Ein trauriger Anblick

Diskutiere Ein trauriger Anblick im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, habe heut einen Wanderfalken aus einer Auffangstation bekommen und bin, um es milde auszudrücken, extrem geschockt. Ich habe noch nie...
Hallo!

Gemäß Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden zufügen. Wie gesagt, das kann meiner Meinung nach aber durchaus sein, wenn der Vogel nicht mehr gescheit fliegen kann.

Meiner Ansicht nach, wenn der weitere Werdegang ergibt, dass er immerhin noch fliegen kann, ist es doch schon in Ordnung, wenn er wie jeder Schauvogel dann und wann mal aufs Federspiel gehen kann. So hat der Vogel seine Auslastung, und ist um keinen Deut schlechter gestellt als jeder andere Falke, der gehalten, aber nicht jagdlich geflogen wird.
Soll er dann doch zu einem Schaufalkner, um als Botschafter seiner Art zu fungieren. Da ist es dann ehrlich gesagt schade um's Leben (ich denke übrigens genauso über Amseln etc. ...) ;).

Im übrigen: Es ist relativ egal, welche Herkünfte an Wanderfalken man für die Wiederetablierung von Baumbrütern nimmt, da es darauf ankommt, auf welchen Nistort die Jungvögel geprägt werden. Angeboren ist die Präferenz nicht.

Grüße, Andreas
 
Soll er dann doch zu einem Schaufalkner, um als Botschafter seiner Art zu fungieren.

Im übrigen: Es ist relativ egal, welche Herkünfte an Wanderfalken man für die Wiederetablierung von Baumbrütern nimmt, da es darauf ankommt, auf welchen Nistort die Jungvögel geprägt werden. Angeboren ist die Präferenz nicht.
Selbst wenn er legalisiert würde, dann unterläge er als solcher - zumindest wenn die ausstellende Behörde es korrekt macht - einem Vermarktungsverbot. Und unter Vermarktung läuft eben auch das "zur Schau stellen" gegen Entgelt, wie es in einer Falknerei gemacht wird.

Richtig, die Nistunterlage ist nicht angeboren. Aber ein felsbrütender Vogel wird sich vermutlich nicht an der Brut in einem "Baumhorst" beteiligen. Die Theorie klingt einfach, aber die Wiederansiedlung des baumbrütenden Wanderfalken in der Norddeutschen Tiefebene war ein steiniger und harter Weg, und der Ausgang war lange Zeit unklar.

VG
Pere ;)
 
Unsere beiden Pflegebussarde dürfen in der Flugvorführung zur Schau gestellt werden. Scheinbar scheint es also Handlungsfreiheit des Amtes zu geben?
 
Unsere beiden Pflegebussarde dürfen in der Flugvorführung zur Schau gestellt werden. Scheinbar scheint es also Handlungsfreiheit des Amtes zu geben?
Nein, die gibt es nicht. Zumindest nicht so, wie Du es meinst.

Aber: Was das Amt unterschreibt, gilt! Das bedeutet aber noch lange nicht, daß das auch rechtskonform ist. Die entsprechenden Vorgaben gelten genauso für die Behörden oder besser gesagt: Eigentlich sollen die Behörden die Vorgaben korrekt umsetzen.

Im Zweifelsfalle kann die ausstellende Person erheblichen Ärger bekommen. Dich als Kundigen wird man aber vermutlich nicht belangen können.

Auch Behörden machen Fehler, und Eure scheint diesbezüglich ziemlich dick dabei zu sein. :zwinker:

VG
Pere ;)
 
Schade gibts eigentlich keine Möglichkeiten mehr, nach gesundem Menschenverstand zu handeln sondern nur nach Normen und Verordnungen. Die ganze Reglementiererei, wird mal soweit führen, dass gar nichts mehr möglich ist.
Dann endlich ist das Ziel erreicht. Man hat von Amtswegen alles endgültig im Griff.
 
Schade gibts eigentlich keine Möglichkeiten mehr, nach gesundem Menschenverstand zu handeln sondern nur nach Normen und Verordnungen. Die ganze Reglementiererei, wird mal soweit führen, dass gar nichts mehr möglich ist.
Dann endlich ist das Ziel erreicht. Man hat von Amtswegen alles endgültig im Griff.
Wie gesagt, die Reglementiererei kommt nur daher, weil in der Vergangenheit viele Leute nicht mit gesundem Menschenverstand gehandelt haben. Und dann hat der Gesetzgeber eben gesagt: Wenn Ihr die geltenden Regeln mißbraucht, dann wird eben der Hahn weitgehend zu gedreht.

Das ist für die "anständigen" Falkner unverständlich und wird als Gängelei betrachtet, doch hat man das nicht den bösen Behörden zu verdanken, sondern den schwarzen Schafen in den eigenen Reihen.

VG
Pere ;)
 
Solange Regeln vernünftig begründbar sind, kein Problem.
Wenn sie aber ad absurdum führen, habe ich meine Mühe damit.
Wenn ein Falke getötet werden soll, nur weil er das Pech hat, ein Wildvogel sans papier zu sein, ein gleicher Falke mit demselben Problem aber mit Geburtsschein, kein Problem ist, gehts halt nun mal nicht mehr um den Vogel, sondern nur um ein Papier.
Dass da kein Spielraum für eine passable Handhabung da sein soll, ist ein Systemfehler.
Regeln sind ok , aber müssen auch für den speziellen Fall flexibel sein. Alles bis ins Detail reglementiert, bringt uns alle in den Knast, weil wir dann immer mal irgendwie dagegen verstossen.
Das mit dem Finden und nicht Aufheben dürfen einer Feder, ist ja so ein schönes Beispiel dafür. Gesetz schön und gut, geht aber völlig an jedem vernünftigen Sinn vorbei. Ein zerbrochenes Ei einer geschützten Art aufheben... ums Himmels Willen.
Bald darf man nicht mal mehr einen geschützten Vogel beobachten, er könnte sich ja gestört fühlen........
Ich weiss , ich sollte mich nicht aufregen, der Gesetzgeber ist stärker. Trotzdem ist Recht nicht zwingend richtig.
Hab hier ja grad so Fälle, wo die Amtsaussagen ganz klar sind:" Wenns nach uns ginge , alles verbieten, dann haben wir keine Probleme mehr".
Hier in meinem Kanton wurde ja sogar schon " das näher Bringen der Falknerei" untersagt ! Bin mich immer noch am wehren.
Man muss sogar für die Redefreiheit schon kämpfen.
Das ist ja mit ein Grund, wesshalb ich nur noch bis Ende Monat hier Modi bin.
So super sind all die Gesetze, dass ich bereits wenn ich hier darüber schreibe, schon gegen eine Verordnung verstosse!
Um einen Vogel bei einer Schulklasse zu zeigen, brauche ich sechs Papiere! ( inkl. Tourneebewilligung , wie ein Zirkus) um ihn anderswo zu fliegen acht !
es wird nachgemessen, ob der Flugdaht 40 cm über Boden ist oder nicht......Ok , zur Zeit wird gar keine mehr bewilligt.
Ich denke, du kannst langsam begreifen, wesshalb ich dem Gesetzgeber gegenüber langsam nicht mehr so freundlich und verständnisvoll gegenüber stehe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ein Falke getötet werden soll, nur weil er das Pech hat, ein Wildvogel sans papier zu sein, ein gleicher Falke mit demselben Problem aber mit Geburtsschein, kein Problem ist, gehts halt nun mal nicht mehr um den Vogel, sondern nur um ein Papier.
Wie viele Falke wurden in der Vergangenheit mit angeblich unheilbaren Verletzungen schon legalisiert und sind hinterher als Beizvögel nach was weiß ich wohin verkauft worden? Oder wieviele endeten in einer kleinen Voliere in irgendwelchen Gärten? Wieviele solcher nachträglich legalisierten nicht mehr auswilderbaren Vögel sind später nach einer Verjüngungskur wie Phönix aus der Asche zum Beizvogel geworden?

Dem Mißbrauch ist Tür und Tor geöffnet. Durch die strikte Handhabung wird diesem Treiben ein Riegel vorgeschoben. Daß es dann natürlich auch rechtschaffene Leute mit tatsächlich realen Fällen trifft, ist nicht zu verhindern.

Ich verstehe Deinen Unmut voll und ganz! Solche Regelungen sind für Einzelfälle tatsächlich absurd. Aber ich bitte auch um Verständnis für den Gesetzgeber.

VG
Pere ;)
 
Zur Haltung, braucht es die entsprechende Haltebewilligung. Also ist das Halten in der kleinen Voliere in irgendeinem Garten sowieso nicht drin.
Wirds geheim gemacht, wird die Sache auch mit den Vorschriften nicht erfasst.
Als Pflegestation, muss ich über den Verbleib eines jeden Vogels Auskunft geben. Weiterverkaufen ist nicht. Ist er auswilderbar, muss er raus und einen verletzten kauft eh keiner.
Aber klar, man sammelt ja überall verletzte Greife, um mit ihnen das grosse Geld zu machen.
Mal ernsthaft, für Habichte werden bei euch sogar Sonderbewilligungen ausgestellt um top fitte Wildvögel auszuhorsten und bei einem lädierten Wanderfalken soll es absolut tabu sein ihn leben zu lassen weil da ein Missbrauch stattfinden könnte? Nach deiner Aussage gibts ja auch genug davon.
Töten ja sofort. Am Leben lassen, ums Himmels willen, da könnte ein Missbrauch stattfinden? Lieber ein toter Falke als einer in Menschenhand?

Wenn einer einen Wanderfalken schiesst, wird er verurteilt.
Wenn einer z.B. einen angeschossenen Wanderfalken verarztet und später, wenns klappt, einen Jungvogel davon wieder auswildert, dann auch?
Seltsame Welt.

Strikte Handhabung heisst im Endeffekt: Man lässt nichts zu, dann gibts keinen Missbrauch. Ausser bei denen , die sich eh nicht daran halten.
Also triffts schlussendlich eigentlich nur die, die es möglichst richtig machen wollten, sich um alle Bewilligungen bemühten und diese dann nicht bekommen.
Ich habe durchaus Verständnis für Behörden, wenn ich verstehen kann , was es soll.
 
@Eric: Hast ne PN ...

VG
Pere ;)
 
hallo leute habe diesen beitrag verfolgt ich finde dass wir uns nicht immer alles gefallen lassen sollten wenn es schon so weit ist das wir nun auf uns selber losgehen ist das genau was die behörden wollen die gesetze sind so unterschiedlich beim einen geht es beim anderen nicht manche behörden sind einfach nicht in der lage sachen zu beurteilen weil sie keine ahnung haben sie können sich nicht vorstellen dass es leute gibt die dies nicht als hobby sehen sondern als eine berufung oder lebenseinstellung denn man muss hierbei sein leben dementsprechend umstellen schwarze schafe gibt es leider überall was sich nicht vermeiden lässt ich kenne auch leute die etwa 10-15 vögel im garten haben und nur zu ausstellungen geht wobei dort die behörden alles für gut befunden haben und er sogar die genehmigungen hat ich werde immer weiter machen es kann nicht sein das wir die ausbildung für viel geht machen und dann von irgendwelchen behörden veräppelt werden vlg günter
 
bin ja deiner meinung...aber es gibt auch menschen die falkner sind und sich überschätzen. es gibt eben immer zwei seiten.
 
hallo leute habe diesen beitrag verfolgt ich finde dass wir uns nicht immer alles gefallen lassen sollten wenn es schon so weit ist das wir nun auf uns selber losgehen ist das genau was die behörden wollen die gesetze sind so unterschiedlich beim einen geht es beim anderen nicht manche behörden sind einfach nicht in der lage sachen zu beurteilen weil sie keine ahnung haben sie können sich nicht vorstellen dass es leute gibt die dies nicht als hobby sehen sondern als eine berufung oder lebenseinstellung denn man muss hierbei sein leben dementsprechend umstellen schwarze schafe gibt es leider überall was sich nicht vermeiden lässt ich kenne auch leute die etwa 10-15 vögel im garten haben und nur zu ausstellungen geht wobei dort die behörden alles für gut befunden haben und er sogar die genehmigungen hat ich werde immer weiter machen es kann nicht sein das wir die ausbildung für viel geht machen und dann von irgendwelchen behörden veräppelt werden vlg günter
mag ja sein daß du mit der zeichensetzung sowie groß- und kleinschreibung deine liebe mühe hast aber der text liest sich außerordentlich schwer wenn keine satzzeichen verwendet werden und die groß- und kleinschreibung mißachtet wird immerhin hast du mit der rechtschreibung keine probleme das ist ja auch schonmal was zum thema es gilt der grundsatz daß gleiches gleich zu behandeln ist und verschiedenes verschieden behandelt werden muß deshalb ist für die behörde haltung am block nunmal haltung am block und wenn der vogel dort einigermaßen sauber steht und seien es auch viel mehr als der falkner jemals fliegen kann dann ist das in ordnung alles andere wäre willkür falknerei ist nunmal hobby ob du das als lebenseinstellung bezeichnest oder nicht die zeiten in denen ein souverän nach gutdünken urteilt ob etwas in ordnung ist oder nicht sind zum glück vorbei wir leben gottlob in einem rechtsstaat was du als veräppeln bezeichnest ist nichts anderes als die anwendung geltenden rechts wobei bei jedermann dieselben maßstäbe anzulegen sind daß einzelne behördenvertreter wiederum keine ahnung von ackerbau und viehzucht haben ist dagegen leider nicht ungewöhnlich vg pere
 
Also da können dann x Vögel am Block sein, Jeder weiss, dass sie nicht vernünftig bewegt werden. Aussehen tun sie so einigermassen, dann ist das nach deiner Ansicht behördenmässig in Ordnung.
Alles andere wäre Willkür .
Aber eigentlich weiss jeder , dass es Scheisse ist!
Nun ja. genau da seh ich das Problem, es geht nicht um die eigentliche Sache, sondern nur ums Prinzip.
Der Souverän soll nicht nach Gutdünken entscheiden, sondern mit ein klein wenig Verstand. Aber da kommt dann ja das Problem....
Wenn einer an entsprechender Stelle schreiben würde : Der Mensch hat vier Finger, würde nicht darüber nachgedacht ob das nun einen Sinn ergibt, sondern alle würden gleich behandelt ( sonst wäre es ja Willkür) also Finger ab.
Ausser der Betroffene wehrt sich, hat eine genug grosse Gefolgschaft etc schaltet Anwälte ein, erhebt Einspruch.geht durch alle Instanzen... Ansonsten hat er halt Pech gehabt.
Allerdings ist der Nachteil, dass dies alles erstmal keine Aufschiebende Wirkung hätte. Also erstmal Finger ab, nachher kann man ja wieder korrigieren.
 
Also da können dann x Vögel am Block sein, Jeder weiss, dass sie nicht vernünftig bewegt werden. Aussehen tun sie so einigermassen, dann ist das nach deiner Ansicht behördenmässig in Ordnung.
Alles andere wäre Willkür .
Aber eigentlich weiss jeder , dass es Scheisse ist!
Genau! Denn wenn jeder Bürger selbst entscheiden könnte, was seiner Ansicht nach richtig ist und das nicht, dann würde man das als Anarchie bezeichnen.

Wenn die Haltung am Block und auch das Halten mehrerer Vögel zulässig ist, dann hat die Behörde das so lange zu akzeptieren, bis die Vögel offensichtlich nicht mehr ordnungsgemäß gehalten werden.

Die bloße Einschätzung, daß jemand eventuell damit überfordert sein könnte, weil er den Behördenvertreter unrasiert empfängt, genügt nunmal nicht.

Die Behörden prüfen eben diverse Kriterien ab, und wenn die erfüllt sind, dann hat sie das als in Ordnung zu befinden.

Es ginge ein Aufschrei der Empörung durch das Forum, wenn diverse Behörden in anderen Bereichen des Lebens so handeln würden, wie manche es hier für die Haltung von Beizvögeln fordern!

VG
Pere ;)
 
Ganz Konkret:
ich hab hier z.B. einen Wanderfalken, der sich in der Voliere fast selbst zerstört hat ( Schnabel dauerhaft verkrüppelt) und einen mit eingewachsenem Ring etc. Beide aus bewilligter ordnungsgemässer Haltung , die auch überprüft wurde. Also so etwas ist ok.
Wenn ich diese beiden Falken bei mir zum Zwecke der Behandlung vorübergehend am Draht halte und in einer kleineren Box übernachten lasse ( besseres Handling ) dann bekomme ich eine Verzeigung angedroht, weil die Unterbringung nicht den vorgegebenen Volierenmassen entspricht.

Also von Amtswegen, lieber der Vogel geht drauf und die Ordnung ist eingehalten als tun was sinnvoll ist.
Wäre ja Willkür, wenn man da Vernunft walten liesse.

Also bloss nicht einmischen wen man sieht, dass etwas nicht gut läuft. Einfach Augen zu und wegdrehen. Die Behörden werden es ja schon richten und haben ja immer Recht. Dass etwas im Einzelfall dann halt daneben geht ist ja nicht schlimm.

OT Hier gibts sogar vom Bund Richtlinien worin wörtlich steht: "Meerschweinchen müssen am Gehege hochklettern können". ( Können sie von Natur aus einfach nicht)
Na wenns ein Amt sagt, wirds so schon richtig sein, klar.
Dass meine das nicht können, und sogar eine Verzeigung desswegen durchgeführt werden könnte, hat man dann hinzunehmen. Wäre ja Willkür, wenn meine das nicht können müssten.

Nichts gegen Regeln und Beamte, aber wenn etwas sichtlich sinnlos oder falsch ist, sträube ich mich gegen solche Vorschriften.

Regeln sollten um der Sache willen da sein und wenn es sachdienlich ist, auch entsprechend gehandhabt werden.. Nur als Selbstzweck, sind sie fraglich.

Uebrigens die Behördeneinschätzung z.B. wenn man längere Haare hat , kenn ich aus eigener Erfahrung. War überhaupt nicht willkürlich :k

Na ja, wird wohl immer eine Ecke sein, wo ich anstosse. Also lassen wir das.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Eric: Ich kann verstehen, daß Du mitunter keine guten Erfahrungen gemacht hast. Aber eine pauschale Behördenschelte kann wohl nicht das Mittel der Wahl sein.

Für Leute, die nicht wissen, was eine Behörde und ein Beamter ist: Eine Behörde ist ein Organ der Verwaltung. Oder anders gesagt, eine Teilfirma der Regierung, also eine Firma des Volkes. Ein Beamter wiederum ist ein Mitarbeiter dieser Firma. Er ist dazu da, die Gesetze, die von denjenigen gemacht werden, die vom Volk dafür bestimmt wurden, umzusetzen.

Wenn sich jemand in einer Firma der Weisung des Chefs widersetzt, dann gibts Ärger, weiß ja jeder. Und wenn sich der Beamte der Weisung widersetzt, dann ebenso. Scheint weniger klar ...

Damit der Beamte einer solcher Behörde weiß, was er zu tun hat, legt man ihm die geltenden Vorschriften vor. Er nimmt diese, schaut nach, wie die Haltung eines Wanderfalken sein sollte, und beurteilt dann, ob das erfüllt ist. Immerhin ist er meist nicht vom Fach. Braucht er ja auch nicht zu sein, denn es gibt genügend Vorschriften, die von Veterinären (unterstützt durch weitere Kundige - z. B. Falkner) gemacht wurden.

Und wenn da steht, der Vogel muß frei in einem Gehege sein, dann hat er das für in Ordnung zu befinden, wenn er es so vorfindet. Was sollte er auch anderes tun, wenn er keine Ahnung davon hat?

In Deutschland kontrollieren die Amtsveterinäre, nicht die Sachbearbeiter, über die hier so fleißig hergezogen wird bzw. die zumindest alle in einen Topf geworfen werden. Und wenn ersterer dem Falken nicht ansieht, daß er durch die Gehegehaltung Schaden genommen hat, dann hat das nichts mit Behörden zu tun, sondern damit, daß nicht jeder Veterinär für jeder Tierartengruppe Experte ist.

Denkt mal drüber nach, wendet Euch an die, die diese Vorschriften erlassen (und nicht die, die sie unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen umsetzen müssen) und hört mit der Pauschalschelte auf, ja?

VG
Pere ;)
 
gerade an der Handhabung in Hessen und Bayer erkenne ich, daß die ausführenden vielgescholtenen Organe eine Menge an Entscheidungsfreiheit haben,
Da fange ich ganz klar an zu kritisieren. Natürlich geht das an die Gesetzgebung im Allgemeinen...
Von A bis Z eine Katastrophe im Moment!
 
Und wenn da steht, der Vogel muß frei in einem Gehege sein, dann hat er das für in Ordnung zu befinden, wenn er es so vorfindet. Was sollte er auch anderes tun, wenn er keine Ahnung davon hat?

Mag sein, dass das System nun mal halt so ist.
Praktisch haben wir aber dann die Situation: Ein Beauftragter beurteilt einen Sachverhalt und befindet ihn für gut, obwohl er in dem Falle z.B. nicht gut ist und der Beauftragte keine Ahnung hat.

Das kanns doch aber auch nicht sein, oder?

Mich ärgert dann manchmal: Ich als Greifvogelhalter muss x Prüfungen machen und Bewilligungen haben. Die Kontrollinstanz hat aber keine Ahnung.
Kommt mir manchmal vor, als müsste ein Analphabet beurteilen ob ich schreiben kann.

Dies soll keine Pauschalschelte sein, sind nur Einzelfälle. Ok, vielleicht auch viele Einzelfälle.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Damit der Beamte einer solcher Behörde weiß, was er zu tun hat, legt man ihm die geltenden Vorschriften vor. .... Immerhin ist er meist nicht vom Fach. Braucht er ja auch nicht zu sein, denn es gibt genügend Vorschriften

Also ich stelle mir schon vor, dass ein Sachbearbeiter etwas von der bearbeiteten Sache verstehen sollte. Ich weiss, die Praxis ist eine andere, ein Beamter, den ich in der Jagdbehörde kennengelernt habe ist später im Sozialen Bereich und wieder später vielleicht in der Abfallbeseitigung tätig. Praktisch ist das vielleicht, für vernünftig halte ich es nicht.

Und es ist genau, wie Eric sagt: Man will nicht der Willkür einer für den konkreten Fall vielleicht unsinnigen Regel ausgesetzt sein, sondern man erwartet vom zuständigen Beamten schon ein wenig Fachkompetenz, gepaart mit dem nötigen Entscheidungsspielraum. Andernfalls wäre es nämlich billiger, einen Hiwi mit Formular zum Abhaken des Sachverhalts loszuschicken und die Entscheidungen dann dem Computer zu überlassen.

Eine Regel deckt oft nicht alle vorkommenden Konstellationen ab, das ist gar nicht möglich. Für den Einzelfall ist eine kompetente Entscheidung nötig, nicht eine sture Regelauslegung.

Beispiel: Hier ist die Anbindehaltung von Eulen verboten, ich darf meinem Uhu kein Geschüh anlegen. Was mache ich jetzt, wenn ich die Voliere säubern oder den TA aufsuchen will? Das Tier in einen Sack stecken? Die Regel an sich ist vernünftg, die strenge, buchstabengetreue Auslegung aber kompletter Unsinn.

Beste Grüsse,
toxamus
 
Thema: Ein trauriger Anblick

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