Schutzvertrag

Diskutiere Schutzvertrag im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo bin neu hier muss leider meinen 2. Grauen verkaufen, da er sich nicht mit meinem alten versteht. Nun habe ich auch schon einen Käufer...
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PaulchenP

Guest
Hallo bin neu hier

muss leider meinen 2. Grauen verkaufen, da er sich nicht mit meinem alten versteht.
Nun habe ich auch schon einen Käufer gefunden und möchte einen Schutzvertrag aufsetzten. Hat da vieleicht einer nen Beispiel für mich, was da so drin stehen muss. Desweiteren was muss ich dem Käufer noch alles aushändigen? Habe noch das DNA Gutachten und das Zertifikat vom Züchter wo ich den Grauen gekauft habe.
Sollte ich auch noch nen ganz normalen Kaufvertrag machen?

Danke schonmal.

MfG
Paul
 
nur kurz Antwort:

lies mal hier: http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=91786

Ein Schutzvertrag ist nur ein Schutzvertrag, wenn er keinen "Kaufpreis" enthält. Willst Du einen "Marktüblichen" Gegenwert bekommen kommt nur ein Kaufvertrag in betracht. Schriftform ist nicht zwingend aber würd ich Dir raten. Ein Schutzvertrag hat natürlich NUR schriftlich einen Sinn!

Gruß

Stefan
 
Hallo!

Was ich mich die längste Zeit frage:
Hat so ein Schutzvertrag im Falle des Falles denn wirklich eine rechtliche Absicherung?

lg, Othmar
 
Hallo Othmar,

grundsätzlich schon. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Verstößt eine der Parteien gegen ihn macht sie sich Schadenersatzpflichtig oder eine andere vereinbarte Folge wird "aktiviert" (Rückfall des Eigentums etc...)
Die Durchsetzung der Ansprüche wird aber recht aufwendig (ohne Anwalt kaum zu bewältigen sofern die Gegenpartei sich "sperrt").
Allerdings darf der Schutzvertrag auch nicht gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (z.B. Vereinbarung eines Eigentumrückfalls bei marktüblichem Entgelt). Ohne salvatorische Klausel ist der ganze Vertrag dan hinfällig (und bei einem eigens aufgesetzten Vertrag - wer denkt da schon als Nichtjurist an eine salv. Klausel???).
... Verträge sind ein langes Thema ...

Gruß

Stefan
 
Hi

schutzverträge kann man machen und diese sind auch bindent. eine schutzgebühr darf allerdings nur von vereinen oder ths erhoben werden, dafür bekommt man dann auch eine spendenquittung. wird von privatleuten eine schutzgebühr erhoben, gildet diese als kaufpreis und der schutzvertrag ist gegenstandslos. mann kann sich aber bei eventuellen weiterverkauf das vorkaufsrecht sichern, mehr geht nicht.
 
Was spricht dagegen, dass eine Privatperson eine Schutzgebühr erhebt? Das geht, na klar. Nur sie darf nicht dem marktüblichen Kaufpreis entsprechen! Eine Schutzgebühr von z.B. 20 € bei der Abgabe eines Graupapageies ist also durchaus statthaft auch bei der Abgabe durch eine Privatperson. Bei 200€ allerdings wirds schon kritisch mit der Statthaftigkeit. Dann ist es schon so, wie Ararudi sagt.

Gruß

Stefan
 
Hallo Paul,

du musst dich grundsätzlich entscheiden, ob das Tier einen neuen Besitzer oder einen neuen Eigentümer bekommen soll. Bei einem Eigentümerwechsel (was üblicherweise mit einem Kaufvertrag geschieht) hast du kaum Einfluss darauf, was der neue Eigentümer mit dem Tier macht. Du kannst halt kein Auto verkaufen und dem Neubesitzer vorschreiben, dass er damit nur im Juli fahren darf, und auch dann nur bis 80 km/h...

Wenn du einen Schutzvertrag schließt (was z.B. Behörden bei beschlagnahmten Tieren machen, die bei ihren Besitzern verbleben dürfen), verbleibt das Tier i.d.R. in deinem Eigentum, es wechselt nur den Besitzer. Bei dieser Art der Überlassung kannst du vertraglich vieles festlegen. Aber: Verträge aufsetzen und unterschreiben ist nicht das Problem. Probleme gibt es, wenn der Neubesitzer deines Erachtens gegen den Vertrag verstößt, du ihm das aber beweisen musst. Sowas kann durchaus ein jahrelanges Gezerre vor Gericht geben.

Will meinen: Mit Menschen, denen man nicht traut, sollte man gar keine Verträge schließen. Letztendlich ist das immer eine Vertrauensfrage. Und aus Haltersicht würde ich von einem Vorbesitzer, den ich nicht gut kenne, niemals einen Papagei mit Schutzvertrag übernehmen. Weil es nämlich schon einige Leute gibt, die es sich nach ein paar Wochen anders überlegen und behaupten, dem Piepmatz ginge es beim Neubesitzer ja sooo schlecht, und das Tier dann zurück haben wollen.

Diese Art Streit hatte ich einmal ansatzweise, und das mache ich nie wieder. Entweder wird das Tier sofort mein Eigentum, oder der Vorbesitzer kann es behalten. Was nur für Menschen gilt, die ich nicht gut kenne. Unser alter, kranker, blinder Grauer ist uns auch nur per Schutzvertrag überlassen. Kein Problem, funktioniert seit Jahren, weil wir und der Eigentümer uns gut kennen und einvernehmlich miteinander auskommen. Wenn das nicht so wäre, wäre dem Tier aber auch mit einem Schutzvertrag kaum geholfen...

Viele Grüße,
Stefan
 
........Schutzvertrag ?

.:+klugsche ....ich kann nicht "meine Tiere" per Schutzvertrag bei einem anderen Menschen sitzen haben - oder?
gruß birkenholz
 
birkenholz schrieb:
.:+klugsche ....ich kann nicht "meine Tiere" per Schutzvertrag bei einem anderen Menschen sitzen haben - oder?
Doch - genau das. Das ist der (nicht einfach sprachlich spitzfindige, sondern juristische) Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Wenn du eine Wohnung mietest, befindet sich diese für die Mietdauer in deinem Besitz. Und es ist vertraglich recht genau geregelt, was du damit anstellen darfst. Der Eigentümer hingegen ist wer anders. Analog kann man es mit Tieren auch handhaben. Wiegesasgt, Behörden machen das mit beschlagnahmten 'illegalen' Tieren oft ganz genau so.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi

wie ich schon schrieb, privatleute können keine schutzgebühr verlangen.
jeder gezahlte preis ist ein kaufpreis, es kann auch jeder seine sachen unter wert verkaufen. dito spielt die höhe des " schutzgeldes " keine rolle.
 
Hallo,

ararudi schrieb:
wie ich schon schrieb, privatleute können keine schutzgebühr verlangen.
Wobei mir deren Sinn auch nicht klar ist ('Gebühr' wofür?). Entweder verkaufe ich das Tier, oder ich überlasse es und habe weiter 'den Daumen drauf'. Vermieten wie ein Auto oder eine Wohnung ist doch eh nicht.

Viele Grüße,
Stefan
 
Thema: Schutzvertrag

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