Nachträgliche Zuchtgenehmigung Niedersachsen

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geierline

geierline

Futterspenderin
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Habe am 1. August eine neue Kollegin bekommen, die sehr schnell mitbekommen hat, das wir auch Geier haben.
Heute in der Frühstückspause ist sie dann mit ihrem "Problem" rausgerückt.
Während eines Auslandsaufenthaltes von ihr und ihrem Mann letztes Jahr waren ihre 4 Geier (2,2) bei ihrem Schwiegervater zur Betreuung. Der Mann ist um die 80, sonst noch topfit, hat von den Geiern weiter keine Ahnung.
Es kam dazu, das eine Henne Eier legte, die Küken schlüpften und sind nun 1 Jahr alt. Aufgrund einer mangelnden Zuchtgenehmigung sind sie natürlich nicht beringt.
Seit einem Jahr hat sie nun ein schlechtes Gewissen, was man nun tun könnte, die Geier nachzuberingen. Das einzige was ich weiß, ist das es sowas wie eine Ausnahmegenehmigung für die Zuchtgenehmigung gibt und das man aufgrund dessen auch Ringe beziehen kann (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Weiß jemand genaueres darüber und auch was für Kosten auf die Kollegin zukommen können? Sie möchte nicht weiter züchten (später vielleicht mal, wenn sie in Rente ist).

Jeder Tipp und Hinweis werden dankbar weitergegeben.
LG
Birgit
 
Hallo Birgit,

in Niedersachsen kann das zum ausgewachsenen Problem werden, da die Küken schon so "alt" sind.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern wo die Vorschriften recht streng gehandhabt werden.

Es kann durchaus passieren das die Vögel beschlagnahmt werden -nicht nur die Unberingten-.

Was ich teils auch richtig fände.
Dafür gibt es die Bestimmungen zur Artenschutz/Psittakoseverordnung nun mal.

Ein Nachfragen, ohne direkt zu äußern wer da ein Problem hat, wäre zumindest angebracht.
 
Hallo Heike,
danke Dir für Deine Antwort.
Das es in Niedersachsen so streng gesehen wird, wusste ich nicht, hatte aber aus dem Bauch heraus dazu geschrieben, das sie auch in Niedersachsen wohnt.
Ich werde die Info an sie weitergeben, lieben Dank nochmal.
LG
Birgit
 
gerne :bier:
Berichte doch mal, wenn sich da etwas getan bzw. wie die Behörde reagiert hat.
 
Hallo!

Es ist zwar richtig, dass der Schwiegervater Deiner Kollegin bzw. sie selbst eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, weil er/sie die Eier hat ausbrüten lassen, aber es ist auch so, dass nicht jeder Vogelhalter weiß, dass man in Deutschland eine ZG für das Ausbrüten und Beringen seiner Vögel braucht. In Österreich, Italien und der Schweiz schaut das nämlich wieder ganz anders aus. Für Nymphies braucht man dort z. B. GAR KEINE ZG! Es passiert leider immer wieder, dass Wellis oder andere Vögel brüten und die Halter nichts von einer ZG wissen. Das sollte natürlich keinem verantwortungsbewussten Halter passieren, aber naja.

Also ich denke, wenn man der Behörde alles genau erklärt, dann wird es keine argen Probleme geben. Deshalb soll Deine Kollegin jetzt mal nicht an das schlimmste denken.

Berichte mal, ob das nachträgliche Beringen und alles andere drumherum geklappt hat.

Um welche Vogelart handelt es sich denn eigentlich?
 
Keine Panik

:zustimm:
Hallo Birgit
Nur wenn deine Kollegin die Vögel verkauft oder abgibt müssen sie beringt sein
ansonsten interessiert es keinen.



Gruss Vogelheiner
 
vogelheiner schrieb:
:zustimm:
Hallo Birgit
Nur wenn deine Kollegin die Vögel verkauft oder abgibt müssen sie beringt sein
ansonsten interessiert es keinen.

FALSCH!!! Tritt aus unerklärlichen Gründen z.B. die Psittakose aus (dafür reicht es aus, andere Vögel in Pflege zu nehmen), muß nachzuweisen sein woher die Vögel stammen.
Das betrifft den gesamten Vogelbestand und den des letzten halben Jahres!!

Wie will man nachweisen, das die Vögel aus dem eigenen Bestand sind, wenn sie gar keine Kennzeichnung (Ringe) haben?

Tut mir leid, aber solche Aussagen können nur von Leuten kommen, die entweder keine Ahnung von der Psittakoseverordung haben oder ihren Inhalt nicht begriffen haben.:+klugsche
 
Hallo Doris,

ja, ich weiß das in der Psittakoseverordnung ...."der letzten 3 Monate" steht.

Mir ist aber ein Fall bekannt, wo ein Psittakoseverdacht bestand und innerhalb der letzten 6 Monate der ATA die vorherigen Halter überprüft wurden.

Deshalb schrieb ich 6 Monate. ;)
 
Gut,
machen wir aus zweien eins..........in der Regel 90 Tage, in Ausnahmefällen auch länger ;)
 
Thema: Nachträgliche Zuchtgenehmigung Niedersachsen

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