Wieviele Kanarien in Wohnung ?

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Mark

Guest
Hallo zusammen,

die nachfolgende Frage erreichte mich heute per Mail :

"Ich halte in meiner 2 Zimmer-Whg. 25 Kanarienvögel. Natürlich sind Sie alle artgerecht untergebracht ! Jetzt ist mein Vermieter der Meinung, dass ich die Vögel abschaffen muss.
Im Mietvertrag sind Ziervögel jedoch eindeutig vom Tierhaltungsverbot ausgenommen. Lärm und Gestank oder eine sonstige Belästigung sind nicht gegeben.
Kann mein Vermieter mich dazu zwingen ?"

Eine auch für mich sehr interessante Frage, da ich meine Vögel auch in einer Mietwohnung halte.
Hat hier jemand die entsprechenden juristischen Kenntnisse ?
 
ich hab da was!!!

Hallo Mark!

Ich habe mal gestöbert und folgendes gefunden:

Im Buch "Der Kanarienvogel" von Sigrun Rittrich-Dorenkamp und Uwe Anders (erschienen im GU-Verlag) steht unter Mietrecht:

"Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zur allgemeinen Lebensführung und zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten (AG Offenbach, Az.: 34 C 705/85, AG Schöneberg, Az.: 8 C 11/91, AG Friedberg, Az.: C 66/93, AG Heidelberg, Az.: 20 C 72/92). Dies gilt grundsätzlich auch für die Haltung von Ziervögeln (OLG Frankfurt, Az.: 6 U 108/90). Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung hervorzurufen (BGH, Az.: VIII YR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus, noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Kanarienvögeln keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Kanarienvögeln eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtssprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden (OLG München, Az.: 5 U 7178/89) oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette geleitet wird (LG Berlin, Az.: 645 S 1/93)."

Wenn der Vermieter Deinen Bekannten schon darauf angesprochen hat, würde ich empfehlen, bei den zuerst genannten Amtsgerichten Offenbach, Schöneberg, Friedberg, Heidelberg, dem Oberlandesgericht Frankfurt sowie dem Bundesgerichtshof Karlsruhe die betreffenden Urteile unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens amzufordern. Diese werden dann in Kopie zugeschickt, wobei die Arbeit mit möglicherweise DM 1,00 pro Kopie in Rechnung gestellt wird.

Wenn Du die Anschriten der Gerichte brauchst, kann ich sie Dir raussuchen. Ich habe Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt und habe noch jede Menge Literatur, unter anderem auch ein Gerichtsortsverzeichnis mit Anschriften, daß allerdings im Moment in meinem Büro ist, wo ich erst morgen wieder hin komme.

Mit diesen Kopien hätte Dein Bekannter etwas in der Hand, falls ihn sein Vermieter nochmal darauf anspricht. Ich denke mal, daß er gegen eine solche Ladung von Urteilen nichts mahr zu sagen weiß und ihn dann auch in Ruhe läßt.

Was weiter unten im Text steht bezieht sich meiner Ansicht nach auf mehr als 25 Kanarienvögel, und dann muß ja erst mal die Belästigung (die laut Deinem Bekannten nicht vorliegt) gegeben sein.

Vielleicht hält er ja den Mund, wenn er die Urteile sieht.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Liebe Grüße,
Marina
 
wow

Eine supertolle Ausführung :) !!!
Danke, Marina.
Ich werde dein Posting gleich weiterleiten.
 
Keine Ursache, gern geschehen. Wie gesagt, ich suche gerne die Adressen raus, falls benötigt.

Liebe Grüße und Gute Nacht!
Marina
 
Ich habe es mal so weitergeleitet.
Würde mich dann nochmal melden, wenn es wirklich nötig sein sollte.
 
Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem zu lösen:

Eine alte Dame (über 90), um die ich mich kümmere, hält seit Jahren 2 Tauben in ihrer Wohnung. Die beiden sind gesund und haben keine Parasiten. Nun haben sich die Hausmitbewohner zusammengeschlossen und arbeiten daran, der alten Dame die Tauben wegzunehmen. Sie bekam Drohbriefe, würde öffentlich angegriffen und leidet sehr darunter.

Die Tauben sind ihre einzige Ansprache. Leider herrschen ja allgemein Vorurteile gegen Tauben, anhand derer nun bei der Wohnungsbaugesellschaft eine Klage eingereicht wurde. Momentan sind die Tauben bei mir in Sicherheit. Den Taubendreck in der Wohnung der Dame putze ich jede Woche weg. Da sieht es in anderen Wohnungen ohne Tauben sicher schlimmer aus.

Gibt es Gesetze, die bestimmte Vogelarten von der Wohnungshaltung ausschließen? Ich denke, zwei Papageien machen sicher nicht weniger Dreck und obendrein Lärm.

Beim Vermieter war ich auch schon, der besteht darauf, daß die Tauben in einem Käfig leben müßten. Den Alibikäfig habe ich gebaut, aber natürlich kann man zwei große Tauben nicht für immer in einen Käfig sperren.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

vielen Dank,

Anke
 
Hilfe für alte Dame!!!

Hallo, Anke!

Ob Tiere in der Mietwohnung erlaubt sind oder nicht, regelt meines Wissens kein Gesetz. Im Paragraphen 550 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht sinngemäß, daß der Vermieter auf Unterlassung klagen kann, wenn der Mieter seine Wohnung vertragswidrig gebraucht. Ob man nun bei Haustierhaltung von vertragswidrigem Gebrauch sprechen kann, darüber läßt sich streiten. Letzten Endes entscheidet der Mietvertrag, ob die Tierhaltung erlaubt ist oder nicht.

Fest steht, daß ein generelles Verbot der Tierhaltung unzulässig ist.

In den nachfolgenden Ausführungen stehen jeweils die Gerichte mit den betreffenden Aktenzeichen in Klammern. Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn Dir diese für den Notfall, z. B. wenn der alten Dame eine Abmahnung oder eine Räumungsklage ins Haus flattern sollte, vorliegen würden. Du kannst die betreffenden Gerichte anschreiben, diese werden Dir dann gegen Zahlung der Auslagen (DM 1,00 pro Kopie) die Abschrift des Urteiles zusenden. Ich würde mich an Deiner Stelle schnell darum kümmern, denn es kann Wochen dauern, bis Du so ein Urteil bekommst. Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal langsam... Natürlich auch an Dich das Angebot, daß ich im Bedarfsfall die Adressen raussuche!

Wie sieht es mit dem Mietvertrag der alten Dame aus? Ist dort die Haltung von Tieren verboten? Nach der Rechtsprechung gehört die Haltung von Haustieren zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist daher ohne Genehmigung zulässig (z. B. LG Düsseldorf, WuM 1993/604). Das Verbot jeglicher Tierhaltung durch AGB ist nach Par. 9 AGBG unwirksam (BGH DWW 1993/74). Eine solche Klausel ist unzulässig, braucht also nicht beachtet zu werden. Dagegen wird das Verbot der Haltung von Haustieren (nicht aber von Kleintieren) für zulässig erachtet (LG Hamburg WuM 1993/120, BVerfG WuM 1981/77).

Unter http://www.anwaltonline.com habe ich gefunden, daß Mieter in ihrer Wohnung Haustiere halten dürfen, sofern diese die übrigen Hausbewohner nicht erheblich belästigen und im Mietvertrag nichts anderes vereinbahrt wurde. Gegen Kleintiere, etwa Kanarienvögel oder Zierfische, kann ein Vermieter in keinem Fall etwas einwenden. Verschiedene Gerichte erklärten Klauseln für unwirksam, die zwischen kleinen und größeren Haustieren unterscheiden. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 10/92) wies den Passus "Das Halten von Haustieren ist unzulässig" zurück. Ebenso beurteilte das Amtsgericht Köln (213 C 369/96) die Klausel "Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" als unwirksam.

Unter http://www.guterrat.de habe ich folgendes gefunden: Kleintiere oder Haustiere, die in einem Käfig leben, dürfen fast immer in der Wohnung gehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich verboten oder von der Erlaubnis des Vermieters abhängig ist (BGH, WM 93, 109).

Das Problem besteht in diesem Fall wohl darin, zu definieren, ob Tauben noch als Kleintiere gelten. Das AG Köln hat entschieden, daß Elstern und Leguane als Kleintiere zu behandeln sind, die im Käfig erlaubt sind (AG Köln 205 C 130/83 WM 84, 78 ). Was die Größenverhältnisse angeht, so sind diese bei Elster und Taube nicht sehr abweichend.

Wenn Du, wie Du sagst, einen Käfig gebaut hast, kann dieser ja auf Verlangen vorgezeigt werden, und wenn sich der Vermieter überzeugen will, müssen die Tauben halt mal in den Käfig „gesteckt“ werden. Sobald er die Tür draußen ist, könnt ihr sie ja wieder fliegen lassen. Davon abgesehen: Unangemeldete Kontrollbesuche stehen dem Vermieter ohnehin nicht zu. Kein Mensch kann doch auf die Dauer kontrollieren, ob die Tauben in der Wohnung umherfliegen oder im Käfig sind. Zeig den Käfig her, damit sich die Gemüter beruhigen, vielleicht hat sich dann die Sache von selbst.

In vielen Urteilen geht es um Geruchs- bzw. Lärmbelästigung. Die gehen von 2 Tauben beim besten Willen nicht aus, und wie Du schreibst, sind beide Tiere gesund, also auch keine Gefahr für die Mitmieter, zumal die Tiere die vier Wände der alten Dame wohl nicht verlassen.

Ich würde Dir raten, von Deinem Tierarzt ein Attest ausstellen zu lassen, daß beide Tiere einwandfei gesund sind und keine Gefahr für die Mitmieter darstellen. Vielleicht kannst Du ein Schreiben aufsetzen, daß der Tierarzt dann nur noch unterschreiben muß. Wenn es nicht so viel Arbeit für den Vet macht, macht er wahrscheinlich keine Probleme.

Desweiteren wäre es von Vorteil, wenn Du Leute organisieren könntest, die an Eides statt versichern, daß die Wohnung der alten Dame in einem gepflegten Zustand ist und die Tiere an der Wohnung keinerlei Schaden angerichtet haben bzw. anrichten. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt hat nichts mit dem Offenbarungseid zu tun, hier geht es lediglich darum, daß „geschworen“ wird, daß das ausgestellte Schreiben die Wahrheit beinhaltet und daß man die Aussage zur Not auch vor Gericht unter Eid wiederholen würde. Wenn Du eine größere Anzahl dieser Versicherungen an Eides statt vorlegen kannst, dann kannst Du dem Vermieter und den Mitmietern ganz schnell den Wind aus den Segeln nehmen und sie unglaubwürdig erscheinen lassen.

Weiterhin wäre es vielleicht sinnvoll, den Hausarzt der alten Dame anzusprechen und um Ausstellung eines Attestes zu bitten, daß besagt, daß die Haustierhaltung in diesem Fall aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist (AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823). http://www.guterrat.de schreibt: Streiten sich Vermieter und Mieter um die Haltung eines solchen Kleintieres, sprechen die Richter meist dem Mieter Recht zu. Mieter dürfen gegen den Willen des Vermieters ein Haustier halten, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist (LG Berlin, Az. 64 S 447/93).

Die alte Dame hat ja in den Tauben die einzige Ansprache und es würde schon an seelische Grausamkeit grenzen, sie ihr wegzunehmen.

Bei http://www.focus-online.de steht, daß verschiedene deutsche Gerichte dem Vermieter das Recht abgesprochen haben, ihren Mietern Haustiere zu verbieten. Das Amtsgericht Essen entschied zum Beispiel, daß Mieter in ihrer Wohnung Eidechsen beherbergen dürfen, auch wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Zustimmung des Vermieters vorgeschrieben ist (Aktenzeichen: 9 C 109/95). Gegen die völlig harmlosen Tierchen sei nichts einzuwenden, meinten die Richter, solange sie die Nachbarn nicht belästigten und die Wohnung nicht beschädigten.

Unter http://www.finanztip.de fand ich ein Urteil daß besagt, daß wenn von einer Tierhaltung - hier: Haltung einer Schlange - keinerlei objektive Gefahren ausgehe, und keine Belästigungen der Umwelt durch Geräusche und Emissionen vorliegen, so kann der Vermieter den tierhaltenden Mieter zur Abschaffung des Tieres nicht unter Hinweis darauf auffordern, daß sich andere Mieter im Haus vor dem Tier ekeln. (Amtsgericht Bückeburg, Urteil vom 12.10.1999, Aktenzeichen: 73 C 353/99 (VI)). Überempfindlichkeiten einzelner Mitmieter, seien sie nun physischer oder aber auch psychischer Natur, treffen grundsätzlich den unmittelbaren Verantwortungsbereich der hiervon betroffenen Personen. Eine besondere Rücksichtnahme und Einschränkung des eigenen Freiheitsbereichs kann seitens dieser betroffenen Person von Dritten nicht gefordert werden. Hieraus folgt sodann auch, daß der Vermieter, sollten derartige überempfindliche Personen in seinem Objekt wohnen, sich nicht zum "Anwalt" dieser Mieter machen kann, um gegen den anderen Mieter vorzugehen.

Anders ist sicherlich dann zu entscheiden, wenn es zu spürbaren Beeinträchtigungen durch die Tierhaltung kommt, insbesondere ein gefährliches Raubtier gehalten wird.
Bei ruhigen, friedlichen Tieren kann der Mieter davon ausgehen, daß der Vermieter nichts gegen deren Haltung hat.

Duldet der Vermieter z. B. einen Hund längere Zeit stillschweigend, gilt auch das als Zustimmung (LG Essen, WM 86, 117). Vielleicht kann man ihn damit kriegen? Wenn die Dame die Tauben nun schon über 2 Jahre hat, und der Vermieter hat sich vorher nicht beschwert, dann kann man dies als Zustimmung deuten.

Gelegentliches Hundegebell und Vogelgezwitscher gehören für Großstadtrichter z.B. in einem größeren Haus mit vielen Wohnungen zur hausüblichen Geräuschkulisse (AG Hamburg-Wandsbek WM 91, 94; AG Frankfurt/Main, WM 78, 127). Das Gurren, daß von 2 Tauben ausgeht, dann bestimmt auch!

Und noch etwas könnte interessant sein: Haben einige Mieter im Haus ein Haustier (Hund, Katze, Papagei), dann darf der Vermieter nicht willkürlich dem einzelnen die Tierhaltung verbieten (LG Berlin, WM 87, 213).

Wenn noch Fragen bestehen, nur her damit. Ich werde versuchen, sie zu beantworen. Ich habe 4 Jahre in einer Anwaltskanzlei gearbeitet und habe so ein bischen Hintergrundwissen. Natürlich kann ich das nicht alles aus dem Kopf beantworten, aber ich habe Literatur, wo ich nachschauen kann, und im Notfall auch einen Anwalt im Bekanntenkreis, den ich fragen könnte.

Hoffentlich kannst Du dem Vermieter mit diesen Infos genügend Paroli bieten. Ich drück Dir die Daumen!

Liebe Grüße,
Marina
 
Klasse!!!

vielen Dank, Marina, damit hast Du mir wirklich sehr geholfen. Nun habe ich doch noch ein wenig Hoffnung für die alte Dame, daß sie ihre Tauben wiederhaben kann.

Gestern abend war ich mit den beiden Vögeln beim Tierarzt. Ich lasse eine Kotuntersuchung vornehmen und der Arzt hat die Tauben außerdem auf Ektoparasiten untersucht. Wenn das Ergebnis da ist, schreibt er mir etwas, daß von den Tieren (hoffentlich) keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten sei. Toll, nicht? :)

Den Tip mit dem Hausarzt finde ich auch gut, das werde ich auch mal versuchen. Zumindest den Versuch ist es wert, wobei ich relativ gute Karten habe, denn die Ärztin kennt mich, sie ist auch meine eigene Hausärztin.

Das einzige Problem, das ich nicht zu lösen weiß, ist, wie die alte Dame die Tauben in den Käfig sperren soll, falls der Vermieter sich ankündigt. Die Tauben sind viel flinker als eine 92 jährige Frau. Telefon hat und will sie keins, sodaß sie mich auch nicht schnell informieren könnte. Außerdem wird man zwangsläufig in der Wohnung ein paar verräterische Kleckse und Federn finden, die belegen, daß die Tauben den Käfig verlassen haben...

Nochmals vielen, vielen Dank für Deine wertvolle und kompetente Hilfe!

Anke
 
Yeah! Gib ihm saures!!!

Hallo Anke!

Ich glaube, mit den Attesten hats Du schon mal was in der Hand.

Was die Besichtigung der Räume durch den Vermieter angeht, so steht fest, daß er nicht einfach reinplatzen darf. Er muß sich anmelden und das ggf. mit einer Betreuerin (Dir) vereinbaren.

Hierzu habe ich folgendes gefunden:

"Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wie oft und aus welchen Gründen? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der Vermieter alle ein bis zwei Jahre Ihre Wohnung anschauen, ohne daß ein konkreter Grund dafür vorliegen müßte. Er ist dann berechtigt, routinemäßig nachzusehen, ob evtl. Wartungsarbeiten durchzuführen sind bzw. ob sich die Wohnung noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Ist im Mietvertrag ein häufigeres Besichtigungsrecht vereinbart, darf der Vermieter auch öfter kommen.

Grundsätzlich muß sich der Vermieter vorher ankündigen, wobei in der Rechtsprechung keine Einigkeit darüber besteht, wie lange vorher der Vermieter den Termin bekanntgeben muß. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24 Stunden für ausreichend (AG Braunschweig, WM 81, S. 19; AG Neustadt, WM 79, S. 143; AG Burgwedel, WM 74, S. 71). Andere Gerichte gehen von einer längeren Frist aus.

Der Vermieter muß jedenfalls bei der Terminsvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie vom Vermieter verlangen, daß er den Termin drei bis vier Tage vorher ankündigt (AG Münster, WM 82, S. 282)."

Wenn der Vermieter also dieses Jahr schon da war, um nachzuschauen, kann er nicht einfach ohne Grund wieder antanzen. Das kannst Du ihm ja sagen. Außerdem hat er sich bei Dir zu melden und mit Dir einen Termin auszumachen, nachdem Du die alte Dame betreust. Dann kannst Du die Tauben fangen und in den Käfig setzen. Grundsätzlich hat die alte Dame Hausrecht, und wenn der Vermieter einfach so antanzt, so ist das schlicht und einfach Hausfriedensbruch.

Was die Klechse und Federn angeht, so kann kein Gericht der Welt verbieten, daß die Tauben ausschließlich im Käfig zu halten sind. Das ist Tierquälerei. Freiflug muß erlaubt sein und darf durchgeführt werden.

Auf jeden Fall mußt Du dem Vermieter Paroli bieten, und mit den Attesten kannst Du ihm Wind aus den Segeln nehmen. Im Falle eines Rechtsstreites hast Du mehr Munition als er, denke ich. Aber vielleicht muß es so weit ja garnicht kommen.

Sein Hauptproblem scheint die gesundheitliche Gefährdung der Mieter zu sein. Dies kann ja (hoffentlich) durch das Attest des Tierarztes widerlegt werden. Ansonsten hat er keine Angriffsfläche, denn Lärm- und Geruchsbelästigung liegen keine vor.

Liebe Grüße und viel Glück!
Marina
 
Hallo!
Is'ja irre - ihr zwei!
Diese Ausführungen sollte sich wohl jeder "Mieter" kopieren!
Marina, du hättest Anwältin werden sollen!

Anke: Toi toi toi, ich drück feste alle verfügbaren Daumen für die Tauben und die Taubenoma.
Dein Engagement ist beispielgebend!

Macht weiter so!
Grüße
[Geändert von redFred am 04-01-2001 um 18:42]
 
Ich vergaß:

Wenn man wie ich nun schon seit Jahren immer etwa 50 Vögel in der Mietwohnung unterbringt, dann tun solche Ausführungen gut und der Bammel schwindet.

Danke, Marina! (Und wie viele hast du?) :-)

Gruß
 
Hallo an Alle, Hallo Fred!

Ich bin froh, wenn ich mit den Ausführungen helfen konnte. :D

Natürlich konnte ich die Urteile und Gesetze nicht aus dem Gedächtnis zitieren, sondern mußte sie größtenteils aus Büchern und im Internet zusammensuchen. Da kam mir die Ausbildung natürlich zugute, denn ich weiß zumindest, wo ich suchen muß. Das ist schon ein Vorteil. Als Anwältin braucht man glaube ich schon ein kleines bischen mehr Wissen... ;)

Aber trotzdem vielen Dank für die Blumen, das tut echt mal gut :)

Ich halte zur Zeit 25 Vögel (bald 26, weil Dein Indigo eine Freundin bekommt), auch in einer Mietwohnung. Wir haben allerdings das Glück, ein 80jähriges Ehepaar als Vermieter zu haben, die sich die Vögel ab und an ganz gerne mal anschauen und sich daran erfreuen und so eher eine positive Einstellung haben. Das war nicht immer so, anfangs hatten sie Angst um ihre arme Wohnung, die ja durch die Bestien zuerstört wird. Wir haben sie aber vom Gegenteil überzeugt, und es gibt eigentliche keine Probleme.

Jetzt hoffen wir mal, daß Anke dem Vermieter mit genügend Argumenten entgegentreten kann, und er damit keine Chance hat, der alten Damen die Tauben zu nehmen. Manchmal frage ich mich, in welcher Welt wir leben. Wo liegt denn das Problem, wenn eine alte Dame zwei Tauben hat? Daran kann sich doch keiner im Ernst stören, oder? Denkt denn keiner an die alte Dame, die schon ein langes und bestimmt nicht immer schönes Leben hinter sich hat? Alles was sie will, ist in aller Ruhe ihren Lebensabend zu verbringen, mit ihren beiden Tauben, und das soll ihr verwehrt werden. Es ist erstaunlich, wie grausam und arrogant Menschen sein können. 8(

In diesem Sinne drücke ich Dir, Anke, alle Daumen und ich würde mich freuen, wenn der Vermieter voll auf die Schnauze fallen würde. :p

Halt uns auf dem laufenden!!!

Liebe Grüße,
Marina
 
Liebe Marina,

es tut gut zu wissen, daß jemand die Lage auch so sieht wie ich. Leider wird die Dame von der gesamten Nachbarschaft schon längere Zeit massiv angefeindet. In ihrem Briefkasten fand sie Taubenkot, sie zeigte mir anonyme Briefe, die sinngemäß ausdrückten, die Alte solle mitsamt ihren Tauben verrecken, usw. :(

Das ganze gipfelte darin, daß die Nachbarin, die zugegeben hat, daß sie die Wohnung der alten Dame gerne für ihre Tochter hätte (aber leider lebt die halt noch), verbreitete, die Alte hätte 20x am Tag bei ihr geklingelt und würde allen auf die Nerven fallen. Und außerdem, die Tauben, nein, die verbreiten ja so viele schlimmen Krankheiten und Parasiten, das sei eine Bedrohung für das ganze Haus. Die müssen weg.

Die Nachbarin schaltete die Arbeiterwohlfahrt ein und erreichte, daß die alte Dame einen Betreuer bekam. Nicht mich, ich schaue nur ab und an nach ihr und kümmere mich um sie, aber ich bin keine offizielle Betreuerin. Aufgrund der Dinge, die über die Arme verbreitet wurden, steckte man sie vor über 2 Wochen in die Psychatrie. Dort ist sie noch. Freunde von mir und der Frau setzen nun alles daran, daß sie wieder nach Hause kommt und zwar mitsamt ihren Tauben. Den anderen, einschließlich der Tochter, wäre es aber lieber, wenn man sie ins Heim steckt. Natürlich ohne Tauben. Ich glaube, das wäre für die arme Frau das Todesurteil. Wenn ich sie im Krankenhaus besuche, redet sie nur von ihren Tauben, die sind wirklich das wichtigste in ihrem Leben. Deswegen versuche ich mit allen Mitteln, ihr das zu ermöglichen.

Danke fürs Daumendrücken, das kann sie wirklich sehr dringend gebrauchen. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wenn Ihr wollt.

viele Grüße,

Anke
 
das ist ja die Höhe!

Hallo Anke!

Es ist ja unglaublich, was es in einem sogenannten Sozialstaat so alles gibt! :(

Hast Du denn mal mit dem offiziellen Betreuer gesprochen? Wenn der Dir dumm kommt, dann wende Dich direkt an dessen Vorgesetzten, um die Mißstände zu schildern.

Vielleicht wäre die örtliche Presse auch an einer solchen Story interesiert.. Wenn der Vermieter nicht als Buhmann dastehen will, wird er die Zustände ganz schnell ändern und dem Terror Einhalt gebieten. Stell Dir mal die Schlagzeile vor "90-jährige von Vermietern und Nachbarn zu Tode terrorisiert!" Schreib doch einfach mal einen Artikel an die örtlichen Tageszeitungen im Kreis, mal sehen ob sich jemand interessiert? :D

Warum genau hat man denn die alte Dame in die Psychiatrie gesteckt? Naja, bei dem Terror muß man ja durchdrehen...

Wegen dieser anonymen Drohungen müßte man Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung bei der Polizei stellen. Das darf eigentlich nicht unbestraft bleiben. Der "Eigenbedarf" der einen Mieterin, die die Wohnung für ihre Tochter will, ist ja wirklich Motiv genug.

Es ist echt zum K..., daß auf dieser Welt die Menschen nicht wenigstens mal versuchen, sich zu vertragen und miteinander zu leben anstatt gegeneinander. Gibt es denn bei Euch keinen Pfarrer/Seelsorger/Sozialarbeiter, den Du ansprechen und um Hilfe bitten könntest?

Halte uns bitte auf dem Laufenden, mir schwillt nämlich echt der Kamm 8( und ich würde gerne erfahren, wie die Sache weitergeht.

Liebe Grüße,
Marina
[Geändert von moose am 06-01-2001 um 13:49]
 
Hallo Anke, hallo Marina!

Ich hab da Eure Ausführungen schon des längeren mitverfolgt und ich kann mich eigentlich auch nur wundern, wie grausam man gegenüber seinen Mitmenschen nur sein kann. :(

Meine Oma wird dieses Jahr ebenfalls 92. Sie hat zwar keine Tiere, aber ich kann mir schon vorstellen, dass diese sehr wichtig sind, für alte wie auch für junge Menschen. Grrr. Ich würd meine Wellensittiche auch niemals hergeben.
Ich finde es schon sehr eigenartig, dass die Tauben als Grund herhalten sollen, dass sie die Frau aus ihrer Wohnung haben wollen. Blöd, dass es keine Wellensittiche sind, obwohl ich mir ja nicht vorstellen kann, dass das einen Unterschied machen würde, nur die Argumentation wäre für die Nachbarn schwieriger. Ich persönlich sehe nämlich keinen Unterschied, ob ich jetzt Haustauben habe oder andere Tiere, wo es vielleicht üblicher ist, diese in der Wohnung zu halten. Wahrscheinlich wäre der Grund dann, dass die Wellensittiche zu laut sind.

Ich finde, dass das mit der Zeitung eine gute Idee ist. Bei uns gibt es auch immer so Artikel in Zeitungen und dann wird eine für alle annehmbare Lösung gefunden. Gibt es in Deutschland vielleicht auch eine Fernsehsendung, wo man sich hinwenden könnte? Bei uns in Österreich gibt es das nämlich.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir Anke viel Glück und toll dass Du Dich da so engagierst.

Liebe Grüße Uli
 
Super Idee, Uli!!!

Hallo Anke!

Wäre das nicht ein Fall für "Explosiv"? Die würden sich doch darauf stürzen. Was denkst Du, wie schnell der Vermieter die Hosen voll hätte, wenn plötzlich RTL auftaucht und ihn zur Rede stellt. Mit Kamera und allem drum und dran.

Gute Idee, Uli!!!

Auf einem Sender, ich weiß nicht mehr wo, werde aber versuchen, das rauszufinden, gibt es "Ein Fall für Escher" oder so, wo es um juristische Dinge geht, und um Leute, die juristischen Rat suchen, Ungerechtigkeiten etc. Die Redaktion klemmt sich dann immer hinter so einen Fall, und haben nicht selten Erfolg. Wär das nichts???

Ich will mich einfach nicht mit dieser Ungerechtigkeit abfinden!!! Sag mir, wo ich helfen kann, und ich versuchs! Ich schreibe auch gerne für Dich die Redaktionen an, wenn Du willst.

Liebe Grüße,
Marina
 
noch was...

Hallo Anke!

Die Sendung heißt, "Ein Fall für Escher" und läuft im MDR. Infos unter http://www.mdr.de/escher/index.html.

Kontaktadresse:

MDR - Fernsehen
Redaktion Wirtschaft/Verbraucher
"Ein Fall für Escher"
Kantstraße 71 - 73
04275 Leipzig
Telefon: 0341 / 3004813
Telefax: 0341 / 3004817
e-mail: escher@mdr.de

Na, wie wär`s? Meine Unterstützung hast Du! :D :D :D

Liebe Grüße,
Marina
 
Hallo,

ehrlich gesagt halte ich von so Sendungen wie "explosiv" und co sehr wenig. Ich will keinen Medienrummel um die arme alte Dame, sondern ich denke und hoffe, das alles allein und mit Hilfe von Freunden zu meistern.

Über einen Zeitungsartikel bin ich sogar erst näher in Kontakt zu der alten Dame gekommen. Ich traf sie in der Stadt, als sie die Tauben am Marktplatz fütterte. Ich grüßte sie und fragte, wie es ihr gehe, da erfuhr ich von ihr, daß sie einen Bußgeldbescheid über eine hohe Summe erhalten habe, weil sie immer die Tauben füttert. Da sie nur über eine sehr bescheidene Rente verfügt, ging sie zur Behörde und sagte:" Dann sperren sie mich halt ein, soviel Geld habe ich nicht". Eine Bekannte von mir (Journalistin) schrieb daraufhin einen sehr gewagten Zeitungsartikel und ich steuerte einen entsprechenden Leserbrief bei. Anhand der folgenden Resonanz wurde der alten Dame die Strafe erlassen, wie gnädig ;)

Die Frau lebt für die Tauben. Das anderen begreiflich zu machen, ist leider äußerst schwierig, aber wir arbeiten daran...

Wenn Ihr weiter die Daumen drückt, kann eigentlich gar nichts mehr schiefgehen.

viele Grüße,

Anke
 
Hallo Anke!

O.K., ich drueck die Daumen. Viel Glueck!

Liebe Gruesse,
Marina
 
hallo Anke ......

das is echt WIEDERLICH!!! ich habe eine Kundin ( Gottseidank auch die Vermieterin ) ..die Bestellt pro Woche so 125 - 150 °!!!!! kilo Taubenfutter ...sie selber lebt mehr als bescheiden ...ich kann also voll nachvollziehen wie die dame an ihren Beiden hängt ..sag mal ..das mit dem " in den Käfig gehen "..wenn es den noch sein muß ... das kan man doch bestimt mit Futter schaffen oder ?? tauben sind doch nich umbedingt Kostverächter ...oder ??..Was machst du eigentlich mit den Tauben wenn sie sie nicht wieder bekommt ( ins Heim kommt ) ...behälst du sie ..oder
gibst du sie in eine Voliere ??


Halt mich mal auf den Laufenden..Lanzelot ..

PS: ..Moose ..man kan sich echt freuen das du so gut bescheid weißt .* FREU* ..<< hat nähmlich auch ..trotz netter Nachbarn immer Angst das man mir die Tiere weg nimt ..sind ja auch ein Paar mehr in einer 2 Zimmer wohnung ...*G* ...Aber ..warum soll das Previleg Tiere zu halten nur leuten mit Häusern vorbehalten sein ??
 
Thema: Wieviele Kanarien in Wohnung ?

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