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Turboprinz
Guest
Hi,
ist eine Zuchtgenehmigung nach § 17 g (in der Fassung vom 22.02.1991) erteilt im August 1995 eigentlich noch gültig?
Ein Bekannter hat nur eine kleine Hobbyzucht und wollte damals nur einmal Nachwuchs haben. Nun hat dieser mal wieder Interesse auf Nachwuchs.
Das Vet.Amt hat auch seit der Erteilung der Genehmigung nie kontrolliert.
Er hat auch noch Fussringe aus 1996 oder so. Sind die noch verwendbar? Kann man mit der o.g. Genehmigung neue Ringe bestellen?
Gruss Kevin
ist eine Zuchtgenehmigung nach § 17 g (in der Fassung vom 22.02.1991) erteilt im August 1995 eigentlich noch gültig?
Ein Bekannter hat nur eine kleine Hobbyzucht und wollte damals nur einmal Nachwuchs haben. Nun hat dieser mal wieder Interesse auf Nachwuchs.
Das Vet.Amt hat auch seit der Erteilung der Genehmigung nie kontrolliert.
Er hat auch noch Fussringe aus 1996 oder so. Sind die noch verwendbar? Kann man mit der o.g. Genehmigung neue Ringe bestellen?
Gruss Kevin