Baugenehmigung

Diskutiere Baugenehmigung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi, nur eine kurze Frage. Wir wollen ja irgendwann eine Außenvoli bauen, wenn wir unsere Nachbarn überzeugt haben. Wie sieht eigentlich die...
C

Choijoomi2000

Guest
Hi,

nur eine kurze Frage. Wir wollen ja irgendwann eine Außenvoli bauen, wenn wir unsere Nachbarn überzeugt haben. Wie sieht eigentlich die gesetzliche Lage diesbzgl. aus?

Habe irgendwo gelesen, dass man 9 m Abstand zur Grundstücksgrenze braucht, ist das korrekt? Ansonsten notarielles Einverständnis der Grundstücksnachbarn... ???

Wäre um Hilfe dankbar.

Lg

Selina
 
Hallo Selina!
Am besten rufst du an deiner Stadt an,wie sie das sehen.Bei uns ist es 30kubik umbauter Raum dürfen ohne Genehmigung.3m Abstand zum Nachbarn sonst braucht man eine "Baulast" von ihm.
Das macht jedes Bundesland,oft schon jeder Kreis anders.
Ich habe mit unserer Stadt gesprochen und auch gleich mit dem Amtstierarzt wie er die Mindestanforderungen sieht.Dann kam noch das Problem der Lautstärke hinzu-Lärmschutz.
Laß dir von den Nachbarn schriftlich geben,dass sie sich bewußt sind über den Lärm und dass sie damit einverstanden sind.Mach darin auch aus,dass die Vögel eventuell zu bestimmten Zeiten nicht draußen sein dürfen.Ab wann morgens und wie lange.Alles was du jetzt absicherst,erspart dir den Ärger später.
Liebe Grüße,BEA
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Bea,

nicht jeder Kreis macht es anders, sondern lediglich die Bundesländer haben eigene Bauordnungen. Diese orientieren sich aber an Musterbauordnungen, so dass es gar nicht so viel ABweichungen gibt.

Grundsätzlich genehmigungsfrei sind Nicht-Aufenthaltsräume, die eine bestimmte Grundfläche und Kubatur nicht überschreiten. Z.B. also die 30cbm umbauter Raum. Das ist regelmässig mit 3m Abstand auch ohne Zustimmung des NAchbarn möglich. Da das Gebäude ohnehin keine eigene Abstandsfläche erzeugen wird (heisst halt so) ist also die Baulastbestellung durch den Nachbarn, öhm, sprechen wir nicht weiter drüber.

Das soweit zu der baulichen Maßnahme. Für die Tierhaltung, je nach dem was rein kommt Gehegevorschriften etc., und die durch die Nutzung entstehenden Immisionen, das ist dann ausserhalb der Baugenehmigung.

Rücksprache mit dem Amt ist aber immer gut, wenn man von der Materie keine Ahnung hat (ne, eigentlich immer:D ). Viele Städte bieten ja extra Bauberatung für ihre Bürger an.
 
nicht jeder Kreis macht es anders, sondern lediglich die Bundesländer haben eigene Bauordnungen. Diese orientieren sich aber an Musterbauordnungen, so dass es gar nicht so viel ABweichungen gibt.
Das kenne ich leider ganz anders.:zwinker:
 
Wenn die Kreise in verschiedenen Bundesländern liegen, mag das sein. Wenn nicht, ist es egal wie Du das kennst. Was kennst Du denn?

Die jeweilige LBO ist bindend. Es werden nur Vorbehalte geschaffen, die Kommunen regeln dürfen, z.B. über Stellplätze.



Ach so, dann muss man natürlich noch erwähnen, dass ein Bebauungsplan -durch die Kommune aufgestellt- ebenso besondere Regelungen enthalten kann.

Oder Denkmalschutz, oder ....
 
Ist doch jetzt egal-ich wollte hier nun nicht unsere ganzen Bauprobleme schildern.:zwinker: Wir haben hier in unserem Kreis andere Erfahrungen gemacht,dass mal so und mal so entschieden wird aber das gehört nun nicht hierher.
Liebe Grüße,BEA
 
Aaaaach soooo.

Haben wir alle wieder was gelernt.

Bye8)
 
Genehmigung

Hallo,
bei uns ist es sogar innerhalb eines Kreises verschieden, weil Heide den Kreis bedient während die Stadt Brunsbüttel ein eigenes Bauamt hat.
Gemerkt hat man das vor allen Dingen bei den Genehmigungen der Windkraftanlagen und bei Tierunterständen wie zum Beispiel Offenställen.
Es ist jedoch möglich, dass die Landesbauordnung der Länder unterschiedlich viel Spielraum lässt, über den die einzelnen Bauämter befinden.

Was ich eigentlich sagen wollte: Was bin ich froh, dass ich gar keine Nachbarn habe und nicht in einer geschlossenen Ortschaft wohne.

Liebe Grüße und Selina wünsche ich gutes Gelingen
Sanne
 
Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen, die ggf. der Bauleitplanung übergeordneter Körperschaften des öffentlichen Rechts unterworfen sind.

Innerhalb dieser Zielsetzung ist aber jeder an die LBO gebunden, ohne echten Interpretationsspielraum.

Wenn die Stadt ihre Planungshoheit definiert hat, kannst Du keinen oder tausend Nachbarn haben, und etwas ist eben nicht möglich, was Du gerne willst.
 
Sei mir nicht böse,Grauadler,aber du hörst dich an wie mein Bruder-Architekt.:D Das liest sich nach den Paragraphen alles immer so deutlich und geregelt und was ist in Wahrheit?
Da bekommt man eine Hausnummer und auf einmal nach 10 Jahren merken sie,dass sie einem nicht zusteht und "schwups" bekommt sie der Nachbar,der neu gebaut hat.:D
Da müssen wir ein Flachdach bauen auf der Garage und wollten doch ein Spitzdach-aber das ist nicht erlaubt und unser Nachbar muß 1 Jahr später ein Spitzdach bauen weil das Flachdach nicht erlaubt ist.:~
Das mag ja alles schön in den Gesetzen geregelt sein aber "Otto normal" kommt sich ziemlich verarscht vor.:+schimpf
Ich könnte hier noch zig Beispiele nennen.Wir haben hier die Willkür der Behörden in allen Lebenslagen durch.
Liebe Grüße,BEA
 
Choijoomi2000 schrieb:
Hi,

nur eine kurze Frage. Wir wollen ja irgendwann eine Außenvoli bauen, wenn wir unsere Nachbarn überzeugt haben. Wie sieht eigentlich die gesetzliche Lage diesbzgl. aus?


Selina


hallo,

du kommst aus augsburg und willst eine genehmigungspflichtige voliere bauen ? dann viel glück.
 
lotko schrieb:
du kommst aus augsburg und willst eine genehmigungspflichtige voliere bauen ? dann viel glück.
Sagen wir doch mal so: Wer bei den Behörden viel fragt bekommt auch viele Antworten. ;)
 
Hallo miteinander, es ist schon richtig wer viel fragt bekommt viele "DUMME"
Antworten. Im Jahre 2002 kam es durch eine Cites-Anmeldung auch zur Frage
nach der Unterkunft der Tiere. Da es sich um eine Vogelvoliere mit zirka 50m³
handelte, war die nächste Frage: "Ob denn auch eine Baugenehmigung vor-
läge?" Ich dachte zuerst an einen Scherz, was die nächsten Briefe aber nicht
waren.
Einige Auszüge daraus.
Nach § 2 Abs.1 Bauo NRW machen zwei Tatbestandsmerkmale eine Anlage zur
baulichen Anlage:
- sie muß mit dem Erdboden verbunden sein, und
- sie muß aus Bauprodukten hergestellt sein.
Eine Verbingung mit dem Boden besteht auch dann,wenn die Anlage durch
eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder nach ihren Verwendungszweck
dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

Die Herstellung von Bauprodukten bedingt eine Bautätigkeit des Menschen.
d.h. bauliche Anlagen müssen von Menschen geschaffen sein.
Ein Tiergehege, hier eine Vogelvoliere, ist eine bauliche Anlage und unterliegt
somit dem im § 1 BauO NRW geregelten Anwendungsbereich der Landesbau
ordnung.
Nach § 2 Abs.2 BauO NRW sind Gebäude selbständig benutzbare, überdachte
bauliche Anlagen, die vom Menschen betreten werden können und geeignet
oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu
dienen.
Damit gehört die Vogelvoliere bauordnungsrechtlich zu den Gebäuden und ist
somit auch eine abstandflächenrelevante Anlage.
Nach § 63 Abs. 1 BauO NRW ist für die Errichtung, die Änderung, die Nutz-
ungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und
Einrichtungen im Anwendungsbereich der Landesbauordnung grundsätzlich
eine Baugenehmigung erforderlich.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in den § 65; 66; 67 gesetzlich
geregelt sind, konnen bauliche Anlagen genehmigungsfrei errichtet werden.
So sind Kleintierställe, zu denen auch eine Vogelvoliere gezählt werden kann,
nach § 65 Abs. 1 Nr. 49 BauO NRW nur bis zu einer Größe von
5 m³
von der Baugenehmigung freigestellt.

Also wer viel fragt:.........................Antworten!!!!!!
Übrigens die Geschichte ist wie folgenden ausgegangen.
Nach dem 3 Besuch beim Bauamt, es waren vorher immerwieder Aufforderungen eingegangen, wollte der Sachbearbeiter der sich inzwischen
schlau gemacht hatte, Baugenehmigung, Lageplan, Bauantrag, Bauzeichnung
von einem Architken, Nachbarzustimmung und ich weis nicht was alles haben.
Davon abgesehen ich war der Erste, der eine Genehmigung für ein Voliere be-
antragt hat während seiner bisherigen Amtszeit. Auf meine Frage ob dies denn Normal wäre, war seine Antwort er müßte nur eine Anfrage des
Veterinäramtes bearbeiten. Ich erklärte ihm, um was es sich hier überhaupt
handelte und das die Voliere schon vor 8 Jahre gebaut wurde. Er sagte, ich
solle ihm ein paar Bilder von allen Seiten der Voliere vorbeibringen.
Bei meinen nächsten Besuch und nach ansicht der Bilder, packte er alle
Unterlagen von mir zusammen und sprach zu sich selber: "Ich habe hier einen ganzen Berg von Anträgen die alle wichtiger sind als diese Scheiße", lege
meine Unterlagen ganz nach unten und sprach wieder zu sich selbst: "So
lange ich hier arbeite bekommen Sie keine Post mehr von mir, was nach mir
passiert kann ich nicht sagen". Ich sagte Danke und ging nach Hause und
öffne eine Post vom Bauamt mehr, kann kommen was will!!!!!!!!!!!!
Irgend wann zwischen durch bekam ich vom Veterinäramt die Genehmigung
zum für die Errichtung und den Betrieb eines Tiergeheges, welches ich nach
10 Jahren wieder abzubauen habe......
Das mit dem Tiergehege hängt mit der Tierart zusammen, spielt aber keine
Rolle, wenn es sich um die Genehmigung für eine Voliere oder Tiergehege
handelt. Nach 10 Jahren muß eine neue Genehmigung oder Abriß erfolgen.

Viel Spas und überlegt vorher was Ihr beantragt oder lieber nicht!!!!!!!!

m.f.G.
Fasanenkönig

Eine Verbingung mit drm Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch
 
@lotko

hallo,

du kommst aus augsburg und willst eine genehmigungspflichtige voliere bauen ? dann viel glück.

Augsburg ist nicht Augsburg. Wir sind eher in der Umgebung von Augsburg und müssen uns mit der Stadt Augsburg nicht rumschlagen. Bei uns in der Stadtverwaltung äußerte man sich eher positiv der Thematik gegenüber, als ich das erste Mal angefragt hatte.

Gruss

Kai
 
Hallo;

also ich weiss in Augsburg mind 7 genehmigungspflichtige Volieren die seit Jahren stehen und nicht genehmigt sind.
In München weiss ich eine, die nachdem sie seit dem Frühjahr steht nun behördlicherseits abgerissen werden muss. Nachträgliche Genehmigung nicht möglich.

Als ich wegen meinen Volieren in der Gemeinde angefragt hatte hiess es "stell Deinen Vögeln doch n Hochhaus hin", dahinten interessiert das keinen. Tja und mein Hühnerstall steht ohne Genehmigung auf Gemeindegrund. Natürlich abgesprochen mit der Gemeinde.

Ich denke mal die Genehmigung und auch wie streng das gehandhabt wird hängt von der einzelnen Verwaltung ab.:zwinker:
 
Es ist halt wie immer und überall, der Ton macht die Musik ;)

Gruss

Kai
 
Thema: Baugenehmigung

Ähnliche Themen

B
Antworten
5
Aufrufe
1.202
Kolibri
K
W
Antworten
9
Aufrufe
16.311
waldlaeufer
W
H
Antworten
2
Aufrufe
4.293
Davignon
D
Zurück
Oben