Allgemein: Abgaben von GHKs und WHKs

Diskutiere Allgemein: Abgaben von GHKs und WHKs im Forum Kakadus im Bereich Papageien - Hallo Ihr, oft lesen und hören wir (im Netz und unserem Umfeld) von Abgaben diverser Papageien/Kakadus. Mir geht es um die Abgaben der...
Hallo Petra,

ich schrieb Schutz-oder Pflegevertrag. ;)

Und auch kommt es darauf an, wie der Pflege/Schutzvertrag entworfen ist.
Ein selbst gezimmerter Vertrag der unrealistische Forderungen vom Eigentümer enthalten und /oder vom Besitzer evtl. vor Gericht nicht standhalten, solche Verträge meine ich auch nicht.

Zudem hast du Dir doch auch den Vertrag von Thomas B. zuschicken lassen.
Wozu, wenn Du selber solche Verträge nicht unterschreiben würdest?

Und bestimmte Rechte, die der ehemalige Eigentümer (beim Schutzvertrag) oder Besitzer (beim Pflegevertrag) sich einräumt, heißt nicht automatisch, das er sie auch perament umsetzt, z.B. Besuchsrecht. ;)


@Melodie,

wenn Du den Kakadu aber nur so verkaufst, ersparst Du ihm evtl. nicht das Schicksal eines Wanderpokals.
Ich dachte, Deine Vögel haben schon Einiges hinter sich(?). Gerade dann wär ees doch wichtig.
 
MELODIE schrieb:
ich hatte vor jahren mal so einen fall. erst wurde ich am telefon ständig abgewimmelt, denn war angeblich der vogel verstorben und letztlich stellte sich durch einen blöden zufall heraus das, das tier für einige 00.- verkauft wurde.


Hallo Ihr,

ja, die von Melodie geschilderten Probleme gibt es bei einem Schutz- bzw. Pflegevertrag allemal.So ein Vertrag ist kein Allheilmittel gegen Probleme beim und mit dem zukünftigen Halter. Man möchte ja mit einem solchen Vertrag die Zukunft des Vogels sicherstellen. Also als potentieller "Abgeber" eines Vogel den man gern hat, steht man immer vor der Situation, sich zu fragen: Verkaufen oder aber in (Dauer-)Pflege geben? Was ist nun das Beste für den Vogel?

Nach einer sehr unangenehmen Erfahrung mit so einer Sache denke ich heute, dass - hat man Zweifel an der Qualifikation und Papageienkompetenz des zukünftigen Besitzers - man ihm den Vogel gar nicht geben sollte. Weder in seinen Besitz mit Pflegevertrag noch ihn verkaufen. Und habe ich keine Zweifel an der Kompetenz des neuen Halters, dann kann ich doch den Vogel auch ruhigen Gewissens verkaufen, oder?


Denn ich kann auch Bella verstehen, die sagt, dass sie keinen Vogel bei sich aufnehmen will, an dem sie kein Eigentumsrecht hat. Dann lernt man den Vogel lieben und muss ihn dann vielleicht doch wieder abgeben. Und dann gibt es Leute, die einen Vogel in Pflege abgeben und jeden Tag 3 mal anrufen und wissen wollen, ob ihr Liebling denn noch lebt und wie es ihm nun geht. Oder sie stehen 1 x wöchentlich unangemeldet vor der Tür und wollen den Vogel besuchen - das kann ganz schön nerven.

Nie sollte man sich auf das verlassen, was einem am Telefon oder via Email erzählt wird. Erst vor Ort bei einem möglichen, neuen Besitzer wird einem wirklich klar, was da eventuell auf den Vogel, den man abgeben muss/möchte, zukommt. Daher kann ich jeden nur raten - erst persönlich kontakten und schauen und dann erst entscheiden, ob man dorthin verkaufen will.

Und ist man sich nicht sicher - lieber lassen und ggf. weiter nach jemand anderem suchen. Zum Wohle des Vogels!

Gruß
Brigitta
 
Pico schrieb:
Hallo Petra,

ich schrieb Schutz-oder Pflegevertrag. ;)

Und auch kommt es darauf an, wie der Pflege/Schutzvertrag entworfen ist.
Ein selbst gezimmerter Vertrag der unrealistische Forderungen vom Eigentümer enthalten und /oder vom Besitzer evtl. vor Gericht nicht standhalten, solche Verträge meine ich auch nicht.

Zudem hast du Dir doch auch den Vertrag von Thomas B. zuschicken lassen.
Wozu, wenn Du selber solche Verträge nicht unterschreiben würdest?

Und bestimmte Rechte, die der ehemalige Eigentümer (beim Schutzvertrag) oder Besitzer (beim Pflegevertrag) sich einräumt, heißt nicht automatisch, das er sie auch perament umsetzt, z.B. Besuchsrecht. ;)


@ Pico: was hat denn jetzt das eine mit dem anderen zu tun? Schön, daß Du so intensiv hier mitliest, um zu wissen, daß ich mir von Thomas den Vertrag habe schicken lassen.
:~
Das hat aber gar nichts zu bedeuten und soll auch nicht heißen, daß ICH ihn bereits genutzt habe oder benutzen werde.
Ich habe ihn mir schicken lassen, falls ich vielleicht einmal in eine Situation kommen sollte, in der ich ihn gebrauchen könnte. Ich kannte ihn auch vorher gar nicht.

Aber ich persönlich würde gerade dieses erwähnte Exemplar niemals nicht unterschreiben, das ist ein absoluter Knebelvertrag, an dem man als neuer Halter nur verlieren kann und vor eventueller Willkür des Vorbesitzers nicht gefeit ist. Da hätte ich kein Interesse dran und würde mir lieber einen anderen Vogel für wesentlich mehr Geld holen. Aber das ist MEINE Meinung.

Wie willst Du denn im Notfall eine schlechte oder nicht artgerechte Tierhaltung definieren? Welcher Richter soll Dir da Recht geben?
Tierhaltung kann sich von heute auf morgen ändern, durch Umzug, Trennung, Krankheit, etc. In solch einem Fall läßt Dich mit Sicherheit kein Tierhalter mehr in seine Wohnung. Und dann? Vor Gericht ein Besuchsrecht bewirken? Hat das schon mal jemand gemacht? Halte das für sehr weit her geholt. Der Streitwert ist für einen Gerichtsprozeß zu gering, die Akte schiebt jeder Staatsanwalt, bzw. Richter vom Tisch.
Was ich meine, man kann viel aufsetzen lassen, um das Tier zu schützen. Aber ein tatsächlicher Schutz kann das nicht sein. Im Notfall wird Dir mit den Worten die Tür geöffnet "der Vogel ist mir vor ein paar Tagen entflogen" und die Sache hat sich erledigt.
 
@ Pico: was hat denn jetzt das eine mit dem anderen zu tun? Schön, daß Du so intensiv hier mitliest, um zu wissen, daß ich mir von Thomas den Vertrag habe schicken lassen.


@Petra,
vielleicht solltest Du Dir mal die Mühe machen und die ganzen Empfänger in der mail mit dem Vertrag im Anhang zu lesen. :zwinker:

Und wie gesagt, jeder seine Meinung zu solchen Verträgen und ob er sie unterschreiben will.
war nur ein Tip.

Allerdings möchte ich noch kurz erwähnen, das beiderseits bisher keine Probleme aufgetreten sind, wenn ich Vögel gegen Vertrag vermittelt habe.
Egal ob Glück oder nicht.
 
Hallo Bella,

ich denke, Du hast vollkommen recht. So ein Schutzvertrag hört sich in der Theorie gut an, eine tatsächlich Umsetzung ist aber kaum möglich. Und wirkliche Kontrollen wohl auch nicht.

Es würde mich mal interessieren, wie regelmäßig das mit dem Kontrollbesuchen wegen artgerechter Haltung bei einem abgeschlossenen Schutzvertrag denn so z.B. von Pico gehandhabt wird. Nicht, dass sie nachher nur die ganze Zeit in der Gegend herumfahren und Kontrollbesuche machen muss und keine Zeit mehr für ihre vielen "Gestörten" hat.

Wenn ich so sehe, was ich an Zeit für meine sechs "Gestörten" aufwende, dann frage ich mich, wo mir da noch die Zeit bliebe, regelmäßig Kontrollbesuche zu machen - zumal wenn ich viele Vögel mit einem solchen vermitteln würde.

Für eine Urlaubsbetreuung - für also eine wirklich von vorn herein begrenzte Zeit - da sind Pflegeverträge sicher nützlich. Ich habe ein gutes Exemplar von Ararudi bekommen, das ist für solche Fälle super.

Aber ansonsten ist meine Meinung nach gemachten Erfahrungen heute: Sich VORHER vor Ort GENAU von den Verhältnissen UND den Kenntissen des neuen Halters überzeugen und wenn alles stimmt, dann VERKAUFEN! Ansonsten weitersuchen - immer zuerst an das Wohl des Vogels denken!

Gruß
Brigitta
 
Jeder kann das handhaben, wie er möchte. Letzten Endes entscheidet immer der 1. Eindruck, der Instinkt, ob nun richtig oder nicht.
Einen Pflegevertrag für Urlaubszeiten halte ich auch für sinnvoll,sowas habe ich auch hier, aber verreisen tue ich trotzdem nicht-stöhn!

Ich selber würde diesen Vertrag natürlich unterschreiben lassen, hemmungslos!!!! :D :+schimpf , von der Warte betrachtet ist er gut. Aber selbst würde ich meinen OTTO nicht druntersetzen, da bin ich inkonsequent oder egoistisch.
Es kommt ja auch darauf an, ob eine Art Institution (hier Agaporniden in Not) solche Dokumente verwendet, oder eine Privatperson, die tatsächlich jede Woche vor der Türe stehen könnte...
 
Hallo Ihr,

habe heute morgen mal mit einem Anwalt gesprochen, denn ich sowieso kontakten musste. In Sachen „Schutzverträge“ für Tiere sagte er mir folgendes:

Zwar ist die Bezeichnung „Schutzvertrag“ nicht rechtlich geschützt, jedoch darf diese Formulierung streng genommen nur eine rechtlich anerkannte Organisation (Tierschutzverband, eingetragene Vereine mit Vereinsziel „Tierschutz“) anwenden, die sich mit Tierschutz beschäftigt.

In den von diesen Organisationen erstellten Schutzverträgen müssen dann auch wirkliche Schutzvorschriften zu Gunsten der Tiere enthalten sein und die Einhaltung dieser Schutzvorschriften muss von der Organisation kontrolliert werden. Sonst ist es kein Schutzvertrag.

Enthält nun ein Schutzvertrag wirklich strenge Schutzparagraphen für ein Tier, werden diese Paragraphen von den zukünftigen Haltern natürlich oft als „Knebel“ empfunden – wie Bella schon schreibt. Und das ist auch verständlich, denn schließlich greifen solche Schutzparagraphen ja sehr in die Haltungsbedingungen beim neuen Halter ein – aber das sollen sie ja auch!

Wird ein Schutzvertrag erstellt, ohne die feste Absicht, die darin enthaltenen Schutzparagraphen auch tatsächlich zu kontrollieren bzw. werden diese Kontrollen nie durchgeführt, ist der ganze „Schutzvertrag“ Makulatur. „Schutzvertrag“ hört sich dann zwar gut an, tatsächlich ist so ein Vertrag aber nichts anderes, als ein ganz normaler Kaufvertrag, der sich mit dem Begriff Tierschutz schmückt.

Noch dazu ist es ein Kaufvertrag, der (in unserem Fall hier) einen Papagei für „kleines“ Geld weggibt, denn die angebliche Schutzgebühr wird ja so niedrig angesetzt, um die im Vertrag festgelegten Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Die aber keinen Sinn machen, weil sie ja nicht kontrolliert werden.

Also ist jemand, der ohne die rechtliche anerkannte Hintergrundorganisation (Tierschutz, e.V.) regelmäßig Tiere gegen Schutzgebühr (weiter-)verkauft nichts anderes als ein Händler. Noch dazu einer, der die Preise am Markt „drückt“ und somit ggf. dazu beiträgt, dass z.B. Züchter zu immer rabiateren Mitteln greifen, um dem durch diese Händler erzeugten Preisdruck standzuhalten. Siehe hierzu z.B. „Abgabe nicht futterfester Küken“ = Kostendämpfung beim Züchter!

Also müssen wir als Privatpersonen oder aber nicht Handlungsbevollmächtigte für eine Tierschutzorganisation sowieso vorsichtig mit dem Wort „Schutzvertrag“ sein. Schützen tun im rechtlichen Sinne eben nur die dafür anerkannten Organisationen – sonst niemand!

In so fern scheint es mir fast besser, einen Vogel, von dem man sich trennen muss, tatsächlich zu einem angemessenen Preis zu verkaufen – sofern sich denn der ausgewählte, zukünftige Besitzer als geeigneter Kandidat erweist. Was meint Ihr dazu?

Gruß
Brigitta
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ähnlich habe ich mir das schon vorgestellt, weil dieser Schutzvertrag ja ursprünglich auf eine Organisation gemünzt war.
Ich denke, als Privathalter und Verkäufer nutzen die besten Verträge nichts, um seinen Vogel im Notfall zurück zuerhalten.

Ich würde mich auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen, mir Zeit bei der Suche nach einem geeigneten Halter lassen und gegebenenfalls eine Platzkontrolle vornehmen. Wenn man einen guten Draht zum neuen Besitzer aufbaut hat man höhere Chancen, daß dieser sich in eventuellen Problemsituationen an einen wendet oder gegebenenfalls das Tier sogar zurückgibt. Eine Garantie kann das natürlich nicht sein.
 
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