N
nivaxs
Guest
Hi erstmal an alle...... hoffe finde hier antworrt auf meine fragen wenn nicht bitte beitrag in passende kategorie verschieben. ....bitee nehmt mir nicht übel das ich die klienschreibung wähle ;-)) geht beim tippen einfach schneller...und es wird ein recht langer text....
also erstmal etwas über meine person name gina alter 40 wohnort nrw..berufung ;-)) private wildvogelaufzucht und pflege seit mehr als 20 jahren ...
da ich sei über 20 jahren wildvögel aufziehe und auswildere bekomm ich gelegentlich auch regionsansässige tag und nachtgreife . die werden vorschriftsmässig bei der unteren landschaftsbehörde gemeldet.... bisher hab ich all meine zöglinge erfolgreich wieder auswildern können....... doch dieses jahr bekam ich ein schleiereulen junges im alter von ca. 2 wochen........... auch hier war die aufzucht erfolgreich. die auswilderung zunächst auch... die eule blieb jedoch standorttreu........ und fühlte sich auf unserem heuboden für die dauer von ca 4 wochen recht heimisch........... dann verschwand sie plötzlich .... was mich schon recht nachdenklich stimmte.....da schleiereulen ja recht revierbezogen leben....... na und nach rund drei wochen .,,,,
kam der bursche dann im fussmarsch ;-(( zurück total geschwächt abgemagert ;-((und flugunfähig ( die linke schwinge hing runter und war am obersten gelenk sehr stark angeschwollen.... bin mit der eule dann direkt zum tierarzt.... röntgenbild ergab doppelter bruch ..einmal an dem knochen den mann bei uns elle nennt. und einmal im obersten flügelgelenk ( Schulter)..... es waren beides beinahe glatte brüche verschiebung lag unter 1,0mm..... der ta schickte mich zur weiterbehandlung zu einer tierärztin die im bereich knochenchirurgie sehr versiert ist... sie meinte das der heilungsprozess(kallusbildung=kalkbildung) sehr gut verlaufen und schon recht weit fortgeschritten sei .. und das operativ da nix mehr verbessert werden könnte..... enddiagnose ... die eule ist nur sehr eingeschränkt flugfähig ..flugweite rund 3 meter ...flughöhe 2,00m-2,50m.. den sturzflug zum beutegreifen wird die eule jedoch nie wiedr ausführenkönnen...;-((
....was heist er wird dauerhaft in gefangenschaft leben müssen . ansonsten würde er verhungern...
(die entsprechenden gutachten erhalte ich in den nächsten tagen)
so nun zu meinen fragen .......
haltungsvoraussetzungen sind mir bekannt und bei mir auch gegeben...... habe zwei volieren ..eine (ca 3,5 qm²) dreiseitig aus holz und komplettüberdacht front volierendraht.
die andere (9qm² )reine drahtvoliere halbüberdacht mit schutzhaus für die eule...
nun habe ich bedenken das mir die haltegenehmigung verweigert wird...da nicht rehabilitationsfähige eulen häufig eingeschlafert werden.... na und der nette herr von der unteren landschaftsbehörde mich nicht so besonders mag..da ich im mehrfach. seine meinung wiederlegen konnte......... kleines beispiel...... der herr war zusammen mit unserem eulen/greifvogelfacharzt vor ort um halte/aufzucht und auwilderungsbedingungen zu übreprüfen... der facharzt gab in allen drei bereichen grünes licht und war auch von meiner fachlichen kompetenz überzeugt....und sehr angenehm überrascht und sprach mir seine hochachtung aus... der herr von der landschaftsbehörde fragte jedoch zigmal nach ob das auch alles wirklich sooooooo in ordnung sei ... suchte verbissen nach gründen und mängeln um mir die aufzucht zu verbieten ........ doch er konnte so häufig nachfragen wie er mochte der tierarzt gab in allen bereichen nach wie vor begeistert grünes licht !!! na irgendwann fragte ich den grrrrrrr :evil: :evil: netten beamten dann ob er vileicht ne wahrnehmungsstörung hätte ... weil man ihm alles mehr als 10 x bestätigen müsse ;-((... es war im echt mehr als deutlich anzumerken das er mir die genehmigung am liebsten verweigert hätte ;-((,. na konnte er aber aufgrund der aussagen des facharztes nicht....... ;-(( aber nun im falle der schleierele könnte er;-((... er könnte anordnen das die eule entweder eingeschläfert oder aber in eine andere auffangstation gegeben werden muss...
nur denke ich muss die eule einzelnd gehalten werden da sie aufgrund ihres handycabs von hand gefüttert werden muss,,,und aus dem selben grund immer opfer für ihre artgenosen wäre... da sie sich nicht wirklich wehren oder fliehen kann . denke auch in einer auffangstation wäre dann letztendlich das einschlafern die lösung ;-((.......
sooooo nun sagt mir mal wie könnte ich in diesem fall erreichen das mir die haltegenehmigung erteilt wird..... die eule ist nun durch die langwierige behandlung und nicht vermeidbare handfütterung logischer weise recht zutraulich dieses zutrauen beschränkt sich jedoch auf meine person .... fremde werden böse angefaucht :wink: ...
na und logischerweise ist auch mir das tier nach solanger pflegezeit ..sehr ans herz gewachsen... und möchte mit allen mitteln verhindern das der vogel eingeschläfert wird.......... klar gäb es da ne möglichkeit ......... einfach nicht melden bei der behörde . aber das wäre gestetzeswidrig und das will ich auch nicht..... hoffe ihr könnt mir hilfreiche tipps geben ;-((( wie man in so einem fall verfahren kann ??
oder wäre es evtl möglich die eule einfach bei der unteren landschaftsbehörde der nachbarstadt anzumelden ??
da wäre dann hoffetlich die neutralität des beamten gewährleistet und die antipatie gegen meine person des beamten unseres kreises . würde ich so umgehen können...
hoffe auf viele viele hilfreiche antworten schonmal besten dank im voraus und ganz liebe grüße dat gina aus NRW.
also erstmal etwas über meine person name gina alter 40 wohnort nrw..berufung ;-)) private wildvogelaufzucht und pflege seit mehr als 20 jahren ...
da ich sei über 20 jahren wildvögel aufziehe und auswildere bekomm ich gelegentlich auch regionsansässige tag und nachtgreife . die werden vorschriftsmässig bei der unteren landschaftsbehörde gemeldet.... bisher hab ich all meine zöglinge erfolgreich wieder auswildern können....... doch dieses jahr bekam ich ein schleiereulen junges im alter von ca. 2 wochen........... auch hier war die aufzucht erfolgreich. die auswilderung zunächst auch... die eule blieb jedoch standorttreu........ und fühlte sich auf unserem heuboden für die dauer von ca 4 wochen recht heimisch........... dann verschwand sie plötzlich .... was mich schon recht nachdenklich stimmte.....da schleiereulen ja recht revierbezogen leben....... na und nach rund drei wochen .,,,,
kam der bursche dann im fussmarsch ;-(( zurück total geschwächt abgemagert ;-((und flugunfähig ( die linke schwinge hing runter und war am obersten gelenk sehr stark angeschwollen.... bin mit der eule dann direkt zum tierarzt.... röntgenbild ergab doppelter bruch ..einmal an dem knochen den mann bei uns elle nennt. und einmal im obersten flügelgelenk ( Schulter)..... es waren beides beinahe glatte brüche verschiebung lag unter 1,0mm..... der ta schickte mich zur weiterbehandlung zu einer tierärztin die im bereich knochenchirurgie sehr versiert ist... sie meinte das der heilungsprozess(kallusbildung=kalkbildung) sehr gut verlaufen und schon recht weit fortgeschritten sei .. und das operativ da nix mehr verbessert werden könnte..... enddiagnose ... die eule ist nur sehr eingeschränkt flugfähig ..flugweite rund 3 meter ...flughöhe 2,00m-2,50m.. den sturzflug zum beutegreifen wird die eule jedoch nie wiedr ausführenkönnen...;-((
....was heist er wird dauerhaft in gefangenschaft leben müssen . ansonsten würde er verhungern...
(die entsprechenden gutachten erhalte ich in den nächsten tagen)
so nun zu meinen fragen .......
haltungsvoraussetzungen sind mir bekannt und bei mir auch gegeben...... habe zwei volieren ..eine (ca 3,5 qm²) dreiseitig aus holz und komplettüberdacht front volierendraht.
die andere (9qm² )reine drahtvoliere halbüberdacht mit schutzhaus für die eule...
nun habe ich bedenken das mir die haltegenehmigung verweigert wird...da nicht rehabilitationsfähige eulen häufig eingeschlafert werden.... na und der nette herr von der unteren landschaftsbehörde mich nicht so besonders mag..da ich im mehrfach. seine meinung wiederlegen konnte......... kleines beispiel...... der herr war zusammen mit unserem eulen/greifvogelfacharzt vor ort um halte/aufzucht und auwilderungsbedingungen zu übreprüfen... der facharzt gab in allen drei bereichen grünes licht und war auch von meiner fachlichen kompetenz überzeugt....und sehr angenehm überrascht und sprach mir seine hochachtung aus... der herr von der landschaftsbehörde fragte jedoch zigmal nach ob das auch alles wirklich sooooooo in ordnung sei ... suchte verbissen nach gründen und mängeln um mir die aufzucht zu verbieten ........ doch er konnte so häufig nachfragen wie er mochte der tierarzt gab in allen bereichen nach wie vor begeistert grünes licht !!! na irgendwann fragte ich den grrrrrrr :evil: :evil: netten beamten dann ob er vileicht ne wahrnehmungsstörung hätte ... weil man ihm alles mehr als 10 x bestätigen müsse ;-((... es war im echt mehr als deutlich anzumerken das er mir die genehmigung am liebsten verweigert hätte ;-((,. na konnte er aber aufgrund der aussagen des facharztes nicht....... ;-(( aber nun im falle der schleierele könnte er;-((... er könnte anordnen das die eule entweder eingeschläfert oder aber in eine andere auffangstation gegeben werden muss...
nur denke ich muss die eule einzelnd gehalten werden da sie aufgrund ihres handycabs von hand gefüttert werden muss,,,und aus dem selben grund immer opfer für ihre artgenosen wäre... da sie sich nicht wirklich wehren oder fliehen kann . denke auch in einer auffangstation wäre dann letztendlich das einschlafern die lösung ;-((.......
sooooo nun sagt mir mal wie könnte ich in diesem fall erreichen das mir die haltegenehmigung erteilt wird..... die eule ist nun durch die langwierige behandlung und nicht vermeidbare handfütterung logischer weise recht zutraulich dieses zutrauen beschränkt sich jedoch auf meine person .... fremde werden böse angefaucht :wink: ...
na und logischerweise ist auch mir das tier nach solanger pflegezeit ..sehr ans herz gewachsen... und möchte mit allen mitteln verhindern das der vogel eingeschläfert wird.......... klar gäb es da ne möglichkeit ......... einfach nicht melden bei der behörde . aber das wäre gestetzeswidrig und das will ich auch nicht..... hoffe ihr könnt mir hilfreiche tipps geben ;-((( wie man in so einem fall verfahren kann ??
oder wäre es evtl möglich die eule einfach bei der unteren landschaftsbehörde der nachbarstadt anzumelden ??
da wäre dann hoffetlich die neutralität des beamten gewährleistet und die antipatie gegen meine person des beamten unseres kreises . würde ich so umgehen können...
hoffe auf viele viele hilfreiche antworten schonmal besten dank im voraus und ganz liebe grüße dat gina aus NRW.