Im Ernstfall werden auch Tauben gekeult!!!

Diskutiere Im Ernstfall werden auch Tauben gekeult!!! im Forum Rassetauben im Bereich Tauben - Pressemitteilung vom 07.04.2006 des Muldentalkreises Über die Verordnungen des Bundes/Landes können sich die Landkreise und deren Veterinare...
woher die das wieder wissen wollen...

... dass das infektionsrisiko soundsogroß ist.
das sind doch wohl alles propheten und ich glaube deshalb sollten wir auch einfach alles hinnehmen, was uns von denen diktiert und angetan wird.
*zähneknirsch*

winnkler
 
Tut mir sehr Leid für den Züchter, das muss wirklich furchtbar für ihn sein, besonders nachdem er kurzzeitig hoffen durfte, dass sich das alles doch noch zum positiven wenden würde. :(
Aber so schlimm das auch ist und wie sinnlos es erscheint, dass Tauben auch getötet wurden, ich denke wir dürfen jetzt den Kopf nicht hängen lassen und die Furcht in uns hineinfressen, dass wir unsere Tauben demnächst auch verlieren werden. Es ist bisher immer noch der einzigste Vogelgrippefall hier in Deutschland bei Nutzgeflügel, vielleicht auch dank dem strikten Verhalten unserer Behörden. Das sollten wir bei aller Ohnmacht gegen das Geschehen auch bedenken. :(
Andrea
 
Tötung Tauben

Hallo,
ich dachte die Tauben würden bei der Verbreitung von H5N1 eine geringe Rolle spielen, sie könnten andere Tiere nicht anstecken. Warum wurden sie dann getötet?
Wurden die Tauben des Züchters im Sperrbezirk jetzt getötet weil der Vogelgrippevirus im Nutzgeflügelbestand festgestellt worden war?
Würde man auch die Tauben im Sperrbezirk töten wenn jetzt kein Nutzgeflügelbestand betroffen wäre sondern ein Wildvogel (z. B. Ente etc.)?
Weiß da jemand was genaueres drüber?

Lieben Gruß
 
Laut OVG ist es zur Bekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 aber notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten.

Der Erreger könne nach jetzigem Kenntnisstand allein schon durch die Luft übertragen werden. Die Entscheidung in dem Eilverfahren war endgültig.

Das OVG war der Meinung, die vom Züchter zugesagte völlige Isolierung seiner Tiere sei nicht ausreichend, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Da die Keulung in solch einer Gefahrenlage besonders schnell geschehen müsse, müsse auch wegen der Vielzahl der betroffenen Geflügelhalter in einem Sperrgebiet nicht jeder einzelne Fall besonders geprüft werden.

Ist die Aufstallung nun anfechtbar?
 
Vor allem wenn er schon allein über die Luft übertragbar sein soll, wieso gibt man dann Entwarnung für Badegewässer und es soll auch angeblich nichts machen wenn Kinder mit Vogelkot in Berührung kommen :?

Alles sehr schleierhaft. Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat. Der Staat hat immer recht! :nene:
 
Alles nicht so einfach:

ich dachte die Tauben würden bei der Verbreitung von H5N1 eine geringe Rolle spielen, sie könnten andere Tiere nicht anstecken.

Das ist richtig-Tauben können sich unter natürlichen Bedingungen nicht anstecken. In Laborversuchen hat man Tauben bewußt infiziert und zwar mit einer Erregermenge die so in der Natur nie vorkommt. Die Tauben trugen dann zwar den Erreger in sich, haben über den Kot aber derartig verschwindend geringe Mengen an Erregern ausgeschieden, daß damit keine Versuchshühner (die sich sehr leicht anstecken lassen) infiziert werden konnten. Aufgrund dieser Erkenntnisse fallen Tauben auch nicht unter die Aufstallungspflicht.

Warum wurden sie dann getötet?

Das fragen wir uns alle-die "Begründung" kann man im Urteil des OVG nachlesen...


Würde man auch die Tauben im Sperrbezirk töten wenn jetzt kein Nutzgeflügelbestand betroffen wäre sondern ein Wildvogel (z. B. Ente etc.)?

Nein, jedenfalls bisher nicht. Sonst hätte man in M-V ja auch Tauben gekeult.

Alles sehr schleierhaft.

Vor allem, weil sich in Sachsen nur die aufgestallten Tiere und nicht die kontrolliert freilaufenden Gänse infiziert haben! Ich glaube nicht, daß die je rausbekommen woran sich die Tiere infiziert haben.

:+klugsche
 
Ich habe den Bericht über besagten Taubenhalter aus Sachsen gestern in "Brisant" gesehen. Der Mann hat ja wirklich alles versucht, den "Keulern" Zugang verweigert und sich ans Gericht gewandt, aber seine Klage wurde abgewiesen. Wie aber erklärt ein Richter, dass sich besagte Tauben so viele Tage später "noch immer" bester Gesundheit erfreuen und keinerlei Anzeichen einer Krankheit, vor allem nicht Vogelgrippe, zeigen? Im TV war zu sehen, wie die zum Tode verurteilten Tauben abtransportiert wurden ...

Tauben halte ich nicht, aber andere Vögel. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, es wie o.g. Taubenhalter zu machen, wenn es so weit käme, dass auch bei mir am Wohnort gekeult wird (wir sind z.Z. "nur" Beobachtungsgebiet), also Zutritt verweigern, Klage einreichen. Was dabei allerdings rauskommen kann, habe ich gesehen. Oh man - und es ist kein Ende des Wahnsinns abzusehen.
 
"Ghost-Loft"

Da gibt es nur eins. Schaut Euch um wo Ihr am Tage "X" Eure besten Zuchttauben bei Verwandten/Bekannten verstecken könnt und entwickelt einen Notfallplan. Da Tauben auf natürlichem Weg nicht mit Aviärer Influenza infiziert werden können, könnt Ihr damit auch keinem einen gesundheitlichen Schaden zufügen und handelt rechtens. Am einfachsten ist es sich bei einem Taubenkumpel der weit weg wohnt einzumieten. Zur Not tun es auch Kaninchenkäfige, in die einige Sitze einmontiert werden und die Ihr bei Tante Frida auf den Balkon oder in den Garten stellt. Wir Taubenzüchter werden uns doch von dahergelaufenen bürokratischen Sesselpupsern nicht einschüchtern lassen. Für die besteht der Feierabend aus Briefmarkensammeln oder Fernsehgucken. Die leben in ihrer bescheuerten kleinen Welt und wissen gar nicht wie viel Arbeit und Zeit darin steckt einen guten Stamm aufzubauen.
 
Rollertaube schrieb:
Wir Taubenzüchter werden uns doch von dahergelaufenen bürokratischen Sesselpupsern nicht einschüchtern lassen. Für die besteht der Feierabend aus Briefmarkensammeln oder Fernsehgucken.

... oder surfen (z.B. in Vogelforen!) :beifall:
 
Aus dem Link:
Die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet in Wermsdorf müssen getötet werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten.

Da es keinen Hinweis dafür gibt (obwohl danach gesucht wurde), dass Tauben den Virus H5N1 übertragen können, scheint mir der letzte Satz des Zitats eher "der Einfachheit halber" gesprochen worden sein.

Ich glaube, dass Haustauben ein Image-/Lobbyproblem haben - oder hätte man sich das auch bei z.B. Hauskatzen getraut, die in Deutschland ja immerhin auch außerhalb einer Versuchsanstalt an dem Virus erkrankt sind? (Keine Sorge, ich habe nichts gegen Hauskatzen und bin erst recht nicht für eine Tötung.)

... aber Aktionismus beruhigt ja das Gewissen.
 
Da hat wohl einer die Seite platt gemacht.....
Lädt jedenfalls nicht.
 
Thema: Im Ernstfall werden auch Tauben gekeult!!!
Zurück
Oben