Greifvogelhaltung

Diskutiere Greifvogelhaltung im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi Leut, Ich hab ein paar Fragen über die Haltung von Greifvögeln. Ich interessiere mich schon einige Jahre für diese faszinierenden Vögel. Nun...
H

Hummel3

Guest
Hi Leut,
Ich hab ein paar Fragen über die Haltung von Greifvögeln. Ich interessiere mich schon einige Jahre für diese faszinierenden Vögel. Nun wollte ich gern wissen, wie alt man für die Haltung dieser Vögel sein muss und ob man unbedingt eien Falknerschein für die Haltung benötigt, selbst wenn man nicht mit den Tieren auf die Jagd gehen will? Bitte antwortet mir auf meine Fragen.
Bis bald.
 
Hi.
Wenn du Einen Falken haben willst musst du den Jagdschein haben. Dann kannst du einen halten. ich glaub schon das du den falknerschein brauchst.
maern
 
Hallo,

soweit mir bekannt ist, braucht man zur Haltung einen Jagd- bzw. Falknerschein nur für europäische Arten und deren Unterarten.

Vielleicht sollte man diese Anfrage besser zum Greifvogelforum verschieben.
 
Danke für deine Antwort. Aber ich hab leider keinen Plan wie man Themen verschiebt. Kannst du mir helfen? Wäre echt super net. :+smiley:
mfg
 
Hallo,

verschieben kannst weder du noch ich.
Kann nur ein Modi.

Ist auch jetzt nicht mehr notwendig, da du das gleiche dort nachfrägst.
 
Hallo Hummel,

da dieser Thread nun im richtigen Forum gelandet ist, habe ich Deine Anfrage hier gelöscht.

Zu Deiner Frage: Du brauchst in jedem Fall eine Haltungsgenehmigung der zuständigen Behörde. Ohne Falknerschein werden wohl nur nichteuropäische Arten in Frage kommen, was zwangsläufig Volierenhaltung bedeutet.

Über das notwendige Alter kann ich nichts sagen, denke aber, daß Volljährigkeit Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Haltungsgenehmigung ist.

Grüße
 
:)
So.....

Für einheimische Greifvögel benötigt man einen Falkner-bzw. ein jagdschein.Dass wären zb. Turmfalken,Wanderfalken,Steinadler...


Für nichteinheimische Greife muss man zur haltung 18 sein.Man kann sich eine bescheinigung vom Landratsamt und der Behörde holen,vorrausgesetzt die Voliere ist groß geug.Dass wären bei einem Sakerfalken zb. 12qm(drei auf 4m,2,50m hoch).
Man darf sie nicht fliegen lassen.Voloerenhaltung ist hiermit angesagt.Man kann sich handaufzuchten nehmen,die sind dann zahm.

Wenn du dir nen Greif anschaffen willst,sag mir welchen dann kann ich dir die voli größe raussuchen,......hab da ganz tolles buch wo dass drinnensteht!:)

Grüße
Julia
 
Hallo Hummel!
Da das Jagdrecht und auch Teile die Tierhaltung betreffen Ländersache sind kann es von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Vorgaben kommen!
Schau doch mal Jäger/Falknerprüfung
und Haltung vielleicht hilft Dir das ja weiter!
 
Haltung von Greifvögeln!?

Hallo,

ich habe mich extra angemeldet, das ich auch paar Sachen loswerden kann.
Ich halte und züchte Greifvögel seit 8 Jahren.
Um Greife halten bzw. züchten zu dürfen kommt es auf die Bestimmungen in dem jeweiligen Bundesland an. Ich lebe in Hessen, hier ist eine Haltung bzw. Zucht von " ausländischen Greifen" ohne größere Probleme möglich , es müssen lediglich die Volieren genehmigt sein, eine ausreichende Fachkenntnis vorhanden und die Vögel aus einer legalen Zucht oder ähnlichem sein. Sollten einheimische Greife in Frage kommen so braucht man auch hier in Hessen ( im ganzen Bundesgebiet) den Falknerschein zum halten der Tiere und zusätzlich den Jagdschein zum jagen bzw. fliegen der Vögel. Bekannt ist mir z.B. das in NRW der Falknerschein als Grundvorraussetzung zur Haltung egal welcher Greife benötigt wird.
Da ich im Besitz aller nötigen " Scheine" und Genehmigungen bin stehe stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite falls Fragen bezüglich dieser Themen erscheinen.
Mfg
Marco
 
Hi du!:)
was hälts du denn für Greifvögel?sakerfalken???Oder was anderes!!?
 
Ich halte so einiges darunter sind Steppenadler, Königsrauhfußbussarde,Rotschwanzbussarde,Harris-Hawk, Luggerfalken, Uhu und auch Sakerlfalken ( Normale und großer Typ bis 1500 Gramm). Diese Vögel halte und züchte ich (ich versuch es) mit mehr und weniger Erfolg.
Gruß
Marco
 
Hallo Marco!
ich habe dir eine pn geschreiben,du siehts oben rechts:
Willkommen,Regalis
Ihr letzer Besuch war um ...Uhr
Private Nachrichten:x ungelesenn,insgesamt y
bitte klick mal an....private nachrichten..ok?
 
@Blaumeise...wieder mal am Thema vorbeigeschrabbt wegen Federsuche? *gg*

Also, normalerweise benötigt man zur Haltung laut Artenschutzgesetz nur eine Ausnahmegenehmigung der ULB/UNB (bezieht sich auf alle Vögel, die unter Artenschutz stehen).
Ein Falknerschein ist nur dann vonnöten, wenn man mit den Tieren jagen gehen will (setzt allerdings einen Jagdschein voraus...).
Allerdings wird keine ULB/UNB einfach so eine Genehmigung für die Haltung von Greifvögeln/Eulen herausgeben, dies geschieht meist nur an Falkner...

Jörg
 
Haltung von Greifen!

Hallo,

es kommt auf das jeweilige Bundesland an, ich habe vor 8 jahren mit der Haltung von Greifvögeln ( Ausländische) angefangen, damals benötigte ich weder einen Falknerschein, Jagdschein oder eine Genehmigung, ich habe im laufe der alle erwähnten Scheine und Genehmigungen gemacht bzw. bestanden aber bis heute hat mich noch niemand danach gefragt, habe aber alles nachgereicht um etwaigen Fragen zuvor zu kommen.
In NRW benötigt man den Falknerschein als Basis für eine Greifvogelhaltung egal welcher Art. Die Vorschriften sind nur gleich im bezug auf einheimische Greife, um diese Halten zu können benötigt man den Falknerschein & Jagdschein. Also wer Interesse hat sollte sich bei seiner tzuständigen Behörde schlau machen was diese verlangt zur haltung von Greifvögeln.
Gruß
Marco
 
Regalis schrieb:
Hallo,

es kommt auf das jeweilige Bundesland an, ich habe vor 8 jahren mit der Haltung von Greifvögeln ( Ausländische) angefangen, damals benötigte ich weder einen Falknerschein, Jagdschein oder eine Genehmigung, ich habe im laufe der alle erwähnten Scheine und Genehmigungen gemacht bzw. bestanden aber bis heute hat mich noch niemand danach gefragt, habe aber alles nachgereicht um etwaigen Fragen zuvor zu kommen.
In NRW benötigt man den Falknerschein als Basis für eine Greifvogelhaltung egal welcher Art. Die Vorschriften sind nur gleich im bezug auf einheimische Greife, um diese Halten zu können benötigt man den Falknerschein & Jagdschein. Also wer Interesse hat sollte sich bei seiner tzuständigen Behörde schlau machen was diese verlangt zur haltung von Greifvögeln.
Gruß
Marco


Hallo, Marco:-)

Laut meiner Bekannten aus unserer zuständigen ULB kann ich nur sagen, daß man laut meinen Infos eigentlich keinen Falknerschein benötigt zur Haltung von einheimischen Greifvögeln/Eulen )wie gesagt, nur, wenn man damit jagen will), dies aber mittlerweile verlangt wird, um die Haltung in Volieren zu vermeiden...

Jörg
 
Greifvögel und Eulen!

Hallo Jörg,

als erstes müssen wir Greifvögel und Eulen auseinander halten , diese werden vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt. Ich wohne in Hessen hier ist Fakt!
Eine Haltung von ausländischen Greifen ist ohne Falknerschein oder Jagdschein möglich, man sollte die Volieren genehmigen lassen und das wars, damit kann ich die Vögel aber nicht fliegen oder in " Anbindehaltung" halten, dieses setzt den Falknschein vorraus. Möchte ich die Vögel fliegen oder jagdlich fliegen ( ist das Gleiche) benötige ich den Falknerschein und den Jagdschein auch für ausländische Greife. Der Greifvogel wird vor dem Gesetz als Waffe angesehen , gehe ich mit dem Vogel aus der Ortschaft hinaus ist dieses Wilderei, fall sich keinen gültigen Schein habe. Ich erwähnte das in NRW als Grundvorraussetzung der Falknerschein gefordert wird, auch für ausländische Greife.
Die eulen werden ganz anders bewertet sind zwar auch " Greife" dad sie aber für jagdten nicht eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden dürfen, benötigt man für eine Haltung von Eulen " nichts", nur bei haltung unserer Arten welche streng geschützt sind sollte man eine Genehmigung einholen.
Gruß
Marco
 
Regalis schrieb:
Hallo Jörg,

als erstes müssen wir Greifvögel und Eulen auseinander halten , diese werden vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt. Ich wohne in Hessen hier ist Fakt!
Eine Haltung von ausländischen Greifen ist ohne Falknerschein oder Jagdschein möglich, man sollte die Volieren genehmigen lassen und das wars, damit kann ich die Vögel aber nicht fliegen oder in " Anbindehaltung" halten, dieses setzt den Falknschein vorraus. Möchte ich die Vögel fliegen oder jagdlich fliegen ( ist das Gleiche) benötige ich den Falknerschein und den Jagdschein auch für ausländische Greife. Der Greifvogel wird vor dem Gesetz als Waffe angesehen , gehe ich mit dem Vogel aus der Ortschaft hinaus ist dieses Wilderei, fall sich keinen gültigen Schein habe. Ich erwähnte das in NRW als Grundvorraussetzung der Falknerschein gefordert wird, auch für ausländische Greife.
Die eulen werden ganz anders bewertet sind zwar auch " Greife" dad sie aber für jagdten nicht eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden dürfen, benötigt man für eine Haltung von Eulen " nichts", nur bei haltung unserer Arten welche streng geschützt sind sollte man eine Genehmigung einholen.
Gruß
Marco

Hallo nochmals:-)

Also, mit Uhu wird z.B. regelmäßig auf Krähenjagd gegangen...wie erklärst Du das dann?

Jörg
 
Uhu auf Krähen?!

Hi,

also wenn du damit die Hüttenjagd ansprichst, sag das bloß nicht zu laut den das ist mit einem " lebenden" Uhu strengstens verboten, das wurde jahrelang gemacht ist aber heute definitv verboten.Das war ja auch alles andere wie eine Beizjagd der Uhu wurde ja nur benötigt um die Krähen herbei zu holen, dann wurden sie von Jägern geschossen, heute wird sowas mit Kunststoff-Uhus gemacht die über ein Seil die Flügel bewegen können. Falls du eine andere Jagd ( Beizjagd) mit dem Uhu kennst wäre das interessant davon zu erfahren. da ich selber einen habe und mir keine sonstige Jagd mit diesem Greif bekannt ist.
Gruß
Marco
 
Thema: Greifvogelhaltung

Ähnliche Themen

N
Antworten
2
Aufrufe
1.313
Gentilis
Gentilis
fabien
Antworten
6
Aufrufe
1.967
Regalis
Regalis
B
Antworten
10
Aufrufe
2.833
Sagany
S
M
Antworten
6
Aufrufe
2.084
Milvus Milvus
M
Zurück
Oben