Zuchtgenehmigung und Sachkundenachweiss

Diskutiere Zuchtgenehmigung und Sachkundenachweiss im Forum Prachtfinken allgemein im Bereich Prachtfinken - Hallo zusammen,hatte heute Besuch von dem Amtstierarzt aus Herne,er hat sich unseren Zuchtkeller angeschaut der seit dem 18.01.07 besteht und...
Hallo
Heute bekam ich einen Anruf vom Veterinäramt.Sie müssen ihre Aussage korrigieren.
Wenn man Prachtfinken regelmäßig verkauft und mehr als 25 Zuchtpaare hat braucht man eine Genehmigung.0l 0l 0l
Django

Hallo zusammen,
also ich kenne einen Züchter aus Niedersachsen, der hält sich mehr als 25 Zuchtpaare(verschiedener PF), er hat mir auch noch mal bestättigt, das selbst er keinerlei Genehmigung um sie zu verkaufen.
Von daher Verstehe ich die Aussage des VA von Django nicht so wirklich.

Als ich mir damals Grüne Leguane angeschafft habe, hieß beim Verkauf auch, meldungspflichtigt ect. Als ich beim VA angerufen habe, um meine beiden Legus anzumelden, meinte man zu mir, brauchen sie nicht, die sind nicht mehr Meldungspflichtig geschweige denn das man ein Sachkundenachweis bräuchte.

Da ich ja selber Angefangen habe, PF als mein Hobby zu entdecken und auch eine Hobbyzucht daraus zu machen, habe ich mich hier in Magdeburg auch genau erkundigt (bevor mir ein Strick gedreht wird), auch hier meinte man zu mir, das PF keine Zuchtgenehmigung, eine Haltergenehmigung oder ein Sachkundenachweis vorhanden sein muss. Also alles Quatsch was das VA erzählt, teils wissen sie doch selber nicht was überhaubt los ist, geschweige denn um welche Tierart/Rasse es sich handelt, wie mit meinem Staffmix...da kam einer von VA und meinte:"Sie haben aber einen schönen Labradormischling :vogel:"..da fass ich mir doch vor den Kopf....
Ich bin der Meinung, bevor sie Tierhalter kontrollieren und über diverse Dinge abfragen, sollten sie selber einmal ein Sachkundenachweis über ihren Job ablegen, vielleicht klappt es dann mal etwas besser....

PS.: Paragrafen heben Paragrafen auf und ändern sich untereinander, jeder Paragraf sagt was anderes und sticht den anderen aus.Achten man auf den einen, sagt der andere schon wieder was völlig anderes, wiedersprüche in sich....
 
Hallo zusammen,
jetzt habe ich es schriftlich,nicht das ich euch nicht glauben wollte ,habe aber jetzt etwas schriftliches in der Hand.
Ich habe diesen Brief vom Ordnungsamt mal für euch abgeschrieben:

Tierschutzgesetz
Erlaubnis nach § 11

Sehr geehrter Herr Hein,

ich habe ihre Mitteilung zur Kenntnis genommen.Aufgrund der fehlenden Gewerbsmäßigkeit besteht keine Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz.

Ich wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg und Spaß bei der Ausübung Ihres Hobbys.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...............

Den Namen des Sachbearbeiters habe ich bewußt weggelassen,weiß nicht ob ich den Veröffentlichen darf.

Nun dieses war die erste Hürde,jetzt warte ich noch auf die Mitteilung für den Sachkundenachweis.

Halte euch wie versprochen auf dem laufenden.
 
Hallo,

das ganze ist meiner Meinung nach keine Frage der Prachtfinken etc. sondern der "Gewerbsmässigkeit". Ich kenne das von der Hundezucht. Es gibt da sehr genaue Unterscheidungsmerkmale zwichen "Hobby"- und "gewerbsmässiger" Zucht, was nicht mit einer evtl. Anmeldung eines Gewerbes zu tun hat.....
Bei den Hunden ist es z.B. so, dass man, wenn man mehr als drei Hündinnen hat, schon als "Gewerbsmässiger" Züchter eingestuft wird und das ist dann genehmigungspflichtig.
Von daher denke ich, dass das bei den Vögeln auch so sein wird, bis zu einer bestimmten Anzahl ist es Hobby, dann gewerbsmässig....

Gruß

Britt
 
Thema: Zuchtgenehmigung und Sachkundenachweiss

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