Mal eine Frage zur Rechtslage

Diskutiere Mal eine Frage zur Rechtslage im Forum Pflege und Aufzucht im Bereich Wildvögel - Ich will mich ja nicht unbeliebt machen, aber doch mal eine Frage. Wie ist das bei euch. Darf da jeder Beliebige einfach Vögel diversester Arten...
Na da ist ja doch einiges ins Rollen gekommen.
Leider alles mit vielen Wenns und Abers, Ausnahmen und Fall zu Fall Entscheidungen.

Hier bei mir gilt: Wer solche Vögel pflegen will, braucht eine Wiltierhaltebewilligung für Pfleglinge, wird kontrolliert und hat Jährlich seine Statistik einzureichen.
Alle diese Pfleger werden auf einer Liste aufgeführt und sind somit z.B. via Vogelwarte abrufbar.

Manches wird zwar geduldet, aber grundsätzlich ist es somit geregelt. Was dauerhaft gehalten werden soll braucht grundsätzlich eine Haltebewilligung. Gewisse Arten brauchen dazu zuerstmal einen entsprechenden Kurs und ein Praktikum

Hier sind die Gehegegrössen z.B. Bussard bei 30 qm und 90 Kubikmetern!
Bei vorübergehenden Pfleglingen je nach Umstand auch kleiner.

Mir gings beim ganzen Thema einfach darum: Was darf man überhaupt?
Gerade bei euch, wo man ja nicht mal eine gefundene Feder legal aufheben darf.

Ja eric, so isses!
Wir Normalsterblichen dürfen nicht mal ´ne Feder aufheben, aber die gesetzlich bevollmächtigten und finanzierten Päppelvereine dürfen willkürlich nach Belieben einschläfern, während man unsereins mit unlogischen Vorschriften und Gesetzen im Zaum hält.
Und wie ist das denn bei Euch, müsst Ihr auch alles selber finanzieren?
Ich würde gern jeden Kurs und Lehrgang mitmachen, wenn dann der Rest auch von den staatlichen oder gesetzlichen Stellen geregelt wird.

Grüßle
Gerlinde
 
Hallo,

@Gerlinde, mir wurde von der Nabu angeboten einen Teil des Futtergeldes zu übernehmen.

Ich habe den Vorsitzenden darauf angesprochen, ob das was ich mache, nicht auch unter der Rubrik Naturschutz geführt wird.!?

Daraufhin wurde mir das Angebot gemacht.......

vogelfreundliche Grüsse Anne
 
Gerade bei euch, wo man ja nicht mal eine gefundene Feder legal aufheben darf.

Man darf schon Federn sammeln, wenn sie keinem Federwild gehören, das wäre Wilderei.
Andere Federn darf man schon sammeln, man darf damit nur nicht handeln.
Sowieso Schwachsinn, wer zeigt den jemanden an, der Federn vom Boden aufsammelt ?
Das muß ja schon ein psychisch Kranker sein ! Meine Kinder sammeln immer Federn, da hat noch nie irgendeiner irgendwas gesagt !
 
Hier bei mir gilt: Wer solche Vögel pflegen will, braucht eine Wiltierhaltebewilligung für Pfleglinge, wird kontrolliert und hat Jährlich seine Statistik einzureichen.
Das gilt in Deutschland deshalb nicht, weil die vorübergehende Aufnahme vom Gesetzgeber nicht als Haltung eingestuft wird, es sei denn, sie findet in einem Gehege und für länger als sieben Tage statt,
Manches wird zwar geduldet, aber grundsätzlich ist es somit geregelt.
Das gilt hier im Prinzip auch. Die Behörde kann jederzeit ein aus der Natur entnommenes Wildtier einziehen; es gehört einem trotz Haltegenehmigung nicht.
Was dauerhaft gehalten werden soll braucht grundsätzlich eine Haltebewilligung. Gewisse Arten brauchen dazu zuerstmal einen entsprechenden Kurs und ein Praktikum.
Dito. Besondere Voraussetzungen gelten z.B. für Greifvögel, aber u.a. deshalb, weil sie nach wie vor dem Jagdrecht unterliegen. Federn und Präparationen von Wildtieren kann man sich zu Schulungszwecken genehmigen lassen.
 
Hallo,

@Gerlinde, mir wurde von der Nabu angeboten einen Teil des Futtergeldes zu übernehmen.

Ich habe den Vorsitzenden darauf angesprochen, ob das was ich mache, nicht auch unter der Rubrik Naturschutz geführt wird.!?

Daraufhin wurde mir das Angebot gemacht.......

vogelfreundliche Grüsse Anne

Hallo Anne,

mit einem großen Teil in Deinem post #18 bin ich ganz einig mit Dir. Bloß zur Päppelei allgemein hab ich eine andere Einstellung.
Ich seh sie sehr selten als Teil des Naturschutzes. Das Aufklauben von halblebigen Vogelkindern ist eigentlich meistens ein Eingriff in die Natur, den sich der Mensch halt nicht verkneifen kann.
(Sehr selten passiert mir übrigens das, was hier im Forum oft kritisiert wird, dass ich vermuten müsste, ein Vogelkind wäre den noch fütternden Eltern entführt worden.)
Da diese Art der "Menschlichkeit" aber mein volles Verständnis hat (auch ich kann an einem leidenden Tier nicht einfach vorbeigehen), und weil ich einen guten Draht zu Tierheimen hab, die gewiss nicht für Wildtiere auch noch zuständig sein können, sag ich nicht nein, wenn ich gefragt werde.

Wenn der Vogel dann schon aufgeklaubt ist, und abzusehen oder zu hoffen ist, dass man ihn mit ein bisschen Mühe auswilderungsfähig kriegt, dann krieg ich persönlich im Gegensatz zu NABU es halt nicht fertig, bloß weil es "nur" eine Amsel ist oder eine Rabenkrähe, das Tier ruckzuck zu entsorgen, während eine andere Vogelart bevorzugt behandelt wird, wie z. B. der Specht.
Ich kenn das von Vogelfindern und von Tierpflegern halt so: Zu NABU bring ich nichts mehr, meine Amsel ist einfach "verschwunden", weil sie an einem! Fuß Rachitiszehen hatte.
Oder eben Krähen sind zu teuer, um sie länger zu päppeln. Oder man kriegt keine Auskunft mehr über einen abgegebenen Vogel, weil es einen "nichts mehr angeht".

Vermutlich hätte NABU einen wesentlich besseren Ruf, wenn er die privaten Päppler überall offiziell anerkennen und mit einbeziehen würde - wenn er finanziell schon so gut dasteht, dass er sich am Futtergeld beteiligen kann.

Wenn mein "Job" gewünscht wird, und ich das freiwillig mache und auch selbst für die Kosten aufkomm, dann möchte ich aber auch nicht unbedingt Knüppel in Form von - jedenfalls einigen - sinnlosen Gesetzen zwischen die Beine geworfen kriegen, da ich die Päppelei, so wie sie eben von Findern und Tierheimen von mir erwartet wird, eh gewissenhaft betreibe.

Liebe Grüße
Gerlinde
 
Zu den Federn: In Deutschland dürfen Federn ( Teile geschützter Arten) nicht einfach in Besitz genommen werden. Bei dem Jagdrecht unterliegenden Arten darf dies nur der Jagdausübungsberechtigte. Ansonsten brauchts eine Sonderbewilligung. Eine Eulenfeder, darf z.B. gar nicht behändigt werden ohne eine entsprechende Bewilligung.Für mich eigentlich Sinnlos, aber so ist es nun mal bei euch.

Grundsätzlich bezahle ich hier alles für die Pfleglinge selber. Auf Anfrage bei verschiedenen Stiftungen und Vereinigungen, kommt es immer wieder einmal zu freiwilligen Spenden.Der Staat beteiligt sich bis jetzt nicht.

Organisationen wie Bird Life, erteilten aber z.B. eine Absage. Das Pflegen sei eine Tierschutz Angelegenheit und betreffe den Vogelschutz nicht.
 
Weiß zufällig jemand wie die Rechtslage in Österreich aussieht mit Päppeln von Jungvögeln (Singvögeln, meine ich, Greifvögel kommen mir wohl nicht unter ;) )?
Ich frage nur wegen dem Babyspatz, den ich seit gestern pflege...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich deswegen Probleme bekomme, aber die Rechtslage würde mich trotzdem interessieren! :)
 
@ Gerlinde,

zum Thema <<den Eltern entführtes Vogelkind>>, da kann ich schon drüber erzählen. Mir wurde von einem Tierarzt eine Drossel gebracht, die ein ihm Unbekannterr abgegeben hatte. Die Drossel war wohl bei diesem Menschen im Garten rumgehüpft. Weil wohl Katzen im dem Haus lebten, hatte man sie gefangen und in einen Karton gesteckt.
Der TA erklärte mir, er habe den Vogel nicht angeschaut, da er einen fiten Eindruck mache. War durch den Karton zu hören.

Ich weiss nicht wie ich hier in diesem Schreiben meine Empörung über das Geschehn rüberbringen kann. Wenn ich noch dran denke regts mich auf.

Da der Tierarzt nicht wusste von wem er das Tier hatte, Fänger unbekannt, konnte man den Vogel nicht zurückbringen.

Ich habe den Vogel in einen Karton, mit Futter und Wasser versehn, gesetzt und mit einer Fliegengaze abgedeckt. Der erste Eindruck hat mich sehr geschockt. Dem Vogel waren schon etliche Federn gebrochen. Er sah regelrecht zerfleddert aus. Das Einfangen allein muss eine Qual gewesen sein.
Alleine gefressen hat er noch nicht und füttern war für uns beide eine Tortur. Er machte den Schnabel nicht auf, wenn ich das Fressen reingesteckt habe, musste es wirklich bis zum Anschlag sein, sonst flog es wieder raus. Nach zwei Tagen ist er gestorben.

Der Stress für das Tier war einfach zu gross. Ich habe diesen TA gebeten, keine Vögel mehr anzunehmen, ohne Anschrift der Finder.

Einen solchen Vogel, er wurde noch von den Elterntieren geführt war also noch nicht ganz flügge, habe ich nie wieder angenommen. Ich bitte die Leute die Vögel wieder mitzunehmen und dort auszusetzen wo gefunden. basta.
Manche Retter sind einfach...... Ersttäter??....

Zum Thema Unterstützung durch den NABU. Ich lass mir von diesen Leuten keine Vorschriften machen. Ich bin nur ein <<< kleiner>>> Päppler. Wenn man mir aber anbietet für Futterkosten aufzukommen, sag ich doch nicht neee, oder.?

Im Übrigen bin ich deiner Meinung. Ich mach das auch gerne und keine Unterschiede zwischen guten und minderguten Tieren. Grösser als Amsel kann ich nicht betreuen,ich habe keine Volieren. Aber Nabu gehört zu den reichsten Verbänden und das Angebot schlage ich nicht ab.

vogelfreundliche Grüsse Anne
 
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