Kleiner Kampf um Turmfalke

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eric

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Dieser kleine Kerl wurde vor einiger Zeit mit einem Flügelbruch eingeliefert. Nun ist er wieder flugfähig aber leider mit etwas Schlagseite. Ansonsten putzmunter und fliegt auch in einer 24 qm Voliere gezielt an jeden Platz.
Das Auswildern kommt aber leider nicht mehr in Frage.
Auf meine Anfrage ob er in einen Tierpark etc abgegeben werden könne, erfolgte von der entsprechenden Jagdverwaltung folgender Entscheid:

"Wir fordern Sie an dieser Stelle auf, den fraglichen Turmfalken - welcher offensichtlich aus dem Kanton Zürich stammt - sofort fach- und tierschutzgerecht zu töten und mit entsprechendem Vermerk im Pflegeprotokoll zu erfassen. Die Weitervermittlung oder Abgabe in eine dauerhafte Gefangenhaltung wird untersagt."

Ich bin ja auch Jäger und habe auch schon manchen Pflegling erlösen müssen, aber wozu immer alles gleich umgebracht werden muss, erschliesst sich mir nicht ganz.
 

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Können die so etwas einfach nach Ermessen anordnen oder gibt es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage?
Unter solchen Umständen wäre doch das Aufpäppeln verletzter Vögel in vielen Fällen von vornherein unsinnig, eine 100%-Garantie, dass der Vogel auswilderungsfähig wird, lässt sich zu Anfang bestimmt nicht immer geben.
Der Kleine könnte wunderbar in einer zoologischen Einrichtung leben, was hat die Behörde dagegen?
 
welcher offensichtlich aus dem Kanton Zürich stammt
können die hellsehen (oder wurde er dort aufgefunden) und als Zürcher darf er nun nicht mehr leben?

0l

unglaublich
 
Sehe ich das richtig, dass der Vogel schon abgetragen und recht locke ist?

Wenn es sich um einen immer noch extrem nervösen und scheuen Wildvogel handelt, der nicht zähmbar ist, könnte ich die Entscheidung des Amtes ja nachvollziehen - ich war mal an so einem Fall mit einem Habicht beteiligt. Flügel sehr kompliziert gebrochen und dadurch Flugunfähig, auf einem Auge blind und ein derartiger Hass gegen Menschen, den hätte das Leben in einem Tierpark wohl mehr gequält als der Tod. Aber dieser Vogel hier...
Würdest du wirklich sagen, dass er draußen keine Chance mit seinem kleinen Handycap hätte?
 
Draussen geht es nicht, da er eine leichte Schlagseite hat. Als Volierenvogel kein Problem. Ja es kommt darauf an in welchem Kanton er gefunden wurde. Leben oder Tod hängt da nur von Verwaltungen ab.
Wenns denn eni Fussgänger wäre , würde ich es auch sofort begreifen.

Gab auch schon Verwaltungen die z.B. schrieben:" näher bringen der Falknerei ist untersagt"! Als ob wir keine Redefreiheit mehr hätten.

Es liegt immer bei einzelnen Personen.

PS: Habichte sind echt ungeeignet als Volierenvögel.
 
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@ Raven
Genau das ist die Absicht gewisser Aemter. Im Kanton Zürich darf z.B. ein jagbares Wildtier von einem Tierarzt nicht einmal behandelt werden.
Bei einem Kunden der letzthin einen Rotmilan brachte ( bereits getötet aber nur verletzt gefunden), sagte ihm dieselbe Verwaltung: Es gäbe ohnehin zuviele davon, also sofort töten!

Auch in meinem Kanton steht im Jagdrecht: Erheblich verletztes Wild ist unverzüglich zu töten. Was erheblich ist, darüber steht nichts genaues. Demzufolge müsste ich alles was eingeliefert wird sofort töten. Ohne erhebliches Handicap wird ja nichts eingeliefert.

Was tot ist ergibt halt keinen weiteren Aufwand.

Dieselbe Jagdverwaltung hat ja auch vor kurzem ihre Bewilligung zum Abschuss von Bussarden auf dem Flugplatz zurückgezogen, nachdem dies dann doch offenbar etwas sehr intensiv durchgeführt wurde.Aber es wurde zuerst von ihnen bewilligt.
 
finde es schon Krass, was sich die Ämter so denken0l

muß denn immer gleich alles umgebracht werden

sollte man mal auf die Beamten selbst umlegen, jeder der seine Leistung nicht mehr bringt muß gehen
das wär doch mal was vernünftiges
 
Ist die Geschichte damit etwa zuende, oder hast Du vor weiter zu kämpfen? Ich hoffe Du findest noch eine Lösung wodurch der kleine Kerl weiter leben darf. Zum kotzen diese Menschen die immer den Weg wählen der Ihnen bloß möglichst wenig Arbeit macht. Und sei es dass dabei Tiere über die Klingt springen... :(
 
Nein, die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Momentan warte ich noch auf Antwort des Bundesamtes, da genau genommen die dafür zuständig wären.
 
Mir fällt eben ein Stein vom Herzen, dass du den "Befehl" nicht gleich gehorsam ausgeführt hast.
Danke dafür!
 
Das Bundesamt schiebt nun den Ball wieder zurück, diesmal aber an den Kanton wo ich meine Station habe. Mal weitersehen. Wer nun wirklich zuständig ist wollte aber auch das Bundesamt nicht sagen.
 
Schön dass noch Hoffnung besteht und super dass Du Dich dafür einsetzt und bemühst und nicht versuchst einfach nur möglichst wenig Arbeit zu haben. :zustimm:
 
Der Kampf ist verloren. Alle Aemter wollen eine Tötung, ohne den Falken jemals wenigstens gesehen zu haben.
Ein Wildtier das ein Handicap hat, sei auf jeden Fall zu töten, ausser es handle sich um eine speziell seltene Art.
 
Das darf doch nicht wahr sein - was sind das für Menschen, die so urteilen? 8o
 
Es sind ganz rational, denkende Menschen , denen einzig der biologische Wert im Grossen und Ganzen wichtig ist.
Solch ein Vogel hat für sie keinen biologischen Nutzen mehr. Ein allfälliges Ausufern von der Haltung solchen Dauerpfleglingen soll verhindert werden.
Entweder top Zustand auswildern oder töten. Zwischendrin gibt es nichts.
 
Im Grunde genommen die einzig nachvollziehbare Entscheidung der Behörden. Hut ab vor dem Rückgrat der Eidgenossen!

VG
Pere ;)
 
Aus reiner Biologensicht, Ja.
Rein Biologisch gesehen,wäre aber auch jedes Altersheim fraglich. Bringt ja nichts mehr.

Ich persönlich lebe in einem Zwiespalt von Achtung des Lebens an sich und töten wenn es notwendig ist. Notwendig heisst: Eine Not abwenden.
Wenn keine Not besteht, wenn es nur heisst: Kann man ruhig töten, spielt doch keine Rolle , bringt ja keinen Nutzen, kann man die Frage auch umdrehen.
Spielt ja dann auch keine Rolle nicht zu töten. Bringt ja auch keinen Schaden.

Wenn ich ein Reh erlege, will ich das tun, weil ich auch vorhabe es zu essen.
Wenn ich ein Meerschweinchen töte, mache ich das weil es darum geht Futter für andere Tiere zu beschaffen.
Töte ich einen Fuchs, dann weil ich z.B. dessen Fell verwerten will
Schiesse ich einen Dachs, dann weil es Problem mit Schäden gab
Töte ich einen Pflegling, dann weil er z.B. eine Verletzung hat die ein fliegen verunmöglicht, Qualen erleidet etc etc.

Bei dem Turmfalken ist der Grund: Weil irgend jemand, irgendwo, dies befielt, der ihn noch nicht mal gesehen hat. Der Betreffende tötet auch nicht selber. Ich soll dies ausführen oder ausführen lassen.

Der Falke macht keinen Schaden, leidet keine Not, in der Pfanne bringt er auch nichts....
Es geht nur darum: Er hat eine leichte Behinderung die Betreuung erfordert.
Er bringt biologisch nicht mehr viel, genauso wie tausende Hunde , Katzen, Papageien.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist denn ein Turmfalke in der Schweiz jagbares Wild oder nicht?
Wieso ist es nicht möglich für ihn eine Haltebewilligung zu bekommen?

Das BLV schreibt: Zudem sind alle wildlebenden, nicht jagdbaren, in der Schweiz vorkommenden Vögel gemäss Jagdgesetz geschützt. Sie werden denselben Kriterien wie die CITES-Arten unterstellt.
 
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Thema: Kleiner Kampf um Turmfalke

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