Zuchtgenehmigung?

Diskutiere Zuchtgenehmigung? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi Braucht man für Wellensittiche eigentlich eine Zuchtgenehmigung? Ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich hab keine Ahnung davon-:+keinplan
moin,

so wie ich vor einiger Zeit gehört habe, von versch. seiten, soll das Nachberingen tierschutzwiedrig und somit verboten sein.....trotz kennzeichnungspflicht!!!?

schonmal hier jemand was davon gehört???



grüsse,

knister
 
Was hat das denn mit dem Tieschutz zu tun?:?

Wenn man die Tiere nachberingt, muss das im Nachweisbuch festgehalten werden. Alle Krumschnäbel, die man besitzt, neu dazu kauft, oder abgibt müssen im Nachweisbuch vermerkt werden. Das geht halt nur mit der entsprechenden Ringnummer.
 
Was hat das denn mit dem Tieschutz zu tun?:?

das frage ich euch.....:idee:

habs nun halt schon 2-3 mal gehört.

es soll wohl darum gehen, das "altvögel", welche nachträglich beringt werden, sich eventuell den fuss verstümmeln, weil es ein fremdkörper ist.

man sieht ja wwie zB ein wellensittich reagiert der nachberingt wird....es wird stundenlang im ring geknabbert und gezogen ect.


dachte hier kann nochmal jemand was dazu sagen!!


grüsse,

knister
 
Dann müsste das Beringen allgemein strafbar sein, weil die Verletzungsgefahr mit Ringen steigt. Es besteht eine Ringpflicht, und die muss eingehalten werden. Wird die nicht eingehalten, macht man sich laut §2 (1) der Psittacoseverordnung strafbar.

§ 2
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muß die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband), abgegeben werden. Der Zentralverband darf Fußringe an Züchter und Händler nur abgeben, wenn eine Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes vorliegt und dies dem Zentralverband gegenüber nachgewiesen wird. Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, daß sie nur einmal verwendet werden können.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen zur Kennzeichnung von Papageien und Sittichen Fußringe eines eingetragenen Züchtervereins verwendet werden, wenn diese Fußringe von der zuständigen Behörde zur Kennzeichnung zugelassen sind. Die zuständige Behörde läßt die Fußringe zu, wenn
1. die Tätigkeit des Vereins sich auf das Bundesgebiet oder große Teile des Bundesgebietes erstreckt,
2. der Züchterverein eine sichere Kontrolle der Ringbestellung und Ringabgabe gewährleistet und
3. die zur Kennzeichnung bestimmten Fußringe geschlossen sind.
Die zuständige Behörde teilt die Zulassung den hierfür zuständigen Behörden der anderen Bundesländer sowie dem Zentralverband mit.
 
Ich weiß nun nicht warum die Verletzungsgefahr bei Ringen steigt?
Bei abertausenden von Vögeln die ich in den letzten 30 Jahren beringt habe, stieg die Verletzungsgefahr nicht. Unfälle gab es in gleicher Anzahl an unberingten Beinen, wenn ich mal Unfälle durch Hängenbleiben berücksichtige.
Warum Tiere nachberingt werden müssen, ist mir ein Rätsel, denn das geschieht schon im Nistkasten.
Wenn natürlich jemand züchtet ohne ZG und sich erst eine besorgt wenn JV da sind, folgerichtig erwachsene Tiere beringen muß, so ist dies doch die Schuld des Halters und nicht der allgemeinen Beringungspflicht für Krummschnäbel anzulasten!!
 
Hallo Mr. Knister,

wie du der Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose entnehmen kannst, müssen nur Vögel gekennzeichnet werden, mit denen gezüchtet oder mit denen gehandelt wird. Denzufolge sollte jeder Papagei beringt sein, den du erhälst. Offene Ringe werden jedoch nicht selten von den Vögeln entfernt, oder sie brechen etc. Diese Vögel müssen nicht erneut gekennzeichnet werden, wenn sie nicht weitergegeben werden, oder mit ihnen gezüchtet wird.

Viele Grüße
 
Hiho^^,
Wie alt muss man eigentlich sein, um eine Zuchtgenehmigung beantragen zu können? Ich hab irgendwann mal gehört, mit 16,:idee: aber sicher bin ich mir nicht.:nene:
 
GRRRRRRRR... habe ebend mit unserem Amtstierarzt gesprochen und festgestellt, daß es in unserem Landkreis sehr schwer ist eine ZG zu bekommen.
Der will echt einen Raum haben, den man voll desinfizieren kann und notfalls BIS ZU VIER (!!!) MONATE nicht betreten muß (außer zum desinf.):(
Ich habe ein Haus, aber mit so einen Raum kann selbst ich nicht dienen:idee:
Könnte echt würgen...
Hat einer ne Idee für mich?
MFG hobi - die hier neu ist:D :D :D
 
...daß es in unserem Landkreis sehr schwer ist eine ZG zu bekommen.
Schwer ??? Ich wünschte mir, es würde bundesweit einheitlich gehandhabt werden. Ich bin der Meinung, wer Sittiche/Papageien züchten möchte, der sollte auch sämtliche Auflagen erfüllen und wirklich über gute Kenntnisse verfügen.

Der will echt einen Raum haben, den man voll desinfizieren kann und notfalls BIS ZU VIER (!!!) MONATE nicht betreten muß (außer zum desinf.):(
Das begrüße ich sehr. So stelle ich mir das bei jedem vor, der züchten möchte. Ein Quarantäneraum ist sehr wichtig und muss unbedingt komplett zu desinfizieren sein...wäre am Besten, der Raum ist dann gefliest.
Ich habe schon die abenteuerlichsten Sachen gesehen und gelesen, was manche ATA´s als Quarantäneraum so genehmigen...da schlackern mir die Ohren.

Hat einer ne Idee für mich?
Ja, habe ich. Erfülle alle Auflagen und deiner ZG steht nichts mehr im Weg. Denn im Falle einer Infektion durch Psittacose ist nicht mehr nur das Leben der Vögel "in Gefahr". Das sollte man immer bedenken, denn diese Krankheit kann immer noch, wenn unbehandelt" tödlich sein.

LG, Olli
 
Hat einer ne Idee für mich?

Moinsens,
es muss nicht zwingend im/in der Haus/Wohnung sein, aber auf dem Grundstück wofür man die Erlaubnis zur Zucht und zum Handel mit Papgeien und Sittichen beantragt.

Einen Anbau den man nutzen könnte ...
oder es fehlt u.U. ein Gästeklo (sind eh fast immer gefliest) was du schon eigentlich immer haben wolltest und nun bauen könntest und dann bei einem Psittacoseverdacht/infektion nutzen könntest ...

Letztenendes geht es um die Sicherheit für Dich, deine Familie und die Vögel.
Auf die schnelle etwas hinklatschen was viellt. vom Ata anerkannt wird aber bei einem Psittacosevorfall nicht wirklich effektiv wäre sollte Dich zum nachdenken anregen.
 
Thema: Zuchtgenehmigung?

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