Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei?

Diskutiere Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, in einem anderen Forum wurde dieser Bericht gepostet: Eulen unterliegen nicht dem Jagdrecht, wenn ich richtig informiert bin, also...
niemand hat irgendetwas von verboten ... erwähnt
Das ist es ja auch nicht zwingend. Es kommt in erster Linie mal auf das Bundesland an, ob wir uns im Bereich der Jagdwilderei bewegen könnten.

VG
Pere ;)

P.S.: Im Deutschen gibt es Groß- und Kleinschreibung sowie Zeichensetzung, damit man Sätze leichter lesen kann.
 
Zudem: "Erste Hilfe" leisten dürfte grundsätzlich unproblematisch sein. Was das weitere Halten des Vogels angeht ist dann eine andere Sache.
 
Zudem: "Erste Hilfe" leisten dürfte grundsätzlich unproblematisch sein. Was das weitere Halten des Vogels angeht ist dann eine andere Sache.
Eric, hier in Deutschland kann selbst das zum Problem werden! Leider kommt eine solche Gesetzgebung nicht von ungefähr. Vermutlich hat schon so mancher verletzte Vogel den Weg zum Tierarzt nicht gefunden und ziert stattdessen jetzt Wohn- oder Jagdzimmer. Gesetze sind i. d. R. eine Reaktion auf Fehlverhalten, nur selten werden sie grundlos gemacht.

Aber klar, in aller Regel ist das auch in Deutschland kein Problem, sofern ernsthaft und ohne Hintergedanken betrieben.

VG
Pere ;)
 
Ich sehe da auch ein Problem, wie ein Laie einem Greifvogel Medikamente eingibt oder wie er (auch nur für wenige Tage) untergebracht wird. Auch das kann ihn noch das Leben kosten. Auch ich als Falknerin würde mich da an Leute wenden, die ich für kompetenter halte.
 
Hallo,
rechtlich kann ich nichts beitragen. Aber ich kann zumindest eine positive Rückmeldung über den Anruf bei der Polizei geben. Vor 7 Jahren habe ich feiertags in BaWü einen Bussard von der Straße geholt und die unterbesetzte Polizei um Hilfe gebeten, da ich zwar eine Decke zum Einfangen und erstmal festhalten dabei hatte, aber keine sichere Transportmöglichkeit in meinem Auto. Mir wurde eine Streife geschickt, die einen Karton mitbrachte (und sich vor mir in Grund und Boden schämte weil auf dem Karton aus dem PI-Keller zu meinem Entsetzen "zum Schreddern" stand) und mich den Vogel da rein verfrachten ließ, weil sie Angst vor ihm hatten. Aber sie hatten sich über einen Tierarzt informiert, zu dem sie den Vogel brachten. Als ich eine Woche später den Tierarzt anrief, wurde mir berichtet, dass man den Vogel nach drei Tagen wieder in die Freiheit entlassen konnte.

Ich würde es jederzeit wieder so machen und habe auch von niemandem Ärger bekommen.

Viele Grüße
Lenja
 
Ob der Vogel wirklich wieder in die Freiheit entlassen werden konnte, weiß niemand (doch, der Tierarzt vermutlich schon). Es ist durchaus üblich, dem Finder eines solchen Vogels im Nachhinein eine gute Nachricht zu überbringen (auch wenn der Vogel von vorneherein keine Chance hatte).

Wenn es tatsächlich so war, würde man Wilderei ausschließen können. Wäre aber der Bussard eingegangen und vom Tierarzt entsorgt worden, sähe die Sache schon anders aus. Jetzt natürlich nicht mehr, der Bussard unterliegt in Ba-Wü seit 01.04.2014 nicht mehr dem Jagdrecht.

VG
Pere ;)
 
Hallo,
ich halte es grundsätzlich nicht für üblich, von Tierärzten belogen zu werden. Und in diesem Fall doch auch für recht wahrscheinlich, dass der Bursche überlebt hat. Denn als ich ihn einsammelte, konnt ich ihn einfach so aufnehmen. Äußere Verletzungen wies er nicht auf und nachdem die Polizei nach einer Stunde Wartezeit in der Kälte auftauchte, war er doch schon wieder deutlich fitter und wehrhafter als ich ihn in die Schredderkiste verfrachtete (da hät ich mich vllt auch gewehrt^^). Vermutlich hatte er nur einen Schock und leichte Gehirnerschütterung. Die Polizei vermutete Motorradunfall. Denn mit eben diesem war sie in einigen Kilometern Entfernung an einer parallel verlaufenden Straße beschäftigt, ehe sie zu uns kamen. Den dort beteiligten Greifvogel hatte man nämlich nicht finden können. Insofern galt dieses Exemplar ja vielleicht als Beweisstück, Zeuge oder Verursacher^^
Wir dem auch sei. Das Tier wurde nicht überfahren, landete nicht im Schredder, ich musste es nicht gefährlicherweise ohne Box oder Kiste im Auto transportieren, geschweigedenn einen geeigneten Tierarzt ausfindig machen und Ärger gabs für mich auch nicht. Der Vogel konnt nach Genesung wieder in die Freiheit entlassen werden und somit würde ich auch bei uns in Bayern die PI rufen, auch wenn ich hier die nächste Greifvogelauffangstation kenne.
Rechtlich kann ich auch für Bayern jedoch nix zum Thema beitragen.

Viele Grüße
Lenja
 
Die Polizei vermutete Motorradunfall. Denn mit eben diesem war sie in einigen Kilometern Entfernung an einer parallel verlaufenden Straße beschäftigt, ehe sie zu uns kamen. Den dort beteiligten Greifvogel hatte man nämlich nicht finden können. Insofern galt dieses Exemplar ja vielleicht als Beweisstück, Zeuge oder Verursacher^^

Also ich würde ihn eher als Opfer bezeichnen ;-)

Hab selber ein Moped, wenn man schnell fahren will dann gehört sowas einfach zum Risiko. Die Kollision mit einem Greifvogel will ich mir gar nicht vorstellen. Über 150km/h verursacht schon eine Hummel einen ganz tüchtigen Schlag.

Grüsse,
tox

PS.: Ab April geht die Saison wieder los :-)
 
Thema: Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei?

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