Mein Vorschlag
Hallöle,
hier mein Vorschlag, konstruktive Kritik ist erwünscht!!
Liebe Grüsse
Betr.: Konfiszierung eines Goffini-Kakadus
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Uhlenberg,
in anbetracht der Beschlagnahmung o. g. Kakadus sehe ich mich gezwungen, Sie über die bürokratische Vorgehensweise Ihrer Beamten der Unteren Landschaftsbehörde NRW mit Tieren zu informieren und bitte Sie um eine Entscheidung zu Gunsten! des Tieres. Es kann nicht sein, dass ein Tier aus artgerechter Haltung und Pflege aufgrund fehlender Nachweise herausgerissen und in der Auffangstation NRW verbracht wird. Nach 6 Monaten Verbleib vom Land automatisch legalisiert und dann weiter verkauft wird, ohne Gewähr für eine dauerhafte Bleibe. Dieses ist die bisherige fragwürdige Auffassung der zuständigen Behörde über „Tierschutz“.
Ich bitte Sie dringend um Ihre Hilfe für das Tier und erläutere Ihnen kurz den Leidensweg des Kakadus:
Im Vogelforum
www.vogelforen.de wurde über einen Goffini-Kadadu berichtet, der in Glanerburg in einer Zoohandlung sass, mit gerupfter Brust. Der Zustand des Tieres war wirklich bedauernswert und ich begab mich am 08.06.05 nach Glanerburg um das Tier frei zu kaufen.
Der Kakadu war nicht beringt, er wurde im Kundenauftrag verkauft, ob er gechipt ist, war nicht bekannt. Die nötige Cites wollte der Verkäufer der Zoohandlung vom Vorbesitzer, Herrn Frankenmöller, der auch Sittichzüchter und somit dort bekannt ist, anfordern. Die Cites sollte mir zugeschickt werden.
Nach mehrmaligem Nachfragen bei Herrn Frankenmöller, nach dem Verbleib der Cites, stellte sich heraus, dass Herr Frankenmöller den Goffini von einem Bekannten erhalten habe, da die Besitzerin des Tieres verstorben sei. Papiere seien keine vorhanden. Zu diesem Zeitpunkt war der Goffini-Kakadu bereits in meinem Besitz. Der Tierarzt stellte fest, dass das Tier ca. 25 Jahre alt sein muss.
So versuchte ich also den Kakadu bei der Unteren Landschaftsbehörde NRW anzumelden. Die Behörde bestätigte zuerst mündlich dann schriftlich den Verbleib des Kakadus mit der Auflage, dass ich das Tier nicht weiter geben darf. Zudem sollte ich den Namen der verstorbenen Vorbesitzerin ausfindig machen.
Da es mir unmöglich war, von Herrn Frankenmöller den Namen der verstorbenen Vorbesitzerin zu erfahren, wurde der Kakadu nach bereits erfolgter Eingewöhnung am 09.08.2005 beschlagnahmt und in die Auffangstation NRW verbracht. Zu dieser Zeit war der Kakadu wieder voll befiedert, tierärztlich untersucht, zutraulich und voll eingewöhnt. Es war mir zu dem gelungen, einen gleichaltrigen Goffini-Hahn in Baden-Württemberg als Partner zu finden.
Sehr geehrter Herr Uhlenberg, es war mir zum Zeitpunkt des Kaufes nicht klar, dass es sich um ein Anhang A Tier handelt. Sollte ich mit dem Kauf und der Einführung des Tieres gegen deutsches Recht verstossen haben, war ich mir dessen zwar nicht bewusst, werde dem aber nicht widersprechen. Aber, es kann nicht sein, dass nach obigen Schilderungen, der Grund für diese Beschlagnahmung das Fehlen des Namens der Vorbesitzerin ist. Das Tier nach „Tierschutzrecht“ nach 6 Monaten „legal“ ist und vom Land NRW weiter veräussert wird, mir aber keine Möglichkeit offen steht, den Kakadu weiter zu pflegen. Ich wehre mich gegen diese Entscheidung, die mit Tierschutz nichts zu tun hat. Ich bitte Sie deshalb nochmals eindringlich, den Fall zu klären und diesem, und künftig vielleicht auch anderen Tieren, den Leidensweg des „weitergereicht werdens“ zu ersparen. Auf eine positive Entscheidung Ihrerseits hoffe ich baldigst.
Mit freundlichen Grüssen