Der rechtliche Status der "privaten Pflegestelle", Genehmigung privater Pflegestelle

Diskutiere Der rechtliche Status der "privaten Pflegestelle", Genehmigung privater Pflegestelle im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo an alle Mitstreiter, ich habe eine Frage über die übliche Praxis bei der Genehmigung der "Außenstellen" einer Wildvogelauffangstation. Ich...
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St.Keller

Neuling
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Hallo an alle Mitstreiter,

ich habe eine Frage über die übliche Praxis bei der Genehmigung der "Außenstellen" einer Wildvogelauffangstation. Ich muss da mal etwas ausholen.
Unsere Station wurde von meinen Rentnern und mir 2007 in Sachsen gebaut. Davor habe ich viele Jahre (30 Jahre) das privat getan, unsere Patienten waren damals vor allen Greife und Eulen sowie Mauersegler. Ich selbst habe den Falknerschein und war auch früher in der Jägerei unterwegs, Falknerei war mein Metier. Da die Einlieferungen immer mehr wurden entstand die offizielle Wildvogelauffangstation. Der Betrieb wurde mit Stempel und Papier genehmigt durch die Naturschutzbehörde sowie die Jagdbehörde, auch das Veterinäramt gab nach entsprechender Prüfung sein Einverständnis. Derzeit haben wir über 500 qm Volierenfläche, 2 davon mit jeweils 100 qm, Naturlehrpfad, Werkstatt, also eine funtionierende Station. Wir werden regelmäßig kontrolliert. Seit dem sind fast 8000 - achttausend - Vögel durch die Hände einer sehr engagierten und tollen Besatzung gegangen. Nicht alle konnten wir retten, aber das kennt jeder welcher so einen halbvertrockneten und total dehydrierten Mauerseglerjungen, weil tagelang am Boden oder gut gemeint und falsch aufgezogenen Jungvogel egal welcher Art in die Hand bekam. Die findenden Menschen probieren es ja zu oft erst selbst ehe sie ein Einsehen haben und uns dann die fast toten Vögel bringen.
Ich selbst führe jedes Jahr mit den neuen Ehrenamtlichen einen sechsmonatigen Falknerlehrgang durch, es werden Jäger wie auch unsere Öki`s und Bufdi`s zum Falknerjagdschein oder dem Sachkundenachweis Falknerei geführt. Die Prüfung erfolgt durch den DFO und die Jagdbehörde.
Ich selbst studierte Verfahrenstechnik Eisen-NE-Metalle und setzte mich später nochmals auf den Hosenboden für die Naturschutz-und Landschaftspflege. Für meinen für mich selbverständlichen und unermüdlichen Einsatz bekam ich den Sächsischen Tierschutzpreis. Ein guter Bekannter ist unser Stations-Tierarzt, inzwischen mit 15 Jahren Greifvogel- und Kleinvogelerfahrung .
Meine Frage:

Wie verhalten sich die Behörden bei Euch bei den so genannten "privaten Pflegestellen", wir haben welche und vergeben dahin eigentlich nur komplizierte Fälle. Vor allen solche welche viel Arbeit machen, schlimm verletzte Kleinvögel, kleine Eichhörnchenbabies, Bilche etc. Also solche welche nicht ständig rumgeschleppt werden können von unserer Besatzung. Bei uns springen die Ehrenamtlichen mit mehr Zeit, etwa Arbeitslose, Mutter in Kindzeit oder Rentner außerhalb der Wildvogelauffangstation ein.
Wie genehmigen die Behörden bei Euch diese "Pflegestellen" außerhalb einer offiziellen Wildvogelauffangstation?
Eigentlich muss das ja auch genehmigt sein, wie sind da Eure Erfahrungen? Bekommen die paar drüber weil sie nicht genehmigt sind, denn schon die Aufzucht eines Haussperlings stellt ein rechtliches Problem dar.
Eure Erfahrungen wären sehr wichtig, wir sind ja genehmigt als Station, damit voll abgesichert, aber es geht mir um den rechtlichen Status unserer Helfer. Sie sind doch nach der jetztigen Rechtsprechung eigentlich angreifbar ohne ein ausdrückliches "Papier" der Behörde. Keine unserer "privaten Pflegestellen" hat eine Genehmigung durch Naturschutz und Veterinäramt, sind oft auch beruflich nicht vom Fach. Das "genehmigen lassen" des outorcing haben wir bisher vielleicht versäumt. Ist das ein Fehler?
Eure Hilfe, Erfahrungen und Ratschläge wären sehr willkommen um dieses Problem näher zu betrachten.
Wie handhaben das andere Bundesländer?

Vielen Dank für Eure Antworten und allen eine gesegnete Weihnacht!
Und natürlich unermüdlichen Optimismus sowie auch Glück bei der Pflege unserer Schützlinge.
Steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Steffen,

die Praxis aus anderen, außersächsischen, Bundesländern ist nach Landesrecht nicht relevant.
Wenn ihr Tiere zur "erweiterten Pflege" abgeht, tragt ihr auch die alleinige Verantwortung dafür.
Die eigentliche Frage steht aber etwas anders. Geht es um den Tierschutz und um Hilfe am Tier oder nur um bürokratische Abwicklungen bzw. NICHT standardisierte Genehmigungen?

Gruß Rapax
 
Falkner und Jäger zu sein hat für mich nichts mit Tierliebe, Natur- und Artenschutz zu tun. Wer Wildvögel und andere Wildtiere in Gefangenschaft hält und sie abschießt bzw. mit ihnen jagt, der/die hat kein Herz für Tiere. Die armen Greifvögel und Eulen, welche von Falknern in Anbindehaltung oder in Volieren gehalten werden sind zu bedauern. Sie können nie ihre ureigenen Bedürfnisse ausleben. Dürfen sie mal frei fliegen, dann nur ausgehungert, damit sie möglichst schnell wieder auf dem Handschuh des Falkners landen, um sich dort einen kleinen Bissen Futter abzuholen. Das ist Tierquälerei! Wildtiere gehören in die Natur und nicht in die Hände von Falknern, Jägern oder anderen Pseudotierliebhabern. Wer Wildtiere in der Natur beobachtet wird schnell merken, dass ein Leben in menschlicher Gefangenschaft nie art- und tiergerecht sein kann!! Oder möchten Sie gerne in einem Gefängnis leben? Deshalb fordere ich die Freiheit für alle Wildtiere! Öffnen Sie Ihre Gefängnisse!!
 
Wer hat denn in den 70er Jahren den Wanderfalken vor dem Aussterben gerettet? so schlaue wie Du oder die Falkner?
 
Die armen Greifvögel und Eulen, welche von Falknern in Anbindehaltung [...] gehalten werden sind zu bedauern. Sie können nie ihre ureigenen Bedürfnisse ausleben.

Bitte informiere dich über Greifvogelbiologie und darüber, was Falknerei wirklich bedeutet und wie sie durchgeführt wird - und übernimm nicht blind die Äußerungen der Tierschutzvereine.

Langwierige Patienten können ohne ein falknerisches Training nicht auf das Überleben in der Natur vorbereitete werden. Diffamiere hier nicht Personen, die das Engagement und die Zeit aufbringen, auf diese Weise Wildtieren wieder in die Freiheit zu verhelfen. Darum geht es hier nämlich, nicht um Gefängnisse. Dein Beitrag war daher leider weder reflektiert noch am Thema.
 
Nun ja, was Wildvogelschutz" schreibt, ist im großen und ganzen von ziemlicher Unwissenheit geprägt. Aber dass Beizvögel ihre Bedürfnisse nicht voll ausleben können, kann man schlichtweg nicht von der Hand weisen. Der Vogel wird nunmal in seiner Freiheit und seinem Tun eingeschränkt. Man kann das begründen und rechtfertigen, aber einfach als Quatsch abzutun, wird der Sache nicht gerecht.

@XTSpeedy: Es waren weder nur die "Naturschützer" noch nur die Falkner, die den Wanderfalken vor dem Verschwinden bewahrt haben. Jeder hat seinen Teil dazu beigetragen.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

@peregrinus nimmst du mittlerweile Drogen? Ich kann deine Äusserungen weder verstehen noch nachvollziehen, das ist auch ein Grund dafür weshalb ich mich hier kaum noch melde aber bei sowas geht mit der Hut hoch.
Woher kamen denn die Zuchtvögel oder die Jungvögel um die Wanderfalken wieder auszuwildern? Vom Vogelschutz? Vom Nabu?
Das kann doch alles nicht sein. Was soll das immer die Haltung der Greife in Falknerhand anzugreifen und zum Schluß noch als nicht rechtens zu bewerten ( vorallem von den Leuchten die keinerlei Ahnung haben und einfach irgendwas nachplappen - hier von Wildvogelschutz).
Der Mensch macht das seit jahrtausenden mit allen Tieren. Können sich Pferde, Kühe, Hunde, Katzen, alle anderen Haustiere, Sittiche, Papageien ( man könnte die Liste beliebig vorstzen) ausleben , wie es hier vorgeworfen wird?????????
Mensch was ein Blödsinn.
Gruß
Marco
 
Marco, ich greife hier doch nicht die Falknerei an, da hast Du ein bisschen arg viel rein und fehlinterpretiert.

Die meisten Formen der Tierhaltung schränken die Freiheit des gehaltenen Tieres ein, da macht auch die Falknerei keine Ausnahme. Und so wie viele andere Haltungsformen zu rechtfertigen sind, ist auch die Falknerei trotz der Einschränkungen für den Vogel zu rechtfertigen. Das habe ich in dem Sinne ja schon geschrieben.

Aber so zu tun, als sei die Falknerei die einzige Haltung, bei der das gehaltene Tier eben keine Einschränkungen hinnehmen muss, ist schlichtweg unklug. Warum also nicht ehrlich sein und klipp und klar sagen: "Jawohl, der Vogel muss ein Stück weit nach meiner Pfeife tanzen und daher Einschränkungen hinnehmen, gleichwohl gibt es aber Grund x, y und z, es dennoch zu tun."

Rückgangsursache des Wanderfalken waren bekanntermaßen direkte Verfolgung und DDT. Die Falkner waren es wohl kaum, die ein DDT-Verbot erwirkt haben, zumindest nicht alleine. Und auch waren die Wiederbesetzungen der leeren Territorien mit Zuchtfalken nicht die alleinige Rettung des Wanderfalken, es gab ja noch überlebende Wildvögel und es gibt auch die natürliche Wiederbesiedlung. Gleichwohl waren die Aussetzungen sicherlich ein mitentscheidender Faktor dafür, dass wir heute wieder überall Wanderfalken haben.

Also: Die Falknerei hat ihre Berechtigung, auch wenn sie (wie bei fast jeder anderen Tierhaltung auch), die Vögel einschränkt. Und die Falkner haben einen entscheidenden Beitrag zum Wiedererstarken der Wanderfalkenpopulationen geleistet.

VG
Pere ;)
 
Hallo,
sei es wie es will, dass Forum leidet leider unter sehr niedrigem NIveau. Hier schlagen ab und an nochmal einige Trolle auf und das wars dann ( die Beiträge dieser Leute wie " Wildvogelschutz" kann man ja nicht erst nehmen).
Schade aber gut.
ich verabschiede mich dann auch.
Gruß
Marco
 
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