Doofe Frage

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andi74

Neuling
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Hallo ich hab mal wieder eine Doofe Frage
wenn meine Wellis mal Nachwuchs bekommen sollten ich aber keine Zuchtgenehmigung habe könnte ein bekannter der in der gleichen Strasse wohnt diese beringen ?? das es dann wieder "legal"ist
oder brauche ich für den Privaten Bereich keine Genehmigung und meine kleinen können dann auch ohne Ring ??
 
leider für dich doofe antwort:zwinker:

wenn er die ringe weitergibt begeht dieser züchter ein ordnungswidrigkeit! er darf es also nicht!!!!

was heißt hier privater bereich? auch wer kein berufszüchter ist und das sind fast alle züchter, braucht eine zg. selbst für den "eigenbedarf" an wellensittichen...

schau dich hier mal im forum um, da findest du antworten auf die gleichen fragen.:zustimm:
 
Zu ihm bringen

Du könntest die brütentenden Wellensittiche aber zu ihm bringen und dort brüten lassen.

Er trägt die Vögel dann in sein Zuchtbuch ein, beringt die Junvögel die er ebenfalls in sein Zuchtbuch einträgt.

Nach dem die Jungvögel selbständig ist gibt er dir alle Vögel wieder zurück und vermerkt die als (neuen) Besitzer in seinem Zuchtbuch.

Somit wäre die ganze Geschichte vollkommen legal.
 
Hallo Andi,

wenn du Platz genug hast und die Nachzucht bei dir zuhause behalten kannst, dann brauchst du weder Ringe noch eine Zuchtgenehmigung.

Gruß Frank
 
Freakle schrieb:
wenn du Platz genug hast und die Nachzucht bei dir zuhause behalten kannst, dann brauchst du weder Ringe noch eine Zuchtgenehmigung.
...... und machst dich in Deutschland trotzdem strafbar, was ich bisher hier im Forum gelesen habe ...... :?
 
Echt???

Auch wenn die Vögel nicht weg geegeben werden? Also ich habe die Infos von so nem Vortrag bei den Papageientagen. Lass mich aber gerne aufkl#ären, wenn ich mit meiner Meinung auf dem Holzweg bin, denn daß würde mich nun auch interessieren.

Gruß Frank
 
Auszug aus der Psittakoseverordnung:
(1)7) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen, dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband) oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden8) 9) 9a). Die Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, die das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 17 g Tierseuchen- gesetzes gegenüber dem jeweiligen Verband nachgewiesen haben. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können.
Also: Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen
Das gilt für jeden, dabei ist jeder der Nachkommen aufzieht als Züchter.
Erlaubnis nach § 17 g Tierseuchen- gesetzes:
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2. die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind
Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Papageien und Sittiche nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise kennzeichnet,
Jetzt alles klar?
 
Das heisst, die Elterntiere müssen beringt sein, die Jungtiere brauchen es nach Psittakoseverordnung nicht zwingend zu sein,

ich benötige jedoch nach Tierseuchengesetz eine Genehmigung, die Voraussetzung für die Nachzucht und die Ringbestellung ist, falls mit den Jungtieren mal gezüchtet werden soll.

Danke Alfred.
 
GrauAdler schrieb:
Das heisst, die Elterntiere müssen beringt sein, die Jungtiere brauchen es nach Psittakoseverordnung nicht zwingend zu sein,
Wo steht denn das? Es ist doch eindeutig:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Papageien und Sittiche nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise kennzeichnet,
Das heißt alle Papageien und Sittiche. Auch die Nachzuchten.
 
Freakle schrieb:
Echt??? Auch wenn die Vögel nicht weg gegegeben werden?
Hallo Frank
Überlege mal, wer weiss denn schon 100%ig, was die Zukunft bringt und ob man sich nicht doch irgendwann von den Vögeln trennen muss? :zwinker:
 
wo das steht?

Auszug aus der Psittakoseverordnung:
Zitat:
(1)7) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen, dabei hat er Fußringe zu verwenden, die

Da.

Das liess meine Interpretation - auf die Frage ales klar? - zu.

(Wenn ich denn nicht züchten oder handeln will.)
 
Hallo,

danke für die aufschlussreichen Infos. Wieder mal was dazu gelernt.

Gruß Frank
 
Thema: Doofe Frage

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