"Falschlieferung" von gekauften Vögeln

Diskutiere "Falschlieferung" von gekauften Vögeln im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - :traurig: hallo, hat jemand erfahrungen, was man evtl. rechtlich unternehmen kann, wenn man eine bestimmte vogelart von jemandem kauft, und dann...
Waldemar

Waldemar

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:traurig: hallo, hat jemand erfahrungen, was man evtl. rechtlich unternehmen kann, wenn man eine bestimmte vogelart von jemandem kauft, und dann ganz andere vögel geschickt werden?
Ich habe für einen zuchtkollegen ohne internet auf eine anzeige geantwortet, in der weißkopfschmätzer angeboten wurden. nachdem der kaufpreis überwiesen war, habe ich die vögel abholen lassen. aber anstelle der schmätzer habe ich 2 schuppenkopfrötel bekommen. da der ehemalige besitzer bis jetzt nicht auf meine mails geantwortet hat und mein zuchtfreund die vögel nicht haben will. würde mich interessieren, was ich weiter unternehmen kann, falls keine gütliche einigung möglich ist.
hatte jemand schon mal so einen fall?
mfg w.
 
Hallo,

wielange ist denn die Überweisung schon her?
Lass diese von deiner Bank zurückziehen, spätestens DANN wird sich der Zucht"kollege" melden!! ;)

Ich habe mir mal 1 Pärchen Nymphen schicken lassen:

rein weiße Weißkopfnymphen sollte es sein...
bekommen haben ich zwei Albinos!!

Machen konnte ich nichts, ich hätte mich falsch ausgedrückt meinte der gute Mann (Auf eine Anzeige: rein weiße Weißkopfnymphen zu verkaufen!! *anmerk*)...
Nu hab ich das Paar, dass gar keines ist, hier sitzen und sie sind mit anderen Nymphen verpaart!! Thats Life!

Machen kann man dagegen wohl nichts, bring ihm die Vögel wieder, zieh dein Geld zurück oder lebe damit, dass du die "falschen" bekommen hast!!
 
Hallo,

Überweisungen können zurückgerufen werden, im Zeitalter des beleglosen Zahlungsverkehrs eher eine theoretische Größe.

Zudem heisst der Kaufvertrag, den Dein Kollege abgeschlossen hat:

Ich kaufe Vogel A, Du lieferst mir Vogel A, und ich darf ihn bei Dir abholen lassen, deswegen machen wir Vorauskasse, Herausgabe des Vogels erfolgt nach unwiderruflicher Gutschrift des Betrages.

Der Verkäufer muss natürlich die Vögel des Vertrages liefern, und sollte in diesem Fall sogar die Kosten des zweimal zusätzlichen Transportes übernehmen.

Ihr habt doch die Adresse des Verkäufers. Einschreiben hin, mit der Aufforderung die korrekte Ware zu übergeben, ggf. Hinweis auf Rechtsweg.

Und zwischendurch nicht vergessen, die falschen Vögel zu füttern und gut zu behandeln.
 
Überweisungen können nach meinem Wissenstand nicht zurückgeholt werden - aber Lastschriften bzw. wenn eine Einzugsermächtigung gegeben wurde. Hier kann bis 6 Wochen nach Einzug das Geld wieder geholt werden.
 
Caro48 schrieb:
Überweisungen können nach meinem Wissenstand nicht zurückgeholt werden - aber Lastschriften bzw. wenn eine Einzugsermächtigung gegeben wurde. Hier kann bis 6 Wochen nach Einzug das Geld wieder geholt werden.
Genau - von der Bank bereits ausgeführte Überweisungen sind nicht rückbuchbar.
Lastschriften übrigens sogar länger als 6 Wochen, wenn man vorher keine Kenntnis davon hatte (Kontoauszug). Wenn ich also alle 6 Wochen nur einen Kontoauszug hole, beginnt die frist ab diesem Tag - theoretisch also 12 Wochen möglich. :zwinker:

PS: es kann sogar sein, dass erst bei Quartalsabschluss der Bank die 6-Wochenfrist läuft - bin mir aber da nicht ganz sicher...
 
Als Lösungsansatz kommt es hier eh nicht in Frage, aber

Genau - von der Bank bereits ausgeführte Überweisungen sind nicht rückbuchbar.

es ist so:

Solange der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gut gebracht wurde, kann ein Rückrufauftrag sehr wohl bearbeitet werden.

Nur ist es seit der Abkehr vom beleghaften Zahlungsverkehr und den immer kürzer werdenden Laufzeiten die besagte "theoretische Grösse."
 
hallo,
also der betgrag wurde dem verkäufer ja gutgeschrieben, sonst hätte er die vögel ja nicht geschickt. also rückholung fällt schon mal flach!
wollte eigentlich nur wissen, ob der verpflichtet ist, die vögel zurück zu nehmen und mir den betrag inkl. frachtkosten, zurück zu zahlen. auch wenn evtl. die bahauptung kommt, dass ers nicht besser wusste......
gruß w.8(
 
Ja, dazu ist er verpflichtet, denn du hattest ja etwas anderes gekauft.
Ihr hattet einen Vertrag, an den er sich nicht gehalten hat - du kannst nach wie vor auf Vertragserfüllung bestehen, d.h. auf Lieferung der gekauften Vögel.
 
Wurde denn ein Vertrag gemacht?

Schriftlich?
Mündlich?
oder nur Email Tausch?

*grübel*....
 
vertrag direkt hatten wir nicht, aber ne menge mails.
und da war nichts von schuppenkopfröteln gestanden, sondern immer nur weißkopfschmätzer.
gruß w.
 
na ja, irgendwie werden die zwei aufeinander gerichteten Willenserklärungen
(Ich will Vogel kaufen - ich will Vogel verkaufen) schon statt gefunden haben:zwinker: , somit gibts - unabhängig von der Form - einen Vertrag.
 
Auch mündliche Verträge sind einzuhalten.
Da ihr euch per Mail auf den Kauf und die Versendung einer bestimmten Vogelart geeinigt habt, ist dies ebenfalls ein Vertrag.
Du hast deinen Teil mit der Überweisung eingehalten - der Verkäufer nicht. Bestehe auf Vertragserfüllung.
 
Dann sichere mal Deine emails mit Antworten, denn das ist der Vertrag, auf dessen Grundlage Du Geld geschickt, und der Verkäufer die - anscheinend falschen - Vögel.

Kann nur noch mal empfehlen, per Einschreiben (nachweisbar) den Verkäufer zur Vertragserfüllung aufzufordern.
 
Hallo nochmal,

ähm,.. darf ich noch erfahren um welchen Betrag es sich hier denn handelt, habe da keinerlei Anhaltspunkte wie teuer so ein Pärchen + Versand/Abholung denn so ist... sicher es geht ums Prinzip... aber ehrlich gesagt würde ich wg. ein paar EUR keinen Streit anfangen, da wären mir meine Zeit und Nerven zu schade für... viell. kannst du die Vögel ja weiterverkaufen wenn du sie wirklich nicht halten willst/kannst... *überleg*
 
Die Beträge für weißkopfschmätzer /schuppenkopfrötel kenne ich auch nicht, vermute aber, dass der Verkäufer weiss, dass er schon nichts mehr verdient hat, (Hin- und her) wenn er denn die gewünschten Vögel überhaupt liefern kann.

Ums Prinzip geht es? Ich weiss nicht!

Wenn ich Rötel möchte, möchte ich keine Schmätzer, und umgekehrt.

Aber ich bin ja schon froh, dass wir so sachlich sprechen.

Nicht auszudenken wenn statt zwei Amazonen zwei Graupapageien gekommen wären...
 
hallo,
danke erst mal für die antworten. werde erst noch ein paar tage abwarten und hoffen, dass er mir das geld (150 euro plus ca. 40 euro fracht) zurück geben wird. rechtliche schritte kann ich dann immer noch einleiten denk ich. mails sind natürlich gespeichert...
jessy, es geht hier tatsächlich nicht nur ums prinziep, sondern die vögel wollte ja nicht ich, sondern mein kollege. jetzt sitzen die bei mir und ich hab die kacke am bein und kann mich rumärgern.desweiteren gehts auch um die haltung der tiere. weißkopfschmätzer sind hochgebirgsvögel und ziemlich kälteunempfindlich. schuppenkopfrötel dagegen sind afrikaner....
und ...wenn ich nen mercedes kaufe und bezahle, will ich keinen vw dafür haben!
gruß w.
 
Hallo,

okay okay, gebe mich geschlagen... bei fast 200 Euronen gehts wahrlich nicht mehr (nur) ums Prinzip, *zustimm*
Wünsche dir Viel Glück, viell. sieht der gute Mann ja doch noch ein was für nen Shit er da macht!!! ;)
 
Hallo,

nicht böse sein oder falsch verstehen, aber das ist doch wieder mal das beste Beispiel dafür, sich seine Vögel nicht per Versand schicken zu lassen.

Und wenn es schon per Versand sein muss, dann nur von Leuten, die man entweder selber kennt oder andere positive Erfahrungen gemacht haben.

Und nun sitzt Du mit den falsch gelieferten Vögeln da, wo Du einem Freund nur einen Gefallen tun wolltest... das machst Du bestimmt auch nicht nochmal.

Bleibt nur zu hoffen, dass Du für die Vögel ein gutes zu Hause findest, das Geld zurückbekommst u. Dein Freund die richtigen Vögel bekommt, obwohl ich mir von dem Züchter keine mehr schicken lassen würde.

Viele Grüße,
Britta
 
hi,

ist ein sehr heikles thema, da mir nicht alle details bekannt sind. du hast weißkopfschmätzer bestellt und dafür bezahlt. dann wurden dir schuppenkopfrötel geliefert. was hast du als empfangsquittung denn unterschrieben? ich kenne es nur so, dass mit dem empfang der vögel auch die lieferung bestätigt wird und da steht dann, was ich empfangen habe und dies muss ich mit meiner unterschrift bestätigen.
nach dem erhalt der vögel kontrolliere ich den zustand der vögel und bestätige dies doch auch. es müsste dann doch sofort von dir reklamiert worden sein.
andere frage, was ist denn, wenn meine schilderung richtig wäre und der "kollege" nun sagt, dass die vögel nicht von ihm sind?

immer wieder der wichtige hinweis: tierkauf ist auch vertrauenskauf und wenn ich von unbekannten leuten tiere erwerbe, muss ich vorsicht walten lassen
 
hallo,
eigentlich lasse ich mir auch nur ungern vögel schicken, oder verschicke selber welche. allerdings, wenn die entfernung zu groß ist, muss es eben manchmal sein.
empfangsquittungen gibt es bei der spedition, von der die vögel gekommn sind nicht. du bekommst die kiste und das wars. steht auch nur 2 vögel als inhalt drauf!
allerdings muss ich sagen, dass mir sowas noch nie passiert ist. spricht wohl für die ehrlichkeit der meisten züchter und liebhaber! aber schwarze schafe gibts wohl überall....schade eigentlich......
gruß w.
 
Thema: "Falschlieferung" von gekauften Vögeln
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