A
Antje
Guest
Re: Hallo Antje
hallo Svetlana,
in so einem Fall ist man dann verpflichtet, den Wohnungswechsel zu melden. Ich nehme mal an, dann kommt jemand raus und sieht sich die neue Unterkunft an.
Es hängt auch immer sehr von dem zuständigen Amtstierarzt ab. BEi uns sehen sie das leider etwas enger. :(
Original geschrieben von sveti
-und wenn ihr z. B. in 2 Monate umzieht oder umgekert eine Gäste WC hätten (also Zuchtgenemigung bekommen haben) und dann umzieht in Wohnung wo keine Gäste-WC gibt, aber mit Zuchtgenemigung... also manchmal ....
hallo Svetlana,
in so einem Fall ist man dann verpflichtet, den Wohnungswechsel zu melden. Ich nehme mal an, dann kommt jemand raus und sieht sich die neue Unterkunft an.
Es hängt auch immer sehr von dem zuständigen Amtstierarzt ab. BEi uns sehen sie das leider etwas enger. :(