Tagebuch einer Beschlagnahmung (Anhang B-Vogel ohne Kennz.)

Diskutiere Tagebuch einer Beschlagnahmung (Anhang B-Vogel ohne Kennz.) im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo; ich habe heute unseren Timneh-Graupapagei Jonny bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Er hat keinen Ring und keinerlei Papiere...
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Angie-Allgäu

Guest
Hallo;

ich habe heute unseren Timneh-Graupapagei Jonny bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Er hat keinen Ring und keinerlei Papiere.
Lt Vorbesitzerin ist er mind 12 Jahre alt und hatte mind ebenso viele Besitzer.

Hier möchte ich nun dokumentieren wie die UNB in Bayern (LK Unterallgäu) in so einem Fall vorgeht und was weiter geschieht.
 
Dann los!

---
hey Angie

dann leg mal los, wir warten auf Deine Berichte und was so passieren wird.

...
 
Hallo Angie..

Mich würde das auch mal interessieren wie das alles so läuft bei euch auf em Amt...

Gruß
~Tinka
 
Ich finde deine Überschrift etwas krass. Du hast den Vogel doch noch und erst gemeldet oder?
 
Hallo;

die Überschrift ist absichtlich so gewählt da das auch die offizielle Bezeichnung ist. Eben diese Bezeichnung schreckt viele ab, nicht gekennzeichnete Vögel zu melden.

Gestern erfolgte nun eine Besichtigung des Vogels und der Haltungsbedingungen durch die UNB. Natürlich ist alles bestens.

Der weitere Ablauf wird sein, das die UNB versucht mehr über die Herkunft des Tieres herauszu finden. Das wird aber wie fast immer irgendwo im Sande verlaufen.
Das Tier wird dann offiziell beschlagnahmt, bleibt aber bei mir. Das heisst ich bin Besitzer und die UNB ist Eigentümer. Für mich und den Vogel ändert sich dadurch nichts. Einzig eine Abgabe müsste von der UNB genehmigt werden.
Da aber keine Abgabe erfolgen wird, spielt das alles keine Rolle.

Ich bekomm die offizielle Genehmigung das Tier kennzeichnen zu lassen.
Die Beschlagnahmung läuft über 5 Jahre. Dann erfolgt eine weitere Besichtigung und das Tier geht in mein Eigentum zurück.

WARUM ICH DAS SCHREIBE: Ich möchte anderen Mut machen diesen Weg zu gehen. Das Tier ist dann offiziell registriert und viele Unsicherheit beseitigt.
 
Angie-Allgäu schrieb:
Das Tier wird dann offiziell beschlagnahmt, bleibt aber bei mir. Das heisst ich bin Besitzer und die UNB ist Eigentümer.

Ich bekomm die offizielle Genehmigung das Tier kennzeichnen zu lassen.
Die Beschlagnahmung läuft über 5 Jahre. Dann erfolgt eine weitere Besichtigung und das Tier geht in mein Eigentum zurück.
[/B]

Da kann man mal sehen was sich deutsche Beamtenhirne so alles ausdenken können und für solchen Unfug haben die auch noch ein sicheres Einkommen ein Leben lang. Wer keine Arbeit hat macht sich welche und gibt sich so selbst eine Daseinsberechtigung. Ein normal denkender Mensch würde sagen: amtlichen Ring drum, melden und erledigt ist das! Aber wir sind ja so bekloppt und lassen uns alles gefallen und vorschreiben.

Gruß Jörg
 
Jörg:zustimm:

Die UNB ist Eigentümer des Vogels. Das heißt sie schafft sich Werte und kann theoretisch damit tun und lassen was sie will und kommt für deren Unterhalt nicht auf. Was hat sie davon, sich einen Vogel anzueignen, wo liegt da das eigentliche Interesse?
Sollte es nicht im Sinne der UNB liegen, dass der Vogel schnellst möglich seinen Ring erhält und auch schnellst möglich als Eigentum bei seiner derzeitigen Besitzerin übergeht.

Viele Grüße Meggy
 
Möglicherweise haben die 5 Jahre Wartezeit sogar einen Sinn, nämlich den illegalen Handel zu erschweren. Würde der Vogel sofort in das Eigentum des neuen Halters überführt, wäre es leicht, an illegal eingeführten unberingten Vögeln oder auch gestohlenen Vögeln nach Entfernen des Ringes das legale Eigentum zu erwerben und diese Vögel dann zu verkaufen.
 
Einen Vorteil haben die Behörden durch eine Beschlagnahmung nicht, auch können sie so gesehen gar nichts mit dem Tier anfangen, geschweige denn es in ihre Obhut nehmen und sind jedesmal froh, wenn sie den Vogel in der Obhut des "neuen" Halters lassen können.
Da das aber gesetzlich so geregelt ist, müssen die Behörden so handeln.

Hintergrund soll sein, das Einführen von illegalen Vögeln durch dubiose Händler, oder/und den Handel mit gestohlenen Tieren zu stoppen, wobei sich alle bewußt sind, dass es höchstens auf ein reduzieren - ist wahrscheinlich nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein- hinauslaufen kann.

Wer einen kennzeichnungspflichtigen Vogel ohne Ring, Chip oder/und Herkunftsnachweis aufnimmt, hat zunächst einmal den schwarzen Peter und den Verwaltungskram am Ar...
Den Herkunftsnachweis muss der neue Halter erbringen, was unter Umständen mehr als schwierig ist.

Ich habs auch schon mehr als einmal hinter mir, weis was es für Mühe macht, Recherchen anszustellen, um etwas über die Herkunft des Vogels zu erfahren.

Mein letzter Fall war auch so ein kurioses Ding.
Egentlich hatte ich mir geschworen,keinen Vogel ohne Nachweis mehr aufzunehmen/zu holen,doch zweitens kommts ja eh immer anders als man denkt :zwinker:
Shari hatte drei Vorbesitzer -- zuerst der Züchter, der sie die ersten Jahre bei sich behalten hat, dann seine Tochter, die sie aber nach einigen Jahren ebenfalls weitergab, von wo aus ich sie dann letztendlich rausgeholt habe.
Der Züchter hat von Hand aufgezogen und sie weil sie das letzte seiner Küken vor Aufgabe der Zucht war, für sich behalten. Warum er sie, obwohl damals sogar Mitglied in der AZ, nicht beringt hat, bleibt sein Geheimnis -- angeblich, weil er sie für sich behalten wollte und der Meinung war, dass sie dann nicht gekennzeichnet sein braucht. 1988 bestand auch noch keine Meldepflicht, so fieles auch niemandem auf. Die nachfolgenden Besitzer haben sie, weil sie vorher nicht gemeldet war auch nicht angemeldet, was für mich aber nicht in Frage kam. Unter anderem auch nicht, da ich Nachweisbuch führen muss und sie sonst nicht hätte eintragen können.
Da ich aber schon wußte, dass das nicht so ganz ohne Probleme abläuft, lies ich mir von der letzten Halterin unterschreiben, dass sie die Graue unberingt gekauft und nicht behördlich gemeldet hat. Ebensol ies ich mir Name und Adresse der Person geben, von der sie den Vogel übernommen hatte.

Also, die nette Dame beim Amt angerufen, erklärt das ich einen unberingten noch nie gemeldeten Grauen aufgenommen habe und dann auf die Suche nach einem Herkunftsnachweis gemacht. Angegebener Name der Vor-Vorbesitzer stimmte und der Ort auch, aber die Adresse war falsch. So habe ich alle Leute mit diesm Nachnahmen im besagten Ort angerufen und mich durchgefragt -- der 7. Anruf hatte dann Erfolg und ich hatte die Tochter des Züchters an der Strippe. Begeistert war die nicht, dass die Graue nun weiterverkauft wurde und gab nur unter muren ein paar wenige Auskünfte.
Wenigstens den Namen und Wohnort ihres Vaters gag sie an, mehr nicht.

Gut, dass musste dann eben ausreichen.
Nachfragen bei der Auskunft ergaben, dass es keinne Eintrag unter diesem Namen gab -- ok, damit durfte die Behörde sich dann befassen.

Wieder beim Amt angerufen, alles berichtet, was ich herausgefunden habe und vereinbahrt, das alles noch einmal schriftlich zu bezeugen.
Ich konnte dann einen Ring bei der ZZF bestellen, Shari selbst beringen und mit dieser Ringnummer dann auf meinen Namen anmelden. Von einer Beschlagnahme wurde dann abgesehen.

Das alles noch so "einfach" ablief, lag unter anderem daran, dass der ATA eh kurz zuvor bei mir eine Besichtigung durchgeführt hat und alles stimmte.
Da Shari bei mir schon der dritte Graue ohne Herkunftsnachweis war, bin ich eh schon "aktenkundig" gewesen und trotzdem wurde das Ganze nicht vereinfacht -- jedem Fall, hier bei uns zumindest, wird bis auf den Zahn gefühlt, bevor Stempel und Unterschrift gegeben werden.

Der damalige Züchter jedenfalls wurde von der Behörde ausfindig gemacht und musste Rede und Antwort stehen, warum er seine jungtiere damals nicht gekennzeichnet hat -- ob es noch Konsequenzen für ihn gegeben hat, habe ich leider nicht erfahren, darüber durfte keine Auskunft erteilt werden.
 
OK, um eventuell illegalen Handel vorzubeugen bzw. ihn dadurch zu versuchen zu unterbinden mag ja auch gut sein. Aber jemand, der den Vogel anmeldet wird wohl eher nicht die Absicht haben diesen illegal weiter zu geben. Denn wenn jemand sowas vor hat, dann würde er doch den Vogel gar nicht erst anmelden.

Viele Grüße Meggy
 
Wie ist das eigendlich, wenn man nur Besitzer ist? Darf man dann "Änderungen oder Instandhaltungen an der Sache" vornehmen? Sprich, was ist, wenn z. B. der Papagei operiert werden muss, muss dann eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden und wer kommt für die Kosten auf?
 
Meggy schrieb:
Aber jemand, der den Vogel anmeldet wird wohl eher nicht die Absicht haben diesen illegal weiter zu geben.

Nun ja.....darüber sollte man sich lieber keine tiefgreifenden Gedanken machen.
Soll Alles schon vorgekommen sein.
 
Thema: Tagebuch einer Beschlagnahmung (Anhang B-Vogel ohne Kennz.)

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