zuchtgenehmigung: Quarantäneraum beim TA?

Diskutiere zuchtgenehmigung: Quarantäneraum beim TA? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich würde die ZG auch machen, aber mir steht kein extra Raum zur Verfügung, wir haben zwar ein Arbeitszimmer, eine Abstellkammer ohne...
ohne Zuchtgenehmigung

Wie Olli schon schrieb
MUSS in Deutschland eine Zuchtgenehmigung haben um Krummschnäbel züchten zu dürfen !!! Egal in welcher Ecke von D du wohnst !!! Verlasse dich bitte nicht auf solche Aussagen, diese sind schlichtweg FALSCH !!!
und das muß noch einmal ganz dick unterstrichen werden.
Das setzt auch voraus, dass die Mindestanfordeung an die Käfig/Volierengröße, die Führung eines Nachweisbuches, erforderliche Anmeldungen eingehalten und getätigt worden.
Immer wieder erlebe ich und bestimmt andere auch, das trotz besserem Wissens munter drauflos gezüchtet und die Nachzucht unberingt und somit nicht registriert in Umlauf gebracht wird. Könnte bei uns im Ort ohne Probleme 10 Halter nennen, die so vorgehen. Und die haben teilweise viel Geld in ihre sehr schönen Volieren investiert.
Bei der Abgabe von Tieren weise ich stetig darauf hin, wenn eine Zucht erfolgen soll, dass dann eine Genehmigung vorliegen muß.
......das Resultat = Null.
Deutelt nicht an den Ausführungen herum, egal wie die Zuchtgenehmigung zustande gekommen ist - den wie Olli schon schrieb.......
mfg Werner Kiene
 
Hallo,

na, dann frage ich mich was für ahnung die Stellen haben wo man die ZG bekommt. Hier kann ich als privater keine ZG machen. Ich könnte eine machen müsste aber gewerbe anmelden, da ich dann Gewerblicher Züchter bin. Der Vom Amt sagt anrufen, dann gibt es die Ausnahme Genehmigung damit man Ringe bestellen kann. So wird es hier mit den privaten so gehandhabt. Der ATA kommt dann heraus schaut sich alles an und gibt einen dann das OK. Es wurde gesagt, das wir uns dann hier melden sollen wenn es soweit ist.

Ringe habe ich noch nicht bestellt, habe mich aber informiert, da ich eine ZG beantragen wollte. Meine beiden sind noch nicht geschlechtsreif aber ich will sie so gut es geht ihren trieb nach kommen lassen. Nun kann ich nur das sagen, aber werde schauen ob ich hier noch andere Stellen finde vom Amt wo sie mir dann was anderes mtteilen.

Und da es hier diese Ausnahme Genehmigung gibt, bekommt man dann auch die Ringe und würde somit keine Vögel ohne beringung abgeben.
 
Das Du mit einer Ausnahmegenehmigung beringen kannst, das ist richtig. Aber es ist ja eine Ausnahme. Die Regel, auch ohne gewerbsmäßige Zucht, ist jedoch die Ringerlangung auf Vorlage der Zuchtgenehmigung. Da geht ein SB schön irr oder sitzt jedenfalls einem Missverständnis auf.

Für ein noch nicht geschlechtsreifes Paar kann ich den ATA durchaus verstehen, dass er nicht gleich kommt und die ZG erteilt.

Kann man sich den zukünftigen Erhalt eine Ausnahmegenehmigung eigentlich dauerhaft vom Amt garantieren lassen?
 
.............Zuchtgenehmigung

....... es ist bundesweit geregelt, dass der, der die Vorausetzungen erfüllt, den Nachweis in Form einer Zuchtgenehmigung bekommt.
Zugegeben, die Verfahrensweise und die Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich - aber am Ende seiner Bemühungen steht die Zuchtgenehmigung. Egal wo auch immer. Ich kann Mitglied eines Vereines sein, Einzelmitglied bei Verbänden oder ein interessierter Vogelhalter sein. Da steht nichts von "Gewerblich" o.ä., Antrag stellen und dann muß es weiter gehen.
Wenn ich gewerblich tätig bin, zum Beispiel im Zoohandel o.ä. dann müssen sowieso ganz andere Genehmigungen eingeholt werden.
Laßt euch dann von der verantwortlichen Stelle genau erklären - wie man dort eine Zuchtgenehmigung erlangen kann.
Wäre an genauen Angaben, wo dies so nicht möglich ist, interessiert.
mfg Werner Kiene
 
Hallo Bianca,

bitte lese Dir mal diesen Link durch. Dort steht alles zur Zucht und auch zu den gesetzlichen Bestimmungen geschrieben! Es ist GESETZLICH vorgeschrieben, dass Papageien und Sittiche beringt werden müssen und Ringe erhält nur derjenige, der die erforderliche Sachkunde, also eine ZG vorweisen kann. Es ist auch bei dieser ZG zu unterscheiden: Private und gewerbliche ZG. Bei ersteren muss man wohl nur Fragen zur Psittakose beantworten können, bei der gewerblichen ZG den Sachkundenachweis erbringen, d. h. sich auch über andere Sachen auskennen wie Haltung, Ernährung usw. Dies kannst Du auch hier in dem im Forum oben angepinnten Beitrag nachlesen! Dort kommst Du u.a. auch auf einen Link zum BNA, wo ebenfalls nochmals alles beschrieben ist.

Bitte verlasst Euch nicht auf die Aussagen Eurer Behörden, offenbar sitzen hier Leute, die keine Ahnung haben bzw. sehr sehr faul sind!
 
Hallo,
also ich habe heute hier in Berlin nach einer Zuchtgenehmigung für ein Pärchen Rosellas gefragt und habe das als Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau .........
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.8.2006 teile ich Ihnen mit, dass
Ihnen eine Genehmigung zum Züchten und / oder Handeln mit Papageien und
Sittichen (Psittaciden) nur erteilt werden kann, wenn Sie anläßlich einer
Sachkundeprüfung Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachweisen:

Biologieder Papageien und Sittiche,
Benennungund Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittaciden-
Arten,
Aufzucht,Haltung (einschließlich Käfigung),
Fütterungund allgemeine Hygiene,
Psittakose/ Ornithose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei
Vögeln
sowie bei Menschen, Schutzmaßnahmen, Desinfektion, anderewichtige Vorgelkrankheiten, gesetzlicheBestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose / Ornithose
beim
Menschen und bei Vögeln,
einschlägigeBestimmungen des Infektionsschutz-Gesetzes, einschlägigetierseuchenrechtliche Vorschriften, die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.


Die aufgeführten Gesetze und Verordnungen finden Sie im Anschluss
(verfügbar im Internet).

Die übrigen geforderten Kenntnisse eignen Sie sich bitte anhand von
Fachliteratur an.

Wenn Sie sich die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse angeeignet
haben, melden Sie sich bitte zwecks Vereinbarung eines Prüfungstermins.

1. Tierseuchengesetz
2. Psittakose-Verordnung
3. Tierschutzgesetz
4. Infektionsschutzgesetz
5. Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie
die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
(Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung)
6. Geflügelpest-Verordnung
 
Hallo Eva,

das finde ich doch mal eine nette und ausführliche antwort!! :beifall:
Na dann mal viel Spass beim lernen!!
Klingt alles schlimmer als es ist! ;) *daumendrück*
 
Hi Eva,

genau das war es, was ich auch für meine Zuchtgenehmigung lernen und beantworten musste.
Liest sich wirklich schlimmer als es nachher ist :zwinker:
 
Thema: zuchtgenehmigung: Quarantäneraum beim TA?

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