Futterbezugsadressen

Diskutiere Futterbezugsadressen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - halli hallo! ich suche nach guten adressen, wo man futter beziehen kann. (saker falke) könnt ihr da was empfehlen? lg, katharina
Au sch.... Meine Katze klaut da manchmal ein Küken. Macht man sich jetzt da strafbar? Die dürfte sie dann ja nicht fressen. Oder kann die Katze auch eine Bewilligung dafür bekommen?
Wenn ich etwas jünger wäre, würde ich blitzartig auswandern.
Gewisse Rahmenbedingungen ok, aber so....
Zum Glück gilt so etwas hier (noch) nicht.
 
Hai!

Auszug aus besagter Nebenprodukteverordnung:

zipp ------------------------------------------------
Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte

....
Tierische Nebenprodukte, die aus Material der Kategorien 2 und 3 hergestellt werden, können – mit Ausnahme von Blut, Häuten, Hufen, Federn, Wolle, Hörnern, Haaren und Pelzen von Tieren, die nicht genusstauglich sind, jedoch keine Anzeichen von übertragbaren Krankheiten zeigen – zur Fütterung folgender Tiere verwendet werden:

* Zoo- und Zirkustiere;
* Reptilien und Raubvögel;
* Pelztiere;
* Wildtiere, deren Fleisch nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
* Hunde aus anerkannten Zwingern oder Jagdmeuten;
* Maden, die als Fischköder verwendet werden sollen.

zapp -----------------------------------------------------

Servus,
Peter
 
Lieber Eric, natürlich darf deine Katze Küken fressen, aber wenn dein Tiger die Küken klaut....kommt er lebenslänglich in den Knast.^^
 
Na ja, solange ich desswegen nicht gleich mit muss :D

Muss man jetzt Küken zuerst abhäuten, entbluten und Schnabel sowie Krallen entfernen, damit man sie verfüttern darf? Muss man da jetzt jede Krähe die verfüttert wird zuerst sauber rupfen etc?

Bin ja gespannt, was man noch so alles an Detailbestimmungen finden kann. Aber ist doch schön zu wissen, dass ich meine "Raubvögel" nicht mit Hörnern füttern darf.
 
Lieber Eric, natürlich darf deine Katze Küken fressen, aber wenn dein Tiger die Küken klaut....kommt er lebenslänglich in den Knast.^^

Drum ist mein Schwerverbrecher kein Freigänger :D
Oooooh man eines ist Fakt: wenn die gesetzgebenden Instanzen doch endlich mal ihr Gehirn einschalten täten...
 
Au sch.... Meine Katze klaut da manchmal ein Küken. Macht man sich jetzt da strafbar? Die dürfte sie dann ja nicht fressen. Oder kann die Katze auch eine Bewilligung dafür bekommen?
Wenn ich etwas jünger wäre, würde ich blitzartig auswandern.
Gewisse Rahmenbedingungen ok, aber so....
Zum Glück gilt so etwas hier (noch) nicht.

Mal ernsthaft:
Ein Bekannter hat grad Ärger am Hals weil er gesagt hat, dass sein Hund auch mal zwischendrin ein Küken bekommt.
Das fanden die Leute vom Amt irgendwie gar nicht so toll... is ja kein Greifvogel.:~
 
Ganz abwegig ist die Idee einer solchen Verordnung leider nicht. Ich erinnere nur an die Theorie, dass BSE durch die Verfütterung von Scrapie-verseuchtem Tiermehl an Rinder entstanden ist.
Irgend ein profitgeiler Zeitgenosse hatte sicher schon längst eine Idee, was sich mit den in grossen Mengen anfallenden Küken anfangen lässt.

Grüsse,
toxamus
 
Das soll einer verstehen :~
Überall kann man gefrorene Eintagsküken als Tierfutter kaufen. Es kann doch nicht sein, dass man durch das Verfüttern von legal von den Hühnerzuchtbetrieben über den Zwischenhandel erworbenen Eintagsküken gegen irgendeine Verordnung verstößt.
Dass jemand, der die Ware in Verkehr bringt, eine Zulassung benötigt, ist verständlich, aber der Verbraucher???
 
Das soll einer verstehen :~
Überall kann man gefrorene Eintagsküken als Tierfutter kaufen. Es kann doch nicht sein, dass man durch das Verfüttern von legal von den Hühnerzuchtbetrieben über den Zwischenhandel erworbenen Eintagsküken gegen irgendeine Verordnung verstößt.
Dass jemand, der die Ware in Verkehr bringt, eine Zulassung benötigt, ist verständlich, aber der Verbraucher???

Du kaufst legal Küken? Bist Du sicher? Hast Du dir die Vermarktungserlaubnis Deines Händlers zeigen lassen? Und natürlich die Abgabeerlaubnis des "Herstellers"? Hast Du Hahn und Henne gefragt ob die verheiratet sind oder ob die etwa in WILDER EHE leben??? :nene: :nene: :nene: Bestimmt nicht! Bist Du dir sicher das Du überhaupt legal bist :nene: :nene: :nene:

Oh Bürokratie ich liebe dich, verehre dich und verneige mich vor DIR alleine :gott: :gott: :gott:

Man mir reichts bald! Ich wandere aus nach Kanada, 20000ha (und mehr) freie Fläche zum Beizen und du siehst die ganze Woche keinen Menschen, das muß ein Traum sein!
 
Man sollte es auch mal von einer anderen Seite betrachten, was ist wenn eine Geflügelseuche, H5N1....in die Futterkette kommt......da ist man schon erleichtert, wenn man die Wege nachvollziehen kann. Es geht ja auch um die Gesundheit unserer Tiere
Kleinbrütereien die ihre Küken nicht gefroren abgeben, sondern in Müllsäcken, werden kaum kontrolliert,.....
 
Da hast Du natürlich auch recht, Falco...

Wobei unsere Küken zur Zeit mal wieder dermaßen erbärmlich riechen und aussehen, dass ich diese gar nicht erst verfüttern will...
Das passiert in letzter Zeit öfters, was auch nicht grad toll ist. Früher wars nicht so.
 
hallo Nika,
diese erbärmlich riechenden Küken solltest du nicht verfüttern.
Wenn es möglich ist, knall deinem Lieferanten den Müll den er dir verkauft hat vor die Füße und zeig ihn an.....
So eine Ware geht gar nicht, oder hast du den Müll geschenkt bekommen?
Wir sind für die Gesundheit unserer Tiere verantwortlich, Brütereien sind auch für ihre Tiere verantwortlich......laß dir das nicht gefallen!
 
Für Baden-Württemberg ist mir diese Regelung gänzlich unbekannt. Auch wurde es nicht im Falknerkurs erwähnt, sollte also auch für Bayern nicht gelten.

Kann mir jemand die Rechtsgrunslage hierfür nennen?

VG
Pere ;)


es ist EU weit so. also ist es auch in baden-württemberg so. eigentlich.es kann dann eher unter nachlässigkeit des jeweiligen bundesland eingestuft werden, wenn es dort nicht erforderlich ist!

der ganze beantragungsspaß kostet mich jetzt 200 euro!
mich hats ja fast rückwärts umgehaut, als ich das gehört hab!
 
der ganze beantragungsspaß kostet mich jetzt 200 euro!
mich hats ja fast rückwärts umgehaut, als ich das gehört hab!

Aber hallo! Hier kostet das 33,45 € , was ja auch nicht wenig ist. Bei 200.- würd ich mich aber lautstark nach der Grundlage erkundigen.
Bei dem Preis kannst Du Dir aber überlegen, ob Du Dir das Papier nicht sparst, sehen wollte von mir den Zettel bisher noch niemand.

Grüsse,
toxamus
 
Aber hallo! Hier kostet das 33,45 € , was ja auch nicht wenig ist. Bei 200.- würd ich mich aber lautstark nach der Grundlage erkundigen.
Bei dem Preis kannst Du Dir aber überlegen, ob Du Dir das Papier nicht sparst, sehen wollte von mir den Zettel bisher noch niemand.

Grüsse,
toxamus



ich finde den preis auch ganz schön heftig. von einer "bearbeitungsgebühr" kann man da wohl nicht mehr sprechen! :nene:

das scheint wohl mal wieder der münchen-bonus zu sein. etwas weiter außerhalb sinds dann auch um die 30 euro.

da verstehe ich nun mal wieder nicht, warum die preise soooo extrem unterschiedlich sind. :?
 
Ich glaube, behördliche Gebühren sollen im Regelfall kostendeckend sein. 200.- Euro für einen Computerausdruck sind wohl nicht nur ein wenig übertrieben. Ich würde das nicht auf sich beruhen lassen - es ist nicht gerechtfertigt.
 
Aber hallo! Hier kostet das 33,45 € , was ja auch nicht wenig ist. Bei 200.- würd ich mich aber lautstark nach der Grundlage erkundigen.
Bei dem Preis kannst Du Dir aber überlegen, ob Du Dir das Papier nicht sparst, sehen wollte von mir den Zettel bisher noch niemand.
Das basiert auf der Gebührenordnung des jeweiligen Landkreises, das ist kein Geheimnis. Die ist unter Umständen sogar auf den Internetseiten des betreffenden Landkreises abrufbar.

VG
Pere ;)
 
Das basiert auf der Gebührenordnung des jeweiligen Landkreises, das ist kein Geheimnis. Die ist unter Umständen sogar auf den Internetseiten des betreffenden Landkreises abrufbar.

VG
Pere ;)

Das erklärt aber nicht die (ungerechtfertigte) Höhe. Die Gebühr soll ja wohl keinen prohibitiven (verhindernden) Charakter haben. Das ist Willkür, dagegen sollte man angehen.
 
Das erklärt aber nicht die (ungerechtfertigte) Höhe. Die Gebühr soll ja wohl keinen prohibitiven (verhindernden) Charakter haben. Das ist Willkür, dagegen sollte man angehen.
Die Gebührenhoheit liegt bei den Landkreisen. Man kann natürlich auch den Gebührenbescheid anfechten (Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht etc.). Dann müßte aber nachgewiesen werden, daß die Gebühr tatsächlich zu hoch ist. Und das könnte schwierig werden ...

VG
Pere ;)
 
Thema: Futterbezugsadressen
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