Greifvogelhybridenverordnung in Kraft!

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Regalis

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Hallo,

seit dem 24.02.05 ( Veröffentlichung) ist die neue Bundeartenschutzverordnung in Kraft getreten ( ab 25.02.05).
Leider geistern im Internet diverse Auslegungen bzw. Kopien dieser Verordnung umher. Dort steht auch z.T. der Sakerfalke als heimischer Greifvogel,somit würden alle Hybriden mit Sakerfalkenanteil ebenfalls unter dieser Verordnung fallen und nicht mehr gezüchtet oder gehalten werden dürfen ( nur noch von " Berufszüchter bis 2014).
Dieser Sachverhalt ist aber in diesen Texten falsch dargestellt.
Fakt ist der Sakerfalke ist nicht als heimischer Greifvogel eingestuft , das müßte dann über Anhang 4 geschehen da das nicht der Fall ist und das nicht so einfach nur durch einen Zusatz in der Verordnung zu regeln ist, bleibt der Sakerfalke weiterhin ein " ausländischer Greifvogel.
Also zur Zeit ist ein Hybrid mit dem Sakerfalken, wie bisher auch, als Falkenhybrid ohne Verbot zu sehen und diese Verordnung betrifft nur Hybriden mit mindestens einem Anteil heimischer Greifvogelarten ( Wanderfalke, Habicht,Steinadler usw.).
Ich und der ODF ( Orden Deutscher Falkoniere) haben an das zuständige Ministerium geschrieben und um Klärung bzw. Stellungnahme gebeten, wenn die Antwort da ist werde ich euch auf dem laufenden halten.
Falknersheil
Marco
 
Hallo Marco,

vielen Dank für Deine schnelle, aktuelle, kompakte und vorallem korrekte Information. So müßte es halt jeder machen. Dann hätte man sich etliche Ärgereien und Fragereien ersparen können.


Eine Frage: Du sprichst von "Anhang 4". Wenn ich in dem PDF-Dokument (http://www.kunst-werk-studios.de/odf/bgbl105s02581.pdf) suche, dann finde ich nur "Anlage 4". Welche Anlage 4 meinst Du denn. In diesem Dokument selbst ist das das "Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch".

Oder meintest Du einen anderen "Anhang 4"?

Tschüss, Andreas
 
Hallo,

sorry das ich da nicht genau genug war , mit Anhang 4 oder Anlage 4 meine
ich die Anlage zur Bundeswildschutzverordnung auf der alle in Deutschland " heimischen" Greife aufgezählt sind.
Auf dieser Anlage ist der Sakerfalke halt nicht drauf und die ist bindend für
den Bund zur Verordnungserfassung, also müßte der Saker dort nachgetragen werden das ist aber ein größerer Aufwand, bis dato nicht geschehen und somit sind alle Aussagen über den Saker als "heimische Art" nicht verbindlich und ungültig.
Falknersheil
Marco
 
hallo ihrs..
mal ne frage von nem laien.. dieses verbot, worauf bezieht sich das genau? auf die komplette haltung oder bloß aufs jagen? ich kenn zum beispiel einen falkner, der einen wander/ger hat..muss der den jetzt abgeben? würd ihn grad selber fragen aber hab ihn lang nicht mehr gesehen, doch interessieren tuts mich halt doch! fänds n unding, wenn jetzt alle falkner ihre hybriden abgeben müssten.
du weißt doch bestimmt näheres marco?! wär lieb, wenn ich eine antwort kriegen könnte. was hälst du persönlich denn von dem verbot?

liebe grüße, bis später
marina
 
Hallo,

gegen jede Verordnung herscht Bestandsschutz, d.h. am Tag an dem die Verodnung rechtskräftig wird ab da dürfen keine Wanderhybriden mehr aufgestellt oder gekauft werden, jedoch bereits vorhandenen werden hier mit Auflagen versehen ( Telemtrie usw).
Es muß keiner seine Vogel abgeben oder verkaufen. wenn er ihn schon angemeldet hat, sollte jemand jetzt einen Wanderhybrid kaufen wird er Probleme bei der Anmeldung bekommen.
Falknersheil
Marco
 
hey marco..
danke für die schnelle antwort.. was du selber von dem verbot hältst hast du aber nicht gesagt ;-) .
aber so lange man seine schon vorhandenen hybriden nicht abgeben muss find ich ja gut... und telemetrie ist ja eigentlich eh schon gang und gebe, zumindest be dem falken den ich kenn, der wird nie ohne seinen sender geflogen! besser ist das, verdammt schnell der kleine :o)
 
Thema: Greifvogelhybridenverordnung in Kraft!

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