Der Beitrag unter "Greifvögel halten und Falkner werden " ist nicht ganz richtig!

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Boss Hoss

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Ich zitiere: "Haltung nicht heimische Greifvögel ( z.B. Harris Hawk): Sie dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderlichen Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Vögel hat, sowie über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Vögel verfügt. (§6 Abs. 1 BArtSchV).
Als nicht heimische Greifvögel nach §6 Abs. 1 BArtschV gelten alle Greifvögel die nicht in Anlage 4 der BWildSchV aufgeführt sind."

Die Aussage ist so nicht ganz richtig, da es auch wesentlich kleinere Arten wie bras. Sperlingskauz oder afrik. Falken deren Größe mit dem einer Amsel und kleiner (hier Feenkauz) vergleichbar wär.
Die von mir genannten Arten sind meldepflichtig, auch wird oft bei einer Meldung die Haltung (je nach Bundesland) angeschaut, welche den Mindestmaßen entsprechen müssen. ( Mehr ist besser )
Im Grunde wird dies gehandhabt wie bei der Waldvogelzucht, eine Haltegenehmigung oder gar Kenntnisse werden nicht abgefragt. ( Was nicht unbedingt gut sein muss!)

Gruß
Hoss
 
Deinen Beitrag verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, Hoss. Was hat ein Feenkauz mit der Haltung von Greifvögeln zu tun?

VG
Pere ;)
 
Es ging wohl auch eher um die Haltung (bzw. sogar falknerische Haltung) von potenziellen Beizvögeln. Gut möglich, dass bei einem Rotkehlfälkchen keine Sachkunde vorausgesetzt wird. Eulen sind aber, wie schon betont, eher weniger zu den Greifvögeln zu zählen ;)
 
wenn der Halter die erforderlichen Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Vögel hat

Wo und wie bekommt man diese erforderlichen Kenntnisse um diese Vögel halten zu können?
Dachte immer bei Harris geht das nur mit Jäger/Falknerprüfung?
 
Hallo Winterurlauber,

in Deutschland durch die Sachkundeprüfung. Diese wird durch das für Dich zuständige Veterinäramt abgenommen. Gleichzeitig muss die Voliere bei der unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.

Ein Falknerjagdschein wird für heimische Greifvögel vorausgesetzt.

Gruß Kyla
 
Hi Kyla,
das Thema wurde hier schon mal behandelt.
http://www.vogelforen.de/kanarienvo...uefung-sach-fachkunde-vogelhaltung-zucht.html

Ganz klar ist mir das leider noch nicht geworden.
Bei welchen Vögeln muss oder soll man diesen Nachweis ablegen?
Niemand fällt durch die Sachkundeprüfung | Echo Online - Nachrichten aus Südhessen

Wird dann die Haltung eines Harris anders bewertet wie z.B. ein Waldvogel der Cites braucht?
Haben die Länder eigene Fragen, oder ist diese Prüfung Bundesweit gleich?
 
@Winterurlauber:
Ein Blick ins Gesetz hilft hier am besten. Schau Dir mal § 7 Abs. 1 BArtSchV an, da steht alles eindeutig drin.

In Kurzform:
Bei allen Greifvögeln und Falken, die in Anlage 4 der BWildSchB aufgelistet sind, braucht man einen Falknerjagdschein. Bei allen anderen Tieren - sofern sie besonders geschützt sind (das dürften so ziemlich alle sein), muss der Halter über "ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere" verfügen. Mag sein, dass sich manche Veterinärbehörden eine Sachkundeprüfung ausgedacht haben, aber das ist kein vorgeschriebenes Verfahren. Von einem Veterinär oder einem ausgebildeten Tierpfleger wird das wohl niemand verlangen.

Viele Behörden setzen bei Greifvögeln und Falken eine bestandene Falknerprüfung als Sachkunde voraus. Bei den Arten nach Alage 4 BWildSchV genügt das nicht, es muss zusätzlich ein gültiger Falknerjagdschein vorhanden sein.

VG
Pere ;)
 
Nun, da bin ich wohl mißverstanden worden.
Der Halsbandzwergfalke der zu den falkenartigen gehört, bedarf keiner Sachkunde.
Hier wird es genauso gehandhabt wie mit einheimischen Waldvögeln. Melden und das war es.
Sie sogenannten Zwergfalken als auch Eulen eignen sich zur Volierenhaltung, hierum ging es mir, das sie nicht falknerisch gehalten werden war mir klar.

Gruß
Hoss
 
Mit der falknerischen Haltung hat das alles nichts zu tun! Wer den Halsbandzwergfalken hält, muss Kraft Gesetz die erforderliche Sachkunde haben. Wenn das Eure Behörde nicht nachprüft, heißt das doch noch lange nicht, dass dem nicht so ist.

VG
Pere ;)
 
Ganz schön kompliziert das Thema.0l

Ergo, könnte man einen Harris, Zwergfalken bzw. Eule (Vögel die nicht aufgelistet sind) mit einem Nachweiß in einer passenden Voliere halten?
 
Viele Behörden setzen bei Greifvögeln und Falken eine bestandene Falknerprüfung als Sachkunde voraus. Bei den Arten nach Alage 4 BWildSchV genügt das nicht, es muss zusätzlich ein gültiger Falknerjagdschein vorhanden sein.


Ich habe vor einigen Wochen die Falknerprüfung abgelegt und bin nun mehr denn je der Meinung, dass auch für nicht-einheimische Greifvögel immer ein Falknerschein vorliegen sollte. Einerseits, weil das Amt sowieso letztendlich darauf pochen wird, andererseits, weil man so einen Vogel (vom Halsbandzwergfalken mal abgesehen) nicht unbedingt sein Leben lang einkäfigen möchte. Dazu gehört dann wieder das Wissen um die falknerische Ausbildung, ergo, die Falknerei.

Zudem muss ich mal loswerden, dass wir im Lehrgang einige wenige Leute dabeihatten, die z.B. bereits Harris mit Sachkundeprüfung gehalten haben. Trotz der Prüfung war deren Wissen um Haltung, Pflege und Ernährung, milde gesagt, im Keller. Und eben diese Leute saßen dort, weil das Amt nun für den weiteren Besitz den Falknerschein sehen wollte.

Meine Meinung: Wenn man Geld für die Anschaffung des Vogels, eines eigenen Gartens und des ganzen Zubehörs hat und die Zeit, sich darum zu kümmern, dann hat man auch Zeit und Geld, um erst einmal Jäger- und Falknerprüfung abzulegen. Dann gibt es auch niemals ein Problem mit der Illegalität, außer, die Falknerei an sich wird mal verboten. Und das Wissen, was man danach besitzt, ist wirklich umfangreich.
 
Ich habe vor einigen Wochen die Falknerprüfung abgelegt und bin nun mehr denn je der Meinung, dass auch für nicht-einheimische Greifvögel immer ein Falknerschein vorliegen sollte. Einerseits, weil das Amt sowieso letztendlich darauf pochen wird, andererseits, weil man so einen Vogel (vom Halsbandzwergfalken mal abgesehen) nicht unbedingt sein Leben lang einkäfigen möchte. Dazu gehört dann wieder das Wissen um die falknerische Ausbildung, ergo, die Falknerei.
Ich glaube, hier wird gehörig etwas durcheinander gebracht: Einen "Falknerschein" gibt es nicht! Es gibt die bestandene Falknerprüfung und es gibt einen Falknerjagdschein, der aufgrund einer bestandenen Falknerprüfung gelöst werden kann.

Mit dem frisch gelösten Falknerjagdschein habe ich nicht mehr Wissen als mit der bloßen bestandenen Prüfung. Das Lösen des Falknerjagdscheins ist ein rein formaler Akt. Diesen Falknerjagdschein benötige ich aber, sobald ich einen Vogel - ganz egal ob heimisch oder nicht - falknerisch fliegen möchte. Nur für die reine nicht-falknerische Haltung brauche ich für nicht-heimische Vögel keinen gelösten Schein.

Wenn ich die Führerscheinprüfung bestanden habe, kann ich auch nicht einfach los fahren. Ich muss auch hier zunächst auf das zuständige Amt und mir einen Führerschein ausstellen lassen. Genau so ist es mit dem Falknerjagdschein auch. Es wird noch die Zuverlässigkeit geprüft und es sind Gebühren und sonstige Abgaben zu berappen.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

die Ausführungen von peregrinus sind schon ganz gut aber ich vermisse das darauf hingewiesen wir das der Falknerjagdschein nur gelöst werden kann wenn man die die Falknerprüfung bestanden hat und den jagdschein bzw. die Jägerprüfung auch schon hat. Es entsteht der Anschein das man mit der Falknerprüfung den Falknerschein lösen kann. Die Falknerprüfung ist eher anzusehen wie eine Erweiterung des Jagdscheines, wie z.B. einen Fallenlehrgang. Nur mit vorhandenem Jagdschein und dann bestandener Falknerprüfung kann ich den Falknerjagdschein lösen und einen Greifvogel falknerisch fliegen oder mit diesem jagen.
Man hat aber leider hier und da das Gefühl als ob das auch eine Behördenvertreter nicht wissen. Die Länder gehen aber immer mehr dazu über beide Scheine zu verlangen. In NRW konnte man bis vor 2 jahren noch die Falknerprüfung als Sachkunde ablegen ohne den jagdschein zu haben dies wurde aber vor 2 jahren geändert und heute kann man die Prüfung nurnoch ablegen wenn man die Jägerprüfung bereits bestanden hat.
Aber man sollte sich darüber im klaren sein das die Anforderungen von Behördenseite in den nächsten Jahren eher heftiger werden als leichter und somit sollte man frühzeitig die Schien machen um alles Problemem aus dem Weg zu gehen.
Gruß
Marco
 
Diesen Falknerjagdschein benötige ich aber, sobald ich einen Vogel - ganz egal ob heimisch oder nicht - falknerisch fliegen möchte.
Ich würde ja gerne!!
Des öfteren wurde ich mit meinen Halsbandzwergfalken zur Wolfsjagd von kasachischen Falknern eingeladen. Natürlich ist der Adler der erste Jäger der den Wolf stellt, mein Fälkchen wird nur eingesetzt für den ultimativen Todesstoss. Ich hab nur Angst das er mit der Beute davon fliegt.
Aber Spass beiseite.
Zwergfalken eignen sich hervorragend zur Volierenhaltung, allerdings kann er sich erst richtig entfalten wenn die Voliere groß genug ist.

Aber man sollte sich darüber im klaren sein das die Anforderungen von Behördenseite in den nächsten Jahren eher heftiger werden als leichter und somit sollte man frühzeitig die Schien machen um alles Problemem aus dem Weg zu gehen.
Ich denke dies wird bei den Zwergen unter den Käuzen und Falken nicht nötig sein.
Alles was man mit Ihnen machen kann ist sie in Volieren zu halten. 90% einer Falknerprüfung ist für diese Arten ungeeignet, darauf wollte ich eigentlich hinaus.
Das ist wie wenn ich eine Haltegenehmigung für Großkatzen beantrage um dann Perserkätzchen zu züchten.
Die Arten sind auch nicht geeignet sie draussen zu halten, einen Winter in unseren Breiten würden sie kaum überstehen.


Gruß
Hoss
 
Danke für die Ergänzung, Marco, das ist natürlich völlig richtig. :zustimm:

Und für die, die ausschließlich die Beizjagd betreiben wollen: Man kann auch die Jägerprüfung ohne Waffenteil machen, den sog. "kleinen Jagdschein". Das genügt als Grundlage, um den Falknerjagdschein zu lösen, wobei man für die reine Falknerische Nutzung den normalen Jagdschein nicht lösen muss, sondern lediglich die Jägerprüfung bestanden haben muss (den "kleinen Jagdschein" als solchen gibt es auch gar nicht separat).

VG
Pere ;)
 
Danke für die kompetente Aufkärung, ist jetzt alles angekommen:zustimm:
 
Ich glaube, hier wird gehörig etwas durcheinander gebracht: Einen "Falknerschein" gibt es nicht! Es gibt die bestandene Falknerprüfung und es gibt einen Falknerjagdschein, der aufgrund einer bestandenen Falknerprüfung gelöst werden kann.

Ok, ok, ich habe etwas vorgegriffen... Ich sprach natürlich vom Falknerjagdschein, der nach allen nötigen Voraussetzungen gelöst wurde. Dennoch bleibe ich dabei, dass die Falknerprüfung selbst im Bereich "Pflege des Beizvogels" umfassender ist als eine Sachkundeprüfung. Den Dialog (und die Praxis) mit erfahrenen Falknern/Haltern mag aber beides nicht zu ersetzen.
 
Dennoch bleibe ich dabei, dass die Falknerprüfung selbst im Bereich "Pflege des Beizvogels" umfassender ist als eine Sachkundeprüfung.
Ich kenne keine eigenständige Sachkundeprüfung, die von Veterinärbehörden durchgeführt wird. Gleichwohl ist schwerlich vorstellbar, dass eine solche umfassend und formal durchgeführt wird. Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass sich eben ein solcher Veterinär mal ne Viertelstunde mit jemandem unterhält und aus dem hohlen Bauch heraus ein paar Fragen stellt. Und dann eben anschließend Sachkunde bescheinigt oder auch nicht. Wenn man sich mal überlegt, wie groß die Nachfrage nach einer solchen Sachkundeprüfung ist, kann das auch kaum sein. Schätzungsweise sind das pro Jahr und Landkreis maximal 1-2 Personen. Oder weiß jemand Näheres über solche Prüfungen?

Aber ich geb Dir Recht: Sowas dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal annähernd an das heranreichen, was man in einem seriösen Vorbereitungskurs für die Falknerprüfung lernt, zumal ein "normaler" Veterinär selbst kaum eine Ahnung von der Pflege und Haltung eines Greifvogels oder Falken haben dürfte.


VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

meine Sachkundeprüfung lief folgendermaßen ab:

Besuch des Amtstierarztes und der Unteren Naturschutzbehörde bei mir zu Hause, um die Voliere nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen abzunehmen. 2 Wochen später dann im Veterinäramt die Sachkundeprüfung. Dauer 1,5 Std. Unter anderen in den Themen Greifvogelkunde, Biologie von Greifvögeln, Ernährung, Krankheiten, Anbindung, Haltung von Greifvögel. Alle Themen wurden auf meinen Harris Hawk abgestimmt. Da der Amtstierarzt von Greifvögeln nicht allzu viel Ahnung hatte, war ebenfalls ein Falkner aus dem Nachbarkreis anwesend. Dieser hat dann bei den Fragen des Amtstierarztes nachgehakt und ist "ins Eingemachte" gegangen. Nur das Urteil des Falkners zählte bei der Beurteilung über den Erfolg der Prüfung. Mein Sachkundenachweis wurde dann auch nur für die Haltung von HH ausgestellt. Und hat insgesamt 236 € gekostet :)

Gruß Kyla
 
Aber ich geb Dir Recht: Sowas dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal annähernd an das heranreichen, was man in einem seriösen Vorbereitungskurs für die Falknerprüfung lernt, zumal ein "normaler" Veterinär selbst kaum eine Ahnung von der Pflege und Haltung eines Greifvogels oder Falken haben dürfte.

Da ich im Nachhinein den Falknerschein noch gemacht habe, kann ich das beurteilen.

Durch die 10tägige Vorbereitung auf die Falknerprüfung, war für mich die Prüfung dann natürlich "leichter" als der Sachkundenachweis. Dieses liegt aber vor allem daran, das man sehr viel auf dem Falknerkurs gelernt hat und somit auf die Prüfung vorbereitet war. Man bekommt auch wesentlich mehr Wissen vermittelt.

Auf die Sachkundeprüfung habe ich mich nur anhand von Büchern vorbereiten können und mir alles alleine beibringen müssen. Daher fand ich die Sachkundeprüfung schwerer obwohl der schriftliche und praktische Test natürlich entfiel.

Aber um das noch einmal deutlich zu machen: Der Sachkundenachweis bezieht sich nur auf das Halten von Greifvögeln in der Voliere - ohne Geschüh und allem was zur falknerischen Haltung dazugehört.

Gruß Kyla
 
Thema: Der Beitrag unter "Greifvögel halten und Falkner werden " ist nicht ganz richtig!

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