Papageien in der Mietwohnung, schriftliche Genehmigung erforderlich?

Diskutiere Papageien in der Mietwohnung, schriftliche Genehmigung erforderlich? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe heute mit unserer zukünftigen Vermieterin gesprochen, die uns mitteilte, dass Papageien in der Wohnung gar kein Problem seien...
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Tari

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Hallo,

ich habe heute mit unserer zukünftigen Vermieterin gesprochen, die uns mitteilte, dass Papageien in der Wohnung gar kein Problem seien und man darüber auch nicht weiter reden würde. Anscheinend gabs noch nie Probleme mit Papageien, eher mit Hunden und Katzen, da diese genehmigungspflichtig sind.

Also eigentlich sollte ich mich auf ihre Aussagen verlassen können, da die Vermieterin eine jahrelange Mandantin von uns ist, aber dennoch bin ich eben immer ein bissl mißtrauisch: Sollte ich darauf bestehen, dass die Papageienhaltung im Mietvertrag genehmigt wird oder ist dies gar nicht nötig, da Papageien eh zu den Ziervögeln zählen und es dann nur noch auf die lieben Nachbarn ankommt, also ob diese die Vögel mögen oder nicht?

Wie habt Ihr das denn so gehandhabt? Habt Ihr alle Eure Vermieter vorher über die Papageienhaltung informiert oder habt Ihr Eure gefiederten Freunde einfach auf gut Glück ins Haus geholt?

Danke schon im Voraus! :)
 
Hallo Tari,

ich würde die Vermieterin darum bitten, eine Zusatzvereinbarung bzgl. der Kakadus in den Mietvertrag aufzunehmen.

Auch bei den neuen Nachbarn würde ich mich vorstellen und sie freundlich auf die Kakadus vorbereiten.Ich weiss nicht genau, wie laut die beiden sind, könnte mir aber vorstellen, dass man sie im Haus hören kann.

WennDu von Anfang an ein guts Verhältnis zu allen Mitmietern hast, gibt es erfahrungsgemäss viel weniger Probleme, wenns mal etwas lauter wird.;)
 
Hallo Tina,

die richtigen Kakadus sind noch in Planung! ;) Zurzeit haben wir zwei Nymphies, die aber auch schon ordentlich lärmen können. Mein Hahn balzt sehr gerne um 22 Uhr abends.:~ Für mich ist der Gesang natürlich sehr schön und mir macht es nichts aus, aber wie Nachbarn das wohl sehen? Nymphies können jedenfalls nicht verboten werden, soviel ist schonmal klar. Meine jetzigen Vermieter wohnen unter mir und bekommen von den beiden übrigens gar nichts mit, obwohl ich hier in einem Altbau wohne.

Die Kakadus (egal ob klein oder groß) haben aber natürlich ein größeres Stimmorgan, wenn sie denn mal loslegen sollten.

Ich bin nur nicht sicher, ob eine schriftliche Aufnahme zur Kakaduhaltung in den MV wirklich etwas nützt, denn wenn die anderen sich beschweren, dann wird die Vermieterin diese Genehmigung vermutlich widerrufen, denn das darf sie ja auch, wenn die Tiere sehr laut sind.
 
Ja, dann darf sie die Genehmigung widerrufen.

Ich meine nur, ich würde mich dann trotzdem irgendwie sicherer fühlen mit was schriftlichem. Sie kann dann auf jeden Fall die Haltung nicht mehr verbieten, weil z.B. die Tapeten in Fetzen hängen oder kleine Löcher in der Wand sind.

Denn sie hat Dir die Papageienhaltung ja selbst schriftlich genehmigt.;) Mit Nachbarn ist das eine andere Sache. Aber wenn Dir die Vermieterin schon gesagt hat, dass die Papageienhaltung kein Problem ist, werden sich wahrscheinlich auch keine Schwierigkeiten ergeben.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall schon mal viel Spass mit den zukünftigen neuen Familienmitgliedern !:)
 
also i.d.R. sollte es schon eine schriftliche Genehmigung zur Papageienhaltung innerhalb des Mietvertrages sein.

Oftmals verbunden mit einer nötigen Haftpflichtversicherung oder dem "Aufkommen für Schäden resultierend aus der Tierhaltung".

Etwas haklig wird's dann, wenn spezielle Teilkündigungsfristen "der Zustimmung zur Papageienhaltung" genannt werden... die dann oft nicht kongruent mit den normalen Kündigungsfristen sind,
was zumindest meiner pers. Meinung nach, ein Unding ist. (:trost: )

Wenn schon, dann bitte eine totale Kündigung (nach unwirksamer Abmahnung :zwinker: ).... was anderes ist fubar - und habe ich auch schon abgelehnt. :zwinker:

wobei ich trotzdem noch nie eine dahingehende Reklamation hatte;
aber auch als Mieter muss man sich nicht alles bieten lassen, in Sachen Mietvertrags-Vertragskonditionen.

Gruss aus der Schweiz
 
Halli Hallo,

falls Ihr es nicht mitbekommen habt: Ich arbeite in einer Mietrechtskanzlei und unsere wahrscheinliche zukünftige Vermieterin ist eine Mandantin von uns, eine größere Wohnungsverwaltung. Die haben an die 7.000 Wohnungen und sie meinte, dass man über Vögel gar nicht weiter sprechen würde, anscheinend gab es da noch nie Beschwerden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen zig Wohnungen keiner mit Papageien lebt! ;)

Meine Chefs wollte ich mit dieser Frage nicht belästigen. Ich denke wenn ich unsere Mandantin darum bitte wird sie die Haltung zweier Papageien sicher mit in den MV schreiben, das sollte ja kein Problem sein! ;)

Was mich nur generell interessiert hat ist, ob so eine Genehmigung tatsächlich nötig ist, da Ziervögel ja immer erlaubt sind in Mietwohnungen und ich meine mal wo gelesen zu haben, dass Gerichte Papageien zu den Ziervögeln zählen, man also quasi keine schriftliche Genehmigung braucht.

Da ich aber jemand bin, der sich gerne abgesichert weiß, wollte ich mal Eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema hören. Ich würde mich freuen, wenn sich viell. noch mehr zu Wort melden würden, denn es gibt hier ja sicherlich einige, die in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus wohnen! :zwinker:
 
Hallo, wenn man googelt findet man das hier zum Thema
Hat mich auch interessiert, finde sonst nichts wirklich brauchbares.....
 
Thema: Papageien in der Mietwohnung, schriftliche Genehmigung erforderlich?
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