Hallo,
es wäre erst mal nicht schlecht, wenn du mal einen richtigen Namen angeben würdest, ich mag es nicht, wenn man jemanden nur mit seinem Nicknamen ansprechen kann.
Ich persönlich meine, das sollte jedem selbst überlassen bleiben, zumal man einen Namen nennen kann, der auch nicht stimmt.
Mich würde auch noch dein Alter interessieren.
Im ersten Posting steht, das er/sie noch zur Schule geht. Ich denke, das gibt schon ein Einblick über das Alter.
Was den Rest betrifft, möchte ich mich aber meinen Vorschreibern anschließen.
Ich selber halte u.a. einen Weißhauben-Kakadu der erst(!) 4 Jahre alt ist und schlimme Verhaltensweisen an den Tag legt, die er selbst nach einem halben Jahr, gerade mal Ansatzweise abgelegt hat. Dazu gehört auch das Schreien.
Wie soll das dann bei einem 20-jährigen Kakadu so funktionieren, daß Alle Beteiligten, aber in erster Linie der Kakadu, zufrieden leben kann.
Aber ein versuch ihn zu verpaaren ist bis jetzt gescheitert , er greift alle Tiere an
Woher weißt Du das?? Kennst Du die Besitzer näher?
Das ist auch eine beliebte Ausrede um sich für die Einzelhaltung (egal aus welchen Gründen auch immer) zu rechtfertigen. Und das nicht nur bei Kakadus. Obwohl diese durch Einzelhaltung (auch kurze Zeit) sehr wohl nicht mehr verpaarungsfähig sein können.
Und wenn ich in einem runden Käfig leben müßte, würde ich auch Alles angreifen was mir vor den Schnabel kommt.
Was mich an Deiner Aussage aber noch irritiert:
Du schreibst, das Deine Mutter ein Haus pfänden geht. Grundsätzlich gehört Inventar (sofern es nicht wertvoll ist und für das Leben notwendig ist) nicht dazu.
Tiere sind auch nicht pfändbar. Es sei denn man betreibt eine Zucht mit Tieren. Tiere die am täglichen Leben teilhaben, und dazu gehört 1(!) Kakadu dürfen nicht gepfändet werden.
Das Tier könnte höchstens von der zuständigen Behörde beschlagnahmt werden. Dazu gehört aber nicht das Vermögensamt.
Und auch der runde Käfig (wenn auch tierschutzwidrig) rechtfertigt keine sofortige Beschlagnahmung.
Der Besitzer bekommt Auflagen, die er innerhalb einer Frist erfüllen muß. Erst dann wird die Behörde aktiv.
Sollte das Tier in einem verwahrlosten Zustand sein, dann könnte eine sofortige Beschlagnahmung erfolgen. Wofür aber auch nicht Deine Mutter zuständig ist.
Ich fände es von daher auch sinnvoller, wenn Du etwas mehr Licht in das Dunkel hineinbringst.
Und wie Ursula und Flamingoroad schon erwähnt haben, gehört so ein falsch gehaltenes Tier in erfahrende Hände. Ansonsten sind weitere Probleme vorprogrammiert.