Peregrinus
Peregrinus
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Da liegst Du außerordentlich richtig!Es steht meines Wissens nach nirgendswo geschrieben, dass ich nach erteilter Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 4 nochmals eine gesonderte Genehmigung zur falknerischen Haltung bzw. Beizjagd benötige.
VG
Pere