verstossene Greifvögel?

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Kyla

Kyla

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Hallo,

ich bin auf der Suche nach deutschen Gesetzen, in denen die Suche von verstoßenen Greifvögel geregelt wird. Hier interessiert mich insbesondere das Betreten fremder Reviere, sowie der Zeitpunkt, wann die Suche möglichst beginnen soll.

Vielleicht kann ja jemand helfen.


Gruß Kyla
 
Hallo Kyla,
der einheimische Beizvogel zählt nach § 2 BJG zum Wild. Er ist nicht herrenlos sondern im Eigentum des Falkners.
Dies ist auch dem aufgeschühten Greifvogel durch Dritte anzusehen. Eine Zueignung durch Fremde wäre eine
Unterschlagung.
Nach BGB werden die Greifvögel - auch gezüchtete - als gezähmte, wilde Tiere angesehen. Entsprechend des § 960
BGB wird ein wildes Tier wieder herrenlos wenn es die Freiheit wieder erlangt. Die Freiheit erlangt es, wenn der
Eigentümer die Verfolgung nicht unverzüglich aufnimmt oder die Verfolgung aufgibt. Dann würde der einheimische
Greifvogel wieder zum Wild - der nicht einheimische Greif herrenlos und nach Naturschutzgesetz behandelt.
Wichtig ist also, dass der Falkner die Verfolgung unverzüglich und ohne eigene schuldhafte Verzögerung aufnimmt
und nicht abbricht. Dabei gelten als Verfolgung auch Maßnahmen wie Zeitungsinserate, öffentlicher Aushang und
Fallen - nach gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigung durch die zuständige Jagdbehörde.
Inwieweit der Falkner (nach dem Gewohnheitsrecht) einen einmal aufgegebenen Greifvogel wieder aufnehmen darf
ist strittig, da der Vogel entweder zum ganzjährig geschonten Wild gehört (Verbot der Aneignung an lebendem
ganzjährig geschonten Wild = Straftat ) oder wieder zu den besonders geschützten Tierarten nach BASchVO ,
BNatschG.

Gruß Leese
 
Grundsätzlich ist jedermann zu jeder Zeit das Betreten der freien Landschaft gestattet. Bei der Frage nach dem "Betreten fremder Reviere" rollen sich mir die Zehennägel hoch! Die beiden Begriffe gehören überhaupt nicht zusammen. Der Jäger hat ja nicht das Revier in Form der Fläche gepachtet, sondern nur das Jagdausübungsrecht in diesem Gebiet. Er hat also null und nichts mit dem Betreten der Fläche zu tun. Erst wenn es um die Durchführung einer jagdlichen Handlung geht, kommt er ins Spiel. Und wenn ich einem verstoßenen Vogel nachgehe, ist das keine jagdliche Handlung, sondern ist versuche, mein Eigentum wieder in Besitz zu nehmen.

So lange ich mein Eigentum an dem Vogel nicht aufgegeben habe (wie es Leese schon umfassend dargelegt hat), ist er kein Wild und das Aufsuchen keine jagdliche Handlung.

VG
Pere ;)
 
Thema: verstossene Greifvögel?

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