Beringung Jungtier Mohrenkopf

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m_rohrberg

Guest
Hallo, ich bin neu in diesem Forum,habe eine Frage,oder anders herum ich erzähle einfach die Geschichte meiner beiden Mohren.
1994 kaufte ich den ersten mit Papiere ,dieser kleine Kerl wurde immer trauriger,ließ niemand an sich ran.Ich entschloß mich,es mit noch einem Mohren zu versuchen, 1995 kaufte ich den zweiten.Sie vertrugen sich nach ein paar Tagen. Es wurden zwei aufgeweckte Burschen.Beide wie gesagt mitPpapieren und aus einem sogenannten Fachhandel.Es sind der Wildnis entnommene Tiere,sie kommen aus dem Senegal. Die beiden haben mich in diesem Jahr überrascht,sie fingen an zu brüten.! Seit 26.09.03,bin ich stolzer Besitzer eines dritten Mohren.Wo Bekomme ich einen Ring für das Jungtier?Eigentlich wollte ich gar nicht züchten. Viele grüße Margot
 
Moin Margot!

Hm, das ist problematisch!
Grudnsätzlich brauchst Du in Deutschland laut Psittacoseverordnung eine Zuchtgenehmigung, nur die berechtigt dich, geschlossene Ringe zu beziehen. Die geschlossene Beringung wiederum ist Pflicht bei Mohrenkopfpapageien.

In Einzelfällen, wenn es überraschend zur Nachzucht kam, kann vom zuständigen Amt euine Ausnahmegenehmigung erteilt werden,d.h. man kann dann auch ohne Zuchtgenehmigung einmalig Ringe erhalten.

Aber: für eine geschlossene Beringung des Mohrenjungen ist es jetzt bereits zu spät.
In Frage käme nur noch die offene Beringung mit Hilfe einer Ausnahmegenhmigung (ein Transponder muß meines Wissens nur bei Papageien über 200g eingesetzt werden).
Die Ausnahmegenehmigung liegt übrigens im Ermessen des zuständigen Veterinärs, einen (Rechts-)Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung gibt es nicht.
Bei sehr sehr häufig gehaltenen Arten wie Wellis, Nymphen, Agas ist es meist kein Problem, sie zu bekommen. Bei etwas seltener nachgezüchteten Arten kann es schwieriger sein, Mohren werden jedoch nicht besonders selten nachgezüchtet, insofern sind die Chancen gut.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen ist aber, das Mohrenkopfpapageien der Meldepflicht unterliegen, d.h. ihr Besitz muß der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden und mit Hilfe von Papieren (Cites, Kaufvertrag) der legale Erwerb nachgewiesen werden. Im Extrem können Papageien sonst
beschlagnahmt werden (dies hängt nicht wie die Beringung mit der Psittacoseverordnung, sondern mit der Artenschutzverordnung zusammen. Auf den Unterscheid zwischen der Kennezichnungspflicht nach Artenschutzverordnung und Psittacoseverordnung gehe ich jetzt nicht ein, da in diesem Zusammenhang nicht von Belang).

Tja, wie gesagt, hast Du da jetzt ein Problem.
Eigentlich gibt es nur zwei Wege: auf die Beringung verzichten, was Probleme bei einer Abgabe des Vogels bereiten kann oder bei zustnädnigen Amt nachfragen, wie ein solcher Fall in Deinem Kreis / Gemeinde gehandhabt wird.
 
Hallo Margot,

Rüdiger hat ja schon ziemlich ausgiebig und meines Wissens auch korrekt den Sachverhalt wiedergegeben. Im Grunde bleibt dir also nichts anderes übrig als den Vogel nachzumelden (kann bei Mohren allerdings schon problematischer werden, denn diese brüten nicht einfach so auf dem Käfigboden, deshalb kann man hier auch von Vorsatz ausgehen :~ ), kommt aber auf die Meldebehörde an. Die andere ALternative wäre du holst entsprechend einen weiteren Jungmohren dazu, denn ob sich die drei auf Dauer verstehen bleibt dahin gestellt. Wenn der Vermehrungsvorgang aufgrund einer Nistmöglichkeit ( z.B. Nistkasten, Baumstamm, o.ä.) von statten ging, solltest du in Zukunft diesen entfernen, sonst wird der Bruttrieb natürlich wieder geweckt.

Es grüßt Dich
Martin
 
Thema: Beringung Jungtier Mohrenkopf

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