rechtl. frage zur beizjagd

Diskutiere rechtl. frage zur beizjagd im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - hallo zusammen, hier hat sich vorgestern eine heisse diskussion unter fünf falkner entwickelt und man kam auf keinen grünen nenner, bzw. zu...
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Sevine

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hallo zusammen,
hier hat sich vorgestern eine heisse diskussion unter fünf falkner entwickelt und man kam auf keinen grünen nenner, bzw. zu keinem ergebnis.
hier die sachlage:
falkner mit beizvogel, möchte beizjagd ausüben. hat vom jagdpächter die erlaubnis, in dessen revier zur beizjagd zu gehen.
frage nun:
kann der grundstücks-eigentümer die jagd mit dem beizvogel verbieten, obwohl der zuständige revierpächter dies erlaubt?

für antworten bin ich dankbar.
ich meine................. es kann nicht verboten werden, wenns der revierpächter erlaubt.
gruss
Sevine
 
Nein, solange es sich nicht um einen befriedeten Bezirk handelt und Teil der Jagdpacht ist, kann der Grundstückseigentümer weder die Jagd noch die Art und Weise der Jagd verbieten.
 
@buteo.
danke schön. das ist doch mal ne antwort, so wie ich sie liebe. :-)))

gruss
Sevine
 
Also: Jeder Grundeigentümer gehört in D der Jagdgenossenschaft der Gemeinde an, in der sich sein Besitz befindet. Denn das Jagdrecht ist an das Grundeigentum gebunden. Dieses wird von den Jagdgenossenschaften auf den zur Gemeinde gehörenden Fläche per langfristigem Vertrag verpachtet. Der Pächter übt dann das an Grundbesitz gepachtete Jagdrecht aus. Wenn ein Grundeigentümer mindestens 75 ha zusammenhängende Fläche besitzt, kann er diesen Bereich aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk herausnehmen, selber dort jagen oder eben auch verpachten. Rechtlich gesehen ist das eine sogenannte "Eigenjagd". Ob der Eigentümer dort jagt oder nicht, ist seine Sache. Falls seine unbejagte Fläche zum "Sauenmagneten" wird und diese von dort aus die angrenzenden Flächen heimsuchen, kann die zuständige Jagdbehörde Jagdausübung anordnen.
Von der Jagd ausgenommen sind sogenannte "befriedete Bezirke" wie zum Beispiel Friedhöfe, evtl. Sportanlagen o.ä. Hat also mit Grundstücksgrößen erst einmal nichts zu tun!

P.55
 
Ich dachte immer, in den befriedeten Bezirken ruhe nur die Jagd mit Feuerwaffen. Andere Jagdformen wie Beizjagd, Frettieren, Fangjagd etc. seien grundsätzlich möglich.
Habe ich da was falsch verstanden?
Mich interssiert das insofern, weil gerade Friedhofsverwaltungen und Sportplatzwarte an einer alternativen Bejagung der Kaninchen sehr interessiert sind. Die richten dort ja schon manchmal erheblichen Schaden an.
LG
 
Natürlich darfst du dann in solchen Bezirken jagen, wenn der Grundstückseigentümer es dir gestattet...also abgesehen von der Jagd mit Schußwaffen.
 
Es ist schon erstaunlich, daß es nahezu keine Jäger gibt, die sich umfassend mit dem Jagdrecht auskennen. Aber nun gut, es gibt vermutlich auch nur wenige Autofahrer, die die Straßenverkehrsordnung auf dem Kasten haben.

Es wurde hier in den vorangegangenen Beiträgen viel Richtiges, viel Halbrichtiges und viel Falsches gesagt.

Der Grundstückseigentümer kann – sofern es sich nicht um eine Eigenjagd handelt – keinen direkten Einfluß auf die Jagdausübung durch den Pächter nehmen. Er kann als Jagdgenosse (ist er automatisch als Grundeigentümer) Einfluß auf die Ausgestaltung des Pachtvertrages nehmen. Und in diesem könnte beispielsweise stehen, daß keine Beizjagd ausgeübt werden darf. Steht aber dazu nichts drin (und das ist der Regelfall), dann hat der Grundstückseigentümer kein Mandat und er muß die Entscheidung dem Jagdausübungsberechtigten überlassen.

Handelt es sich um eine verpachtete Eigenjagd, kann der Eigentümer eine solche Regelung natürlich ebenfalls im Pachtvertrag aufnehmen.

Entscheidend ist nicht der Besitz, sondern das Eigentum. Und es kann natürlich pro Gemeinde mehrere Jagdgenossenschaften geben. Und es kann sein, daß sich das Flurstück auf Gemeinde A befindet, aber zur Jagdgenossenschaft auf Gemeindegebiet B gehört. Das ist selten, kommt aber vor.

Für befriedete Bezirke greift das jeweilige Landesrecht. Somit ist keine allgemeingültige Aussage möglich. In Baden-Württemberg beispielsweise hat der Jagdausübungsberechtigte keine Jagdausübungsbefugnis im befriedeten Bezirk (einzige Ausnahme ist krank eingewechseltes Wild). Der Grundstückseigentümer kann ihm die Jagd auch nicht gestatten, sondern höchstens selbst die Jagd dort ausüben – auch ohne Jagdschein. Es wird dann eine Genehmigung durch die untere Jagdbehörde erforderlich. Und dann kann auch die Jagd mit der Schußwaffe erlaubt werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich hoffe, es ist nun halbwegs klarer geworden …

VG
Pere ;)
 
Du kannst ein Besitzer eines Gegenstandes sein, aber nicht der Eigentümer.
Ganz krass: du stiehlst mir meinen Kater, dann bist du der Besitzer, ich aber der Eigentümer.

Weniger krass: du pachtest mein Land, dann bin ich der Eigentümer, du der Besitzer.
 
nochmal anders ausgedrückt:

Eigentümer ist derjenige dem etwas gehört.
Besitzer ist wer die tatsächliche Gewalt über etwas ausübt.
 
gut. es handelt sich um eine verpachtete eigenjagd mit einer grösse von 1.300 ha.
ich hab das ganze jetzt hier nur mal schnell überflogen, muss mir die antworten nochmal genau durchlesen. :-)
danke aber erstmal bis hierhin.
achso................ das hier ist mein zögling, der jetzt schon recht mutig ist und grössere kreise zieht. zum glück wohn ich hier oben und er kann sich so richtig austoben.
http://www.youtube.com/watch?v=qjGJ9FxOeKw
 
Ist das ein Steppenadler?
 
ja. ist ein steppenadler. handaufzucht. arrogant, verspielt, freundlich, fliegerisch mittlerweile ein könner, verfressen, einfach "nett". ein steppi halt. :-)))
 
Thema: rechtl. frage zur beizjagd

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