Greifvogelzucht und Haltung (keine Falknerei)

Diskutiere Greifvogelzucht und Haltung (keine Falknerei) im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Ich bin Halter und Züchter diverser Kleinkäuze (Afrika etc.) und Zwergfalken. Als Züchter sind meine Volieren 2-3 mal so groß wie in den...
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Boss Hoss

walking dead
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Ich bin Halter und Züchter diverser Kleinkäuze (Afrika etc.) und Zwergfalken.
Als Züchter sind meine Volieren 2-3 mal so groß wie in den Mindestanforderungen.
Für die Haltegenehmigung war in meinen Bundesland der Falknerschein von Nöten.
75% dieser Prüfung haben rein nichts mit der Zucht oder Haltung zu tun.
Wichtig bei der Haltung sind Unterbringung, Sitzgelegenheiten, Krankheiten, Ernährung und Futterhygiene,
sowie die Mindestanforderung bei der Haltung und Zucht.

Nun steck ich in einem Dilemma.
Als verantwortungsvoller Züchter frage ich zumindest bei Interesse Grundkenntnisse in der Haltung ab.

Nun kommt Neuzüchter/Halter XY aus Cuxhafen und kauft bei mir ein Zwergkauz, er meldet diese und fertig.
Ein Neuzüchter/Halter aus Worms wiederrum, kann diesen Kauz nicht erwerben, da er zuvor einen Jagdschein machen muss.

Nun gibt es Bundesländer wo man den Falknerschein ohne kleinen Jagdschein gar nicht machen kann.
Dann gibt es Bundesländer die lediglich eine Meldung wollen.

Solch einen Wirrwarr habe ich selten erlebt.
Ich selber kann den Vogel, ordnungsgemäß beringt und mit Bescheinigung, an Hinz und Kunz verkaufen.
Nur Hinz und Kunz können, je nach Bundesland dann Ärger bekommen.

Wieso gibt es da keine einheitliche Regelung, es muss doch das Prinzip der Gleichheit gelten oder irre ich mich hier?


Netten Gruß
Hoss
 
Wieso gibt es da keine einheitliche Regelung, es muss doch das Prinzip der Gleichheit gelten oder irre ich mich hier?


Netten Gruß
Hoss

Hallo Hoss,

das liegt daran, dass wir neben dem Bundesjagdgesetz auch noch 16 Landesjagdgesetze haben. Und damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass die zuständigen Minister und Sekretäre nichts zu tun hätten, gibt jeder von ihnen an der einen oder anderen Stelle seinen Senf hinzu.

Ich habe selbst eine Petition in Niedersachsen eingereicht, mit er Begründung, dass ich als Niedersachse gegenüber einem MacPom´er benachteiligt bin, was die Zulassung zur Falknerprüfung angeht. Da bekommt man dann nur zur Antwort, das man meine Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung bei der nächsten Gesetzesänderung zusendet.

Gruß Kyla

Mal sehen wann sie die Namen der Vögel noch angleichen :+klugsche
 
das liegt daran, dass wir neben dem Bundesjagdgesetz auch noch 16 Landesjagdgesetze haben. Und damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass die zuständigen Minister und Sekretäre nichts zu tun hätten, gibt jeder von ihnen an der einen oder anderen Stelle seinen Senf hinzu.
Das ist zwar im Grunde genommen richtig, führt aber auf die falsche Fährte. Die Zucht und Haltung von Eulen hat nicht das Geringste mit dem Jagdrecht zu tun. Nur stellt sich eben für die Behörden die Frage, was man als geeigneten Nachweis über die entsprechenden Kenntnisse akzeptieren kann. Und da ist es das einfachste, eine bestandene Falknerprüfung vorauszusetzen, weil davon ausgegangen wird, dass die Grundkenntnisse im Bereich Greifvögel und Falken auch für Eulen gelten. Manche sind hier entspannter und akzeptieren auch Nachweise wie "ich hatte als Kind mal ein Meerschweinchen", andere sind hier besonders streng. Letzten Endes gelten für alle dieselben Gesetze, nur werden sie eben unterschiedlich ausgelegt.

Dass das kein zufriedenstellender Zustand ist, ist unstrittig. So lange aber die Tendenz zur "Kompetenzabgabe nach unten" anhält, wird sich das kaum ändern.

VG
Pere ;)
 
Ich habe selbst eine Petition in Niedersachsen eingereicht, mit er Begründung, dass ich als Niedersachse gegenüber einem MacPom´er benachteiligt bin, was die Zulassung zur Falknerprüfung angeht. Da bekommt man dann nur zur Antwort, das man meine Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung bei der nächsten Gesetzesänderung zusendet.

Wäre es nicht der richtige Schritt, eine Petition in McPom einzureichen, um dort die Zulassung zum Falknerschein wie in NI zu erschweren?
 
Wäre es nicht der richtige Schritt, eine Petition in McPom einzureichen, um dort die Zulassung zum Falknerschein wie in NI zu erschweren?

Beantworte ich die Frage aus Sicht der Logik: NEIN, niemals! Eine Falknerprüfung ist eine Falknerprüfung dem Sinne nach und keine (nicht anerkannte wilde) Sachkundeprüfung.

Aus der Sicht der Wahrung der Traditionen des Weltkulturerbe "FALKNEREI": Ja, ohne Jägerprüfung - keine Falknerei.

Aber eigentlich müssen wir lernen zwischen Greifvogelhaltung und Falknerei zu unterscheiden. Dies hat 1996 bereits der BGH erkannt und das Recht einen Greifvogel zu halten für jedermann unter Bezug auf Art. 2 GG begründet. .... und § 45 BNatSchG gestattet ja auch Ausnahmen vom Besitzverbot. So viel zur Theorie!

In der Praxis befürworte ich die Möglichkeit zur Falknerprüfung ohne Jagdschein, wenn es um die Unterbringung von (Endzeit-)Pflegefällen oder andere ganz spezielle Sonderkonstrukte geht.

Ich habe mehrere dieser Pfleglinge und habe diesen Weg in MeckPomm gewählt und gestehe, den kleinen Jagdschein trotzdem machen zu wollen. Ebenso habe ich erkennen müssen, dass ich durch den Besitz der Tiere und den chaotischen Ländergesetzen im ganz normalen Alltag ständig nicht mehr dem Grundgesetz unterliege.
Beispiel: Man sucht einfach eine Wohnung. Da wird ein einheimischer Greifvogel mit "CITES" zum Problem, weil man keinen Jagdschein hat und halt das jeweilige Landesrecht sehr unterschiedlich ausgelegt wird. So bin ich in den Bundesländern Bayern und BW de facto eine "Persona non grata". Ein Irrsinn ohne Ende. Meine Pfleglinge halten mich.

Noch eine Kuriosität am Rande: Eine alten halbblinden umgänglichen Steinadler darf ich nicht in Endzeitpflege nehmen. ... also zumindest nicht ohne Ausnahmegenehmigung. ABER: eine "nette ungefährliche", weil nicht einheimische Harpyie darf ich halten.
Das ist praktischer Schwachsinn!

Was wirklich nötig ist, ist eine praktikable bundeseinheitliche Gesetzgebung, nicht dieser landesrechtliche Wirrwarr.
 
Beispiel: Man sucht einfach eine Wohnung. Da wird ein einheimischer Greifvogel mit "CITES" zum Problem, weil man keinen Jagdschein hat und halt das jeweilige Landesrecht sehr unterschiedlich ausgelegt wird. So bin ich in den Bundesländern Bayern und BW de facto eine "Persona non grata". Ein Irrsinn ohne Ende. Meine Pfleglinge halten mich.
Da muss ich einhaken: Geht es um den weiter unten angeführten Steinadler? Dann wäre das ja auch völlig korrekt, denn hierfür ist ein Falknerjagdschein erforderlich. Ein Ausnahmetatbestand (=Genehmigung ohne Falknerjagdschein) ist für einen Endzeit-Pflegling nicht gegeben, also ist der Fall klar.

Diesbezüglich gilt bundesweit dieselbe Rechtsgrundlage (man korrigiere mich bitte, wenn ich irre), insofern kann es nicht sein, dass in Bundesland A anders entschieden wird als in Bundesland B. Die Auslegung eines Gesetzes durch eine Behörde kann nur insoweit erfolgen, als ihr das Gesetz einen Auslegungsspielraum zugesteht. Das ist in dem Fall nicht gegeben.

Wenn eine Behörde nach subjektiver Ansicht des Antragsstellers falsch entscheidet, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Wenn auch der Widerspruchsbescheid als unrechtmäßig empfunden wird, steht der Gang vor die Verwaltungsgerichte offen, danach der vor den VGH als oberste Instanz.

VG
Pere ;)
 
Nein, Pere!

Ich habe als Einheimischen nur einen Falco tinnunculus.
Dieser wurde hilflos und fehlgeprägt "aufgegriffen", durch den Jagdausübungsberechtigten in Besitz genommen, dann mir zur Pflege und später in dokumentierter Form als Eigentum übergeben. In den Papieren bin ich als Besitzer und alleiniger Halter extra nochmal vermerkt, trotz -logisch- Vermarktungsverbot. Bei einen Zuzug nach Bayern, BW und Niedersachsen wurde mir eine Beschlagnahme und ein Strafverfahren (illegale Haltung) angedroht. MeckPomm, Sachsen-Anhalt, Sachsen - kein Problem. Da erkennt man, wie im Ausland, die Papiere an.

Mit den Gerichten hab ich es nicht so ganz, wenn es sich vermeiden lässt. Denn auf "hoher See" und "vor Gericht" ist man in .... Allerdings musste ich doch schon das "richterliche Verständnis" mit Erfolg in Anspruch nehmen. Unsere konkurrierende Gesetzgebung ist manchmal etwas chaotisch.

Der jagdunfähige halbblinde Steinadler wurde von mir angesprochen, weil hier die Endzeitpflege tatsächlich gegeben war. Zu aktiv und agil zum "Einschläfern" und auf den Menschen geprägt .... Aber ich hatte keinen Platz und daher habe ich auch nix unternommen. Dieses Beispiel im Bezug Steinadler - Harpyie sollte nur den gesetzlichen Schwachsinn (meine Meinung) verdeutlichen. Das Jagdrecht hat im Bezug auf den Steinadler ja hier, zu Recht, das sagen. Aber es zeigt berechtigte (?) Grenzfälle auf.
 
Beim Turmfalken greift die BWildSchV genauso, er ist dort in Anlage 4 ja gelistet. Insofern ist ein gültiger Falknerjagdschein Voraussetzung für die Haltung und das Androhen des Strafverfahrens logische Konsequenz aus der geltenden Rechtslage. Hier hat nicht Ba-Wü oder Bayern den Fehler gemacht, sondern MeckPomm, Sachsen-Anhalt und Sachsen, die die Haltung hätten gar nicht genehmigen dürfen. Gleichwohl würde ich mich in einem solchen Fall auf die bis dato vorhandene Genehmigung berufen.

Ja, ich gebe Dir Recht, es ist eine fragliche Rechtslage. Und auch das Beispiel mit der Harpyie im Vergleich zum Steinadler zeigt gewisse Schwächen unserer Gesetze.

Allerdings dürfen wir zwei Dinge nicht vergessen:
1. Jeder einzelnen Vogelart und jeder Einzelsituation gerecht zu werden, wird schwierig, gar unmöglich. Jede Regelung zieht eine Ungereimtheit an anderer Stelle nach sich. Und wenn man alles dem Ermessen der zuständigen Behörden überlassen würde, dann wäre der totale Wildwuchs perfekt. Es gab und gibt Gründe, warum die Dinge so und nicht anders geregelt wurden. Auch wenn wir nicht alle Gründe kennen und vielleicht auch nicht alle nachvollziehbar sind.
2. Wir können diskutieren wie wir wollen, die Gesetze sind nun mal so und wir ändern sie nicht. Was wir ändern oder erreichen können, ist deren korrekte Anwendung und Durchsetzung, denn dazu sind die Behörden gehalten und darauf hat auch der Bürger einen Anspruch und das entsprechende Werkzeug dazu.

VG
Pere ;)
 
Also Gesetze und Verordnungen können durchaus geändert oder ergänzt werden, wenn sie nicht den erforderlichen Zweck erfüllen. Immer mühsam, aber machbar.
Wenn Gesetze und Verordnungen für alle Zeit festgeschrieben wären, na dankeschön, dann wär ich schon längst auf dem Scheiterhaufen gelandet.
 
Also Gesetze und Verordnungen können durchaus geändert oder ergänzt werden, wenn sie nicht den erforderlichen Zweck erfüllen. Immer mühsam, aber machbar.
Wenn Gesetze und Verordnungen für alle Zeit festgeschrieben wären, na dankeschön, dann wär ich schon längst auf dem Scheiterhaufen gelandet.
Das ist richtig! :zustimm:

Aber es dauert eben, es muss genügend Gründe für eine Änderung geben und es muss poltisch rein passen. Und eine Erleichterung der Haltung von Wildtieren passt zumindest derzeit in Deutschland überhaupt nicht ins Kalkül. Insofern sehe ich zumindest derzeit wenig Hoffnung.

VG
Pere ;)
 
In dem Punkt, finde ich haben wir hier CH seit wenigen Jahren eine klarere Regelung.

Für Greifvogel und Eulenhaltung ( für Pere natürlich auch Falkenhaltung), gibts hier eine sogenannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung fbA. Vierzig Stunden Kurs, 3 Monate Praktikum. Damit kann man einen Antrag auf eine Haltebewilligung stellen. (Volierenhaltung).

Will man falknerische Haltung und die Vögel fliegen, brauchts eine Falknerprüfung und um diese ablegen zu können zwingend eine Jagdprüfung.

Somit ist die reine Haltung, gerade von Arten die nie und nimmer zur Jagd eingesetzt werden können klar abgekoppelt und erleichtert machbar, ohne dass desswegen jedermann einfach grad loslegen kann.

Auch toll: Diese Regelung ist im ganzen Land gleich, trotz unserem Föderalismus.
 
Thema: Greifvogelzucht und Haltung (keine Falknerei)

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