Gesetzesänderung?

Diskutiere Gesetzesänderung? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo :zwinker: War lange nicht mehr da, vielleicht erinnert sich ja noch jemand an mich :zwinker: Ich habe heute etwas auf der Seite der...
Cheyenne0403

Cheyenne0403

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Hallo :zwinker:

War lange nicht mehr da, vielleicht erinnert sich ja noch jemand an mich :zwinker:

Ich habe heute etwas auf der Seite der Falknerei Burg Rabenstein gelesen, was mich sehr verwundert hat und wollte deshalb mal nachfragen, ob es in jüngster Zeit eine Gesetzesänderung gegeben hat? (Pere, als wandelndes Gesetzbuch müsstest Du das wissen :D )

Da steht bezüglich der Falknerprüfung:

In Bayern können Sie nur zur Prüfung wenn Sie vorher die Jägerprüfung bestanden haben.

Nur in Bayern? Das war doch bundeseinheitlich? Ich blick da nun nicht mehr durch. Kann mich jemand aufklären?
 
Soweit ich weiß ist das in allen Bundesländern so.
Der Satz sagt das es in Bayern so ist, was nicht automatisch bedeutet das es in anderen Bundesländern anders ist.
Die Bayern heben sich einfach gerne ein bisschen hervor ;-)
 
Da steht bezüglich der Falknerprüfung: ...

Nur in Bayern? Das war doch bundeseinheitlich? Ich blick da nun nicht mehr durch. Kann mich jemand aufklären?
Bundesrechtlich ist es unerheblich, welche Prüfung zuerst absolviert wird. Zur Erlangung des Falknerjagdscheins ist auf alle Fälle das zusätzliche Bestehen der normalen Jägerprüfung zwingend (Bundesjagdgesetz).

Alles weitere ist Ländersache. Ob Bayern zwingend vorschreibt, dass zuerst die normale Prüfung abzulegen ist, weiß ich nicht. Das dürfte in der entsprechenden Rechtsverordnung stehen (Falknerprüfungsordnung). Möglicherweise steht es drin und es sind Ausnahmen möglich, das wäre denkbar.

Sinnvoll ist diese Reihenfolge allemal.

Gesetzesänderungen gab es diesbezüglich in letzter Zeit keine.

VG
Pere ;)
 
In Springe konnte ich auch nur den Falknerschein machen,als ich den Jagdschein in der Tasche hatte- das war denen am wichtigsten. Da der Kurs für Falknerschein im August war und ich im April mitm Jagdschein fertig war, gings gut.
Bayern hat gleiche Regelungen, sonst ist der Falknerschein sowieso nicht wirklich gültig. Hieße ja sonst kaum Falknerjagdschein auf dem ausgestellten Schein ;)
 
Hallo,

das ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt.Da einige Länder zur Haltung von ausländischen Greifen dei Falknerprüfung als Sachkunde verlangen kann und konnte man in diesen Ländern natürlich die Falknerprüfung ohne vorherige Jägerprüfung ablegen. Im Osten soll das bei dem ein oder anderen Bundesland heute noch gehen.
NRW hat im letzten Jahr nachgezogen, bis zum letzten Jahr war es in NRW möglich die Falknerprüfung abzulegen ohne die Jägerprüfung zu besitzen!
Gruß
Marco
 
das ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt.Da einige Länder zur Haltung von ausländischen Greifen dei Falknerprüfung als Sachkunde verlangen kann und konnte man in diesen Ländern natürlich die Falknerprüfung ohne vorherige Jägerprüfung ablegen. Im Osten soll das bei dem ein oder anderen Bundesland heute noch gehen.
NRW hat im letzten Jahr nachgezogen, bis zum letzten Jahr war es in NRW möglich die Falknerprüfung abzulegen ohne die Jägerprüfung zu besitzen!
Gut möglich. Aber viel nutzen tut es nicht, denn wer den Falknerjagdschein haben will, braucht die normale Jägerprüfung so oder so.

VG
Pere ;)
 
Gut möglich. Aber viel nutzen tut es nicht, denn wer den Falknerjagdschein haben will, braucht die normale Jägerprüfung so oder so.

VG
Pere ;)


Das schon, aber wie Marco sagte gibt(gab) es einige B´länder, die den Falknerschein als Sachkundenachweis wollen , um einen Greif zu halten..den darf man dann natürlich nicht fliegen.
 
Das schon, aber wie Marco sagte gibt(gab) es einige B´länder, die den Falknerschein als Sachkundenachweis wollen , um einen Greif zu halten..den darf man dann natürlich nicht fliegen.
Genau! Das gilt aber eben nur für Wüstenbussard, Rotschwanzbusard etc ... :zustimm:

VG
Pere ;)
 
Danke für Euro Infos. Ich denke, das ist auf der Seite vielleicht einfach nur etwas "unglücklich" formuliert.
 
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