Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

Diskutiere Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi! ich ahbe mal eine frage da cih sehr viele greifvogelfedern von falknerein habe!!muss ich mir da eine genehmigung holen damit ich sie sammeln...
Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:

Wüstenbussard WA Anhang B und EG Anhang B. Heisst es braucht nur den schriftlichen Herkunftsnachweis des Züchters. Bei den Federn ebenso. Hier reicht nur der schriftliche Nachweis des Besitzers aus,in diesem muss auch die Ringnummer mit angegeben werden.
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
Der Wüstenbussard steht in Anhang II des WA (was uns aber nicht zu interessieren braucht). Er steht in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, doch auch die interessiert uns bzgl. des Besitzverbotes nur indirekt. Dieses besteht allein aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes, und da ist der Harris Hawk als „besonders geschützt“ eingestuft. Insofern ist es Wurscht, ob es um Harris Hawk oder Habicht geht, weil für beide das Besitz- und Vermarktungsverbot gilt. Das wird erst beim Handel über EU-Grenzen hinaus interessant.

@Sagany: Das stimmt so nicht! Es heißt „Vermarktungsverbot“, und damit ist jegliche Form des Veräußerns oder Anbietens zum Zwecke des Geld-Machens gemeint. Verschenken kann ich auch Anhang-A-Tiere sowie ihre Federn (nur nicht verkaufen). Zum Verkauf wiederum brauche ich eine Bescheinigung, die den Vogel vom Vermarktungsverbot befreit.
Das Bundesnaturschutzgesetz hat mit der CITES-Bescheinigung nichts zu tun, das sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze. Natürlich kann ich den rechtmäßigen Besitz auch mit einer solchen CITES-Bescheinigung nachweisen, keine Frage, aber ich muß es nicht. Es heißt im Gesetzestext lediglich, dass der Besitzer auf Verlangen die Rechtmäßigkeit nachzuweisen hat. Wie er das tut bzw. was als Nachweis anerkannt wird, steht nicht drin.

VG
Pere ;)
 
Hi zusammen :)


Ich muss noch etwas nachtragen bezüglich u.a. Passage aus meinem letzten Posting...damit war keiner von denen gemeint, die nachträglich noch gepostet haben, sondern ein bis zwei Usern, denen diverse rechtlich begründete Aussagen bezüglich des Themas schnur egal zu sein scheinen, also bitte nicht falsch verstehen :)

P.S.: Falls jetzt wieder so provokative, evtl. sogar teilweise hirnrissige
Antworten kommt von bestimmten Usern werde ich da mit Sicherheit
nicht weiter drauf eingehen :)



Liebe Grüße, Jörg :)
 
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
Nur zum Teil richtig, Forenkollege Sagany.

Für den Falle der Weiterveräußerung hast du recht, zweifelsohne.

Aber nicht für den Fall einer offiziellen Schenkung, welche beide, auch der Beschenkte, unterzeichen. In diesem Falle brauchst du keine EU-Bescheinigung.

Das ist jetzt übrigens keine graue Theorie, wie vieles in diesem Thread. Das ist Praxis!!!
 
@Sagany: Das stimmt so nicht! Es heißt „Vermarktungsverbot“, und damit ist jegliche Form des Veräußerns oder Anbietens zum Zwecke des Geld-Machens gemeint. Verschenken kann ich auch Anhang-A-Tiere sowie ihre Federn (nur nicht verkaufen). Zum Verkauf wiederum brauche ich eine Bescheinigung, die den Vogel vom Vermarktungsverbot befreit.
Das Bundesnaturschutzgesetz hat mit der CITES-Bescheinigung nichts zu tun, das sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze. Natürlich kann ich den rechtmäßigen Besitz auch mit einer solchen CITES-Bescheinigung nachweisen, keine Frage, aber ich muß es nicht. Es heißt im Gesetzestext lediglich, dass der Besitzer auf Verlangen die Rechtmäßigkeit nachzuweisen hat. Wie er das tut bzw. was als Nachweis anerkannt wird, steht nicht drin.

VG
Pere ;)
Pere, alter Knabe

Dass wir einmal vollkommen einer Meinung sind, wer hätte das gedacht.;)

Deine Ausführungen sind absolut korrekt. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.

Zum Thema Schenkung habe ich im Post weiter oben noch die eine oder andere Anmerkung mir erlaubt. (Ist vorallem für den Schenkenden von Wichtigkeit, damit später keiner behaupten kann es wäre keine Schenkung, sondern eine Veräußerung gewesen)
 
P.S.: Die "CITES-Bescheinigung" heißt seit dem 1.6.1997 nur noch "Bescheinigung".
Es heisst übrigens EU-Bescheinigung...;) (Und zwar seit dem 01.07.1997...)

Denn eine Bescheinigung kann auch ein formloses Schreiben, beispielsweise ein formloser Herkunftsnachweis für ein Anhang B Vogel (oder ein Teil daraus) sein.
 
Moin moin,

also um es nochmals etwas zu präzisieren: Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und eine Bundesartenschutzverordnung (kein „Bundesartenschutzgesetz“). Alle „europäischen Vogelarten“ sind besonders geschützt und es gilt somit ein Aneignungs- und Besitzverbot für diese Tiere selbst und „ohne weiteres erkennbare Teile“ derselben, also auch Federn.

Eine CITES-Bescheinigung ist für eine Feder grundsätzlich nicht erforderlich, da diese den Handel regelt (sowohl innerhalb EU als auch Handel mit Drittländern). Ich muß als Besitzer einer Feder aber gegebenenfalls (d. h. auf Verlangen der Behörde) die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Das geht über eine Sammelgenehmigung, eine „Schenkungsbescheinigung“ des rechtmäßigen Vogelhalters (wenn nicht aus der freien Natur) oder auch über eine CITES-Bescheinigung (die jedoch wie gesagt nicht zwingend ist).

Greifvögel unterliegen zusätzlich zum Naturschutzrecht auch dem Jagdrecht (und zwar nur die 18 Arten, die in der Bundeswildschutzverordnung in Anlage 4 explizit aufgeführt sind; von den heimischen Arten sind das alle bis auf den Schreiadler). Der Jagdausübungsberechtigte hat das Aneignungsrecht...

VG
Pere ;)
Was, du wagst es dem "Agent mit Lizenz zum Federsammlen" (:+klugsche) zu widersprechen?!!8( (:bier: )

Der nur, ich zitiere wörtlich: "rechtlich begründete Aussagen bezüglich des Themas" von sich gibt?!!

Also, einer von euch beiden scheint nicht so viel Ahnung "bezüglich des Themas" zu haben als er glaubt. Wer das wohl ist...:idee:


PS: :bier:
 
Probleme mit der Vorschriften Chaos

An der ganzen exemplarischen Diskussion wird doch eins deutlich
...das wir hier in Deutschland einen Bürokratiewahnsinn entwickelt haben denn selbst Fachleute nur noch schwer durchschauen.Da gibt es §§§ über §§§§, plus Ausnahmevorschrift für die Ausnahme
Dann dürfen einige Greifvögel ohne Papiere und Beringung gehalten werden und andere Greifvögel nur nach Jägerprüfung, Falknerprüfung , Baugenehmigung , Haltegenehmigung und mit strengen Limitierungen und Einschränkungen.
Jagdrecht ,Naturschutzrecht,Artenschutzrecht ,WA Recht , Ausnahmegenehmigungen etc.
In der EU ist widerrum alles anders und unterschiedlich geregelt ....ist wohl eine ABM Massnahme
Wo bleibt Zeit für und Freude an der Vogelhaltung ......:+schimpf :+schimpf
 
An der ganzen exemplarischen Diskussion wird doch eins deutlich
...das wir hier in Deutschland einen Bürokratiewahnsinn entwickelt haben denn selbst Fachleute nur noch schwer durchschauen.Da gibt es §§§ über §§§§, plus Ausnahmevorschrift für die Ausnahme
Dann dürfen einige Greifvögel ohne Papiere und Beringung gehalten werden und andere Greifvögel nur nach Jägerprüfung, Falknerprüfung , Baugenehmigung , Haltegenehmigung und mit strengen Limitierungen und Einschränkungen.
Jagdrecht ,Naturschutzrecht,Artenschutzrecht ,WA Recht , Ausnahmegenehmigungen etc.
In der EU ist widerrum alles anders und unterschiedlich geregelt ....ist wohl eine ABM Massnahme
Wo bleibt Zeit für und Freude an der Vogelhaltung ......:+schimpf :+schimpf
Findige Leute haben herausgefunden, daß sich Diskussionen zu etwa 80% in den Bereichen abspielen, die man eh nicht ändern kann, obwohl diese nur ein Viertel des Themas ausmachen.

Will sagen: Freilich ist die ganze Sache nicht ganz einfach zu durchschauen und sicherlich hat oftmals auch der Jurist seine liebe Mühe damit, aber so sind nunmal die Zustände. Die können wir nicht ändern, wir müssen sie nehmen, wie sie sind.

Ergo: Weshalb über Sinn und Unsinn dieser Vorschriften diskutieren?

VG
Pere ;)
 
Reformen

Wieso natürlich kann man verstaubte Verordnungen und überflüssige Vorschriften reformieren und Gesetze Europaweit harmonisieren wenn Öffentlichkeit und Diskussion hergestellt wird das gilt auch für den Vogelhalter....:?
 
Thema: Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

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