Verletzter Mäusebussard

Diskutiere Verletzter Mäusebussard im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo ich bin neu hier im Forum liebe Greifvögel schon immer und habe nun folgendes Problem: Ich arbeite beim Tierarzt und pflege seit 3 Wochen...
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Skyfall

Neuling
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Hallo ich bin neu hier im Forum liebe Greifvögel schon immer und habe nun folgendes Problem:
Ich arbeite beim Tierarzt und pflege seit 3 Wochen einen verunfallten Mäusebussard.
Er hat eine starke Augenverletzung erlitten, mit einblutungen und hornhautdefekt und ist seit dem auf diesem Auge erblindet.
Er ist unglaublich zutraulich, macht die behandlungen ohne jegliche scheu mit und frisst sehr gut.

Nun denke ich das er durch die einseitige erblindung nicht mehr fähig sein wird Beute zu machen.
Ich hätte die Möglichkeit eine Voliere für ihn zu bauen und mein Partner ist Tierpfleger und könnte versuchen ihn auf seiner Arbeit zu trainieren und fliegen zu lassen.

Nun darf man ja nicht einfach so ein einheimisches Tier in seiner Obhut behalten. Mein Chef meinte das man ihn alternativ nur einschläfern könne, und auch die meisten Falkner kein grosses Interesse an einem gehandycapten Bussard haben werden.

Ich habe mich nun für einen Jagdschein angemeldet und möchte danach die Falkenprüfung ablegen (hatte ich auch schon vorher vor).
Jedoch wird das noch seine Zeit dauern.

WAS MUSS ICH NUN TUN?
Ich will mich keinesfalls strafbar machen, pflegen muss ich das Auge derzeit noch 4x täglich.

Muss ich mich nun beim Vetamt melden?
Noch warten wie es sich entwickelt?
Einschläfern fände ich nicht gerechtfertigt, sein allg. Befinden ist sehr gut und er arrangiert sich mit seiner Situation sehr gut.
Kann man eine Sondergenehmigung erhalten?
Ich bin wirklich unsicher wie ich nun vorgehen soll... Help ?!
 
Hy und willkommen :)!

Zum einen: Falknerschein ist nie verkehrt ;).

Ansonsten: So lange er noch in Pflege ist, ist alles ok, bis zur Genesung darfst Du ihn ohne weiteres halten und pflegen. Da er der Pflege auch noch eine Weile bedarf, hast Du unterdessen bestimmt die Scheine gemacht und kannst dann alles unter offizielles Dach und Fach bringen.

Ansonsten kann ein Bussard aber auch einäugig in der Natur überleben, da die nicht zwingend Kleingetier jagen müssen, sondern sich auch größtenteils von Aas und zB Regenwürmern ernähren können. Ich würde eine mögliche Wieder- Auswilderung daher noch nicht ganz abschreiben.

Grüße,
Andreas
 
§ 45 Abs. 5 BNatSchG:
Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so
hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

§ 3 BWildSchV:
(1) Die Haltung von Greifen oder Falken der in Anlage 4 genannten Arten ist nur nach
Maßgabe der Absätze 2 bis 6 zulässig.
(2) Wer Greife oder Falken hält,
1. muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenden gültigen Falknerjagdscheins sein ...

Kurzum:
- der zuständigen Naturschutzbehörde melden
- dem zuständigen Jagdpächter melden (sofern der Bussard im betreffenden Bundesland dem Jagdrecht untersteht)

VG
Pere ;)
 
Thema: Verletzter Mäusebussard

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