kennt ihr dass.....

Diskutiere kennt ihr dass..... im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - oder ist das schon veraltet..........:? Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995...
In diesem Zusammenhang dürfte die Einleitung zum Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln interessant sein.
Ich denke, dass Selbiges auch auf das Papageien-Gutachten zutrifft:

Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, d. h. keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter erreichen.
Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen. Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso muß anderen Mindestanforderungen, wie Temperaturen oder Käfigausstattung entsprochen werden. Die Unterzeichner des Gutachtens empfehlen, Vögel möglichst in Volieren zu halten und ihnen größeren Raum als im Gutachten angegeben zuzumessen. Vögeln aus Naturentnahmen, die ein höheres Rückzugsbedürfnis haben, müssen entsprechende Versteckmöglichkeiten angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch die Raummaße zu vergrößern.
Jeder Halter hat bei Abgabe oder Übernahme von Tieren eine besondere Verantwortung. Er muß darüber unterrichtet sein bzw. den Käufer unterrichten, daß er für die zum Teil sehr lange Lebensdauer der Tieres Verantwortung übernehmen muß und die tägliche Pflege und Beschäftigung mit dem Tier häufig einen hohen Zeitaufwand erfordern. Vor der Übernahme eines Vogels muß sich der künftige Halter über dessen spezifische Ansprüche informieren. Die Gutachter halten bei schwierig zu haltenden Arten einen Sachkundenachweis für notwendig.
 
rückzugsmöglichkeit

ganz langsam habe ich das gefühl....ich schau mir morgen lieber die serie(finale) VERLIEBT IN BERLIN AN!

das sie eine rückzugsmöglichkeit brauchen,ist doch klar....aber muss ich mich deswegen an mindestmasen halten....???...die eigentlich nur DAFÜR GEDACHT SIND...sie einzusperren....mit evtl.2 std. freigang....??

ich bekomm´hier die krise....meine welli sind den ganzen tag draussen..aber gehn zu rückzug alleine in ihren käfig.soll´ihnen das verwehrt sein,nur weil es die mindestmasen nicht erforderlich erscheint.:+schimpf
 
...drum trage ich meine Dummheit stolz vor mir her. Kann ja keiner sagen, schade ums Papier...
 
Hallo,

den Thread finde ich auch interessant.

Mal was vorab:
Hintergrund der ganzen Geschichte war ein Antrag seitens der Fraktion der Grünen betreffend Massentierhaltung (Legebatterien etc). Der BNA hat sich dann in irgendeiner Form eingeklingt, um die Mindestanforderungen nicht nur für Nutzgeflügel, sondern alle Vogelarten zu erstellen.
Meines Wissens sind diese verbindlich. Auch für sog. Privathalter ohne Zucht- bzw. Volierengenehmigung.

@a.canus, das Ordnungsamt wird da meiner Meinung nach kaum eingreifen können. Bei mir schaut alle paar Jahre wieder das Veterinäramt vorbei. Dahin würde ich mich auch wenden, wenns denn nötig ist (den Vögeln zu Liebe). Oder aber das zuständige Regierungspräsidium. Rechtlich dürfte die Unterschreitung der Mindestanforderungen (zumindest seit wenigen Jahren, da Tiere keine Sache mehr sind) eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wobei es meist bei der Belehrung bleibt.

@rena2, wenn du die "Einleitung" oben gelesen hast, wird wohl deutlich, dass die Mindestanforderungen nicht dazu da sind Vögel einzusperren, sondern ihnen Freiraum zu gewähren. Je mehr, umso besser.

bluenotes
 
Es ist im Tierschutzgesetz verankert wie groß ein Hundezwinger sein muss.
Jedoch verpflichtet dieses Gesetz nicht dazu einen Hund im Zwinger zu halten, nur wenn er in einem Zwinger leben muss ist die Größe vorgeschrieben.

Ist ein Zimmer nicht so eingerichtet, dass ein Vogel den ganzen Tag unbeaufsichtigt darin leben kann, muss der Käfig (in den er praktisch muss) eben so groß sein wie es in der Mindestanforderung steht. Sollte es vor Gericht gehen, haben die Richter einen Richtwert.
 
Hallo....

Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muß eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.

:? :? :? :?

Könnte ich in diesen Ausschnitt nicht herein Intepretieren das eine kurzfristige Unterbringung wie Zb der angesprochene KKH aufenthalt in kleineren Käfigen OK ist ???

Liebe Grüße Yvonne
 
Übergangszeiten sind Fristen, in denen ein neues Gesetz, eine neue Verordnung, usw in die Praxis umgesetzt werden muss, mehr nicht.
Die Halter hatten also von 1995 bis 1998 Zeit, ihre Haltunsbedingungen anzupassen. Für alle nach 1998 angeschafften Vögel gilt das Gutachten automatisch.

Wobei es eben leider nur ein Gutachten ist und eine Nichtbeachtung keine rechtlichen Konsequenzen hat.
 
Wobei es eben leider nur ein Gutachten ist und eine Nichtbeachtung keine rechtlichen Konsequenzen hat.
Ja Dagmar, leider ist es kein Gesetz. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Mindestanforderungen gesetzlich geregelt werden und Nichteinhaltung mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Aber leider sind wir davon wohl noch weit entfernt. :(
 
Hallo,

also ich hab mich auch mit den Mindestmaßen beschäftigt. Allerdings erst später, denn am Anfang wurde mir gesagt ein Käfig mit den Grundmaßen 1m x 0,80m und eine Höhe von 1,60m würde für ein Paar Graupapageien ausreichen.
Also hab ich damals einen solchen Käfig bestellt. Ein halbes Jahr später gingen wir in Urlaub und die "Schwiegermama" hat auf die Geier aufgepasst, bzw. zog bei uns ein.
Leider hat sie die Vögel nicht rausgelassen, da sie vor der Henne Angst bekam. Diese hat bei der Fütterung immer versucht sie zu beißen.
Direkt nach dem Urlaub hab ich mich nach einer Voliere umgeschaut, die die Mindestmaße hat. Ich habe mich für den Arkansas II entschieden und würde das immer wieder tun.
Meine Vögel sollen nicht leiden während ich in Urlaub bin und meine Freizeit genieße. Natürlich wäre es besser sie hätten ihren Freiflug, daran arbeiten wir auch mit der Schwiegermama. Trotzallem sind sie wesentlich agiler und aufgeweckter in ihrer neuen Voliere.
Mindestmaße sind Mindestmaße und wenn man den Vögeln ein Zimmer einrichten kann, um so besser. Aber auch hier sollte man daran denken was passiert wenn man selbst mal verhindert ist. Lässt die Urlaubspflegerin die Kleinen auch schön raus, oder müssen sie in ihren Minischlafbehausungen leben? Auch ist es nicht jedermanns Sache täglich den Kot vom Boden und den Wänden zu kratzen. Da könnte ja ein Tiersitter auch auf die Idee kommen sich die Arbeit zu erleichtern indem er sie einsperrt.
Zumal ich es auch begrüßen würde wenn diese Mindestmaße als Voraussetzung für die Vogelhaltung gelten würden und somit auch mit Strafen gegen Verstöße geahndet werden würden.

Tja, manchmal ist es schon erschreckend wenn ich seh unter welchen Bedingungen manche Vögel hausen müssen.

Liebe Grüße

Steffi E.
 
Thema: kennt ihr dass.....
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