Zweierlei Maß?
Festzuhalten ist wohl, dass das sammeln von Federn geschützter Vögel ohne die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde eine Ordnungswidrigkeit ist. Ordnungswidrigkeiten können mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet werden.
Die Bestimmungen resultieren einzig und allein daraus, dass der Schutz bestimmter Tiere nun einmal erforderlich ist. Da entsprechende Federn zum Teil sehr selten sind, besitzen sie für Sammler auch einen bestimmten Wert. Sobald etwas einen Wert besitzt wird es auch immer skrupellose Leute geben die ihr Kapital daraus schlagen wollen.
Sich die entsprechende Genehmigung einzuholen ist nun wahrleich kein Akt, dann kann man doch für den Eigenbedarf sammeln. Federn die legal gehandelt werden benötigen überdies eine Cites-Bescheinigung, die scheinbar unverhältnissmäßig hohen Kosten noch zusätzlich verursachen.
Das mag alles kompliziert sein, jedoch verstehe ich nicht, dass insbesondere gerade die Leute die doch angeblich alles für den Schutz dieser Tiere tun wollen der Meinung sind, dass gerade für sie die "Lichtgestalten" der menschlichen Zivilisation diese Regeln nicht bedürfen.
Cites-Bescheinigungen und entsprechende Genehmigungen sind nun einmal erforderlich um die Tiere zu schützen und entsprechende skrupellose oder einfach dumme Menschen daran zu hindern den Tieren zu schaden. Natürlich schadet das aufheben einer verlorenen Feder dem Vogel nicht, allerdings kann jemand anderes die Feder auch einem z.B. verletztem Vogel einfach ausreissen. Wie bereits vorher von Falconlady geschrieben ist da wohl kaum ein Unterschied feststellbar. Ich gehe mal davon aus, dass wohl kaum sehr viel Leute sich eine entsprechende Sammelgenehmigung besorgen, die nicht in irgendeiner Weise Tierfreund und an der heimischen Fauna interessiert sind (wobei ausschließen möchte ich gar nichts.... :( ).
Es ist auch zutreffend, dass das sammeln derselben Federn ohne Einverständnis des zuständigen Jägers (vereinfacht ausgedrückt) Jagdwilderei ist. Der §292 StGb (Strafgesetzbuch) ist die zugrundeliegende Rechtsnorm, diese ist ganz einfach in einer Google-Recherche zu finden. Das Strafmaß kann bis zu fünf Jahren betragen oder eine Geldstrafe. Ein Strafantrag ist für die Verfolgung der Straftat erforderlich.
Mir ist nicht bekannt, dass Federn ausgenommen wären von diesem Paragraphen. So lächerlich es klingt, wirst du angezeigt bist du dran. Die Polizei nimmt die Anzeige auf, Strafantrag wird gleich mitgestellt und dann geht es zur Staatsanwaltschaft, die könnte unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht noch das Verfahren einstellen. Eine Polizeiakte hast du damit jedoch schonmal auf jeden Fall gewonnen und selbst wenn das erste Verfahren aus welchen Gründen auch immer eingestellt worden sein sollte, so bezweifel ich, dass dies beim dritten, vierten oder soundsovielten male dann erneut geschehen würde. Ich habe bei solchen Härtefällen immer die Anzahl der Polizeibekannten Fälle drangehangen, dass mögen Staatsanwälte und Richter immer gerne.
Natürlich wird es nicht die Masse an Fällen geben, ich werde aber mal in einer freien Minute einen Strafrechtsdozenten der hessischen Polizeischule anrufen und versuchen noch ein bißchen zu dem Thema in Erfahrung zu bringen, einfach ein bißchen Zeit lassen und dann PN an mich falls es jemanden interessiert ob und was ich herausbekommen habe, spektakuläre Erkenntnisse bringe ich jedoch natürlich hier zu diesem Thema noch an!
Letzter Hinweis, diese Formen der Wilderei sind natürlich schwer nachzuweisen, die Chance von einem Jäger dabei gesehen zu werden wie man eine Feder einsteckt ist wohl durchaus gering. Sammelt der Jäger nicht, ist es ihm vermutlich dann immer noch egal, sammelt er dann würde er wohl darauf hinweisen und die meißten unbescholtenen Bürger würden dann die Federn herausgeben...
Bleibt nur abschließend zu sagen:
@falconlady und regalis
@habicht
Sowas geniales hab ich selten gehört und allein aufgrund meines Berufes hab ich mit einigen schrägen Vögeln mit total verqueren Weltvorstellungen zu tun. Tja da wird eine Ordnungswidrigkeit (sammeln von Federn ohne die erforderliche Erlaubnis der entsprechenden Behörde) und gleichzeitig eine Straftat (mitnahme der Federn ohne die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten) begangen und auf die rechtliche Situation hingewiesen kommt als Antwort von dir nur heiße Luft gepaart mit eigenartigen Parolen: "elitäre Gruppierung", "ich hasse Falkner und Jäger"
Ist ja schön, dass wir nun wissen wie dein Standpunkt ist. Ich meine jeder denkende Mensch beginnt deine postings zu lesen und weiß doch genau wo du stehst und das du diesen Standpunkt auch bis zum bitteren Ende gegebenenfalls auch ohne die geringste Kenntnis der Materie und jegliches Argument verteidigen wirst.
Dein Beispiel mit dem Jäger ist ein bißchen daneben. Wenn der Jäger deine Kitzelattacke gegen seine Nase für einen Angriff halten würde, hätte er jedes Recht diesen Angriff deinerseits mit Gewalt (Notwehr) zu beenden. Er hätte zudem jedes Recht dir die Federn mit Gewalt wieder abzunehmen und dich bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten.
Kleiner Tip noch, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nochmal nachschlagen, bezieht sich nämlich nur darauf, dass immer nur das geringste Mittel eingesetzt werden darf, welches vertretbar ist, ein gewünschtes legitimes Ziel zu erreichen. Also ein körperlich überlegener Ladendetektiv darf kein deutlich schwächeren Schüler mit ner MagLite umklatschen um ihn dann bis zum eintreffen festzuhalten, es wird ihm zugemutet den Schüler festzuhalten ohne ein über das erforderliche Maß an Gewalt auszuüben. Bei deiner Form der Wilderei würde wohl lediglich das Strafmaß die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen
Nebenbei gemerkt sind mir solche "Bessermenschen" die nach Gesetzen und Regeln schreien aber diese nur auf andere angewendet haben wollen immer noch die liebsten. Da macht das aufnehmen und tippen der Strafanzeige doppelt soviel Spaß wenn es so jemanden erwischt.