"Falschlieferung" von gekauften Vögeln

Diskutiere "Falschlieferung" von gekauften Vögeln im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - :traurig: hallo, hat jemand erfahrungen, was man evtl. rechtlich unternehmen kann, wenn man eine bestimmte vogelart von jemandem kauft, und dann...
Waldemar schrieb:
nachdem der kaufpreis überwiesen war, habe ich die vögel abholen lassen.

hmm, ich habe es so verstanden, dass die Vögel durch einen "Privatmann" abgeholt wurden... sprich die Vögel wurden nicht versendet... irre ich mich?!:?


Edit: ah okay, Waldemar war schneller.... okay doch versendet...

P.S. die Geier die ich "falsch" bekommen habe, für die musste ich bei der Spedition auch nicht unterschreiben, wurden mir in die Hand gedrückt und eg war der Fahrer... das die nu rote statt schwarze Augen haben, stellt ich auch erst beim "auspacken" fest!! :(
 
hi

sorry das ich da mal nachfrage! Aber ist das nicht egal ob das bei dem das geld schon gutgeschrieben worden ist?? wenn die 6 wochen noch nicht vorbei sind kannst du das wieder zurük holen! Geh doch mal zu deiner Bank und erkundige dich! Normalerweise sagen die dir dann ob es geht!
 
Es ist nicht egal: bei einer Überweisung hast du selber den Auftrag erteilt und nach Buchung hast du keine Möglichkeit über die Bank an dein Geld zu kommen. Notfalls nur übers Gericht, wenn es falsch gelaufen ist und der Empfänger das Geld nicht freiwillig rücküberweist.
Lediglich bei Lastschriften, wo du also nicht der Auftraggeber bist, kannst du der Abbuchung widersprechen.
 
Minimaus, darfst Du gerne nachfragen!


Waldemar hat einen Überweisungsauftrag zu Lasten seines Kontos, zu Gunsten des Empfängers erteilt. Also: Er erteilt direkt diesen Auftrag zu Lasten seines Kontos, über das ja nur er und eventuelle ausdrücklich Verfügungsberechtigte verfügen können.

Solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann er es auf schnellerem Weg noch zurückrufen. Das wird dann telefonisch erledigt.

Ist das Geld erst mal auf dem Empfängerkonto, kann nur noch der Empfängerkontoinhaber verfügen. Wär ja noch schöner, wenn jeder Zugriff auf die Konten anderer Leute nehmen könnte.
Offensichtliche Fehlbuchungen (z.B. falsche Kontonummer, Empfänger etc. )darf die Bank / muss die Bank natürlich stornieren.

Etwas anderes ist die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren (04) oder Abbuchungsauftragsverfahren (05).

Im Einzugsermächtigungsverfahren ist der Widerspruch möglich, und in diesem Zusammenhang geistert auch die 6 Wochen Frist durch die Weltgeschichte....

Hier wurde überwiesen, und da ist inix mit zurückholen. Das wäre auch eine tolle Vorauskasse, wenn ich mir nix Dir nix mein Geld wieder los bin...
 
ach so! Ok dann bin ich jetzt auch schlauer;) :zustimm:
 
hi,
also mit rückbuchung ist nix, hab ich schon auf der bank nachgehört.
jetzt hoff ich eben, dass er mir das geld zurück überweist.
oder hat irgend jemand lust 2 schippenkopfrötel käuflich zu erwerben???...lach
gruß w.
 
Waldemar schrieb:
oder hat irgend jemand lust 2 schippenkopfrötel käuflich zu erwerben???...lach
gruß w.

*gg* Da passe ich... meine Sittiche hätten sicher ne Menge Spass mit den beiden.... :D ;)
 
hallo waldemar,

1. du hast einen mündlichen kaufvertrag geschlossen.

2. der verkäufer hat eine bestimmte eigenschaft der "ware" zugesichert,
hier weisskopfschmätzer.

3. rechtlich wäre er nun verpflichtet die "ware" zurückzunehmen und den
kaufpreis, sowie sämtliche unkosten zu erstatten und zwar unabhängig davon,
ob er von der eigenschaft gewusst hat oder nicht.
 
hallo,
hab heute eine mail vom versender bekommen. er wäre bereit die vögel zurück zu nehmen und die kosten zurück zu erstatten.
hab mich erstmal soweit mit ihm geeinigt,dass ich die vögel versuche weg zu bekommen, damit nicht noch mehr transportkosten entstehen. falls das nicht klappt, gehen sie zurück an ihn.
soweit also alles bestens.
gruß w.

hallo lothar,
hab schon gedacht,bei dir wäre was passiert, weil du schon so lange nichts mehr von dir hast hören lassen.
 
Thema: "Falschlieferung" von gekauften Vögeln
Zurück
Oben