Im Ernstfall werden auch Tauben gekeult!!!

Diskutiere Im Ernstfall werden auch Tauben gekeult!!! im Forum Rassetauben im Bereich Tauben - Pressemitteilung vom 07.04.2006 des Muldentalkreises Über die Verordnungen des Bundes/Landes können sich die Landkreise und deren Veterinare...
Da steht aber ausdrücklich Nutzgeflügel , Tauben gehören nicht zum Geflügel.
Davon mal abgesehen, wenn die Bürger sich das gefallen lassen sind sie selber schuld.
Denn ausdrücklich ausgenommen sind nur Wellensittiche und Papageien. Das würde bedeuten daß Kanarienvögel, Finken etc. und alle anderen Sittiche und Kakadus dazu gehören können.
Entweder sind die Behörden da so dumm oder man könnte auf die Idee kommen daß noch alte Seilschaften existieren die genau so weitermachen wie vor der Wende.
 
Hi,

Ich hätt da mal ne frage dazu.

Warum sollen Tauben nicht zu Geflügel zählen.

Laut Biologie zäht zu Geflügel, alles was federn und flügel hat
 
Laut Biologie zäht zu Geflügel, alles was federn und flügel hat

Naja-unterschreiben würde ich das jetzt nicht.... Muß ich auch nicht, denn Alfred meinte wohl eher die Einstufung als Geflügel in den Vogelgrippeverordnungen und da gehören Tauben nicht zum Geflügel.
 
Hallo,

das Wort "Geflügel" gibt es in der Biologie garnicht! Der Ursprung dürfte im "Kochjargon" zu finden sein, da es sich bei "Geflügel" oder "Nutzgeflügel" ausnahmslos um Vögel (in aller Regel sind es Hühnervögel oder Gänsevögel) handelt, die dem menschlichen Verzehr dienen.
Analog dazu gibt es noch "Ziergeflügel". Ziergeflügelhaltung gab es erst nach der Nutzgeflügelhaltung, so wurde für Fasanen, Zierenten etc. wohl das Wort "Ziergeflügel" geprägt, um deren Zweck auszudrücken.
Weiterhin existiert das Wort "Wildgeflügel" welches für "jagbare Vogelarten" gilt wie Rebhuhn, Wachtel, Jagdfasan die letzendlich auch verzehrt werden.

tobias
 
Die Entscheidung liegt beim Veterinäramt

Hallo,
durch meine Beruf habe ich indirekt auch mit der Vogelgrippe zu tun. Hier ein kleiner Auszug aus einem Schreiben vom Landratsamt.

Festsetzung eines Sperrbezirks in ca. 3 km Radius um den Ausbruchs/Fundort

Festsetzung eines Beobachtungsgebietes in ca. 10 km Radius um den Ausbruchs/Fundort

Ausbruch von Vogelgrippe bei einem Wildvogel
Amtliche Feststellung der Geflügelpest durch das Veterinäramt (§13 Tierseuchengesetz)

Im Sperrbezirk gilt für 21 Tage
- Verbringungsverbot für Geflügel und anderer in Gefangenschaft lebender Vögel, für Geflügelprodukte und für tierische Nebenprodukte von Geflügeln (einschließlich Dung und flüssiger Stallabgänge)
- Anleinzwang für Hunde und Einsperren von Katzen im Haus

Im Beobachtungsgebiet gilt für 30 Tage
- Erlaubnisvorbehalt für die Verbringung von Geflügel und anderer in Gefangenschaft lebender Vögel und von Bruteiern innerhalb des Gebietes

für die ersten 15 Tage gilt
- Verbringungsverbot von Geflügel und anderer in Gefangenschaft lebender Vögel nach außerhalb des Gebietes

Von Tauben töten in einem Ausbruchs/Fundort konnte ich nichts entnehmen. Eine solche Maßnahme wird das Veterinäramt je nach Einzelfall und Lage vom Taubenschlag entscheiden. Die Möglichkeit haben sie bestimmt.
 
Wenn diese Angaben richtig sind...

...ist es schon passiert: 8o

Gestern wurden 65 Tauben des Sportfreundes Erich Ortler aus Wermsdorf
gekeult.
Desweiteren wurden alle Rassetauben und alles Geflügel niedergemacht.
Ausgenommen waren Papageien und Wellensittiche.
Bei einem weiteren Taubenzüchter entscheidet morgen das Gericht, so die Aussage vom 1. Vorsitzenden, ob auch dieser Bestand vernichtet wird.



Nach Angaben des sächsischen Sozialministeriums wurden in der Sperrzone insgesamt 7000 Hühner, Puten, Gänse und Tauben am Wochenende bei Hobbyzüchtern abgeholt und getötet. 1000 stammten aus dem Muldentalkreis, weitere 6000 Tiere kamen zur Keulung aus dem ebenfalls betroffenen Kreis Torgau-Oschatz in einen Schlachthof in Mutzschen.
 
Gute Neuigkeiten

Hab es gerade im MDR Videotext gelesen, der Brieftaubenzüchter hat erfolgreich geklagt, seine Tauben werden nicht gekeult, nachdem er eidesstattlich versichert hat, dass seine Tauben seit dem Ausbruch der Vogelgrippe keinen Freiflug mehr hatten. :freude:
Andrea
 
@ Andrea
Die von Islanddonek beschriebene Keulung hat stattgefunden. Die Keulung der Tauben eines weiteren Züchters konnte durch Gerichtsbeschluss verhindert werden.
Nützliche Infos hierzu siehe hier und hier.
 
@sweet22

Ist klar-es ging bei dem Gerichtsurteil um diesen Züchter:
Bei einem weiteren Taubenzüchter entscheidet morgen das Gericht, so die Aussage vom 1. Vorsitzenden, ob auch dieser Bestand vernichtet wird.
.

Mich würde allerdings interessieren, ob tatsächlich auch Rassetauben gekeult wurden, oder ob es "nur" (schlimm genug!8( ) dem einen Brieftaubenzüchter passiert ist!??
 
@Islanddonek
Meines Wissens wurde alles gekeult, was Federn hatte. Ausnahmen: Papageien, Wellis, Zebrafinken und die Brieftauben des besagten Züchters.
Die Tauben dieses Züchters konnten nicht gekeult werden, da diese, aus unerklärlichen Gründen, vor dem Anrücken der gelben Männchen, aus ihrem Schlag ausgebrochen sind.:zwinker: Am nächsten Tag kam es dann zu dem Gerichtsbeschluß.
Eine Unterscheidung zwischen Brief- und Rassetauben sollte nicht stattfinden!
 
@Sweet22

Weißt Du denn sicher, daß auch andere Tauben gekeult wurden? Wenn ja, was für Rassen, wie viele usw..??? Ich kenne nur die allgemeine Aussage eines Brieftaubenzüchters:
Gestern wurden 65 Tauben des Sportfreundes Erich Ortler aus Wermsdorf
gekeult.
Desweiteren wurden alle Rassetauben und alles Geflügel niedergemacht.

Das da nicht zwischen Rasse- und Brieftauben unterschieden wird, hatte ich mir schon gedacht.

Ist denn sicher, daß es sich bei dem Züchter, der den Gerichtsbeschluß erwirkt hat um den gleichen Züchter handelt, dem unglücklicherweise die Tauben ausgebrochen sind?

Fakten, Fakten, Fakten...(Hoecker ist raus!):D
 
Danke

Danke für die Informationen an dieser Stelle. Man weiß ja nicht wenn es einen selber trifft. Ich wohne an der Iller mit Stauseen und vielen Wildvögeln. Da ist es gut, wenn einem ein Gericht mit Aktenzeichen bekannt ist, dass sich mit dieser Angelegenheit schon befasst hat.
:prima:
 
LuWa schrieb:
Man weiß ja nicht wenn es einen selber trifft. ... Da ist es gut, wenn einem ein Gericht mit Aktenzeichen bekannt ist, dass sich mit dieser Angelegenheit schon befasst hat.
Genau dafür sind die Infos gedacht:zwinker:
 
@LuWa

Das Urteil bezieht sich nur auf Tauben (und nicht z.B. auf Mandarinenten!), da diese lt. Geflügelpestverordnung nicht unter Geflügel fallen!!!
 
Vorsicht!

Hallo zusammen,

bei dem zitierten Urteil handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um eine einstweilige Verfügung, die einzelfallbezogen ausgesprochen wurde. Diese Verfügung ist in Zusammenarbeit des Verbandes Deutscher Brieftaubenliebhaber und dem zuständigen Verwaltungsgericht erwirkt worden.
Sollte jemand von uns in eine ähnlich prekäre Lage kommen, wie der o. g. Sportfreund, so müssen wir wohl den selben Weg beschreiten; nämlich eine einstweilige Verfügung erwirken, die allerdings nur aufschiebenden Charakter hat.
Hoffen wir das Beste!

Beste Grüße

Heinrich
 
Vielleicht nur aufschiebenden Charakter, aber wenn es keine Sperzone mehr gibt, gibt es auch keine Keulung mehr (obwohl man bei unserem Staat da nie ganz sicher sein kann).
 
Hier war es zu spät....

Leider kann ich meine Frage
Weißt Du denn sicher, daß auch andere Tauben gekeult wurden? Wenn ja, was für Rassen, wie viele usw..???
mittlerweile selbst beantworten:

Über 3 Ecken habe ich aus sicherer Quelle erfahren, daß in diesem Bezirk 80 Deutsche Nönnchen in rot, gelb und silber gekeult wurden!8( 8o 0l :+shocked: :vogel: :k :+schimpf

Und gerettet ist der Brieftaubenbestand mit der einstweiligen Verfügung auch noch nicht, sondern es wird morgen neu entschieden:

Dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen liegt in dem Eilverfahren eine Beschwerde des Regierungspräsidiums Leipzig vor. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte entschieden, dass die Tiere eines Züchters aus dem nahe gelegenen Mutzschen nicht getötet werden müssen.
.....
„Das Infektionsrisiko in dem Gebiet ist so hoch, dass keine Ausnahmen möglich sind“, begründete ein Sprecher des Regierungspräsidiums am Dienstag die Beschwerde. „Wir gehen davon aus, dass die Geflügelpestverordnung auch die Tötung von Brieftauben zulässt.“
 
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