ganz dumme fragen stellt

Diskutiere ganz dumme fragen stellt im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - was ist eigendlich,wenn man sich einen vogel kauft (privatperson,züchter) und man merkt das der vogel kein ring trägt? oder wenn einen ein vogel...
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TanaSatan

Guest
was ist eigendlich,wenn man sich einen vogel kauft (privatperson,züchter) und man merkt das der vogel kein ring trägt?
oder wenn einen ein vogel zufliegt ohne ring?

meine mutter meint,das die tiere dann "wegkommen" stimmt das?
oder kann man mit den tierchen dann hin,das sie einen ring bekommen??
meine beiden schnuffels haben ja zum glück ringe,aber bei uns fliegt ein wilder rosella rum (es flogen besser gesagt zwei wilde rum,aber einen haben wir schon gefangen,der einen offenen ring trägt) und wir versuchen den einzufangen,deswegen frag ich schonmal nach,falls wir es schaffen und was mit dem passiert wenn er kein ring hat :?

und noch ne frage,werden die ringe immer am linken bein angebracht? oder ist das nur zufall,weil alle unsere pieperlinge haben ringe am linken,würd mich halt mal so interessieren *g*
 
Hallo TanaSatan,

ich vermute, dass Du speziell für Sittiche fragst? Die müssen immer einen Ring haben (wegen Psittacose).
Desweiteren gibt es noch andere Vogelarten (z.B. Cardueliden) bei denen auch eine Ringpflicht besteht (je nach Gesetzeslage: Bundesnaturschutz/Washingtoner Artenschutz etc). Ansonsten besteht z.B. für Kanarienvögel, Zebrafinken und sonstige Prachtfinken KEINE Ringpflicht. Sind diese Vögel beringt, dann hat der Züchter sie angebracht wegen Kenntnismachung der Zuchtlinie, Unterscheidung oder weil er mit den Vögel an Bewertungsschauen teilnimmt.
Und an welchem Bein der Ring angebracht wird, ist schnurzpiepeegal (man hat ja nur die Auswahl zwischen zweien). :zwinker:
 
unsere zebrafinken tragen keine lol säh bestimmt komisch aus bei so minitierchen,bei unseren beiden kanarien trägt nur der hahn einen ring,unsere wellis sind alle beringt,die rosellas auch und von meinen beiden nymphensittiche trägt nur der hahn einen ring,das weibchen hat ihren verloren als sie noch jünger war (ist das schlimm?? ich züchte ja nicht,hab dafür gar kein platz lol ich kann ja den züchter fragen ob er noch die nummer kennt,aber ob der die noch hat? taiga is ja schon 2 jahre alt)

aber was ist jetzt,wenn man einen wildfang einfängt (einer der abgehauen ist irgendwo oder einfach ausgesetzt wurd) und der keinen ring trägt?
man diesen aber gerne behalten möchte? darf man das oder muss man mit dem erst wo hin damit man sicher gehen kann,das der gesund is oder sowas?
 
TanaSatan schrieb:
...aber was ist jetzt,wenn man einen wildfang einfängt (einer der abgehauen ist irgendwo oder einfach ausgesetzt wurd) und der keinen ring trägt?
man diesen aber gerne behalten möchte? darf man das oder muss man mit dem erst wo hin damit man sicher gehen kann,das der gesund is oder sowas?

Wenn ein zugeflogener Vogel keinen Ring trägt, kann man darüber auch nicht den Züchter ermitteln, Halter kann zwischenzeitlich ja jemand anderes gewesen sein. Tja, und das mit dem behalten: in Zeitungen die Suchanzeigen nachschauen, evtl hängen ja auch irgendwo an Laternenmasten oder Supermärkte Suchanzeigen. Evtl auch selber inserieren "zugeflogen..". Und wenn Du nicht sicher bist, ob der Vogel gesund ist, musst Du beim Tierarzt vorbeischauen.
Vor allem den Vogel nicht sofort zu seinen eigenen Vögel setzen.
 
also wenn wir es schaffen,den wilden rosella zu fangen und ihn vom TH abchecken lassen (was doch irgendwie selbstverständlich ist,wer möchte schon ein krankes tier haben) und sich keiner meldet,könnte man diesen behalten?
gut,wir schauen nämlich noch wegen den wilden rosella,aber ich hab das gefühl der hat den letzten schneesturm nicht überlebt hat :traurig:
 
ne...das tierheim in osna ist..naja :k ..außerdem wo drei rosellas satt werden,kann auch ein vierter satt werden :zwinker:
 
Hi

bei fundtieren ist es so, dass sie ein viertel jahr nicht weitergegeben werden dürfen. solange kann der ehemalige besitzer dieses tier gegen unkostenerstattung zurück verlangen. der finder bzw fänger ist verpflichtet diesen fund in geeigneter form anzuzeigen. th, ata usw. nach dieser zeit hat der finder anspruch auf die fundsache und geht wenn er es will in sein eigentum über. kein anspruch auf die fundsache besteht, wenn es sich um diebesgut oder andren nicht rechtmässig erworbenen sachen handelt.

zur ringfrage: er wird mit sicherheit mit einen offenen ring nachberingt werden, diesen kannst du dann übern ta bestellen.
anderer seits ist es ohne erlaubnis nicht gestattet tiere aus der natur zu entnehmen. zb in köln die alexe usw.
 
also den moses (rosella) haben wir jetzt seid 14.6.05 und keiner hat sich gemeldet (wir haben im tierheim bescheid gegeben,in verschiedenen zoohandlungen,wir haben sogar bei uns in der siedlung aushänge gemacht)
da er an menschen gewöhnt war und auch den käfig kannte,glauben wir nicht,das er ein frei geborener is.

wir wollten ihn nicht ins tierheim bringen,aber auch nicht wieder frei lassen (das wetter war so mies und er kam ja schon immer zu unseren rosellas um von denen futter zu stibietzen)
ich hoffe doch das war nicht falsch von meiner familie
 
Ich bin kein Jurist, aber gem. §90a BGB sind auf Tiere "die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist".

D.h. also §965 BGB:

Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Und u.a. § 973 BGB:

Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.

Aber, wie schon geschrieben, ich bin kein Jurist, vielleicht kann ein solcher ja auch mal sein Statement dazu abgeben.

Viele Grüße

Charlie
 
hallo,
da der rosella unter anhang b steht muss ein ring mit gültiger nummer eigentlich aus herkunftsnachweis vorhanden sein,du solltest mal bei deiner behörde nachfragen es kanns ein dass sie dann eine nachberingung machen lassen.
 
Hi Sagany

überlege mal bitte, wenn kein ring vorhanden kann auch kein herkunfstnachweis erstellt werden iss eigendlich logo oder ?????? wie willst du den züchter ausfindig machen ?????
 
................

hallo maika,
hier gilt ein ganz entschiedenes "Nein" denn dem Gesetz nach dürfen diese Ringe nur für eigene Nachzuchten verwendet und dem entsprechen muß auch die Dokumentation sein werden.
gruß birkenholz
 
Hallo,

ein Prachtrosella (Platycercus eximius) fällt unter BArtSchV A5 und ist nicht meldepflichtig und benötigt KEINEN Herkunftsnachweis. Beringt wird er nach der Psittacoseverordnung.

Melde den Vogel als zugeflogen bei deiner Behörde und du bekommst dort einen offenen Ring für ihn. Eine Wartezeit muß wohl kaum eingehalten werden, da es schwer zu beweisen ist, wem ein Vogel ohne Ring jetzt wirklich gehört hat.

Viele Grüße
Sabine
 
Thema: ganz dumme fragen stellt

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