Bescheid nach Anmeldung?

Diskutiere Bescheid nach Anmeldung? im Forum Loris und Fledermauspapageien im Bereich Papageien - Hallo, mich würde mal interessieren ob ihr eine Bestätigung der Anmeldung für eure Loris bekommen habt. Ich habe unsere beiden vor ca. 3...
Wasteli

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und die Vogelbande
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1.003
Hallo,

mich würde mal interessieren ob ihr eine Bestätigung der Anmeldung für eure Loris bekommen habt.
Ich habe unsere beiden vor ca. 3 Wochen angemeldet, für uns bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dorthin mußte ich eine Kopie der Herkunftsbestätigung schicken. Bis jetzt habe ich nichts erhalten, oder ist das auch richtig so?
 
Hallo Wasteli,

Du bekommst keine Bestätigung zurück. Ich hatte angerufen um mir die Adresse geben zu lassen und da wurde mir gesagt das ich nicht auf eine Bestätigung warten sollte!
 
Hi zusammen,

Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.
Einzige was du zu beachten hast und dann auch ne rückmeldung bekommst, ist wenn du anfangen möchtest zu züchten.

Bei weiteren Fragen, stehe ich gern zur Verfügung...

Gruß
Thomas
 
Hi Leute

Bekommt man diese Herkunftsbestätigung (Kopie) eigentlich vom Züchter???
Und kann ich dan Lori auch bein Landratsamt anmelden? Denn in unserm Kaff gibt es sonst nix anderes.

Gruß Daniela
 
Hey Daniela,

Also die Herkunftsbescheinigung, bekomst Du vom Züchter!
Dieser ist sogar dazu verpflichtet Dir diese zu geben, da Du ohne deinen Vogel nicht anmelden kannst.

Wer bei euch dafür zuständig ist, weiß ich nicht abder das sollte Dir einer von der Stadtverwaltung sagen können.

Schönen Tag

Thomas
 
Original geschrieben von MrKoala
Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.
Bei uns (MV) gibt es eine Anmeldebestätigung:0-
 
Original geschrieben von MrKoala
Ja es stimmt.. es gibt keine Bestätigung zurück ob du darfst oder nicht, da die Anmeldung nur für die Behörden gut ist, um zu sehen wo Artgeschützte Tiere leben.

In Viersen bekommt man auch ne schriftliche Bestätigung für die Anmeldung :-) (Mohrenkopfpapas und Amazone)

Da sind die bei euch auf der behörde wohl einfach etwas fauler :D
 
Hey ho,

Hm@Freund also das kann sein, dass die Behörden bei uns einfach etwas Fauler sind und keine Bestätigung ausstellen.

Hatte damals noch gefragt wegen ner Bestätigung und da hieß es nur: Ne brauchen Sie nicht die Anmeldung ist nur für uns gut...

Gruß

Thomas
 
Original geschrieben von MrKoala
Hatte damals noch gefragt wegen ner Bestätigung und da hieß es nur: Ne brauchen Sie nicht die Anmeldung ist nur für uns gut...
Die Anmeldebestätigung ist doch auch dafür da, dass die Geiers ordnungsgemäß gemeldet/registriert sind.
Wie willst du denn nachweisen, dass du sie überhaupt gemeldet hast:? Auch in Ämtern geht mal was verloren und dann kannst du deine Anmeldung nicht vorweisen:0-
 
Hey Sven,

Also bei mir ist das so oder so relativ egal, da ich aus Zuchtgründen eh immer einen Stempel von meiner Amtstierärztin bekomme...

Und alles andere ist durch den Artenschutz so anerkannt...

Gruß
Thomas
 
Hallo

Ich hab ja vor mir einen Gebirgslori zu kaufen aber jetzt ist da das Problem das der Züchter keine Herkunftsbestätigung hat weil er seine Tiere nicht angemldet hat. Kann er dies auch nachträüglich tun oder nicht?


Gruß Daniela
 
Hallo Daniela

Ich würde mich an Deiner Stelle beim Amtstierarzt erkundigen, ob dieser "Züchter" eine Genehmigung hat, denn Züchter haben die Pflicht ihren Nachwuchs anzumelden - egal welche Vogelart dies immer ist beim zuständigen Amt. Unter den unter das Artenschutzgesetz fallenden Tieren kommt dann noch die Meldepflicht beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Regierungspräsidium.

Er müsste auch wissen, dass die Anmeldung von Vogelarten lt. Artenschutzgesetz Pflicht ist - außerdem ist das ja kostenlos.

Er muß außerdem die Abgabe eines Vogels an Dich genauso festhalten.

Fakt ist: würdest Du einen Vogel weitergeben müssen gilt das Prozedere auch für Dich bzw. den neuen Halter.

Stirbt ein Vogel muß dies ebenfalls gemeldet werden.
 
Hallo,

ganz am Rande hier noch die Anmerkung, es ist illigal diese Tiere nicht zu melden, und könnte zur Strafverfolgung gelangen (ebenso das züchten). Dies soll keine Angst schüren sondern nochmals auf die Meldepflicht hinweisen...

Es grüßt Euch herzlich

Martin
 
hallo,

wo genau muss ich meinen vogel denn melden?

und wie mache ich das?
reicht da ein anruf oder muss ich das schriftlich machen?
 
beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Regierungspräsidium.
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Benötigt werden die Daten des Verkäufers sowie Deine; Ring-Nr. und Geburtsdatum sowie Art der Loris (beispielsweise Gebirgs-Allfarblori etc.) ganz toll wäre noch das Geschlecht.
 
Anmeldung von artengeschützten Tieren

Hallöchen,

zu den bisher gemachten Ausführungen möchte ich mal etwas hinzufügen, da ich diesbezüglich selbst so einige Erfahrungen mit der Materie gemacht habe:

Private Züchter sind nach der jetzigen Gesetzeslage nicht mehr verpflichtet einen Nachweis über die Herkunft der Vögel zu bringen, es sei denn es handelt sich um WA I Tiere. Es ist somit eine freiwillige Leistung des Züchters, wenn er trotzdem eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Behörden ausstellt.

Bezüglich der Meldebescheinigung kann ich nur allen raten, auf eine Eingangsbestätigung der Behörde zu bestehen. Die Behörden sind dazu verpflichtet ! Sollte es im Nachhinein zu Problemen kommen, wird die Beweislast immer auf die Vogelhalter abgewälzt


http:// :0-
 
Hallo PaulTiskens,

Also da du als Halter so wie als Züchter von z.b. in dem Fall Loris bist, dann bist Du auch verpflichtet diese beim Amt (Artenschutz,Tierschutz) anzumelden...

Allein schon wegen der Psittakose Verordnung...

Gruß
Thomas
 
Hallo ...

tatsächlich werden viele Leute, die sich aus Tierliebe für Paarhaltung entscheiden, verkannt und darauf angesprochen wegen züchten sowie den damit verbundenen Pflichten etc.
(war bei mir genauso kürzlich weil ich ja in Kürze mein drittes Paar PRS erhalte).

Selbst wenn es mal Eier gibt (bei unerwünschtem Nachwuchs als Nichtzüchter) kann man diese gegen Plastikeier austauschen.

Komisch, auch, dass sog. Tierfreunde es begrüßen ihre Piepser in der gesamten Wohnung zu halten (wo immer und überall potentielle Gefahren lauern) anstelle an einen sicheren Ort wie ein separates Vogelzimmer :? mal ganz zu schweigen vom wesentlich geringeren nachputzen der gesamten Wohnung bez. der "Hinterlassenschaften" - dass Herrchen und Frauchen mal Ruhe haben für sich bzw. die Piepser sich ungestört austoben können ohne dass Herrchen bzw. Frauchen knuddeln kommen.

... Aber die Geister scheiden sich diesbezüglich sowieso sehr was gut für die Piepser (und einen selbst) ist oder nicht ... :?
 
Hinweis von MrKoala !

Hallo MrKoala und natürlich alle anderen,

ist ja nett wenn Du auch Deinen Kommentar hier abgibst, aber bitte überleg was Du schreibst und informiere Dich vorher ! Es bräuchte dann nicht soviel richtiggestellt werden.
Ich habe in meinem Kommentar etwas zur Meldepflicht wiedergegeben weil hier ganz offensichtlich einige nicht auf dem Laufenden sind.

Als Züchter hat man seine Vögel sehr wohl zu melden, sowohl bei der zuständigen Artenschutzbehörde als auch beim Veterinäramt. Die Psittacose Verordnung hat nichts mit Artenschutz zu tun, sondern mit dem Veterinärwesen ! Als Züchter benötigt man eine Zucht/Haltegenehmigung die beim Veterinäramt beantragt werden muss. Alle Papageienvögel welche in Umlauf gebracht werden, sind in einem speziellen Nachweisbuch einzutragen. Dieses Buch ist den Veterinärbediensteten auf Verlangen zur Kontrolle vorzulegen. Weiterhin können die Bediensteten die Zuchtanlagen regelmäßig überprüfen und die Zuchtgenehmigung wieder entziehen.

Den Artenschutzbehörden sind meldepflichtige Papageien (gilt nicht für alle) laut Gesetzgebung umgehend zu melden. In unserem Kreis kann man als Züchter die Bestandsveränderungen jährlich abgeben. Dies wird aber unterschiedlich gehandhabt.

Privatpersonen welche lediglich einen Papagei als Stubenvogel halten sind nicht verpflichtet sich an das Veterinäramt zu wenden, sondern sofern ihr Vogel meldepflichtig ist, an die Artenschutzbehörde.

http:// 0l
 
Thema: Bescheid nach Anmeldung?

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