Die - komplette - Bundesartenschutzverordnung

Diskutiere Die - komplette - Bundesartenschutzverordnung im Forum Loris und Fledermauspapageien im Bereich Papageien - Hallo :0- nach einigem stöbern habe ich für euch die gesamte Verordnung herausgesucht http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/
Meldepflicht bei Kauf- bzw. Verkauf von Tieren

Über die Meldepflicht bei Kauf- bzw. Verkauf von Tieren

kann man unter der "Börsenordnung" nachlesen was zu beachten ist - denn die Bestimmungen für artengeschütze Tiere gelten nicht alleine für die "Reptilienbörse Berlin".

Relavant ist Punkt 2 der Börsenordnung.
 
Rubrik "Gesetze" des Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.

Unter der Rubrik "Gesetze" hat der BNA > Informationen über die Natur- und Tierschutzgesetzgebung auf Bundes- und europäischer Ebene < bereitgestellt sowie > einige Gutachten zu den Mindesthaltungsanforderungen vieler Tiere und Richtlinien zur Durchführung von Tierbörsen < die sehr wichtig sind
 
Nachberingung

Vögel die unter das Artenschutzgesetz fallen und KEINEN RING besitzen werden vom jeweiligen Bundesland vertraglich "übernommen" und der jeweilige "Halter" wird zum Pfleger ernannt.
In diesen Fällen wird die Pflegestelle genauso unter die Lupe genommen (auch von den Fachkenntnissen her) wie wenn man eine Zuchtgenehmigung erlangen will.
Der Pfleger bekommt dann ein schriftliches OK von der örtlichen Naturschutzbehörde um einen offenen Ring, beispielsweise vom BNA, anzufordern.
 
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