los, auch wenn Du noch so unschuldig bist.

VG
Pere ;)
 
Offensichtlich wurde er aber nicht im fremden Revier geschossen, wenn ich das richtig sehe.

Kleine Anmerkung:
er wurde im Nachbarrevier des Falkners geschossen.
Er lies den Vogel in seinem Revier anwarten, wobei es keine Seltenheit ist, dass der Ger mal weiter ausholt und dann hoch am Himmel zu seinem Falkner zurück kommt.
 
Auch mein Beileid!
Das ist wirklich sehr ärgerlich.
Wie kann man nur einen Greifvogel erschießen,
egal ob Beiz- oder Wildvogel. Das geht nicht in meinen Kopf 8(
Auf jeden Fall anklagen!!!
Mfg Kaffernadler
 
Nika,alles okay! Nur,man schiesst nicht auf einen Greif! In keiner Situation!
Weisst du,wenn man solch ein Tier fliegen sieht,erfreut man sich. Das macht schon mein 5jähriger Sohn!
 
Hy!
1. Jemand der einen Greif schießt, weiß, daß das verboten ist. Schon gar, wenn es eine nicht heimische und damit nicht jagdbare Art wie der Gerfalke ist.
Hmmm, dies als Begründung, warum der vermeindliche Schütze - wenn es denn nicht selbst der Jagdpächter war kann es ihm ja egal sein ob der Vogel gefunden wird - den Vogel versteckte in der Natur,verstehe ich jetzt nicht wirklich...:+keinplan

Meinst du der Schütze hat auf seinen Kugeln seine Initialen stehen?;)

Übrigens, heimische Greife sind in der Regel jagdbares Wild - mit ganzjähriger Schonzeit! Sonst würden sie nicht unter anderem dem Jagdrecht unterliegen.

2. Warum suchen? Wer schießt, sieht auch, wo es runterfällt, und wahrscheinlich hat er den Vogel gar nicht mal im Flug geschossen, sondern vom Baum herunter, da der Vogel ja menschenvertraut war und sicher sitzenblieb...
Also gut, ich formuliere um: Warum lies er ihn nicht liegen, wenn es nicht der Jagdpächter selbst war, auf den man logischerweise als erstes kommen würde beim Auffinden des geschossenenen Kadavers(!??)

3. Ergibt sich aus 1. ...
Wenn ich weiß, daß ich eine Straftat begangen habe, verbuddele ich den Vogel logischerweise.
Antwort ergibt sich aus Antwort zu 1.


Zum Glück war der Schießer zu blöd, den Sender zu zerstören, und zum Unglück, wer weiß, wieviel Greife mit dem Moos- Trick sonst noch in dem Revier verschwinden...
Unterm Moos sieht die kein Mensch mehr, und den Rest erledigen schnell die Füchse und Wildschweine...
Klärt aber aus meiner Sicht nicht ob meine persönliche Vermutung, dass es der Revierpächter oder ein Teilhaber gewesen sein könnte, sein dürfte...

Kann man nicht pro Forma die ganze Gesellschaft verklagen, die das Revier nutzt? Einer wird es ja gewesen sein, den die Kumpels dann vielleicht verpfeifen, weil sie selber nicht löhnen wollen...
Nein. Zumindest nicht mit Aussicht auf Erfolg. Zumindest nicht in einem Rechtsstaat. In dem einem vermeintlichen Täter die Tat auch nachgewiesen werden muss. (Wobei nicht mal der Tatort nachträglich bestimmt werden könnte) Noch gilt: in dubio pro reo...:S
 
Es gibt genug Jugendliche die sich ein Luftgewehr irgendwo beschafft haben und aus spass damit kleine Vögel erschiessen. Dazu gab und gibt es ja auch genug Beiträge hier im forum. Warum soll nicht jemand aus blödsinn den auffälligen vogel erschossen haben? ein junge dem langweillig war?
und wo gehe ich hin wenn ich aus jux vögel schiessen will? na in den wald da gibt es ja genug... warum denken da immer gleich alle an den jagdpächter. denkt mal an den thread wo ein junge immer am selben ort krähen vom baum geschossen hat.
 
Nun, da muß ich widersprechen. Der Beizvogel ist keine geschützte Vogelart, sondern wird als "Sache" zu behandeln sein. Es liegt also auf alle Fälle mal "Sachbeschädigung" vor. Dieser Schaden wird selbstverständlich zu ersetzen sein.

Dennoch ist er ein Tier, das ohne vernünftigen Grund getötet wurde, also ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht.

Zum Dritten war der Täter (wenn der Vogel denn tatsächlich erschossen wurde) "zur Jagd ausgerüstet" unterwegs, es könnte also Wilderei vorliegen (wenn er für dieses Revier keinen Begehungsschein hätte oder Pächter wäre).

Und als letztes natürlich ein Verstoß gegen das Waffenrecht, da der Schuß auf "Nicht-Wild" nicht unter den Begriff Jagd fällt.

Natürlich könnte er sagen (wenn er denn gefaßt würde), er habe gedacht, es sei ein Habicht. Dann hätte er auf alle Fälle Wilderei begangen, wenn ihm das Gericht glaubt. Und er müßte als unzuverlässig eingestuft werden, weil er etwas beschossen hat, das er nicht richtig gekannt hat.

Es sei denn, er hätte den Ger erkannt. Dann würde wiederum das Naturschutzrecht greifen, da der Gerfalke nicht dem Jagdrecht unterliegt.

Egal wie, es ist in jedem Fall eine Straftat, die den Entzug der Jagderlaubnis und der Waffenbesitzkarte zur Folge haben muß.
Guter Beitrag.

Ergänzend sollte man noch hinzufügen, dass wenn der Schütze überführt werden würde, noch eine privatrechtliche Schadensersatzklage des eigentlich Geschädigten, des betroffenen Falkners folgen würde.
 
Ach Leute, nun aber mal ehrlich, das glaubt ihr doch selber nicht, heliman und RollyS...

Heliman:
Hm, warum, wenn nicht um eine Straftat zu vertuschen, wurde damals die illegal geschossene junge Wölfin im Spreewald mitten in der dicksten Schonung versteckt? Ist genau dasselbe wie beim Falken, der sich bestimmt nicht beim Todeskampf selbst unter das Moospolster verkroch ;)!
Dann habe ich nicht gesagt, daß heimische Greife kein jagdbares Wild wären, ich sagte der Ger ist keines, wohinzu noch kommt, daß er nicht heimisch, und damit ohnehin nicht jagdbar ist!
Warum sollte man logischerweise zuerst auf den Jagdpächter als Schützen kommen? Da kann jeder schießen, der darf...
Und was ändert es, obs der Pächter oder ein Teilhaber waren?

RollyS: Du glaubst es doch selber nicht, das da am hellen Tage ein Jugendlicher mit dem Knicker durchs Gehölz streift, und statt irgendwelcher Singvögel ausgerechnet einen auffälligen Greif gekonnt vom Himmel holt. Einer, der keinen blassen Schimmer hat, wie man fliegende Vögel auch trifft... Und wenn der Falke anwartete, hat er den dann mit einer Taube verwechselt?

Nika kennt ja den Fall. Sie wird schon wissen, bzw. der Besitzer des Vogels, ob das eine Verwundung von nem Diabolo oder Schrot etc. war...

ANdreas
 
Ach Leute, nun aber mal ehrlich, das glaubt ihr doch selber nicht, heliman und RollyS...

Heliman:
Hm, warum, wenn nicht um eine Straftat zu vertuschen, wurde damals die illegal geschossene junge Wölfin im Spreewald mitten in der dicksten Schonung versteckt? Ist genau dasselbe wie beim Falken, der sich bestimmt nicht beim Todeskampf selbst unter das Moospolster verkroch ;)!
Falscher Ansatz! Wo habe ich denn deiner Meinung nach geschrieben dass es keine Straftat war bzw. diese nicht vertuscht werden sollte??

Es geht darum WER das gewesen sein könnte bzw. wer dafür in Frage kommt. Dachte eigentlich dass dies nicht so schwer zu erkennen wäre...


Warum sollte man logischerweise zuerst auf den Jagdpächter als Schützen kommen? Da kann jeder schießen, der darf...
Hmmm, vielleicht weil hier nicht in Spanien sind, wo jeder mal abends seine Flinte aus dem Wohnzimmerschrank holt und in den Wald geht um irgend etwas von den Bäumen zu ballern, ohne dass es jemand stört, da es alle machen, vielleicht...:~

Sondern in Deutschland wo eben nicht jeder mit einer Büchse durch die Gegend läuft ohne dass daran Anstoss genommen wird.
Wo ein Pächter sehr wohl darauf achtet wer da bewaffnet durch sein Revier läuft...


Und, wer darf denn alles in Deutschland, oder sagen wir vereinfacht, im Jagdrevier...

In Deutschland wie gesagt, nicht in Spanien...

Hinz und Kunz?!? Oder eher ein, nennen wir ein, elitärer und damit kleiner Kreis von Leuten?!!


Und was ändert es, obs der Pächter oder ein Teilhaber waren?
Nichts im Grunde genommen. Verstehe nur die Frage nicht ganz?!?


RollyS: Du glaubst es doch selber nicht, das da am hellen Tage ein Jugendlicher mit dem Knicker durchs Gehölz streift, und statt irgendwelcher Singvögel ausgerechnet einen auffälligen Greif gekonnt vom Himmel holt. Einer, der keinen blassen Schimmer hat, wie man fliegende Vögel auch trifft... Und wenn der Falke anwartete, hat er den dann mit einer Taube verwechselt?
Ja was denn nun? Dachte da kann doch jeder schießen der darf...(?!?) Der (hypothetische) Jugendliche dachte vielleicht auch dass er es darf, so wie alle anderen...:o
 
So, der Verdacht, dass es ein Jäger war, hat sich wieder verringert.
Der Gerfalke wurde mit einem Kleinkaliber geschossen.
Laut der Jäger dort wird schon länger vermutet, dass gewildert wird.
Das macht das ganze nicht einfacher... :traurig:
 
Mit einem Kleinkaliber ??? Dann muß er aber nah an den Falken rangekommen sein. Oder er war ein ausgezeichneter Schütze.

Flugwild wird doch normalerweise mit Schrot erlegt oder ??
 
Mit einem Kleinkaliber ??? Dann muß er aber nah an den Falken rangekommen sein. Oder er war ein ausgezeichneter Schütze.
Oder beides...

Am wahrscheinlichsten wäre noch aus dem abgestellten Auto heraus. Weil am unauffälligsten. Zumindest unauffälliger als mit dem Kleinkalibergewehr durchs Unterholz zu streifen und zu riskieren gesehen zu werden.

Das einize was mich daran stutzig macht bei dieser Variante, dass er den Vogel quasi vergraben hat. Warum frage ich mich da? Kann dem Schützen doch egal sein wenn er unerkannt blieb. Die Gefahr ist sogar größer entdeckt zu werden wenn er den Vogel noch beseitigt.

Also, wenn es - meiner Annahme zuerst - nicht der Revierpächter war, wer noch könnte Interesse daran haben dass nicht entdeckt wird dass jemand auf Greife schiesst in der Gegend?!?

Möglicherweise jemand der am Ortsrand wohnt? Jemand er beispielsweise Tauben oder Kleintier hält? Der also ein Motiv haben könnte?!? Und daran interessiert sein könnte dass der Vogel nicht gefunden wird und man den oder die toten Vögel nicht mit ihm in Verbindung bringt?!?

@Mika
Vielleicht mal beim Revierpächter nachfragen ob sich da schon das eine oder andere Mal jemand beschwert hat dass Habichte beispielsweise Flurschaden angerichtet haben.

An einen kleinen-Jungen-Streich glaube ich persönlich nicht. Dagegen spricht der Vertuschungsversuch mittels vergraben.
 
Ja Heliman,

die ganze Story hört sich alles andere als glaubwürdig an, zu viele Ungereimtheiten :?
 
Kann mir nicht vorstellen, daß da einer losgeht um Greifvögel zu schießen. Viel eher denke ich das der Gerfalke ein leichtes Ziel bot. Vielleicht saß er irgendwo rum und flog nicht weg als sich der Schütze näherte.

Einen fliegenden Falken mit einem Kleinkaliber zu treffen ist kein Zuckerschlecken und bestimmt auch mit Glück verbunden. Daher denke ich ist der Täter nicht mit der Absicht ins Revier gefahren um einen Greifvogel zu erlegen, nicht mit der Munition.

Weiß jetzt nicht welche Farbe der Ger hatte, mit hellem Gefieder würde er in Bodennähe auffallen und so vielleicht das Intertesse auf ihn gelenkt haben.

Bei näherer Betrachtung des toten Falken ist dem Schützen dann das Geschüh aufgefallen und vielleicht ahnte er das man nach dem Vogel suchen wird.
Ganz bestimmt wußte er nicht das der Falke mit einem Sender ausgestattet war, sonst hätte er wohlmöglich versucht ihn zu entfernen.
Also könnte man darauf schließen, daß der Täter sich nicht so gut auskannte mit dem was dort vor ihm lag.

Ich würde sage, da wollte jemand mal sein Gewehr ausprobieren und der Gerfalke hatte das Pech ihm vor die Flinte zu fliegen. Und dann auch noch das viel größere Pech von einem Kleinkaliber getroffen zu werden.
 
Kein Mensch schießt mit einer Kugel auf einen fliegenden Vogel. Der Vogel muß gesessen haben, was auch viel wahrscheinlicher ist. Und da der Ger sicherlich gerne exponiert sitzt, wäre es ein Leichtes ...

Natürlich wird immer Wilderei vermutet, wenn in einem Revier jemand der Jäger unter Verdacht gerät. Darauf würde ich zunächst mal keinen Pfifferling geben. Erstmal sollte die Staatswanwaltschaft prüfen, wer von den Jägern und Taubenzüchtern ein KK hat.

VG
Pere ;)
 
Einen fliegenden Falken mit einem Kleinkaliber zu treffen ist kein Zuckerschlecken und bestimmt auch mit Glück verbunden.
Wie gesagt, mit einem KK einen sitzenden Vogel in der Größe eines Gerweibs zu treffen dürfte ein Kinderspiel sein. Denk dran, der Vogel sitzt 99 % der Zeit und fliegt 1 %.

Ich würde sage, da wollte jemand mal sein Gewehr ausprobieren und der Gerfalke hatte das Pech ihm vor die Flinte zu fliegen. Und dann auch noch das viel größere Pech von einem Kleinkaliber getroffen zu werden.
Flinte = Schrotgewehr, Büchse = Kugelgewehr, KK = Büchse.

Entweder ein Greifvogelhasser oder einer, dem es nicht paßt, daß der Ger überjagt hat. Solche Zeitgenossen gibt es!

VG
Pere ;)
 
Thema: Ger erschossen

Ähnliche Themen

H
Antworten
6
Aufrufe
3.084
Peregrinus
Peregrinus
K
Antworten
0
Aufrufe
487
karlfalcon
K
falcon78
Antworten
1
Aufrufe
1.166
falcon78
falcon78
M
Antworten
24
Aufrufe
20.196
Marcel-H-92
M
Zurück
Oben