Darf man mit einer ZG alles züchten?

Diskutiere Darf man mit einer ZG alles züchten? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe vor zwei Wochen eine ZG für Nymphies gemacht. Was mich interessieren würde dürfte ich mit dieser ZG auch andere Vögel...
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feiwer

Guest
Hallo,

ich habe vor zwei Wochen eine ZG für Nymphies gemacht.

Was mich interessieren würde dürfte ich mit dieser ZG auch andere Vögel züchten oder beschränkt sich die ZG nur auf die Nymphen?

LG
Daniela
 
In Bayern darfst Du damit wohl nur Nymphen züchten. So steht das ja sicher auch in Deiner ZG drin, oder?

das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei mir steht nämlich "Sittiche und Papageien" dh ich düfte all Krummschnäbel züchten.

Muss man in Bayern nicht sogar jedes Zuchtpaar extra anmelden? Hat mir ein Züchter aus Alzenau erzählt.
 
Hallo Spirit;

wie Daniela schon sagte, hängt das davon ab was in Deiner ZG steht.
Wenn nur Nymphen drin stehen, darfst auch nur mit Nymphen züchten.

Bei mir steht auch Sittiche und Papageien drin. Ferner hab ich mir mit der ZG sicherheitshalber direkt die Erlaubnis zum Handel mit eintragen lassen.
Obwohl ich natürlich nicht handel.
 
Hi,

ich habe mein Schreiben für die ZG leider noch nicht bekommen (der ATA lässt sich Zeit). Daher weiß ich auch noch nicht genau was da drin steht.
Ich hoffe das ich es bis Ende dieser Woche endlich bekomme, bin schon am überlege mal beim ATA anzurufen und zu fragen bis wann ich damit rechnen kann.
 
Hallo,

ich komme ebenfalls aus Bayern, meine ZG ist nur für SITTICHE "zugelassen"!
Für Papageien bräuchte ich extra eine...
WAS für Sittiche steht nicht dabei, ich nehme somit an, alle! :zwinker:
 
FamFieger schrieb:
Hallo,

ich komme ebenfalls aus Bayern, meine ZG ist nur für SITTICHE "zugelassen"!
Für Papageien bräuchte ich extra eine...
WAS für Sittiche steht nicht dabei, ich nehme somit an, alle! :zwinker:

Dann wird das in Bayern auch regional unterschiedlich gehandhabt.
Ich wohne ja in Hessen, allerdings an der Grenze zu Bayern. Dort habe ich mich vor kurzem mit einem Züchter unterhalten, der sagt, er muss jedes einzelne ZP an- und abmelden! Das finde ich dann auch etwas heftig.
 
Hallo Petra,
ja von sowas habe ich auch schon gehört...
es soll auch ZGs geben, mit denen nur mit einer bestimmen Anzahl von Zuchtpaaren gezüchtet werden darf... ist wirklich alles sehr unterschiedlich! :~
 
Bin auch aus Bayern und ich habe auch kein Beschränkung hinsichtlich der Arten und der Anzahl der Zuchtpare.

Allerings habe nur eine Normale Zuchtgenehmigung, keine gewerbliche.
 
Bei mir steht zum Beispiel drin: beschränkt auf zwei Zuchtpaare (sittiche und Papageien)

Das war auch bislang so in Ordnung, da wir nur eine Wohnung haben, aber nun ziehen wir wohl um.
Da ist dann eine neue ZG von Nöten. Nicht nur, weil ich nun mehr als zwei Zuchtpaare haben will, sondern einfach weil ich ja umziehe. Also das finde ich schon arg bescheuert, da ich die Tiere zunächst in den gleichen Volis halten werde. Mal sehen was mein ATA dazu sagt, normalerweise ist er ganz umgänglich, aber halt Beamter :beifall:
 
Désirée schrieb:
Also das finde ich schon arg bescheuert, da ich die Tiere zunächst in den gleichen Volis halten werde.
Das nochmalige beantragen der ZG beim Umzug hat nix mit den Volis zu tun, in denn die Tiere gehalten werden, sondern damit, dass gewährleistet werden muß, dass ein Quarantäneraum vorhanden ist und der kann je nachdem wo hin man umzieht, eben "wegfallen".
 
Saskia137 schrieb:
Das nochmalige beantragen der ZG beim Umzug hat nix mit den Volis zu tun, in denn die Tiere gehalten werden, sondern damit, dass gewährleistet werden muß, dass ein Quarantäneraum vorhanden ist und der kann je nachdem wo hin man umzieht, eben "wegfallen".

In dem Fall ist es noch etwas bescheuerter, denn einen "richtigen" Quarantäneraum kann ich im Moment nicht vorweisen8)
Das stört aber in HH kein Aas.
 
Ein Quarantäne raum ist nur bei einer gewissen menge von Vögeln vorgeschrieben bei zwei paaren z.B wird der ganze bestand unter Quaratäne gesetzt. wobei manchen bzw den meisten ATA auch ein grösseres Gäste Bad usw reicht wichtig ist das der Raum gefliest ist und leicht sauberzuhalten. wenn man jezt exot. Tiere in Quaratäne halten will muss man gewährleisten das die Temp und haltungs ansprüche gerechtfertigt sind.
 
spaltinblau schrieb:
Ein Quarantäne raum ist nur bei einer gewissen menge von Vögeln vorgeschrieben bei zwei paaren z.B wird der ganze bestand unter Quaratäne gesetzt.
Ähm, klar wird bei wenigen Tieren bei Psittakoseausbruch der ganze Bestand unter Quarantäne gesetzt, aber normalerweise soll während der Quarantäne ja auch nur 1 Person zugang zu den Tieren haben, also wo findet die Quarantäne statt, wenn nicht im Quarantäneraum?
Meines wissens ist es so, dass viele ATA das einfach sehr lasch handhaben, aber die Bestimmungen sind eben entsprechend und da ist es egal, wieviele Vögel man hat, bzw. mit wievielen man züchtet, ein Quarantäneraum ist nun mal offiziell Pflicht.
 
Zuchtgenehmigung und Quarantäne

Hallo!!!
Also ich habe hier in Rheinland-Pfalz eine Zucht-und Handelsgenehmigung für alle Sittiche und Papageien.Wurde mir damals automatisch ausgestellt.
Zum Qurantäneraum ist zu sagen,daß sich auf keinen Fall ein kleines Gäste WC dafür eignet und dies auch nicht gerne angenommen wird.
Wenn es mal zum Ausbruch der Psittakose kommt nützt dieser Raum auch nichts,da er direkt bei den anderem Wohnräumen liegt und die Weiterschleppung der Krankheit in Betracht kommt.
In größeren Beständen wird direkt in den Zuchträumen behandelt,da auch die Vögel,die noch nicht infiziert sind,mit Behandelt werden müssen.(Spreche aus Erfahrung).
 
Ich habe letzte Woche endlich meine ZG bekommen und ich darf nur mit den drei angegebenen Paaren züchten und auch nur die Nymphen.
 
hm komisch.
ich habe mich auch wegen einer ZG informiert und ich sag jetzt lieber nicht was die alles als Quarantäneraum durchgehen lassen, weil sich sonst wieder künstlich aufgeregt wird.
sie meinten auf jeden fall zu mir dass das eine zucht und handelsgenehmigung ist.
 
Gästeklo oder Bad wäre bei mir auch nicht anerkannt worden.
Unser ATA hat gesagt, der Quarantäneraum darf nicht unmittelbar an dem täglich benutzten Wohnraum grenzen (z.B. an einen zum Flur, von wo aus alle anderen Räume betreten werden müssen), kein Durchgangszimmer sein (irgendwo auch logisch) und er muss von der Größe her den ganzen Bestand beherbergen können. Und zwar in Volieren, die nur minimal in den Mindestanforderungen unterschritten werden dürfen, weil die Tiere darin sechs Wochen verbringen müssen, bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Das heißt, ich musste einen Raum vorweisen, in dem ich drei Volieren a`2 x2x1 m unterkrieg (drei Grauenpaare)
 
FamFieger schrieb:
Hallo,

ich komme ebenfalls aus Bayern, meine ZG ist nur für SITTICHE "zugelassen"!
Für Papageien bräuchte ich extra eine...
WAS für Sittiche steht nicht dabei, ich nehme somit an, alle! :zwinker:

Sind Sittiche keine Papageien? Und was ist mit dem Nymphensittich, der ein Kakadu ist?

Da hätte ich doch glatt noch mal nachgefragt!
 
Thema: Darf man mit einer ZG alles züchten?
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