buteo
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also, ich habe meine tauben ganzes jahr im freiflug, es kommt auch vor, das hin und wieder einen verlust durch einen greif zu verschmerzen habe,
doch habe ich sei dank, einen sehr guten nachbar der jäger ist und dieses leidige problem für mich erledigt.
Damit begeht er eines der drei Verbrechen, die das deutsche Jagdgesetz kennt:
Tiere zu schießen, die geschont sind.
Ein Habicht unterliegt dem Jagdrecht, wie alle Greife, sind aber ganzjährig geschont.
Diese zu fangen und oder zu töten ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Ich hoffe zumindest, Du bist da nicht auch noch stolz drauf.
Es ist unglaublich, welche Blüten das hier manchmal treibt.