Zuchtgenehmigung nach § 17g

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Turboprinz

Guest
Hi,

ist eine Zuchtgenehmigung nach § 17 g (in der Fassung vom 22.02.1991) erteilt im August 1995 eigentlich noch gültig?

Ein Bekannter hat nur eine kleine Hobbyzucht und wollte damals nur einmal Nachwuchs haben. Nun hat dieser mal wieder Interesse auf Nachwuchs.

Das Vet.Amt hat auch seit der Erteilung der Genehmigung nie kontrolliert.

Er hat auch noch Fussringe aus 1996 oder so. Sind die noch verwendbar? Kann man mit der o.g. Genehmigung neue Ringe bestellen?

Gruss Kevin
 
Wenn keine Begrenzung sondern eine endgültige erteilt worden ist, eigentlich nicht, außer in bestimmten Bundesländern gibt es Sonderregelungen.
Einfach die ZG mit der Ringbestellung abschicken. Versuch macht klug.
 
Wenn es nicht im genehmigungsschreiben vermerkt ist oder von vorneherein nur auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, dann erlischt solch eine Erlaubnis nicht automatisch -- es sei denn, man zieht um (auch wenns nur um die Ecke ist), aber auch dann braucht der ATA nur die neuen Räumlichkeiten besichtigen und genehmigen und schwupps ist die Erlaubnis wieder gültig.

Fußringe, wenns sich um offene handelt, dürfen für Sittiche, die nicht meldepflichtig sind auch jetzt noch verwendet werden. Artenschutz- u. geschlossene Ringe müssen am Ende des jeweiligen Zuchtjahres unbrauchbar gemacht werden, was auch in den Nachweisbüchern vermerkt werden muss.
 
Hi,

also ich habe mal für meinen Kumpel beim ZZF nachgefragt. Er selbst hatte vor Monaten die selbe Auskunft erhalten wie es hier geschildert ist.

Ich selbst habe auf Anfrage die Auskunft bekommen, dass die Ringe (offen) nur 2-3 Jahre gültig sind. Ich sehe diese Auskunft auch als FALSCH an, denn im Gesetz steht davon nichts.

M.E. sind die Ringe unbegrenzt gültig sofern die ZG nicht entzogen wurde und die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung der ZG weiterhin vorhanden sind.

Ein anderer Verband widerrum bezweifelt die Gültigkeit der "alten" Ringe auf Anfrage.

Ist schon komisch, dass Stellen die Ringe verwalten und herausgeben so unterschiedliche Aussagen erteilen!

Eine telefonsiche Nachfrage bei der zuständigen Behörde ergab, dass die Ringe gültig sind (auch noch nach 10 Jahren).
 
Ich selbst habe auf Anfrage die Auskunft bekommen, dass die Ringe (offen) nur 2-3 Jahre gültig sind. Ich sehe diese Auskunft auch als FALSCH an, denn im Gesetz steht davon nichts.

wenn man das unter dem aspekt sieht, das die stellen die ringe auch verkaufen wollen, dann finde ich das aus deren sicht nicht mal verkehrt zu sagen, das sie nach 2-3 jahren nicht mehr gültig sind.:~

ich habe aber noch ein paar offene ringe aus der anfangszeit (1998/99) die ich noch als reserve habe, aber ich werde einen teufel tun, diese wegzuschmeißen/vernichten, auch wenn ich nur noch geschlossene ringe benutze..
 
Verkaufen wollen scheinbar beide. Der Verband der die Ringe herausgegeben hat sagt die sind nicht mehr gültig und der andere hat auch gleich auf seine Ringstelle verwiesen und zweifelt die Gültigkeit an.

Naja, soviel dazu. Ich finde das Verhalten jedoch nicht korrekt.
 
Thema: Zuchtgenehmigung nach § 17g

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