Hamburger Sachkundeprüfung - schriftlich

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stolli

stolli

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Ich habe gerade den Zettel vom ATA hier vor mir liegen mit den 10 Fragen, die ich schriftlich beantworten muß.

Ich habe das jetzt gerade nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet und bin jetzt noch bei einzelnen Punkten unsicher:+keinplan

1.Welche drei Gesetze haben für Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen besondere Bedeutung?

Meine Idee: Tierseuchengesetz, Tierschutzgesetz, Psittakose-Verordnung

4.Welche Anforderungen sind an die Unterbringung dieser Tiere zu stellen?
(§§1+2 Tierschutzgesetz):
b) in Freivolieren

Wer weiß, wo ich da die Maße finde?


Ich danke euch für eure bestimmt Zahlreichen Ideen!
 
Hallo Anke,
ist ja lustig, dass Du die Fragen schriftlich beantworten darfst, und dann auch noch nur 10 Fragen. So einfach hats mir mein Amtstierarzt nicht gemacht.
Zu Deinen Fragen:
1. Ich kenn hier auch nur 2 Gesetze, das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz. Und dann noch die Psittakose-Verordnung und das Washingtoner Artenschutzabkommen.
2. In verschiedenen Foren, u. A. im Araforum, sind in den Mindestanforderungen die Volierengrößen genannt. Lies Dich einfach mal durch. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es hier weniger um die Größe geht, sondern darum, dass ein frostfreier Schutzraum vorhanden sein muss.
Viele Grüße Kurt
 
Hallo Kurt,
schon mal vielen Dank für deine Idee.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen passt da ja schön rein. Aber ein Gesetz ist es nicht. Ich hab sogar kurz an das BGB gedacht von wegen Handel. Hat noch jemand ein Gesetz für mich? Oder ist eine Verordnung doch einem Gesetz gleichzusetzen?

Mit den Volierengrößen habe ich sogar an eine Tabelle gedacht, in Anlehnung an das Gutachten vom Bundesministerium...
Gesamtlänge der Vögel in cm / Masse der Voliere LängexBreitexHöhe in m
bis 25 / 2,0x1,0x2,0
25-40 / 2,5x1,5x2,0
über 40 / 4,0x1,5x2,0
klar mit dem Zusatz "frostfreier Schutzraum"

ja und aus den 10 Fragen ergeben sich dann mit den Unterfragen dann doch so 25 Fragen:zwinker: , aber es ist wirklich angenehm, sie schriftlich beantworten zu können.
 
Ich bin auch gerade am lernen.

Soweit ich weiß ist das das Tierseuchegesetz, das Bundesartenschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.

LG
Daniela
 
stolli schrieb:
aber es ist wirklich angenehm, sie schriftlich beantworten zu können.

Ja und vor allem hier nachfragen zu können:zwinker: :D

Zu Frage zwei

Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel Maße des Käfigs/Voliere Grdfl. d.
in cm bezogen auf die Art LängexBreitexHöhe in m Schutzsraum

bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0


Die Temperatur im Schutzraum soll 5 Grad Celsius nicht unterschreiten Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von min. 10 Grad C. erforderlich. Für Halsbandsittich, Mönchsittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittische muss der Schutzraum frostfrei sein.


LG
Daniela
 
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Hallo

Finde ich ja lustig das Du die Prüfung so machen kannst. Ich mußte sie in einem geschlossenem Raum ohne Kontakt zu anderen machen. Wie in der Schule beim Aufsatz.
 
Hallo,
ja, ist schon lustig, wie die Amtstierärzte so vorgehen. Meine Prüfung war damals mündlich, ganz ohne Vorankündigung, welche Fragen da kommen werden. Echt zufällig war damals meine Tochter anwesend. Der Amtstierarzt wollte damals mindestens 50% richtige Antworten. Die Hälfte davon hat meine Tochter geliefert. Er war damit zufrieden. Ein polizeiliches Führungszeugnis dazu und ein paar Auflagen bezüglich der Quarantäneräume und die Sache war gegessen. So ist das halt, es gibt keine eindeutige Regeln.
Viele Grüße Kurt
 
Danke euch allen!

den Zettel habe ich dann gestern schon weggeschickt, weil vorgestern Abend auf einmal ein Ei im Sand lag. Darauf habe ich denn gestern Morgen mit dem ATA telefoniert. Ich durfte das Ei in einen Nistkasten umsiedeln. Und dann kommt bald der ATA zur Besichtigung und zum ja noch ausstehenden Gespräch!
Jetzt bin ich echt gespannt, ob die 10 schriftlichen Fragen nur die einfache Einführung zum Thema war und der Hammer jetzt erst noch kommt oder ob das Gespräch nur pro Forma noch angehängt wird!? Auf meinem Begleitzettel zu den Fragen steht drauf: " Mit der Beantwortung der Fragen haben Sie die erforderliche Sachkundeprüfung abgelegt."

Ich werde wohl oder übel abwarten müssen, was noch kommt.
 
Prüfung bestanden

So, der ATA war mittlerweile bei mir. Hat sich meine Voliere angesehen und dann meine schriftliche Antworten hervorgeholt. Die hat er dann laut vorgelesen und noch mal seinen Senf dazugegeben, ich mußte dabei nur noch zuhören und schlau tun:zwinker: . Nach seiner Auskunft habe ich tatsächlich die Sachkundeprüfung bereits mit der schriftlichen Beantwortung bestanden. Und jetzt warte ich dringend auf den Zettel mit der schriftlichen Genehmigung, damit ich Ringe bestellen kann!
 
Na dann: herzlichen Glückwunsch zur Zuchtgenehmigung! :zustimm:

Da hast Du wirklich Glück, dass das bei Euch so einfach ist und so locker gehandhabt wird. Obwohl ich das ehrlich gesagt gar nicht so gut finde. Denn etwas wirklich zu lernen und bei einer richtigen mündlichen Prüfung vorzutragen oder einfach nur ein paar Antworten abzuschreiben, das ist schon ein erheblicher Unterschied vom Wissensstand her. (Soll jetzt nicht gegen Dich gehen, sondern eher gehen die lasche Handhabung.)
 
Thema: Hamburger Sachkundeprüfung - schriftlich
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