S
St.Keller
Neuling
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Hallo an alle Mitstreiter,
ich habe eine Frage über die übliche Praxis bei der Genehmigung der "Außenstellen" einer Wildvogelauffangstation. Ich muss da mal etwas ausholen.
Unsere Station wurde von meinen Rentnern und mir 2007 in Sachsen gebaut. Davor habe ich viele Jahre (30 Jahre) das privat getan, unsere Patienten waren damals vor allen Greife und Eulen sowie Mauersegler. Ich selbst habe den Falknerschein und war auch früher in der Jägerei unterwegs, Falknerei war mein Metier. Da die Einlieferungen immer mehr wurden entstand die offizielle Wildvogelauffangstation. Der Betrieb wurde mit Stempel und Papier genehmigt durch die Naturschutzbehörde sowie die Jagdbehörde, auch das Veterinäramt gab nach entsprechender Prüfung sein Einverständnis. Derzeit haben wir über 500 qm Volierenfläche, 2 davon mit jeweils 100 qm, Naturlehrpfad, Werkstatt, also eine funtionierende Station. Wir werden regelmäßig kontrolliert. Seit dem sind fast 8000 - achttausend - Vögel durch die Hände einer sehr engagierten und tollen Besatzung gegangen. Nicht alle konnten wir retten, aber das kennt jeder welcher so einen halbvertrockneten und total dehydrierten Mauerseglerjungen, weil tagelang am Boden oder gut gemeint und falsch aufgezogenen Jungvogel egal welcher Art in die Hand bekam. Die findenden Menschen probieren es ja zu oft erst selbst ehe sie ein Einsehen haben und uns dann die fast toten Vögel bringen.
Ich selbst führe jedes Jahr mit den neuen Ehrenamtlichen einen sechsmonatigen Falknerlehrgang durch, es werden Jäger wie auch unsere Öki`s und Bufdi`s zum Falknerjagdschein oder dem Sachkundenachweis Falknerei geführt. Die Prüfung erfolgt durch den DFO und die Jagdbehörde.
Ich selbst studierte Verfahrenstechnik Eisen-NE-Metalle und setzte mich später nochmals auf den Hosenboden für die Naturschutz-und Landschaftspflege. Für meinen für mich selbverständlichen und unermüdlichen Einsatz bekam ich den Sächsischen Tierschutzpreis. Ein guter Bekannter ist unser Stations-Tierarzt, inzwischen mit 15 Jahren Greifvogel- und Kleinvogelerfahrung .
Meine Frage:
Wie verhalten sich die Behörden bei Euch bei den so genannten "privaten Pflegestellen", wir haben welche und vergeben dahin eigentlich nur komplizierte Fälle. Vor allen solche welche viel Arbeit machen, schlimm verletzte Kleinvögel, kleine Eichhörnchenbabies, Bilche etc. Also solche welche nicht ständig rumgeschleppt werden können von unserer Besatzung. Bei uns springen die Ehrenamtlichen mit mehr Zeit, etwa Arbeitslose, Mutter in Kindzeit oder Rentner außerhalb der Wildvogelauffangstation ein.
Wie genehmigen die Behörden bei Euch diese "Pflegestellen" außerhalb einer offiziellen Wildvogelauffangstation?
Eigentlich muss das ja auch genehmigt sein, wie sind da Eure Erfahrungen? Bekommen die paar drüber weil sie nicht genehmigt sind, denn schon die Aufzucht eines Haussperlings stellt ein rechtliches Problem dar.
Eure Erfahrungen wären sehr wichtig, wir sind ja genehmigt als Station, damit voll abgesichert, aber es geht mir um den rechtlichen Status unserer Helfer. Sie sind doch nach der jetztigen Rechtsprechung eigentlich angreifbar ohne ein ausdrückliches "Papier" der Behörde. Keine unserer "privaten Pflegestellen" hat eine Genehmigung durch Naturschutz und Veterinäramt, sind oft auch beruflich nicht vom Fach. Das "genehmigen lassen" des outorcing haben wir bisher vielleicht versäumt. Ist das ein Fehler?
Eure Hilfe, Erfahrungen und Ratschläge wären sehr willkommen um dieses Problem näher zu betrachten.
Wie handhaben das andere Bundesländer?
Vielen Dank für Eure Antworten und allen eine gesegnete Weihnacht!
Und natürlich unermüdlichen Optimismus sowie auch Glück bei der Pflege unserer Schützlinge.
Steffen
ich habe eine Frage über die übliche Praxis bei der Genehmigung der "Außenstellen" einer Wildvogelauffangstation. Ich muss da mal etwas ausholen.
Unsere Station wurde von meinen Rentnern und mir 2007 in Sachsen gebaut. Davor habe ich viele Jahre (30 Jahre) das privat getan, unsere Patienten waren damals vor allen Greife und Eulen sowie Mauersegler. Ich selbst habe den Falknerschein und war auch früher in der Jägerei unterwegs, Falknerei war mein Metier. Da die Einlieferungen immer mehr wurden entstand die offizielle Wildvogelauffangstation. Der Betrieb wurde mit Stempel und Papier genehmigt durch die Naturschutzbehörde sowie die Jagdbehörde, auch das Veterinäramt gab nach entsprechender Prüfung sein Einverständnis. Derzeit haben wir über 500 qm Volierenfläche, 2 davon mit jeweils 100 qm, Naturlehrpfad, Werkstatt, also eine funtionierende Station. Wir werden regelmäßig kontrolliert. Seit dem sind fast 8000 - achttausend - Vögel durch die Hände einer sehr engagierten und tollen Besatzung gegangen. Nicht alle konnten wir retten, aber das kennt jeder welcher so einen halbvertrockneten und total dehydrierten Mauerseglerjungen, weil tagelang am Boden oder gut gemeint und falsch aufgezogenen Jungvogel egal welcher Art in die Hand bekam. Die findenden Menschen probieren es ja zu oft erst selbst ehe sie ein Einsehen haben und uns dann die fast toten Vögel bringen.
Ich selbst führe jedes Jahr mit den neuen Ehrenamtlichen einen sechsmonatigen Falknerlehrgang durch, es werden Jäger wie auch unsere Öki`s und Bufdi`s zum Falknerjagdschein oder dem Sachkundenachweis Falknerei geführt. Die Prüfung erfolgt durch den DFO und die Jagdbehörde.
Ich selbst studierte Verfahrenstechnik Eisen-NE-Metalle und setzte mich später nochmals auf den Hosenboden für die Naturschutz-und Landschaftspflege. Für meinen für mich selbverständlichen und unermüdlichen Einsatz bekam ich den Sächsischen Tierschutzpreis. Ein guter Bekannter ist unser Stations-Tierarzt, inzwischen mit 15 Jahren Greifvogel- und Kleinvogelerfahrung .
Meine Frage:
Wie verhalten sich die Behörden bei Euch bei den so genannten "privaten Pflegestellen", wir haben welche und vergeben dahin eigentlich nur komplizierte Fälle. Vor allen solche welche viel Arbeit machen, schlimm verletzte Kleinvögel, kleine Eichhörnchenbabies, Bilche etc. Also solche welche nicht ständig rumgeschleppt werden können von unserer Besatzung. Bei uns springen die Ehrenamtlichen mit mehr Zeit, etwa Arbeitslose, Mutter in Kindzeit oder Rentner außerhalb der Wildvogelauffangstation ein.
Wie genehmigen die Behörden bei Euch diese "Pflegestellen" außerhalb einer offiziellen Wildvogelauffangstation?
Eigentlich muss das ja auch genehmigt sein, wie sind da Eure Erfahrungen? Bekommen die paar drüber weil sie nicht genehmigt sind, denn schon die Aufzucht eines Haussperlings stellt ein rechtliches Problem dar.
Eure Erfahrungen wären sehr wichtig, wir sind ja genehmigt als Station, damit voll abgesichert, aber es geht mir um den rechtlichen Status unserer Helfer. Sie sind doch nach der jetztigen Rechtsprechung eigentlich angreifbar ohne ein ausdrückliches "Papier" der Behörde. Keine unserer "privaten Pflegestellen" hat eine Genehmigung durch Naturschutz und Veterinäramt, sind oft auch beruflich nicht vom Fach. Das "genehmigen lassen" des outorcing haben wir bisher vielleicht versäumt. Ist das ein Fehler?
Eure Hilfe, Erfahrungen und Ratschläge wären sehr willkommen um dieses Problem näher zu betrachten.
Wie handhaben das andere Bundesländer?
Vielen Dank für Eure Antworten und allen eine gesegnete Weihnacht!
Und natürlich unermüdlichen Optimismus sowie auch Glück bei der Pflege unserer Schützlinge.
Steffen
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