Privater Wald... für wen ist das Beiz- /-Jagen und Schießen erlaubt?

Diskutiere Privater Wald... für wen ist das Beiz- /-Jagen und Schießen erlaubt? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, Ihr Lieben. Hab mir gedacht, ich setz das mal hier rein, weil hier doch einige Jäger unterwegs sind - und ein bisschen hat es ja auch...
Liesl

Liesl

...die in den Wald zog
Beiträge
1.679
Hallo, Ihr Lieben.

Hab mir gedacht, ich setz das mal hier rein, weil hier doch einige Jäger unterwegs sind - und ein bisschen hat es ja auch mit Greifen zu tun:

Also, mal rein theoretisch angenommen, ich wäre alleiniger Eigentümer und Besitzer eines kleinen Stückchen Waldes in Baden Württemberg;

1.) Dürfte ich dann als Privatperson z.B. einen befreundeten Jäger aus Schleswig Holstein in meinem privaten Wald jederzeit (oder soweit keine Schonzeit?) jagen lassen - sagen wir mal z.B. …Hasen und Wildschweine?

2.) Dürfte ich als Privatperson einem Jäger und Falkner aus Hessen erlauben, in meinem Wäldchen mit seinem Greifvogel zu jagen?

3.) Dürfte ich als Privatperson, wenn ich Mitglied eines Schützenvereins bin, in meinem Wald unversehrte aber auch verletze Kaninchen, Hasen, Wildschweine etc. schießen?
(Bitte keine falsche Assoziierungen - wer mich kennt, weiß, daß ich im wirklichen Leben nicht fähig bin, auf Hasen, Rehe etc. zu schießen… auch nicht auf Verletzte… weil ich als Nicht-Fachfrau nicht weiß, wo genau ich hinschießen müsste um das Tier wirklich zu erlösen und nicht noch mehr leiden zu lassen; dafür gibt es z.B. Gott sei Dank die Jägerschaft - die das Fachwissen hat, und darüber bin ich froh.)

4.) Wenn ich ein verletztes Reh, Wildschwein etc. in meinem Wäldchen finde, und einen Jäger rufe, um das arme Tier erlösen zu lassen, muß ich den Einsatz dann bezahlen?

5.) Könnten mich einheimische Jäger/Förster o.ä. zwingen, sie in meinem Privat-Wald zu bestimmten Zeiten jagen zu lassen - z.B. wegen Überpopulation von Rehen o.ä.?


6.) Könnte man mir das Aufstellen von verschiedenen Ansitzstangen für Greifvögel an meinem Waldesrand (Wiese, Sträucher etc.) verbieten? Wenn ja, wer - und mit welcher Begründung?



Sodele, nun hoffe ich auf Eure Antworten.


LG,
Liesl
 
Da fehlt noch ein Fakt: Wie gross soll das "kleine Stückchen Wald" genau sein? Das ist wichtig.

Grüsse,
tox
 
Da fehlt noch ein Fakt: Wie gross soll das "kleine Stückchen Wald" genau sein? Das ist wichtig.

Grüsse,
tox
:? Wieso, gibt es da Vorschriften/Gesetze die an den Waldgrößen gemessen/ausgerichtet sind?

:idee: Ein Mini-Wald mit 1000qm zählt dann vielleicht noch als "Garten mit Bäumen", und ein Wäldchen mit knapp 3000qm nicht mehr?

:trost: Mir ist auch klar, daß man zur Jagd schon einige Hektar Wald braucht - aber es geht ja auch nicht darum, ob eine Jagd anhand der vorgegebenen Waldgröße überhaupt durchführbar ist...




LG,
Liesl
 
Es geht um die Frage, ob es flächenmässig für eine Eigenjagd reicht.
Willst Du eine Antwort oder diskutieren?

Die Gesetzgebung dazu ist sehr umfangreich, gib uns die Fakten und wir können versuchen, eine Antwort zu geben.

Beste Grüsse,
tox
 
Es geht um die Frage, ob es flächenmässig für eine Eigenjagd reicht...
Nein, tox, es reicht flächenmäßig bei weitem NICHT für ein Eigenjagdbezirk ( > 81 Hektar).

Gehen wir mal vom theoretischen 1 bis 2 ha Wäldchen aus… der ohne viel Zaun an/in öffentlichen Wald grenzt/übergeht, und zu einer Seite an ein älteres Wohnhaus angrenzt/übergeht welches auch zu dem gesamten (im Grundbuch eingetragenen) Grundstück gehört.



LG,
Liesl
 
Ich antworte mal im Groben, ohne auf Details einzugehen. Und ich weiss, dass jede Menge Leute mitlesen, die mich im Zweifelsfalle verbessern werden ;-)

Also, mal rein theoretisch angenommen, ich wäre alleiniger Eigentümer und Besitzer eines kleinen Stückchen Waldes in Baden Württemberg;
1.) Dürfte ich dann als Privatperson z.B. einen befreundeten Jäger aus Schleswig Holstein in meinem privaten Wald jederzeit (oder soweit keine Schonzeit?) jagen lassen - sagen wir mal z.B. …Hasen und Wildschweine?
2.) Dürfte ich als Privatperson einem Jäger und Falkner aus Hessen erlauben, in meinem Wäldchen mit seinem Greifvogel zu jagen?
3.) Dürfte ich als Privatperson, wenn ich Mitglied eines Schützenvereins bin, in meinem Wald unversehrte aber auch verletze Kaninchen, Hasen, Wildschweine etc. schießen?
4.) Wenn ich ein verletztes Reh, Wildschwein etc. in meinem Wäldchen finde, und einen Jäger rufe, um das arme Tier erlösen zu lassen, muß ich den Einsatz dann bezahlen?

Die Antwort auf 1-4 ist nein.
In DLand werden Eigentümer von kleinen Grundstücken in eine Gemeinschaft mit anderen Kleineigentümern gezwungen. Der Sinn ist, Jagdgebiete in einer vernünftigen Grösse zu erhalten. Dieses Jagdgebiet wird dann von der Eigentümergemeinschaft an jemand verpachtet, der Jagen darf. Der einzelne Eigentümer darf gar nichts, ausser bei der Verpachtung mit abstimmen.
Das alleinige Recht, einem Dritten in dem fraglichen Gebiet die Jagd zu erlauben, hat dieser Pächter.
Du selbst oder von Dir beauftragte Personen dürfen gar nichts. Ist auch sinnvoll, stell Dir vor jeder Kleingartenbesitzer oder Hobbyschütze könnte draussen rumballern, wie er lustig ist :-(
Bei verletzten Tieren ist der entsprechende Jäger verpflichtet, sich drum zu kümmern. Dafür darf er nichts verlangen (es sei denn, Du hättest die Verletzung verursacht).

5.) Könnten mich einheimische Jäger/Förster o.ä. zwingen, sie in meinem Privat-Wald zu bestimmten Zeiten jagen zu lassen - z.B. wegen Überpopulation von Rehen o.ä.?

Ja, sie haben das Recht auf Deinem Grund zu jagen, und zwar zu allen Zeiten, in denen das nicht verboten ist (z.B. Schonzeiten). Mit Überpopulation hat das nur bedingt zu tun. Im Prinzip dürfen sie alles jagen, was nicht gesetztlich beschränkt ist. Für manche Wildarten (z.B. Rehe) gibt es sogar behördliche Vorgaben.

6.) Könnte man mir das Aufstellen von verschiedenen Ansitzstangen für Greifvögel an meinem Waldesrand (Wiese, Sträucher etc.) verbieten? Wenn ja, wer - und mit welcher Begründung?

Keiner kann Dir vorschreiben, was Du auf Deinem Grund an Stöcken und Stangen aufstellst.

Beste Grüsse,
tox
 
Hallo Toxamus und Liesl,

im großen und ganzen gebe ich Toxamus recht und hat er auch gut erklärt.

Nur Punkt 5, (einheimische Jäger, zwingen zu jagen) stimmt so nicht ganz
Nur wenn diese das sogenannte Jagdausübungsrecht haben, also die Jagd bzw. das Jagdrecht gepachtet haben. Hat nix mit einheimisch zu tun. Wenn der zuständige Jagdpächter, auch einer von weit außerhalb der das Jagdrecht dort besitzt, diesen "einheimischen" Jägern das Recht einräumt dort zu jagen, dann dürfen diese das dort.

Nur alleine weil ich dort zufällig wohne, das geht natürlich nicht.

Gruß Berthold
 
Hallo, Berthold, tox und all.

Ich muß ganz ehrlich sagen, ich bin aktuell so was von nachhaltig enttäuscht/perplex, daß ich es noch gar nicht richtig in Worten fassen kann…

… da geht ein Privatmensch (nicht Jäger, nicht Förster, nicht Falkner etc.) daher, und kauft sich ein bewaldetes Grundstück mit Altimmobilie.
Im Grundbuch ist er als alleiniger Eigentümer eingetragen (nix Pächter oder andere); und auch die betr. Lagepläne des staatlichen Vermessungsamtes über die entspr. Flurstück-Nummern (die ja auch im Grundbuch stehen) weisen keine Merkmale von „besonders zu handhabendem Grundstück“ auf.
Lediglich nach der betr. (im Grundbuch stehenden) Flurstücksgrenze zeigt es eine gestrichelte Linie, die praktisch das (Grundstücks-)Ende des Waldes des Privateigentums, und den Anfang von öffentlichem (?) oder anderem Wald abgrenzt/kennzeichnet.

8( Und in diesem privaten Wald müsste ich zu jeder Zeit (außer Schonzeit) Jäger rumstiefeln und evtl. auch schießen lassen?!
Und wenn ich das nicht will?!
:+screams: Wenn ich nicht will, daß auf meinem Grundstück rumgeballert wird?
8o Was ist, wenn auf meinem Grundstück (das den Wald zaunlos miteinschließt) Kinder spielen - und auch in den grundstückseigenen Wald hineinlaufen?!

8) Was ist, wenn ich alle Bäume dort einfach fälle/absäge, sodaß es gar kein Wald mehr ist; und dort Wiesen, Beete, Obstkulturen und Kleintierzucht anlege?

:idee: Was ist, wenn dieser private Wald kleiner als 1 ha ist?!



:gott: Boah, zumindest könnte mir - so wie ich das hier lese - keiner verbieten, die Ansitzstangen für Greifvögel aufzustellen,… das wäre ja schon mal was Positives.




LG,
Liesl
 
Hi Liesl,

Dein Posting bringt mich gewaltig zum Grinsen, genau so empört war ich vor vielen Jahren auch, als ich mir unter nicht geringen finanziellen Opfern ein Grundstück zugelegt habe :-)

Aber die Rechtslage ist eindeutig, selbst wenn die eine Treibjagd auf Deinem Grund veranstalten, musst Du das dulden.

Wald absägen (vergewissere Dich ob Du das darfst) hilft nicht, dann jagen sie halt Hasen :-(
Du musst Dir schon was besseres einfallen lassen, Tierhaltung und Zaun drumrum wäre z.B. eine Möglichkeit.

Aber wenn Du Dir mal die Intention ansiehst, die dahinter steht, dann kann man dem System eine gewisse Logik nicht absprechen, auch wenn es einen grossen Eingriff in Dein Eigentumsrecht bedeutet.

Grüsse,
tox

PS: Auf Deinen Grund darf der Jäger auch in der Schonzeit, nur schiessen darf er dann nicht.
 
Lerne den Pächter doch erst mal kennen.
 
Wenn ich ein solches Grundstück hätte würde ich einen großen ZAUN aufstellen , dann müsste doch alles erledigt sein. Ich kann doch mein eigenes Grundstück einzäunen oder etwa nicht ?

Lg Kirsten

P.S. und am besten noch 2-3 große Hunde halten
 
Hallo,

guck mal hier, das Ganze mit Erklärung.

Es gibt auch Seiten im Netz, bei denen es um diese Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften geht, sind aber meist um Anti-Jagd-Seiten.
In irgendeiner Anti-Jagd-Doku geht es zum Beispiel darum, dass der Jagdpächter die Katze der Grundstückseigentümerin geschossen hat, das nächste bewohnte Haus war ausreichend weit weg, der Jäger im Recht, die Grundstückseigentümerin verständlicherweise gegen die Zwangsmitgliedschaft...:~

Gruß
 
Bzgl. Zaun drum:
Das ist Ländersache, was unter befriedet und nicht befriedet zählt (also Flächen, auf denen die Jagd nicht erlaubt ist/erlaubt ist).

NRW-Version: wenn die Fläche an eine Behausung unmittelbar angrenzen, kann man mit irgendeiner Umfriedung quasi einen Garten raus machen -> damit befriedet, Jagd ruht.
Oder man sichert das Grundstück so ab, dass Wild bis auf Federwild, Kaninchen und Raubwild nicht rein und raus kann. Dann kann man versuchen, über die untere Jagdbehörde dieses Grundstück als befriedet erklären zu lassen...

Gruß
 
Lerne den Pächter doch erst mal kennen.
Falco, wenn es einen Pächter gäbe, dann müßte es ja auch einen Verpächter geben, oder liege ich da falsch?
Und wenn im Grundbuch keine Sau (sorry) eingetragen ist, außer einem einzigen Eigentümer (sagen wir mal, der wäre ich), dann kann es doch auch keinen Pächter geben, ohne das der Eigentümer davon weiß, oder?
Im notariellen Kaufvertrag steht ja auch (sinngemäß) daß es KEINE Pachten und Vermietungen etc. für/auf dieses Flurstuck Nr. XYZ gibt.


Wenn was an/auf einem Grundstück verpachtet wird, muß das doch auch irgendwo eingetragen/vermerkt sein, oder?



LG,
Liesl
 
Es wird ja nicht das Grundstück selbst verpachtet sondern das Jagdrecht auf diesem Grundstück. Verpächter ist in diesem Fall die Jagdgenossenschaft, deren Mitglieder in der Regel alle Grundstückseigentümer sind. Zur Mitgliedschaft ist übrigens jeder Grundbesitzer verpflichtet.

Ich kann aber schon nachvollziehen, dass es für einen Grundstückseigentümer, der der Jagd ablehnend gegenübersteht, wie ein großer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorkommt.
 
Die Jagd ist immer an Grund und Boden gebunden.
Liesel, du kannst das auf deiner Gemeinde erfragen, wer Pächter ist.
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören,(so wie du auch), bilden eine Jagdgenossenschaft.
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie unterliegen der Aufsicht der Jagdbehörden.
Es sind Zwangsgenossenschaften, denen sich kein Grundeigentümer entziehen kann.
 
Die Jagd ist immer an Grund und Boden gebunden.
Liesel, du kannst das auf deiner Gemeinde erfragen, wer Pächter ist.
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören,(so wie du auch), bilden eine Jagdgenossenschaft.
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie unterliegen der Aufsicht der Jagdbehörden.
Es sind Zwangsgenossenschaften, denen sich kein Grundeigentümer entziehen kann.


Hallo,

was zu Falco noch hinzuzufügen ist, dass diese Zwangsmitgliedschaften vom Europäischen Gericht für Menschenrechte zuletzt Anfang diesen Jahres in vollem Umfang bestätigt wurde.

Dazu kommt noch, dass im "Bundeswaldgesetz" z.B. verankert ist, dass JEDER Deutsche Bürger, in Deutschland JEDEN Wald zur ERHOLUNG betreten darf! Punkt, das ist dort so festgeschrieben.

. Zitat: "Wenn ich ein solches Grundstück hätte würde ich einen großen ZAUN
. aufstellen , dann müsste doch alles erledigt sein. Ich kann doch mein eigenes
. Grundstück einzäunen oder etwa nicht ?

. Lg Kirsten

. P.S. und am besten noch 2-3 große Hunde halten"

NEIN, so einfach einzäunen DARFST Du (d)einen Wald in Deutschland NICHT! Als Waldbesitzer MUSST Du ertragen, das JEDER Erholungssuchende in DEINEN Wald geht um dort z.B. spazieren zu gehen oder dem GEO Caching zu frönen. Ausgenommen vom ALLGEMEINEN BETRETUNGSRECHT des Waldes sind Schonungen und Dickungen bzw. Bereiche in denen Waldarbeiten wie Rodungen etc. stattfinden.

Wenn ich also eine Schonung (neu Anpflanzung von Bäumen) anlege, darf ich dort einen Spaziergänger auffordern zu gehen. Auch wenn ich mich dann wüstesten Beschimpfungen als dummer Bauern Ars... etc. aussetzen muß, wie letzte Woche noch geschehen! Wenn der gleiche Mensch auf dem Boden eines "erwachsenen" Waldes sitz und dort sein Butterbrot isst und es sich dort gemütlich gemacht hat um sich zu erholen, muß ich das erdulden und darf ihm dann einen "Guten Tag" wünschen.

Ein allgemeines Betretungsrecht von landwirtschaftlichen Flächen z.B. gibt es aber nicht.
 
Ja Liesl, so ist das nunmal. Wenn Du keine 75 Hektar zusammenhängend Dein Eigentum nennen kannst (dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wald, Feld oder Wasser handelt), dann hast Du jagdrechtlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Nicht-Grundstücksbesitzer.

Nein, Du darfst Deinen Wald nicht ohne weiteres einzäunen, da jedermann ihn betreten darf (das nennt man „Sozialbindung des Eigentums“, sofern es sich nicht um Forstkulturen etc. handelt) wie pamitale schon ausgeführt hat).

Du darfst ihn auch nicht umsägen, das wäre eine ungenehmigte Umwandlung. Wald hat grundsätzlich Wald zu bleiben, sagt der Gesetzgeber.

Liesel, du kannst das auf deiner Gemeinde erfragen, wer Pächter ist.
Sofern die JG nicht selbstverwaltet ist …

VG
Pere ;)
 
Bzgl. Zaun drum:
Das ist Ländersache, was unter befriedet und nicht befriedet zählt (also Flächen, auf denen die Jagd nicht erlaubt ist/erlaubt ist).

NRW-Version: wenn die Fläche an eine Behausung unmittelbar angrenzen, kann man mit irgendeiner Umfriedung quasi einen Garten raus machen -> damit befriedet, Jagd ruht.
Oder man sichert das Grundstück so ab, dass Wild bis auf Federwild, Kaninchen und Raubwild nicht rein und raus kann. Dann kann man versuchen, über die untere Jagdbehörde dieses Grundstück als befriedet erklären zu lassen...

Gruß
Danke, Oswald.
Da besteht ja ein wenig Hoffnung, daß es so, oder so ähnlich auch in Ba Wü zu handhaben ist.



LG,
Liesl
 
Lieber Pere,
endlich dazu auch mal ein paar Zeilen von Dir - danke.

Ja Liesl, so ist das nunmal. Wenn Du keine 75 Hektar zusammenhängend Dein Eigentum nennen kannst ... dann hast Du jagdrechtlich dieselben Rechte und Pflichten wie ein Nicht-Grundstücksbesitzer...
:? Und welche Rechte hat ein "Nicht-Grundstücksbesitzer"?
:+klugsche Also Einer, der kein Grundstück besitzt, besitzt ja nix, und hat auch keine Rechte, oder?!




...Nein, Du darfst Deinen Wald nicht ohne weiteres einzäunen, da jedermann ihn betreten darf (das nennt man „Sozialbindung des Eigentums“, sofern es sich nicht um Forstkulturen etc. handelt) ...
8) Dann lege ich schnellwüchsige Hecken an, setzte vereinzelt nen paar Zäunchen dazwischen, und mach ein Hinweisschild, daß der Wald weiter oben viel schöner ist, als da unten hinterm Zaun/hinter den Hecken.

Falls Du mit Forstkulturen vom Förster gesetzte Jungbäume/Pflanzen meinst - nein, die sind nicht vorhanden. (Jetzt sag nicht, die könnten sich MEINEN Wald so bepflanzen, wie es denen gerade in den Sinn kommt - ich könnte ja auch eine Art >Urwald< daraus machen wollen)




...Du darfst ihn auch nicht umsägen, das wäre eine ungenehmigte Umwandlung. Wald hat grundsätzlich Wald zu bleiben, sagt der Gesetzgeber...
:D Watt wech iss, iss wech - und im Falle von Bäumen auch in den nächsten Jahrzehnten nicht wieder (in der Größe) so "hinstellbar". :baetsch: :zwinker: :zwinker:



LG,
Liesl
 
Thema: Privater Wald... für wen ist das Beiz- /-Jagen und Schießen erlaubt?
Zurück
Oben