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Boss Hoss
walking dead
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Ich zitiere: "Haltung nicht heimische Greifvögel ( z.B. Harris Hawk): Sie dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderlichen Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Vögel hat, sowie über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Vögel verfügt. (§6 Abs. 1 BArtSchV).
Als nicht heimische Greifvögel nach §6 Abs. 1 BArtschV gelten alle Greifvögel die nicht in Anlage 4 der BWildSchV aufgeführt sind."
Die Aussage ist so nicht ganz richtig, da es auch wesentlich kleinere Arten wie bras. Sperlingskauz oder afrik. Falken deren Größe mit dem einer Amsel und kleiner (hier Feenkauz) vergleichbar wär.
Die von mir genannten Arten sind meldepflichtig, auch wird oft bei einer Meldung die Haltung (je nach Bundesland) angeschaut, welche den Mindestmaßen entsprechen müssen. ( Mehr ist besser )
Im Grunde wird dies gehandhabt wie bei der Waldvogelzucht, eine Haltegenehmigung oder gar Kenntnisse werden nicht abgefragt. ( Was nicht unbedingt gut sein muss!)
Gruß
Hoss
Als nicht heimische Greifvögel nach §6 Abs. 1 BArtschV gelten alle Greifvögel die nicht in Anlage 4 der BWildSchV aufgeführt sind."
Die Aussage ist so nicht ganz richtig, da es auch wesentlich kleinere Arten wie bras. Sperlingskauz oder afrik. Falken deren Größe mit dem einer Amsel und kleiner (hier Feenkauz) vergleichbar wär.
Die von mir genannten Arten sind meldepflichtig, auch wird oft bei einer Meldung die Haltung (je nach Bundesland) angeschaut, welche den Mindestmaßen entsprechen müssen. ( Mehr ist besser )
Im Grunde wird dies gehandhabt wie bei der Waldvogelzucht, eine Haltegenehmigung oder gar Kenntnisse werden nicht abgefragt. ( Was nicht unbedingt gut sein muss!)
Gruß
Hoss